Rechtsprechung
ArbG Neuruppin, 14.12.2021 - 2 Ca 554/21 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,59780) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- arbeitsrechtsiegen.de
Ex-Mitarbeiter nicht von Firmenwebseite entfernt - Schadensersatz
- dsgvo-schmerzensgelder.de
Verspätete Löschung der Daten einer Ex-Arbeitnehmerin auf der Unternehmenswebsite - 1000 €
Kurzfassungen/Presse (2)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
1.000 Euro Geldentschädigung aus Art. 82 DSGVO wenn ehemaliger Mitarbeiter nicht von Website des Arbeitgebers entfernt wird
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
1.000,- EUR DSGVO-Schadensersatz, wenn Daten von ausgeschiedenen Mitarbeitern von Webseite nicht gelöscht werden
Papierfundstellen
- NZA-RR 2022, 334
Rechtsprechung
ArbG Rostock, 22.07.2021 - 2 Ca 554/21 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,69107) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- ArbG Rostock, 22.07.2021 - 2 Ca 554/21
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.11.2022 - 3 Sa 204/21
Wird zitiert von ...
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.11.2022 - 3 Sa 204/21
Arbeitnehmerhaftung für Schäden an einem überlassenen Lkw
Auf die Berufung des Beklagten und Wiederklägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Rostock vom 22.07.2021 - 2 Ca 554/21 - abgeändert und der Kläger und Wiederbeklagte verurteilt, an den Beklagten und Wiederkläger 689, 30 ? nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 08.06.2021 zu zahlen.den Kläger in Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Rostock vom 22.07.2021 zum Az. 2 Ca 554/21 zu verurteilen, an den Beklagten einen Betrag in Höhe von 4050, 57 ? nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit zu zahlen.