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   ArbG Paderborn, 23.11.2011 - 2 Ca 561/11   

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ArbG Paderborn, 23.11.2011 - 2 Ca 561/11 (https://dejure.org/2011,57771)
ArbG Paderborn, Entscheidung vom 23.11.2011 - 2 Ca 561/11 (https://dejure.org/2011,57771)
ArbG Paderborn, Entscheidung vom 23. November 2011 - 2 Ca 561/11 (https://dejure.org/2011,57771)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Änderungskündigung eines Gemeindereferenten in der katholischen Kirche wegen des Entzugs der Beauftragung zur Tätigkeit als Gemeindereferent; Zulässigkeit einer Änderungskündigung eines Gemeindereferenten mit der Entgeltgruppe 10 in einen Sekretär mit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 25.05.1988 - 7 AZR 506/87

    Kündigung einer mit der "missio canonica" ausgestatteten Religionslehrerin im

    Auszug aus ArbG Paderborn, 23.11.2011 - 2 Ca 561/11
    Von daher stellt der Entzug der Beauftragung der Klägerin als Gemeindereferentin - vergleichbar mit dem Entzug der "missio canonica" (vgl. hierzu BAG vom 25. Mai 1988 - 7 AZR 506/87 - EzA § 611 BGB kirchliche Arbeitnehmer Nr. 27) - einen innerkirchlichen Akt dar, der der vollumfänglichen Überprüfung durch die Arbeitsgerichte nicht zugänglich ist.

    Dies gilt unabhängig von der Frage, ob der Klägerin für die Zeit nach der Entziehung der Beauftragung zur Gemeindereferentin überhaupt noch Annahmeverzugslohnansprüche zustehen konnten oder ob solche generell ausscheiden, weil davon auszugehen ist, dass die Klägerin gemäß §§ 615 Satz 1, 297 BGB außer Stande war, die vertraglich vereinbarte Leistung zu bewirken (vgl. zum Entzug der "missio canonica": BAG vom 25. Mai 1988, a. a. O.).

    In diesem Zusammenhang kann offen bleiben, ob ein Annahmeverzugslohnanspruch der Klägerin bereits deshalb ausscheidet, weil ihr die Beauftragung zur Gemeindereferentin zu diesem Zeitpunkt entzogen worden war und ihr demzufolge die Fähigkeit zur Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung fehlte (so BAG vom 25. Mai 1988, a.a.O.; a.A. Arbeitsgericht Paderborn vom 23. November 2010 - 4 Ca 1468/10 - n.v.).

  • BGH, 28.03.2003 - V ZR 261/02

    Rechtsweg für Ansprüche eines Geistlichen der Heilsarmee aus dem

    Auszug aus ArbG Paderborn, 23.11.2011 - 2 Ca 561/11
    Dies hat zur Konsequenz, dass je mehr das Amts- und Dienstverhältnis von dem geistlich religiösen Selbstverständnis der Kirche oder Glaubensgemeinschaft geprägt wird, desto eher die durch staatliches Recht geschützten subjektiven Rechtspositionen zurücktreten müssen (vgl. BGH vom 28. März 2003 - V ZR 261/02 - NJW 2003, 2097).

    Hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass die Entziehung der Beauftragung als Gemeindereferentin gegen fundamentale Grundprinzipien der Rechtsordnung verstößt, wie das allgemeine Willkürverbot (Artikel 3 Abs. 1 GG), dem Begriff der guten Sitten (§ 138 BGB) oder des ordre public (Artikel 30 EGBGB) (vgl. BGH vom 28. März 2003 - V ZR 261/02 - NJW 2003, 2097), bestehen nicht.

  • EGMR, 23.09.2010 - 1620/03

    Achtung des Privat- und Familienlebens eines kirchlichen Arbeitnehmers

    Auszug aus ArbG Paderborn, 23.11.2011 - 2 Ca 561/11
    Somit ist zu unterscheiden zwischen Mitarbeitern, die in seelsorgerischen und klerikalen Berufen tätig sind und solchen, deren Tätigkeit einen solch engen Bezug zu der Mission der Katholischen Kirche nicht aufweist (vgl. EGMR vom 23. September 2010 - 1620/03 - juris).

    Darüber hat die Klägerin deshalb ein erhebliches Interesse an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, weil sie aufgrund ihrer speziellen Ausbildung zur Gemeindereferentin außerhalb der Katholischen Kirche keine bzw. nur äußerst begrenzte Möglichkeiten hat, die durch ihr Studium und ihre Ausbildung erlangten Fähigkeiten und Kenntnisse weiter zu verwenden und eine entsprechende neue Arbeit zu finden (vgl. auch EGMR vom 23. September 2010 - 1620/03 - juris).

