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   ArbG Frankfurt/Main, 21.08.2002 - 2 Ca 1502/02   

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https://dejure.org/2002,33479
ArbG Frankfurt/Main, 21.08.2002 - 2 Ca 1502/02 (https://dejure.org/2002,33479)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21.08.2002 - 2 Ca 1502/02 (https://dejure.org/2002,33479)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21. August 2002 - 2 Ca 1502/02 (https://dejure.org/2002,33479)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Hamburg, 11.05.2011 - 5 Sa 1/11

    Betriebsbedingte Kündigung eines ausländischen Arbeitgebers - Anwendbarkeit des

    Mangels Rechtgrundlage kann der deutsche Gesetzgeber aber einem ausländischen Unternehmen schwerlich arbeitsrechtliche Maßnahmen auferlegen, die sich aus dem nationalen Kündigungsschutzrecht ergeben (ArbG Frankfurt, Urteil vom 21.08.2002 - 2 Ca 1502/02 - juris, Rn. 16).
  • ArbG Düsseldorf, 11.02.2004 - 10 Ca 10769/03

    Stichworte: Kündigungsschutz, Auslandbezug, Möglichkeit der Weiterbeschäftigung,

    Dies gilt zur Überzeugung der Kammer auch für die Frage der Weiterbeschäftigung auf einem anderen, freien Arbeitsplatz in einem ausländischen Betriebes eines grenzüberschreitenden Unternehmens bei nur normativer Anwendung des KSchG (ebenso ArbG Frankfurt vom 21.8. 2002 - 2 Ca 1502/02, (LS) juris sowie nachgehend LAG Frankfurt vom 5.8.2003 - 2. Sa 1669/02 n. v.).

    Fehlt es an einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung, sind freie Stellen im Ausland nicht zu berücksichtigen (ebenso ArbG Frankfurt vom 21.8. 2002 a.a.O.; sowie LAG Frankfurt vom 5.8. 2003 a.a.O.).

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