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   ArbG Frankfurt/Main, 11.08.2010 - 2 Ca 416/10   

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ArbG Frankfurt/Main, 11.08.2010 - 2 Ca 416/10 (https://dejure.org/2010,44490)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11.08.2010 - 2 Ca 416/10 (https://dejure.org/2010,44490)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11. August 2010 - 2 Ca 416/10 (https://dejure.org/2010,44490)
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Volltextveröffentlichung

  • hensche.de

    Kündigungsschutzklage, Kündigung: Verhaltensbedingt, Kündigung: Außerordentlich

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 13.05.1987 - VIII ZR 137/86

    Beweislast für rechtzeitige Absendung und Zugang der Mängelanzeige

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 11.08.2010 - 2 Ca 416/10
    Der Vortrag negativer Tatsachen kann für die Schlüssigkeit des Beklagtenvortrages als darlegungs- und beweisbelasteter Partei für das Vorliegen des Kündigungsgrundes zwar grundsätzlich hinreichend sein und wirkt sich nicht auf die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast aus (vgl. BGH 15.Oktober 2002 — X ZR 132/01ZEV 2003, 207; 18. Mai 1999 — X ZR 158/97NJW 1999, 2887; 13. Dezember 1984 — III ZR 20/83NJW 1985, 1774); besonderen Beweisschwierigkeiten ist aber durch die Modifizierung der Darlegungslast Rechnung zu tragen (BGH 13. Mai 1987 — VIII ZR 137/86BGHZ 101, 49 = NJW 1987, 2235).
  • BAG, 12.02.1973 - 2 AZR 116/72

    Wirksamkeit einer Kündigung ohne Ausspruch der für die Kündigung maßgebenden

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 11.08.2010 - 2 Ca 416/10
    Solange der Kündigungsberechtigte diese Aufklärung des Sachverhalts nach pflichtgemäßem Ermessen notwendig erscheinenden Maßnahmen durchführt, insbesondere dem Kündigungsgegner Gelegenheit zur Stellungnahme gibt, kann die Ausschlussfrist nicht beginnen; die Anhörung ist in der Regel geeignet, den Fristlauf zu hemmen (BAG Urteil v. 12. Februar 1973 2 AZR 116/72 - AP Nr. 6 zu § 626 BGB Ausschlußfrist).
  • BAG, 11.03.1976 - 2 AZR 29/75

    Ausschlußfrist - Strafbares Verhalten des Arbeitnehmers - Außerordentliche

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 11.08.2010 - 2 Ca 416/10
    Andererseits soll die zeitliche Begrenzung aber nicht zu hektischer Eile bei der Kündigung antreiben oder den Kündigungsberechtigten veranlassen, ohne genügende Vorprüfung voreilig zu kündigen (BAG Urteil v. 11. März 1976 - 2 AZR 29/75 - AP Nr. 9 zu § 626 BGB Ausschlußfrist).
  • BGH, 13.12.1984 - III ZR 20/83

    Nachbarrechtliche Vorschriften als Schutzgesetze; Beweislast bei Verletzung eines

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 11.08.2010 - 2 Ca 416/10
    Der Vortrag negativer Tatsachen kann für die Schlüssigkeit des Beklagtenvortrages als darlegungs- und beweisbelasteter Partei für das Vorliegen des Kündigungsgrundes zwar grundsätzlich hinreichend sein und wirkt sich nicht auf die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast aus (vgl. BGH 15.Oktober 2002 — X ZR 132/01ZEV 2003, 207; 18. Mai 1999 — X ZR 158/97NJW 1999, 2887; 13. Dezember 1984 — III ZR 20/83NJW 1985, 1774); besonderen Beweisschwierigkeiten ist aber durch die Modifizierung der Darlegungslast Rechnung zu tragen (BGH 13. Mai 1987 — VIII ZR 137/86BGHZ 101, 49 = NJW 1987, 2235).
  • BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 264/07