  • BAG, 18.01.2007 - 2 AZR 796/05

    Änderungskündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus ArbG Paderborn, 23.11.2011 - 2 Ca 561/11
    Die angebotenen Änderungen dürfen sich nicht weiter vom Inhalt des bisherigen Arbeitsverhältnisses entfernen, als dies zur Erreichung des angestrebten Zieles erforderlich ist (vgl. BAG vom 18. Januar 2007 - 2 AZR 796/05 - DB 2007, 2097).
  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 984/06

    Außerordentliche Kündigung wegen Verlustes einer betrieblichen Fahrerlaubnis

    Auszug aus ArbG Paderborn, 23.11.2011 - 2 Ca 561/11
    In solchen Fällen liegt in der Regel eine schwere und dauerhafte Störung des vertraglichen Austauschverhältnisses vor, der der Arbeitgeber, wenn keine andere Beschäftigung mehr möglich ist, mit einer ordentlichen Kündigung begegnen kann (vgl. BAG vom 5. Juni 2008 - 2 AZR 984/06 - DB 2009, 123).
  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 239/06

    Kündigung wegen dauernder Leistungsunfähigkeit

    Auszug aus ArbG Paderborn, 23.11.2011 - 2 Ca 561/11
    Der Arbeitgeber muss im Falle einer dauerhaften Leistungsunfähigkeit billigerweise nicht hinnehmen, dass der Arbeitnehmer auf unabsehbare Zeit seine Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann (vgl. BAG vom 19. April 2007 - 2 AZR 239/06 - NZA 2007, 1041).
  • BVerfG, 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83

    Loyalitätspflicht

    Auszug aus ArbG Paderborn, 23.11.2011 - 2 Ca 561/11
    Dies führt beispielsweise dazu, dass einem kirchlichen Arbeitnehmer auch im Wege des Vertragsschlusses besondere kirchliche Loyalitätspflichten auferlegt werden können (vgl. BVerfG vom 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83, 2 BvR 1718/83, 2 BvR 856/84 - NJW 1986, 367).
  • LAG Hamm, 13.08.2009 - 16 Sa 1045/08

    Gemeindereferentin unterliegt im Rechtsstreit mit dem Erzbistum wegen

    Auszug aus ArbG Paderborn, 23.11.2011 - 2 Ca 561/11
    Das Landesarbeitsgericht Hamm änderte mit Urteil vom 13. August 2009 (Aktenzeichen 16 Sa 1045/08) das erstinstanzliche Urteil teilweise ab und erkannte darauf, dass die Klägerin einer Residenzpflicht unterliegt.
  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 415/05

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

    Auszug aus ArbG Paderborn, 23.11.2011 - 2 Ca 561/11
    Ist dies der Fall, bedarf es sodann der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist zumutbar ist oder nicht (vgl. BAG vom 27. April 2006 - 2 AZR 415/05 - EzA § 626 BGB 2002, Nr. 17 m. w. N.).
  • ArbG Paderborn, 16.05.2008 - 2 Ca 118/08

    Entfernung einer Abmahnung aus einer Personalakte einer angestellten

    Auszug aus ArbG Paderborn, 23.11.2011 - 2 Ca 561/11
    Das Arbeitsgericht Paderborn gab mit Urteil vom 16. Mai 2008 (Aktenzeichen 2 Ca 118/08) der Klage statt.
  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 717/08

    Innerkirchliche Rechtsakte sind der staatlichen Gerichtsbarkeit entzogen

  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 812/12

    Ordentliche Änderungskündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 17. Juli 2012 - 10 Sa 890/12 - im Kostenausspruch und insoweit aufgehoben, wie es die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 23. November 2011 - 2 Ca 561/11 - durch die Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien am 30. Juni 2011 geendet hat, und durch die Verurteilung des beklagten Erzbistums zur Zahlung von 1.323,46 Euro brutto "abzüglich 2.694,15 Euro netto" zurückgewiesen hat.
  • LAG Hamm, 26.09.2014 - 10 Sa 737/14

    Beschwerde an den Apostolischen Stuhl

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 23.11.2011, 2 Ca 561/11 wird zurückgewiesen.

    Durch Urteil vom 23.11.2011, 2 Ca 561/11 hat das Arbeitsgericht der Klage stattgegeben, soweit sie sich gegen die außerordentlichen Kündigungen vom 02. und 22.12.2010 richtete.

    Die Klägerin beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 23.11.2011, 2 Ca 561/11 teilweise abzuändern und.

    Soweit in diesem Urteil noch über die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 23.11.2011, 2 Ca 561/11 zu entscheiden ist, ist die Berufung als unbegründet zurückzuweisen.

  • LAG Hamm, 18.07.2012 - 10 Sa 890/12

    Ordentliche Kündigung einer Gemeindereferentin nach Entzug der bischöflichen

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 23.11.2011 - 2 Ca 561/11 - teilweise abgeändert und wie folgt gefasst:.

    Die Klägerin beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 23.11.2011 - 2 Ca 561/11 - teilweise abzuändern und.

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