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   VG Hamburg, 02.04.2020 - 2 E 1550/20   

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https://dejure.org/2020,7226
VG Hamburg, 02.04.2020 - 2 E 1550/20 (https://dejure.org/2020,7226)
VG Hamburg, Entscheidung vom 02.04.2020 - 2 E 1550/20 (https://dejure.org/2020,7226)
VG Hamburg, Entscheidung vom 02. April 2020 - 2 E 1550/20 (https://dejure.org/2020,7226)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Corona-Allgemeinverfügung: Eilantrag zu der Durchführung einer Versammlung erfolglos

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Hannover, 27.03.2020 - 15 B 1968/20

    Allgemeinverfügung; Corona; COVID-19; Infektionsschutz; Interessenabwägung;

    Auszug aus VG Hamburg, 02.04.2020 - 2 E 1550/20
    Bei dieser Interessenabwägung ist jeweils die Richtigkeit des Vorbringens desjenigen als wahr zu unterstellen, dessen Position gerade betrachtet wird, soweit das jeweilige Vorbringen ausreichend substantiiert und die Unrichtigkeit nicht ohne weiteres erkennbar ist (vgl. VG Schleswig, Beschl. v. 22.3.2020, 1 B 17/20, juris Rn. 3; VG Hannover, Beschl. v. 27.3.2020, 15 B 1968/20, juris Rn. 7).

    Insoweit erscheint es auch aus Sicht der Kammer als erforderlich und angemessen, Menschenansammlungen so weit wie möglich auszuschließen (VG Hannover, Beschl. v. 27.3.2020, 15 B 1968/20, juris Rn. 13).

  • VG Schleswig, 22.03.2020 - 1 B 17/20

    Verlassen des Ortes der Nebenwohnung - Eilantrag gegen Allgemeinverfügung

    Auszug aus VG Hamburg, 02.04.2020 - 2 E 1550/20
    Bei dieser Interessenabwägung ist jeweils die Richtigkeit des Vorbringens desjenigen als wahr zu unterstellen, dessen Position gerade betrachtet wird, soweit das jeweilige Vorbringen ausreichend substantiiert und die Unrichtigkeit nicht ohne weiteres erkennbar ist (vgl. VG Schleswig, Beschl. v. 22.3.2020, 1 B 17/20, juris Rn. 3; VG Hannover, Beschl. v. 27.3.2020, 15 B 1968/20, juris Rn. 7).
  • VG Hamburg, 20.03.2020 - 10 E 1380/20

    Eilantrag eines Gewerbetreibenden gegen die Corona-Allgemeinverfügung

    Auszug aus VG Hamburg, 02.04.2020 - 2 E 1550/20
    Ferner ist davon auszugehen, dass die Bevölkerung insgesamt als ansteckungsverdächtig im Sinne von § 2 Nr. 7 IfSG anzusehen ist (VG Hamburg, Beschl. v. 10.3.2020, 10 E 1380/20).
  • VG Hamburg, 21.04.2020 - 6 E 1689/20

    Erfolgloser Eilantrag gegen die auf der Corona-Verordnung beruhende Schließung

    Weder die Ermächtigung zur Anordnung von Schließungen als solche noch die landesrechtliche Ausgestaltung in § 26 Abs. 1 HmbSARS-CoV EindämmungsVO begegnet durchgreifenden Bedenken; dass die Tatbestandsvoraussetzungen des § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 IfSG erfüllt sind, stellt auch der Antragsteller nicht infrage (vgl. dazu auch VG Hamburg, Beschl. v. 2.4.2020, 2 E 1550/20, n.v., S. 4 f.; Beschl. v. 9.4.2020, 9 E 1605/20, n.v., S. 7 f.; Beschl. v. 17.4.2020, 14 E 1635/20, n.v., S. 6).
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