    Kleinbetriebsklausel - Darlegungslast

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 11.08.2010 - 2 Ca 416/10
    Vielmehr ist die Kammer der Meinung, dass auch die — wie oben dargestellt — verringerten Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast der Beklagten lediglich die Wirkung einer widerleglichen Vermutung der entsprechenden positiven Tatsachen - hier: die Erhebung wissentlich falscher Anschuldigungen durch den Kläger — haben (zur Darlegungslast beim Schwellenwert für die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes vgl. BAG 26. Juni 2008 — 2 AZR 264/07 — Rz 25 — zitiert nach juris).
  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 11.08.2010 - 2 Ca 416/10
    Erst wenn die isolierte Betrachtungsweise nicht bereits zur Feststellung der Wirksamkeit der Kündigung führt, ist im Wege einer einheitlichen Betrachtungsweise zu prüfen, ob die einzelnen Kündigungsgründe in ihrer Gesamtheit die außerordentliche Kündigung rechtfertigen (BAG Urteil v. 22. Juli 1982 - 2 AZR 30/81 - AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; zur außerordentlichen Kündigung: BAG Urteil v. 10. Dezember 1992 - 2 AZR 271/92 - AP Nr. 41 zu Art. 140 GG), wobei in die Gesamtwürdigung bislang allerdings nur gleichartige - z.B. mehrere verhaltensbedingte - Gründe einbezogen worden sind.
  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 415/05

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 11.08.2010 - 2 Ca 416/10
    Wenn ein an sich geeigneter Grund zur Rechtfertigung einer Kündigung vorliegt, kann eine hierauf gestützte Kündigung aus wichtigem Grund das Arbeitsverhältnis gleichwohl nur dann beenden, wenn sich bei einer umfassenden Interessenabwägung ergibt, dass das Beendigungsinteresse des Arbeitgebers im Verhältnis zu dem Bestandsschutzinteresse des Arbeitnehmers überwiegt (BAG 27. April 2006 - 2 AZR 415/05 - AP BGB § 626 Nr. 203 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 17).
  • BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 271/92

    Außerordentliche Kündigung - Drucksituation

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 11.08.2010 - 2 Ca 416/10
    Erst wenn die isolierte Betrachtungsweise nicht bereits zur Feststellung der Wirksamkeit der Kündigung führt, ist im Wege einer einheitlichen Betrachtungsweise zu prüfen, ob die einzelnen Kündigungsgründe in ihrer Gesamtheit die außerordentliche Kündigung rechtfertigen (BAG Urteil v. 22. Juli 1982 - 2 AZR 30/81 - AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; zur außerordentlichen Kündigung: BAG Urteil v. 10. Dezember 1992 - 2 AZR 271/92 - AP Nr. 41 zu Art. 140 GG), wobei in die Gesamtwürdigung bislang allerdings nur gleichartige - z.B. mehrere verhaltensbedingte - Gründe einbezogen worden sind.
  • BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 623/04

    Außerordentliche Kündigung - erneute Anhörung des Betriebsrats bei wiederholter

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 11.08.2010 - 2 Ca 416/10
    Darüber hinaus sind insbesondere das Gewicht und die Auswirkungen einer Vertragspflichtverletzung, eine mögliche Wiederholungsgefahr sowie der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers zu berücksichtigen (Senat 10. November 2005 - 2 AZR 623/04 - Rn. 38, AP BGB § 626 Nr. 196 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 11).
  • BAG, 22.07.1982 - 2 AZR 30/81

    Ultima-Ratio-Prinzip

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 11.08.2010 - 2 Ca 416/10
    Erst wenn die isolierte Betrachtungsweise nicht bereits zur Feststellung der Wirksamkeit der Kündigung führt, ist im Wege einer einheitlichen Betrachtungsweise zu prüfen, ob die einzelnen Kündigungsgründe in ihrer Gesamtheit die außerordentliche Kündigung rechtfertigen (BAG Urteil v. 22. Juli 1982 - 2 AZR 30/81 - AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; zur außerordentlichen Kündigung: BAG Urteil v. 10. Dezember 1992 - 2 AZR 271/92 - AP Nr. 41 zu Art. 140 GG), wobei in die Gesamtwürdigung bislang allerdings nur gleichartige - z.B. mehrere verhaltensbedingte - Gründe einbezogen worden sind.
  • BGH, 18.05.1999 - X ZR 158/97

    Behauptung eines Schenkungsversprechens

  • BGH, 15.10.2002 - X ZR 132/01

    Darlegung- und Beweislast bei Rückforderung rechtsgrundlos erbrachter Leistungen

  • BAG, 08.04.2003 - 2 AZR 355/02

    Außerordentliche Kündigung

  • LAG Hessen, 26.10.2011 - 8 Sa 1554/10

    Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist wegen

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 11.08.2010 - 2 Ca 416/10 - abgeändert:.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 11. August 2010 - Az. 2 Ca 416/10 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

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