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   ArbG Herford, 04.05.2011 - 2 Ca 144/11   

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https://dejure.org/2011,8362
ArbG Herford, 04.05.2011 - 2 Ca 144/11 (https://dejure.org/2011,8362)
ArbG Herford, Entscheidung vom 04.05.2011 - 2 Ca 144/11 (https://dejure.org/2011,8362)
ArbG Herford, Entscheidung vom 04. Mai 2011 - 2 Ca 144/11 (https://dejure.org/2011,8362)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Equal-Pay, CGZP, Unwirksamkeit der mehrgliedrigen Nachfolgetarifverträge mit CGM, DHV, BIGD ALEB, medsonet vom 15.3.2010, Rückwirkung der BAG Entscheidung zur Tariffähigkeit des CGZP vom 14.12.2010 zu 1 ABR 19/10

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 10 AÜG
    Equal-Pay, CGZP, Unwirksamkeit der mehrgliedrigen Nachfolgetarifverträge mit CGM, DHV, BIGD ALEB, medsonet vom 15.3.2010, Rückwirkung der BAG Entscheidung zur Tariffähigkeit des CGZP vom 14.12.2010 zu 1 ABR 19/10

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mehrgliedrige Nachfolgetarifverträge mit der CGM und DHV u.a. vom 15.3.2010 sind unwirksam; Wirksamkeit von mehrgliedrigen Nachfolgetarifverträgen mit der CGM und DHV u.a. vom 15.3.2010; Wirkung der Feststellung der Nichttariffähigkeit der CGZP in der Entscheidung des ...

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lto.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Christliche Tarifverträge: Leiharbeitnehmer dürfen weiter auf Nachzahlung hoffen

  • handelsblatt.com (Rechtsprechungsübersicht)

    Hick-Hack in der Zeitarbeit

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Equal-Pay-Ansprüchen von Leiharbeitnehmern

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    CGZP: Arbeitsgericht Herford spricht Leiharbeiterin nachträglich gleichen Lohn wie Festangestellten zu

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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus ArbG Herford, 04.05.2011 - 2 Ca 144/11
    zur Unwirksamkeit der mehrgliedrigen Nachfolgetarifverträge mit CGM, DHV, BIGD ALEB, medsonet vom 15.3.2010 und zur Rückwirkung der Feststellung der Nichttariffähigkeit der CGZP in der Entscheidung des BAG vom 14.12.2010 zu 1 ABR 19/10 - keine Aussetzung insoweit erforderlich.

    Das Bundesarbeitsgericht hat in der Entscheidung vom 14.12.2010, 1 ABR 19/10 festgestellt, dass die CGZP nicht tariffähig ist.

    - 30.06.2010 vor dem Hintergrund der Entscheidung des BAG vom 14.12.2010 zu 1 ABR 19/10.

    Nach der Entscheidung des BAG vom 14.12.2010, 1 ABR 19/10, steht fest, dass die Einzelgewerkschaften CGM, DHV und GÖD alleine nicht den tariflichen Geltungsbereich der branchenübergreifenden Arbeitnehmerüberlassung abdecken; das Bundesarbeitsgericht hat ausgeführt, dass die Mitglieder der CGZP ihre Tariffähigkeit der CGZP nicht vollständig vermitteln konnten.

    Tatsächlich ist wegen der Frage der Verfallfristen auf die Entscheidung des BAG vom 14.12.2010 zu Aktenzeichen 1 ABR 19/10 abzustellen.

  • BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 665/05

    Spezialitätsgrundsatz im Nachwirkungszeitraum

    Auszug aus ArbG Herford, 04.05.2011 - 2 Ca 144/11
    In der Entscheidung des BAG vom 15.11.2006, 10 AZR 665/05 (recherchiert nach JURIS), hat das Bundesarbeitsgericht festgestellt, dass im Verfahren nach § 97 Abs. 5 ArbGG die entsprechende Feststellung der Tariffähigkeit in die Vergangenheit wirken kann.

    Wird aber der satzungsgemäße Zuständigkeitsbereich überschritten, ist der Tarifvertrag nichtig, so BAG vom 15.11.2006, 10 AZR 665/05 (recherchiert nach JURIS).

  • BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 88/09

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus ArbG Herford, 04.05.2011 - 2 Ca 144/11
    Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass z. B. im Bereich Chemie, Holz- und Kunststoffverarbeitung (s. u. a. BAG vom 05.10.2010, 1 ABR 88/09 - recherchiert nach JURIS), wie auch in den Bereichen des Gaststättengewerbes spezielle "christliche" Branchenorganisationen bestehen, so dass die Satzung der BIGD sich denknotwendigerweise nicht auf diese Bereiche erstrecken kann (so auch Brors in AuR 2011, Seite 138 ff.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11

    "equal pay"-Anspruch - Leiharbeit - Wirksamkeit von Tarifverträgen der CGZP

    2.2.2.3.5 Auf die Frage, ob das in Bezug genommene Tarifwerk auch deshalb nicht wirksam den Anspruch der Klägerin auf "Equal-pay" abbedingen konnte, weil es wegen Überschreitung der satzungsgemäßen Zuständigkeit der auf Arbeitnehmerseite auftretenden Parteien nichtig wäre (so Arbeitsgericht Herford 04.05.2011 - 2 Ca 144/11 - in juris), kam es nicht mehr an.
  • LAG Düsseldorf, 08.12.2011 - 11 Sa 852/11

    "Equal-Pay" in der Zeitarbeit auch für Forderungen vor Dezember 2010?

    Er hat sich lediglich pauschal unter Verweis auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Erfurt vom 04.05.2011 (- 2 Ca 144/11 -) auf den Hinweis beschränkt, es würden auch hinsichtlich des CGB Bedenken bestehen, dass ein wirksamer Tarifvertrag hätte abgeschlossen werden können bzw. es sei fraglich, ob der CGB tatsächlich für die einzelnen christlichen Gewerkschaften einen Tarifvertrag hätte abschließen können.
  • ArbG Cottbus, 21.10.2011 - 2 Ca 431/11

    Equal Pay Zeitarbeit; Christliche Gewerkschaft Zeitarbeit;

    Hinsichtlich der Begründung der Entscheidung verweist die Kammer auf die ausführliche Begründung der Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder) vom 9. Juni 2011 - 3 Ca 422/11, die diese Entscheidung in wesentlichen Zügen wiedergibt und auf die Entscheidung des Arbeitsgerichts Herford vom 4. Mai 2011 - 2 Ca 144/11 sowie die Entscheidung des Arbeitsgerichts Dortmund vom 16.03.2011 - 8 Ca 18/11, alle zitiert nach Juris.

    Für die Tariffähigkeit der CGZP ab 2005 kann daher nichts anderes gelten (so auch Schlegel, NZA 2011, S. 380, 381; im Ergebnis auch ArbG Herford, 04.05.2011, 2 Ca 144/11, zitiert nach Juris).

    Denn die Beklagte weiß, in welcher Weise sie den Kläger jeweils eingesetzt hat, vergleiche zur Darlegungslast das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 04.05.2011- 2 Ca 144/11, Juris.

  • LAG Hamm, 28.09.2011 - 1 Ta 500/11

    Aussetzung der Zahlungsklage eines Leiharbeitnehmers auf Differenzvergütung zur

    Die Entscheidung über die Frage der Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit hängt nicht davon ab, welche Tatsachen eine Partei dafür vorträgt (BAG 23.10.1996 - 4 AZR 409/95 - NZA 1997, 383; a. A. ArbG Herford 04.05.2011 - 2 Ca 144/11; Brors jurisPR-ArbR 18/2011 Anm. 1).
  • ArbG Frankfurt/Oder, 09.06.2011 - 3 Ca 422/11

    Entgeltzahlung einer Leiharbeitnehmerin nach dem Grundsatz Equal pay

    Für die Tariffähigkeit der CGZP ab 2005 kann daher nichts anderes gelten (so auch Schlegel, NZA 2011, S. 380, 381; im Ergebnis auch ArbG Herfort, 4.5.2011, 2 Ca 144/11, zitiert nach juris ).
  • ArbG Bremen-Bremerhaven, 12.05.2011 - 5 Ca 5129/10
    Für die Tariffähigkeit der CGZP ab 2005 kann daher nichts anderes gelten (so auch Schlegel, NZA 2011, S. 380, 381; im Ergebnis auch ArbG Herfort, 4.5.2011, 2 Ca 144/11, zitiert nach Juris ).

