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   OVG Saarland, 30.10.2007 - 2 D 390/07   

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OVG Saarland, 30.10.2007 - 2 D 390/07 (https://dejure.org/2007,16317)
OVG Saarland, Entscheidung vom 30.10.2007 - 2 D 390/07 (https://dejure.org/2007,16317)
OVG Saarland, Entscheidung vom 30. Oktober 2007 - 2 D 390/07 (https://dejure.org/2007,16317)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Anforderungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; hinreichende Erfolgsaussichten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis der Beachtung der gesetzlichen Zielsetzung des Prozesskostenhilferechts i.R.d. Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Erfordernis der Vertretbarkeit des Rechtsstandpunktes für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Erhebung einer Anfechtungsklage gegen eine ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 166; ZPO § 114 S. 1; AufenthG § 23 Abs. 1; AufenthG § 104 a Abs. 1 S. 1 Nr. 6; AufenthG § 104 a Abs. 3 S. 2
    D (A), Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussichten, Aufenthaltserlaubnis, Bleiberechtsregelung 2006, Altfallregelung, Ausschlussgründe, Familienangehörige

  • Judicialis

    AufenthG § ... 23 Abs. 1; ; AufenthG § 60; ; AufenthG § 60a Abs. 2; ; AufenthG § 104a; ; AufenthG § 104a Abs. 1 Satz 1 Nr. 6; ; AufenthG § 104a Abs. 3 Satz 2; ; AufenthG § 104a Abs. 5; ; BZRG § 46 Abs. 1 Nr. 1a; ; BZRG § 47 Abs. 3; ; BZRG § 51 Abs. 1; ; VwGO § 166; ; ZPO § 114 Satz 1; ; ZPO § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1; ; ZPO § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Saarland, 17.10.2006 - 2 Q 25/06

    Zur Unmöglichkeit der Ausreise im Sinne des § 25 Abs 5 AufenthG 2004

    Auszug aus OVG Saarland, 30.10.2007 - 2 D 390/07
    Letzteres gilt auch für mögliche rechtliche Folgen eines etwaigen Bleiberechts der Klägerin oder der nicht am Verfahren beteiligten, in Deutschland geborenen und hier aufgewachsenen, alle noch in Ausbildung befindlichen 16, 14 beziehungsweise 13 Jahre alten gemeinsamen Kinder für den Kläger unter dem Gesichtspunkt des freilich nur in ganz engen Grenzen ein eigenes rechtliches Abschiebungshindernis nach § 60a Abs. 2 AufenthG begründenden Art. 8 EMRK (vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.10.2006 - 2 Q 25/06 -, SKZ 2007, 47 Leitsatz Nr. 57 mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des EGMR, zum Begriff des "faktischen Inländers" in diesem Sinne auch BVerwG, Urteil vom 29.8.1998 - 1 C 8.96 -, InfAuslR 1999, 303) oder mit Blick auf Art. 6 Abs. 1 GG.
  • OVG Saarland, 05.05.2004 - 1 Y 4/04

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OVG Saarland, 30.10.2007 - 2 D 390/07
    (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 25.4.2005 - 2 Y 1/05 -, SKZ 2005, 302, Leitsatz Nr. 65, und vom 5.5.2004 - 1 Y 4/04 -, n.v., dazu allgemein Zöller, 23. Auflage 2002, § 114 RNr. 19, dort unter Bezugnahme auf die einschlägige Rechtsprechung des BGH; dazu auch Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 3. Auflage 2003, RNr. 409, wonach insbesondere keine vorweggenommene Hauptsacheentscheidung im Rahmen des PKH-Verfahrens erfolgt; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Auflage 2003, § 166 RNr. 8, wonach eine "gewisse Wahrscheinlichkeit des Erfolgs" genügt und dessen überwiegende Wahrscheinlichkeit nicht erforderlich ist).
  • OVG Saarland, 25.04.2005 - 2 Y 1/05
    Auszug aus OVG Saarland, 30.10.2007 - 2 D 390/07
    (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 25.4.2005 - 2 Y 1/05 -, SKZ 2005, 302, Leitsatz Nr. 65, und vom 5.5.2004 - 1 Y 4/04 -, n.v., dazu allgemein Zöller, 23. Auflage 2002, § 114 RNr. 19, dort unter Bezugnahme auf die einschlägige Rechtsprechung des BGH; dazu auch Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 3. Auflage 2003, RNr. 409, wonach insbesondere keine vorweggenommene Hauptsacheentscheidung im Rahmen des PKH-Verfahrens erfolgt; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Auflage 2003, § 166 RNr. 8, wonach eine "gewisse Wahrscheinlichkeit des Erfolgs" genügt und dessen überwiegende Wahrscheinlichkeit nicht erforderlich ist).
  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 8.96

