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   RG, 22.12.1938 - 2 D 581/38   

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https://dejure.org/1938,416
RG, 22.12.1938 - 2 D 581/38 (https://dejure.org/1938,416)
RG, Entscheidung vom 22.12.1938 - 2 D 581/38 (https://dejure.org/1938,416)
RG, Entscheidung vom 22. Dezember 1938 - 2 D 581/38 (https://dejure.org/1938,416)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Die Veruntreuung von Gesellschaftsgeld durch den Geschäftsführer einer GmbH. zu eigenem Nutzen kann i. S. des § 239 Abs. 1 Nr. 1 KO. ein Beiseiteschaffen von Vermögensstücken der Gesellschaft sein.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 73, 68
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 15.05.2012 - 3 StR 118/11

    Aufgabe der Interessentheorie (Merkmalsüberwälzung; Ziel des § 14 StGB;

    a) Der Bundesgerichtshof ist bislang - die Rechtsprechung des Reichsgerichts (Urteil vom 29. März 1909 - III 877/08, RGSt 42, 278, 282; aA indes RG, Urteil vom 22. Dezember 1938 - 2 D 581/38, RGSt 73, 68, 70) fortführend - in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, dass der Geschäftsführer einer GmbH sich wegen Bankrotts nach § 283 Abs. 1 Nr. 1, § 14 Abs. 1 Nr. 1 StGB nur strafbar machen könne, wenn er die Tathandlung für die GmbH und (zumindest auch) in deren Interesse vorgenommen hat (vgl. etwa BGH, Urteile vom 20. Mai 1981 - 3 StR 94/81, BGHSt 30, 127, 128; vom 5. Oktober 1954 - 2 StR 447/53, BGHSt 6, 314, 316 f.; vom 6. November 1986 - 1 StR 327/86, BGHSt 34, 221, 223; Beschluss vom 14. Dezember 1999 - 5 StR 520/99, NStZ 2000, 206, 207, jeweils mwN; s. auch LK/Tiedemann, StGB, 12. Aufl., Vor §§ 283 ff. Rn. 79 ff.; Arloth, NStZ 1990, 570 ff.).
  • BGH, 05.10.1954 - 2 StR 447/53

    Rechtsmittel

    Die Entstehungsgeschichte des § 244 KO - dem der § 83 GmbHGes insoweit nachgebildet ist - lässt erkennen, dass dem Gesetzgeber gegenüber eigennützigen Handlungen von Geschäftsführern die sonstigen Strafgesetze genügten (Hahn, die ges. Materialien zu KO [1881] zu § 214 S 406, 407; RGSt 73, 68).

    Das Reichsgericht hat zwar vorübergehend die Auffassung vertreten, auch eigennützige Handlungen eines Geschäftsführers seien nach den erwähnten Bestimmungen strafbar (RGSt 73, 68).

  • BGH, 03.07.1956 - 1 StR 98/56

    Doppelte Sicherungsübereignung als Zueignungshandlung - Revisionsrechtliche

    Dagegen hat es das Landgericht unterlassen, sich in den Fällen der persönlichen Entnahmen (E IV 2, 3a, 4-6, 8-10) mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 42, 278, 281 ff; 60, 234, 236; 73, 117, 119; anders zu Unrecht RGSt 73, 68) und des Bundesgerichtshofs (BGHSt 6, 314, 316 f) [BGH 05.10.1954 - 2 StR 447/53] zu § 83 GmbHG (bezw. § 244 KO) auseinanderzusetzen.
  • BGH, 23.06.1953 - 1 StR 773/52

    Rechtsmittel

    Die Entscheidung des Reichsgerichts vom 22. Dezember 1938 (RGSt 73, 68 ff) steht dieser Auffassung nicht entgegen; denn auch dort wird verlangt, dass der Geschäftsführer die Bankerotthandlung lediglich in Ausnutzung der tatsächlichen Machtstellung, die er als Organ der Gesellschaft einnimmt, und der ihm dadurch gegebenen Möglichkeiten begangen hat; das mag bei Veruntreuungen zutreffen, gilt aber nicht für die Anmeldung einer eigenen Forderung.
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