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   VG Hamburg, 07.08.2012 - 2 E 1954/12   

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VG Hamburg, 07.08.2012 - 2 E 1954/12 (https://dejure.org/2012,26298)
VG Hamburg, Entscheidung vom 07.08.2012 - 2 E 1954/12 (https://dejure.org/2012,26298)
VG Hamburg, Entscheidung vom 07. August 2012 - 2 E 1954/12 (https://dejure.org/2012,26298)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 1076
  • DÖV 2013, 163
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Hamburg, 17.02.2014 - 2 K 1494/12

    Zur Ausbildungsförderung von Personen, die die gesetzliche Altersgrenze

    Auszug aus VG Hamburg, 07.08.2012 - 2 E 1954/12
    Dem Antragsteller steht der in der Hauptsache mit der Klage 2 K 1494/12 geltend gemachte Anspruch auf Ausbildungsförderung nicht zu.
  • BVerfG, 26.11.1999 - 1 BvR 653/99

    Ausnahme von der Altersgrenze des § 10 Abs. 3 BAföG bei erwerbstätigen

    Auszug aus VG Hamburg, 07.08.2012 - 2 E 1954/12
    Im vorliegenden Fall folgt nichts anderes aus den Erwägungen, die das Bundesverfassungsgericht in dem vom Antragsteller zitierten Nichtannahmebeschluss (v. 26.11.1999, 1 BvR 653/99, FamRZ 2000, 476, juris, Rn. 10 ff.) angestellt hat.
  • VG Saarlouis, 01.07.2011 - 3 K 579/10
    Auszug aus VG Hamburg, 07.08.2012 - 2 E 1954/12
    Die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts gehen nicht so weit, dass in jedem Fall einer Erwerbstätigkeit zur Deckung des Kindesunterhalts von Verfassungs wegen Vorrang vor der durch die Altersgrenze des § 10 Abs. 3 Satz 1 BAföG verfolgten gesetzgeberischen Zielsetzung eingeräumt werden müsste (a.A. wohl VG Saarlouis, Urt. v. 1.7.2011, 3 K 579/10, juris).
  • VG Hamburg, 17.02.2014 - 2 K 1494/12

    Ausbildungsförderung bei Überschreitung der Altersgrenze wegen Kindererziehung

    In einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes lehnte das erkennende Gericht einen am 31. Juli 2012 gestellten Antrag auf vorläufige Bewilligung von Ausbildungsförderung mit Beschluss vom 7. August 2012, 2 E 1954/12, juris, ab.

    Beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden sind die Förderungsakte der Beklagten sowie die Akten in den Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, 2 E 1954/12 = 4 Bs 200/12 und 2 E 790/13.

  • VG Hamburg, 17.07.2013 - 2 E 2737/13

    Zur Aufnahme in die Wunschschule unabhängig vom sonderpädagogischen Förderbedarf

    Die Kammer erkennt an, dass die Situation alleinerziehender Elternteile typischerweise belastender ist (VG Hamburg, Beschl. 7.8.2012, 2 E 1954/12, juris) und für ein Kind geknüpfte soziale Kontakte von großer Bedeutung sind.
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