    Ausweisung eines türkischen Arbeitnehmers

    Auszug aus OVG Saarland, 30.10.2007 - 2 D 390/07
    Letzteres gilt auch für mögliche rechtliche Folgen eines etwaigen Bleiberechts der Klägerin oder der nicht am Verfahren beteiligten, in Deutschland geborenen und hier aufgewachsenen, alle noch in Ausbildung befindlichen 16, 14 beziehungsweise 13 Jahre alten gemeinsamen Kinder für den Kläger unter dem Gesichtspunkt des freilich nur in ganz engen Grenzen ein eigenes rechtliches Abschiebungshindernis nach § 60a Abs. 2 AufenthG begründenden Art. 8 EMRK (vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.10.2006 - 2 Q 25/06 -, SKZ 2007, 47 Leitsatz Nr. 57 mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des EGMR, zum Begriff des "faktischen Inländers" in diesem Sinne auch BVerwG, Urteil vom 29.8.1998 - 1 C 8.96 -, InfAuslR 1999, 303) oder mit Blick auf Art. 6 Abs. 1 GG.
  • OVG Saarland, 15.10.2009 - 2 A 329/09

    Anwendung der gesetzlichen Altfallregelung 2007.

    (Die Kläger verweisen insoweit auf einen Beschluss des Senats vom 30.10.2007 - 2 D 390/07 -.).

    Der schriftsätzlich als Argument für die aus Sicht der Kläger stattdessen vorzunehmende "gesonderte" Beurteilung der einzelnen Familienmitglieder genannten Entscheidung des Senats (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 30.10.2007 - 2 D 390/07 -) lässt sich derartiges offensichtlich nicht entnehmen.

  • OVG Saarland, 17.04.2019 - 2 D 286/18

    Prozesskostenhilfe bei Heranziehung zu den Kosten aus einer

    Insbesondere ist es nicht Sinn des Prozesskostenhilfeverfahrens, den Rechtsstreit durch eine weitgehende rechtliche Vorausbeurteilung des Streitgegenstands quasi "vorwegzunehmen", weshalb die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Allgemeinen bereits dann gerechtfertigt ist, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers für vertretbar und bei Aufklärungsbedarf in tatsächlicher Hinsichtlich eine Beweisführung in seinem Sinne zumindest für möglich hält.(vgl. Beschlüsse des Senats vom 2.2.2015 - 2 D 371/14 - und vom 30.10.2007 - 2 D 390/07 - juris).
  • OVG Saarland, 22.02.2017 - 1 D 166/17

    Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zum Anbringen von Plakaten mit

    OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.2.2015 - 2 D 371/14 -, NJW 2015, 2516, zitiert nach juris, m.w.N., und vom 30.10.2007 - 2 D 390/07 -, juris.
  • OVG Saarland, 01.12.2016 - 1 D 333/16

    Anforderungen an die Erfolgsaussichten einer Rechtsverfolgung bzw.

    OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.2.2015 - 2 D 371/14 -, NJW 2015, 2516, zitiert nach juris, m.w.N., und vom 30.10.2007 - 2 D 390/07 -, juris.
  • OVG Saarland, 13.10.2021 - 2 D 177/21

    Prozesskostenhilfe: Weiterleitung von Daten an Arbeitgeber

    [vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 3.8.2015 - 2 D 122/15 -, vom 8.7.2010 - 2 D 224/10 -, vom 30.10.2007 - 2 D 390/07 -, SKZ 2008, 103, Leitsatz Nr. 63, vom 25.4.2005 - 2 Y 1/05 -, SKZ 2005, 302, Leitsatz Nr. 65, und vom 5.5.2004 - 1 Y 4/04 - dazu allgemein Zöller, ZPO-Kommentar, 28. Auflage 2010, § 114 Rndr.
  • OVG Saarland, 24.11.2020 - 1 D 278/20

    Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Klage gegen die Entziehung einer

    [Beschluss des Senats vom 22.2.2017 - 1 D 166/17 - a.a.O., OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.2.2015 - 2 D 371/14 -, NJW 2015, 2516, zitiert nach juris, und vom 30.10.2007 - 2 D 390/07 -, juris].
  • OVG Saarland, 23.11.2017 - 2 D 698/17

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe: Pflicht einer Behörde zur Entgegennahme von

