Rechtsprechung
ArbG Oldenburg, 08.07.2015 - 2 Ca 16/15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 194 BGB; § 241 Abs. 1 BGB; § 611 BGB; § 84 HGB
Prüfung des Bestehens einer abhängigen Beschäftigung bzw. selbstständigen Tätigkeit bei Arbeitseinsatz im Störungsdienst einer Firma; Anforderungen an das Vorliegen einer Scheinselbstständigkeit; Vorliegen eines mittelbaren Arbeitsverhältnisses - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Prüfung des Bestehens einer abhängigen Beschäftigung bzw. selbstständigen Tätigkeit bei Arbeitseinsatz im Störungsdienst einer Firma; Anforderungen an das Vorliegen einer Scheinselbstständigkeit; Vorliegen eines mittelbaren Arbeitsverhältnisses
- arbeitsrechtsiegen.de
Scheinselbständigkeit - Abgrenzung abhängige Beschäftigung von selbständiger Tätigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Scheinselbständigkeit - und die mittelbaren Arbeitsverhältnisse
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 04.12.2002 - 5 AZR 667/01
Arbeitnehmerbegriff - Kommissionär
Auszug aus ArbG Oldenburg, 08.07.2015 - 2 Ca 16/15
Für die Abgrenzung eines Arbeitsverhältnisses von einer selbständigen Tätigkeit sind die Umstände von Bedeutung, unter denen die Dienstleistung zu erbringen ist, und nicht die Modalitäten der Zahlung oder die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung (vgl. BAG v. 04.12.2002 - 5 AZR 667/01, AP Nr. 115 zu § 611 BGB). - BAG, 30.10.1991 - 7 ABR 19/91
Arbeitnehmereigenschaft von Honorarlehrkräften
Auszug aus ArbG Oldenburg, 08.07.2015 - 2 Ca 16/15
Die Art der Vergütung spielt schon deshalb keine nennenswerte Rolle, weil entscheidend die Eigenart der Dienstleistung ist, nicht aber die Abwicklung der Entgeltzahlung (vgl. BAG v. 30.10.1991 - 7 ABR 19/91, AP Nr. 59 zu § 611 BGB Abhängigkeit). - BAG, 20.07.1982 - 3 AZR 446/80
Mittelbares Arbeitsverhältnis
Auszug aus ArbG Oldenburg, 08.07.2015 - 2 Ca 16/15
Es wurde folglich nur ein mittelbares Arbeitsverhältnis begründet, wo ein Mittelsmann, der selbst Arbeitnehmer eines Dritten ist, im eigenen Namen Hilfskräfte einstellt, die mit Wissen des Dritten unmittelbar für diesen Arbeitsleistungen erbringen (vgl. BAG 08.08.1958 - 4 AZR 173/55, AP Nr. 3 zu § 611 BGB Mittelbares Arbeitsverhältnis, siehe auch BAG 20.07.1982 - 3 AZR 446/80, AP Nr. 5 zu § 611 BGB Mittelbares Arbeitsverhältnis).
- BAG, 08.08.1958 - 4 AZR 173/55
Begründung eines Arbeitsverhältnisses - Arbeitsvertrag - Mittelbares …
Auszug aus ArbG Oldenburg, 08.07.2015 - 2 Ca 16/15
Es wurde folglich nur ein mittelbares Arbeitsverhältnis begründet, wo ein Mittelsmann, der selbst Arbeitnehmer eines Dritten ist, im eigenen Namen Hilfskräfte einstellt, die mit Wissen des Dritten unmittelbar für diesen Arbeitsleistungen erbringen (vgl. BAG 08.08.1958 - 4 AZR 173/55, AP Nr. 3 zu § 611 BGB Mittelbares Arbeitsverhältnis, siehe auch BAG 20.07.1982 - 3 AZR 446/80, AP Nr. 5 zu § 611 BGB Mittelbares Arbeitsverhältnis). - BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 169/93
Zulässigkeit einer Statusklage
Auszug aus ArbG Oldenburg, 08.07.2015 - 2 Ca 16/15
Für den Fall, dass ein Arbeitsverhältnis festgestellt würde, wären auf dieses Vertragsverhältnis der Parteien - unabhängig von den getroffenen Vereinbarungen - die zwingenden gesetzlichen Vorschriften anzuwenden, die ein Arbeitsverhältnis gestalten (st. Rspr. vgl. BAG v. 20.07.1994 - 5 AZR 169/93, AP Nr. 26 zu § 256 ZPO 1977), und zwar sofort, und nicht erst in ferner Zukunft. - BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R
Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines …
Auszug aus ArbG Oldenburg, 08.07.2015 - 2 Ca 16/15
Maßgebliches Kriterium für ein solches Risiko eines Selbstständigen ist, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der tatsächlichen und sächlichen Mittel also ungewiss ist (vgl. z.B. BSG 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R, zitiert nach Juris). - BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 272/12
Arbeitnehmerstatus - Cutterin
Auszug aus ArbG Oldenburg, 08.07.2015 - 2 Ca 16/15
Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, ist letztere maßgebend (st. Rspr., vgl. BAG 17.04.2013 - 10 AZR 272/12, NZA 2013, S. 903).
Rechtsprechung
ArbG Dresden, 28.06.2018 - 2 Ca 16/15 |
Verfahrensgang
- ArbG Dresden, 28.06.2018 - 2 Ca 16/15
- LAG Sachsen, 16.01.2019 - 2 Sa 299/18
- LAG Sachsen, 29.03.2019 - 2 Sa 299/18
- LAG Sachsen, 08.07.2019 - 2 Sa 299/18
- BAG, 28.05.2020 - 8 AZR 169/19