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   ArbG Mönchengladbach, 06.04.2018 - 2 Ca 2888/17   

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https://dejure.org/2018,42138
ArbG Mönchengladbach, 06.04.2018 - 2 Ca 2888/17 (https://dejure.org/2018,42138)
ArbG Mönchengladbach, Entscheidung vom 06.04.2018 - 2 Ca 2888/17 (https://dejure.org/2018,42138)
ArbG Mönchengladbach, Entscheidung vom 06. April 2018 - 2 Ca 2888/17 (https://dejure.org/2018,42138)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Im Einzelfall kann die Auslegung einer Versorgungsordnung dazu führen, dass die Zeiten der Altersteilzeit nicht als Teilzeit bei der Berechnung des pensionsfähigen Diensteinkommens anzusehen sind.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 13.07.2017 - C-354/16

    Kleinsteuber - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 06.04.2018 - 2 Ca 2888/17
    Wegen Ziffer 2.4.1 Abs. 4 der Versorgungsordnung sei die Zugrundelegung eines Teilzeitquotienten von 90, 909 % zulässig, wie aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Mai 2015 (3 AZR 770/13) und der Entscheidung des EuGH vom 13. Juli 2017 (C-354/16) folge.

    Daneben hat auch der EuGH in seiner Entscheidung vom 13. Juli 2017 (C-354/16, NZA 2017, 1047-1051) einen Teilzeitfaktor wegen der proportionalen Berücksichtigung der unterschiedlichen Arbeitszeiten für zulässig erachtet, ohne jedoch irgendwelche rechtlichen Ausführungen dazu zu tätigen, inwieweit hierzu auch Altersteilzeit zählen kann.

  • BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 770/13

    Gesamtversorgungsobergrenze - vorzeitiges Ausscheiden

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 06.04.2018 - 2 Ca 2888/17
    Wegen Ziffer 2.4.1 Abs. 4 der Versorgungsordnung sei die Zugrundelegung eines Teilzeitquotienten von 90, 909 % zulässig, wie aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Mai 2015 (3 AZR 770/13) und der Entscheidung des EuGH vom 13. Juli 2017 (C-354/16) folge.

    Anders als in dem vom Dritten Senat des Bundesarbeitsgerichts am 19. Mai 2015 entschiedenen Fall (3 AZR 770/13 - juris) haben die Betriebspartner in der streitgegenständlichen Versorgungsordnung nicht die ausdrückliche und eindeutige Regelung getroffen, dass Zeiten einer Altersteilzeit zu einer Berücksichtigung eines Teilzeitquotienten führen und damit eine Reduzierung der klägerischen Ansprüche bewirken sollen.

  • BAG, 05.02.1997 - 10 AZR 553/96

    Sozialplanabfindung bei Betriebsübergang

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 06.04.2018 - 2 Ca 2888/17
    Der wirkliche Wille der Betriebsparteien und der von ihnen beabsichtigte Zweck ist beachtlich, soweit dieser in der Regelung seinen erkennbaren Niederschlag gefunden hat (BAG 28. April 1993 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 67; 5. Februar 1997 - NZA 1998, 158).
  • BAG, 13.07.1978 - 2 AZR 798/77

    Anhörung des Betriebsrats - Beabsichtigte Kündigung - Mitteilungspflicht des

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 06.04.2018 - 2 Ca 2888/17
    Hiernach kommt es auf den objektiven Erklärungswert der Regelung an, der nach dem Wortlaut sowie der Systematik und dem Gesamtzusammenhang der einzelnen Be-stimmungen zu ermitteln ist (BAG 8. November 1988 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 18; 19. Juni 2001 - EzA BetrVG 1972 § 77 Nr. 77).
  • BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 280/10

    Auslegung einer Versorgungsordnung - Berücksichtigung von Altersteilzeitarbeit

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 06.04.2018 - 2 Ca 2888/17
    Vielmehr erreicht die insgesamt an den in Altersteilzeit befindlichen Mitarbeiter gezahlte Vergütung fast den Umfang an Vergütung, die ein Vollzeitarbeitnehmer erhält (BAG 17.April 2012 - 3 AZR 280/10 - AP BetrAVG § 1 Nr. 34, Rn. 23 ).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.03.2017 - 15 Sa 1992/16