    Die Bewilligung ist, da es nicht Sinn des Prozesskostenhilfeverfahrens sein kann, den Rechtsstreit durch eine weitgehende rechtliche Vorausbeurteilung des Streitgegenstands quasi "vorwegzunehmen", dann gerechtfertigt, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers aufgrund seiner Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen für vertretbar hält und bei Aufklärungsbedarf in tatsächlicher Hinsicht zumindest von der Möglichkeit der Beweisführung in seinem Sinne überzeugt ist.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 3.8.2015 - 2 D 122/15 -, vom 8.7.2010 - 2 D 224/10 -, vom 30.10.2007 - 2 D 390/07 -, SKZ 2008, 103, Leitsatz Nr. 63, vom 25.4.2005 - 2 Y 1/05 -, SKZ 2005, 302, Leitsatz Nr. 65, und vom 5.5.2004 - 1 Y 4/04 - dazu allgemein Zöller, ZPO-Kommentar, 28. Auflage 2010, § 114 Rndr.
  • OVG Saarland, 24.08.2009 - 2 D 395/09

    Prozesskostenhilfe - zur hinreichenden Aussicht auf Erfolg

    (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 30.10.2007 - 2 D 390/07 -, SKZ 2008, 103, Leitsatz Nr. 63, vom 25.4.2005 - 2 Y 1/05 -, SKZ 2005, 302, Leitsatz Nr. 65, und vom 5.5.2004 - 1 Y 4/04 -, n.v., dazu allgemein Zöller, 23. Auflage 2002, § 114 RNr. 19, dort unter Bezugnahme auf die einschlägige Rechtsprechung des BGH; dazu auch Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 3. Auflage 2003, RNr. 409, wonach insbesondere keine vorweggenommene Hauptsacheentscheidung im Rahmen des PKH-Verfahrens erfolgt; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Auflage 2003, § 166 RNr. 8, wonach eine "gewisse Wahrscheinlichkeit des Erfolgs" genügt und dessen überwiegende Wahrscheinlichkeit nicht erforderlich ist).
  • OVG Saarland, 31.01.2017 - 2 D 382/16

    Anforderungen an die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Vorwegnahme der

    Die Bewilligung ist, da es nicht Sinn des Prozesskostenhilfeverfahrens sein kann, den Rechtsstreit durch eine weitgehende rechtliche Voraus-beurteilung des Streitgegenstands quasi "vorwegzunehmen", dann gerechtfertigt, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers aufgrund seiner Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen für vertretbar hält und bei Aufklärungsbedarf in tatsächlicher Hinsicht zumindest von der Möglichkeit der Beweisführung in seinem Sinne überzeugt ist.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 3.8.2015 - 2 D 122/15 -, vom 8.7.2010 - 2 D 224/10 -, vom 30.10.2007 - 2 D 390/07 -, SKZ 2008, 103, Leitsatz Nr. 63, vom 25.4.2005 - 2 Y 1/05 -, SKZ 2005, 302, Leitsatz Nr. 65, und vom 5.5.2004 - 1 Y 4/04 - dazu allgemein Zöller, ZPO-Kommentar, 28. Auflage 2010, § 114 Rndr.
  • OVG Saarland, 25.09.2019 - 1 D 265/19

    Einzelfall einer trotz rechtskräftigen erstinstanzlichen Urteils erfolgreichen

    Für die Beurteilung der Frage, ob eine beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts davon auszugehen, dass mit dem Institut der Prozesskostenhilfe dem aus Art. 3 i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG abzuleitenden Gebot einer weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung von Rechtsschutz Rechnung getragen werden soll, weshalb die Anforderungen an die Erfolgsaussichten nicht überspannt werden dürfen.(BVerfG, Kammerbeschluss vom 8.10.2014 - 1 BvR 2186/14 -, juris; Beschluss des Senats vom 22.2.2017 - 1 D 166/17 -, juris) Insbesondere ist es nicht Sinn des Prozesskostenhilfeverfahrens, den Rechtsstreit durch eine weitgehende rechtliche Vorausbeurteilung des Streitgegenstands quasi "vorwegzunehmen", weshalb die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Allgemeinen bereits dann gerechtfertigt ist, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers für vertretbar und bei Aufklärungsbedarf in tatsächlicher Hinsicht eine Beweisführung in seinem Sinne zumindest für möglich hält.(Beschluss des Senats vom 27.2.2018 - 1 D 852/17 - OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.2.2015 - 2 D 371/14 -, NJW 2015, 2516, zitiert nach juris, mit weiteren Nachweisen, und vom 30.10.2007 - 2 D 390/07 -, juris).
  • OVG Saarland, 24.10.2018 - 2 D 241/18

    Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland

  • OVG Saarland, 20.11.2017 - 2 D 586/17

    Anforderungen an die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; keine Vorwegnahme der

  • OVG Saarland, 03.08.2015 - 2 D 122/15

    Prozesskostenhilfe; Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussicht

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