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   VG Hamburg, 26.07.2013 - 2 E 2420/13   

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VG Hamburg, 26.07.2013 - 2 E 2420/13 (https://dejure.org/2013,26638)
VG Hamburg, Entscheidung vom 26.07.2013 - 2 E 2420/13 (https://dejure.org/2013,26638)
VG Hamburg, Entscheidung vom 26. Juli 2013 - 2 E 2420/13 (https://dejure.org/2013,26638)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Hamburg, 22.08.2011 - 1 Bs 157/11

    Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Grundschule

    Auszug aus VG Hamburg, 26.07.2013 - 2 E 2420/13
    Eine Berücksichtigung als Härtefall kommt nur ausnahmsweise und unter Anlegung strenger Maßstäbe in Betracht, wenn wegen der besonderen Umstände des Einzelfalls die Zuweisung zu einer anderen als der gewünschten Schule zu unzumutbaren Konsequenzen für die Betroffenen führen würde (OVG Hamburg, Beschl. v. 22.8.2011, 1 Bs 157/11).
  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 4.83

    Ausländer - Nachzug - Ehegatten - Aufenthaltserlaubnis - Wartefrist -

    Auszug aus VG Hamburg, 26.07.2013 - 2 E 2420/13
    Eine bestehende Verwaltungspraxis kann darüber hinaus für die Zukunft geändert werden, wenn die hierfür maßgeblichen Gründe frei von Willkür sind und sich bei den von der Änderung betroffenen Personen kein zu berücksichtigender Vertrauenstatbestand gebildet hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.9.1984, 1 A 4/83, juris; BVerwG, Beschl. v. 1.6.1979, 6 B 33/79, juris).
  • OVG Hamburg, 30.09.2011 - 1 Bs 167/11

    Überschreitung der Klassengrößen in Grundschulen mit sozialstrukturell

    Auszug aus VG Hamburg, 26.07.2013 - 2 E 2420/13
    Nach einer Eingewöhnungsphase und einem entsprechenden Schulwegtraining wird der Antragstellerin die Überquerung der Straße an dem mit Ampeln gesicherten Fußgängerübergang gefahrlos möglich sein (vgl. auch OVG Hamburg, Beschl. v. 30.9.2011, 1 Bs 167/11).
  • OVG Hamburg, 17.07.2013 - 1 Bs 213/13

    Vorschulbesuch muss bei der Auswahl der Schulbewerber angemessen berücksichtigt

    Auszug aus VG Hamburg, 26.07.2013 - 2 E 2420/13
    Die Antragstellerin kann aus dem Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 17. Juli 2013 (1 Bs 213/13), in dem das Oberverwaltungsgericht in Abänderung seiner bisherigen Rechtsprechung die Verwaltungspraxis der Antragsgegnerin als ermessensfehlerhaft ansieht, soweit dem gesetzlichen Auswahlkriterium des Besuchs der Vorschulklasse keine größere Bedeutung beigemessen wird, nichts für sich herleiten.
  • BVerwG, 01.06.1979 - 6 B 33.79

    Abweichung von Verwaltungsvorschriften unter dem Aspekt einer klärungsbedürftigen

    Auszug aus VG Hamburg, 26.07.2013 - 2 E 2420/13
    Eine bestehende Verwaltungspraxis kann darüber hinaus für die Zukunft geändert werden, wenn die hierfür maßgeblichen Gründe frei von Willkür sind und sich bei den von der Änderung betroffenen Personen kein zu berücksichtigender Vertrauenstatbestand gebildet hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.9.1984, 1 A 4/83, juris; BVerwG, Beschl. v. 1.6.1979, 6 B 33/79, juris).
  • OVG Hamburg, 26.08.2009 - 1 Bs 159/09

    Anspruch auf Aufnahme an Wunschschule; Versuchsschule

    Auszug aus VG Hamburg, 26.07.2013 - 2 E 2420/13
    Nach der Rechtsprechung des OVG Hamburg (Beschl. v. 4.8.2010, 1 Bs 162/10; Beschl. v. 26.8.2009, 1 Bs 159/09, juris, Rn. 10; Beschl. v. 30.7.2008, 1 Bs 123/08) wird in Fällen der vorliegenden Art die Hauptsache nicht vorweggenommen, weil es der Antragsgegnerin möglich wäre, die Antragstellerin auch bei ihrem Obsiegen gemäß § 42 Abs. 7 Satz 4 HmbSG (entspricht § 42 Abs. 4 Satz 4 HmbSG a.F.) aus schulorganisatorischen Gründen umzuschulen.
  • OVG Hamburg, 27.07.2005 - 1 Bs 205/05