    Die Kammer folgt der Auffassung des Arbeitsgerichts Frankfurt Oder und macht sich die vorstehenden Ausführungen zu eigen (so auch Arbeitsgericht Herford, 2 Ca 144/11 vom 04.05.2011).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.06.2012 - 9 Sa 24/12

    Equal-Pay-Ansprüche eines Leiharbeitnehmers - Bezugnahmeklausel - tarifliche

    Die Berufungskammer vermag sich auch nicht der Ansicht anzuschließen, der zufolge eine Unwirksamkeit des MTV daraus folgt, dass die satzungsmäßige Zuständigkeit der am MTV beteiligten Einzelgewerkschaften in ihrer Gesamtheit nicht den Geltungsbereich des Tarifvertrags abdeckt (Brors, AuR 2011, 138, 140; ArbG Herford, 04.05.2011 -2 Ca 144/11-, Juris).
  • ArbG Herford, 10.08.2011 - 2 Ca 542/11

    Equal-Pay, CGZP, Bezugnahme auf fehlerhaften Tarifvertrag im Arbeitsvertrag,

    Das Arbeitsgericht Herford hatte bereits in der Entscheidung vom 04.05.2011 zum Aktenzeichen 2 Ca 144/11 ausgeführt, dass die Fälligkeit der Ansprüche aus dem Equal-Pay-Grundsatz heraus erst mit Verkündung der benannten BAG Entscheidung am 14.12.2010 eintreten konnte.

    Das wird auch in der Literatur so bestätigt, unter anderem Brors, Anmerkung zum Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 04.05.2011, 2 Ca 144/11 in JURIS.

  • ArbG Wesel, 07.12.2011 - 4 Ca 2561/11

    Vertragliche Ausschlussfrist bzgl. eines Equal-Pay-Anspruchs bei der

    Insoweit kann offen bleiben, ob der Lauf der Ausschlussfristen mit Fälligkeit des jeweiligen Monatslohnes beginnt (so LAG Düsseldorf vom 08.12.2011 - 11 Sa 852/11, Pressemitteilung; Sächsisches Landesarbeitsgericht vom 23.08.2011 - 1 Sa 322/11, juris; ArbG Oldenburg vom 12.10.2011 - 3 Ca 259/11, n.v.; ArbG Oldenburg vom 08.09.2011 - 4 Ca 152/11, n.v.; ArbG Köln vom 07.09.2011 - 20 Ca 4252/11, juris; ArbG Stade vom 28.06.2011 - 2 Ca 21/11, juris; ArbG Rostock vom 14.06.2011 - 3 Ca 1508/09, juris), ob auf den 14.12.2010 als das Datum der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes zur Tarifunfähigkeit der CGZP abzustellen ist (so LAG Berlin-Brandenburg vom 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11, Pressemitteilung; ArbG Herford vom 10.08.2011 - 2 Ca 542/11, DB 2011, 2269 f.; ArbG Heilbronn vom 05.08.2011 - 7 Ca 148/11, juris; ArbG Frankfurt/Oder vom 09.06.2011 - 3 Ca 422/11, AiB 2011, 550 f.; ArbG Herford vom 04.05.2011 - 2 Ca 144/11, AiB 2011, 551) oder ob mangels grober Fahrlässigkeit aufgrund umstrittener Rechtslage Fälligkeit nicht vor Beginn des Jahres 2011 eintreten konnte (Kohte, jurisPR-ArbR 44/2011 Anm. 3; wohl auch Schüren, jurisPR-ArbR 39/2011 Anm. 4; kritisch hierzu Stoffels, NZA 2011, 1057, 1060 f.).
  • LAG Hamm, 29.02.2012 - 3 Sa 889/11

    Gewährungvon Arbeitsbedingungen nach dem equal-pay-Gebot - Tarifgemeinschaft

    Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin wird das 2. Teilurteil des Arbeitsgerichts Herford vom 04.05.2011 - 2 Ca 144/11 - teilweise abgeändert:.
  • ArbG Stuttgart, 09.03.2012 - 9 Ca 109/11

    Equal-Pay-Anspruch eines Leiharbeitnehmers - Verfahrensaussetzung -

  • LAG Sachsen, 20.10.2011 - 4 Ta 178/11

    Hinreichende Erfolgsaussicht der Zahlungsklage eines Leiharbeitnehmers auf

  • ArbG Bochum, 02.02.2012 - 3 Ca 1077/11
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