    Beitreibungskostenpauschale im Arbeitsverhältnis - Abrechnung

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 06.04.2018 - 2 Ca 2888/17
    Ebenso wenig folgt eine Bereichsausnahme wegen der Sondervorschrift des § 12 a ArbGG (LAG Baden-Württemberg 13. Oktober 2016 - 3 Sa 34/14 - juris, zu B III 3 b dd der Entscheidungsgründe; LAG L. 22. November 2016 - 12 Sa 524/16; LAG Berlin-Brandenburg 22. März 2017 - 15 Sa 1992/16; LAG Niedersachsen 20. April 2017 - 5 Sa 1263/16).
  • BAG, 22.01.2002 - 3 AZR 554/00

    Konzernbetriebsvereinbarung - betriebliche Übung

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 06.04.2018 - 2 Ca 2888/17
    Gleichfalls können aus der Vollzugspraxis Rückschlüsse gezogen werden (BAG 22. Januar 2001 - NZA 2002, 1224).
  • BAG, 28.04.1993 - 10 AZR 222/92

    Sozialplanabfindung bei Aufhebungsvertrag

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 06.04.2018 - 2 Ca 2888/17
    Der wirkliche Wille der Betriebsparteien und der von ihnen beabsichtigte Zweck ist beachtlich, soweit dieser in der Regelung seinen erkennbaren Niederschlag gefunden hat (BAG 28. April 1993 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 67; 5. Februar 1997 - NZA 1998, 158).
  • LAG Köln, 22.11.2016 - 12 Sa 524/16

    Arbeitgeber muss bei verspäteter Lohnzahlung pauschal 40 Euro zahlen

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 06.04.2018 - 2 Ca 2888/17
    Ebenso wenig folgt eine Bereichsausnahme wegen der Sondervorschrift des § 12 a ArbGG (LAG Baden-Württemberg 13. Oktober 2016 - 3 Sa 34/14 - juris, zu B III 3 b dd der Entscheidungsgründe; LAG L. 22. November 2016 - 12 Sa 524/16; LAG Berlin-Brandenburg 22. März 2017 - 15 Sa 1992/16; LAG Niedersachsen 20. April 2017 - 5 Sa 1263/16).
  • LAG Niedersachsen, 20.04.2017 - 5 Sa 1263/16

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung der Verzugspauschale gem. § 288 Abs. 5 BGB

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 06.04.2018 - 2 Ca 2888/17
    Ebenso wenig folgt eine Bereichsausnahme wegen der Sondervorschrift des § 12 a ArbGG (LAG Baden-Württemberg 13. Oktober 2016 - 3 Sa 34/14 - juris, zu B III 3 b dd der Entscheidungsgründe; LAG L. 22. November 2016 - 12 Sa 524/16; LAG Berlin-Brandenburg 22. März 2017 - 15 Sa 1992/16; LAG Niedersachsen 20. April 2017 - 5 Sa 1263/16).
  • BAG, 21.01.2020 - 3 AZR 565/18

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Versorgungsordnung -

    Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Anschlussberufung der Klägerin auch im Übrigen - das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 6. April 2018 - 2 Ca 2888/17 - auch im Übrigen abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
  • LAG Düsseldorf, 19.09.2018 - 12 Sa 315/18

    Betriebsrente; Altersteilzeit; Teilzeitfaktor; Verzugspauschale

    Auf die Berufung der Beklagten und auf die Anschlussberufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 06.04.2018 - 2 Ca 2888/17 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    Die Klägerin beantragt, die Berufung zurückzuweisen und klageerweiternd, 1. das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 06.04.2018 - 2 Ca 2888/17, in Ziffer 1 vollumfänglich aufrechtzuerhalten, 2. die Beklagte darüber hinaus zu verurteilen, an sie für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 30.06.2018 weitere 615, 96 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten oberhalb des Basiszinssatzes aus je 102, 66 Euro seit dem 01.02.2018, 01.03.2018, 01.04.2018, 01.05.2018, 01.06.2018, 01.07.2018 zu zahlen, 3. die Beklagte darüber hinaus zu verurteilen, an sie für den Zeitraum vom 01.07.2018 bis zum 30.08.2018 weitere 207, 38 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten oberhalb des Basiszinssatzes aus je 103, 69 Euro seit dem 01.08.2018, 01.09.2018 zu zahlen, 4. unter - Aufrechterhaltung im Übrigen gemäß Ziffer 2 des Urteils des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 06.04.2018 - 2 Ca 2888/17, die Beklagte zu verurteilen, an sie ab dem 01.09.2018 über die derzeit gezahlte Betriebsrente in Höhe von 1.046,11 Euro eine zusätzliche Betriebsrente von monatlich 103, 69 Euro brutto zu zahlen, zahlbar zum jeweiligen Monatsletzten;.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 06.04.2018 - 2 Ca 2888/17, in Ziffer 3 vollumfänglich aufrechtzuerhalten;.

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