    Zum Anspruch auf Teilnahme an einem Schulversuch des bilingualen

    Auszug aus VG Hamburg, 26.07.2013 - 2 E 2420/13
    Insbesondere folgt aus § 42 HmbSG kein Recht auf Aufnahme in eine bestimmte Schule (OVG Hamburg, Beschl. v. 9.9.2011, 1 Bs 169/11; Beschl. v. 27.7.2005, 1 Bs 205/05, NordÖR 2005, 545, juris).
  • OVG Hamburg, 07.07.2010 - 1 Bs 115/10
    Auszug aus VG Hamburg, 26.07.2013 - 2 E 2420/13
    Es ist nicht zu beanstanden, für Schulanfänger, die in der Regel noch nicht hinreichend sicher öffentliche Verkehrsmittel benutzen können, auf den von ihnen zu Fuß zu bewältigenden Weg abzustellen (vgl. hierzu auch: OVG Hamburg, Beschl. v. 7.7.2010, 1 Bs 115/10).
  • OVG Hamburg, 27.07.2004 - 1 Bs 306/04

    Auflösung einer Schulklasse; Umsetzung von Schülern; Verwaltungsaktsqualität;

    Auszug aus VG Hamburg, 26.07.2013 - 2 E 2420/13
    Individuelle Ansprüche auf Einrichtung bestimmter Klassen oder des Unterrichts in bestimmten Klassen bestehen nicht (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 8.8.2011, NordÖR 2011, 561; Beschl. v. 27.7.2004, 1 Bs 306/04, juris).
  • OVG Hamburg, 08.08.2011 - 1 Bs 137/11

    Auswahlentscheidung zur Aufnahme in ein Gymnasium

    Auszug aus VG Hamburg, 26.07.2013 - 2 E 2420/13
    Individuelle Ansprüche auf Einrichtung bestimmter Klassen oder des Unterrichts in bestimmten Klassen bestehen nicht (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 8.8.2011, NordÖR 2011, 561; Beschl. v. 27.7.2004, 1 Bs 306/04, juris).
  • VG Hamburg, 08.08.2014 - 2 E 3555/14

    Zur Einschulung auf einer anderen Schule als der Schule, an der die besuchte

    Ein gesteigerter Betreuungsbedarf wegen einer Berufstätigkeit der alleinerziehenden Mutter stellt keinen derart seltenen Einzelfall dar, in dem die Zuweisung zu einer anderen als der gewünschten Schule zu unzumutbaren Konsequenzen für die Betroffenen führen würde (OVG Hamburg, Beschl. v. 22.8.2011, 1 Bs 157/11; VG Hamburg, Beschl. v. 26.7.2013, 2 E 2420/13).

    Die Querung einer Hauptverkehrsstraße an einer Ampel ist von einem in einer Großstadt aufgewachsenen Schüler der Klasse 1 nach Eingewöhnung regelmäßig zu bewältigen; die damit verbundenen Unbequemlichkeiten und Gefahren sind in einer Großstadt regelmäßig zumutbar (OVG Hamburg, Beschl. v. 22.8.2012, 1 Bs 198/12, m.w.N., vgl. VG Hamburg, Beschl. v. 26.7.2013, 2 E 2420/13, juris Rn. 21).

  • VG Hamburg, 18.08.2014 - 2 E 3484/14

    Zur Zuweisung zur Wunschschule nach der Schulweglänge am Stichtag.

    Ein gesteigerter Betreuungsbedarf wegen einer Berufstätigkeit der alleinerziehenden Mutter stellt jedoch keinen derart seltenen Einzelfall dar, in dem die Zuweisung zu einer anderen als der gewünschten Schule zu unzumutbaren Konsequenzen für die Betroffenen führen würde (OVG Hamburg, Beschl. v. 22.8.2011, 1 Bs 157/11; VG Hamburg, Beschl. v. 8.8.2014, 2 E 3555/14; Beschl. v. 26.7.2013, 2 E 2420/13).
  • VG Hamburg, 28.07.2022 - 5 E 2514/22

    Zur Vergabe von nachträglich "frei" werdenden Schulplätzen und zur

    Derartige Umstände begründen regelmäßig keinen atypischen Härtefall, sondern es gehört gerade zu den typischen Entwicklungsschritten von Kindern im Grundschulalter zu lernen, mit solchen Herausforderungen umzugehen (vgl. VG Hamburg, Beschl. v. 28.6.2019, 2 E 1575/19; v. 3.8.2018, 2 E 3486/18; Beschl. v. 1.9.2017, 1 E 7703/17; Beschl. v. 25.8.2016, 4 E 3913/16; Beschl. v. 18.8.2016, 1 E 3156/16; Beschl. v. 26.7.2013, 2 E 2420/13, juris Rn. 23).
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