Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 29.06.2006 - 2 EO 240/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,946
OVG Thüringen, 29.06.2006 - 2 EO 240/06 (https://dejure.org/2006,946)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 29.06.2006 - 2 EO 240/06 (https://dejure.org/2006,946)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 29. Juni 2006 - 2 EO 240/06 (https://dejure.org/2006,946)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,946) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    FeV § 11 Abs 8; FeV § 13 Abs 2 Buchst c; FeV § 13 Abs 2 Buchst d; FeV § 28 Abs 4 Nr 3; FeV § 28 Abs 4 Nr 5; EWGRL-91/439 Art 1 Abs 2
    Recht der Fahrerlaubnisse einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen; Fahrerlaubnis

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebrauch einer in der Tschechischen Republik ausgestellten Fahrerlaubnis in Deutschland; Hinnahme des Ergebnisses einer Eignungsprüfung bei der Erteilung der Fahrerlaubnis im Ausstellungsstaat durch die inländische Fahrerlaubnisbehörde; Gegenseitige Anerkennung der von ...

  • archive.org
  • Judicialis

    FeV § 11 Abs. 8; ; FeV § 13 Abs. 2 Buchst. c; ; FeV § 13 Abs. 2 Buchst. d; ; FeV § 28 Abs. 4 Nr. 3; ; FeV § 28 Abs. 4 Nr. 5; ; EWGRL-91/439 Art. 1 Abs. 2

  • RA Kotz

    EU-Führerschein (hier Tschechische Fahrerlaubnis) und MPU-Anordnung

  • RA Kotz

    Fahrerlaubnisaberkennung - Fahrerlaubnis aus der Tschechischen Republik

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der Fahrerlaubnisse einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen -

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Ausbauprogramm" ist eine Planung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Ausländische Fahrerlaubnis - Anerkennung einer im Ausland erworbenen Fahrerlaubnis in Deutschland

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schluß mit Führerscheintourismus?

  • thueringen.de (Pressemitteilung)
  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Führerscheintourismus" - Grenzen bei anzunehmendem Rechtsmissbrauch - Ohne MPU vorerst keine Gültigkeit einer ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Ausländische Fahrerlaubnis - Anerkennung einer im Ausland erworbenen Fahrerlaubnis in Deutschland

  • 123recht.net (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    EU-Fahrerlaubnis: Schlupfloch oder Sackgasse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1163 (Ls.)
  • BauR 2006, 1942 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (31)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.08.2006 - 1 M 46/06

    EU-Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis; Aberkennung; Eignung; Alkoholmissbrauch; Polen;

    Der Senat geht auf dieser Basis für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu Gunsten des Antragstellers davon aus, dass die Regelungen des § 28 Abs. 4 Nr. 3, Abs. 5 FeV wegen einer nach den Maßstäben des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 29. April 2004 gebotenen richtlinienkonformen Auslegung nur einen reduzierten tatbestandlichen Anwendungsbereich haben und auf die hier zur Entscheidung stehende Fallkonstellation nicht anwendbar sein dürften (streitig; wie hier vgl. OVG Weimar, Beschl. v. 29.06.2006 - 2 EO 240/06 -, zitiert nach www.thovg.thueringen.de; OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.10.2005 - 12 ME 288/05 -, NJW 2006, 1158 m.w.N.; OVG Koblenz, Beschl. v. 15.8.2005, - 7 B 11021/05 -, NJW 2005, 3228 - zitiert nach juris; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl. 2005, § 28 FeV, Rn. 6; offen gelassen: BVerwG, Urt. v. 17.11.2005, NJW 2006, 1151 ff.).

    Die der Antragsgegnerin im Falle eines früheren Alkoholmissbrauchs durch Fahrerlaubnisinhaber offenkundig vorschwebende "flächendeckende" - erneute - Eignungsprüfung würde in eine Umkehrung des europarechtlichen Anerkennungsmechanismus münden (vgl. OVG Koblenz, Beschl. v. 15.8.2005, - 7 B 11021/05 -, NJW 2005, 3228 - zitiert nach juris; OVG Weimar, Beschl. v. 29.06.2006 - 2 EO 240/06 -, S. 15, zitiert nach www.thovg.thueringen.de).

    Auf der Basis des Hinweises des EuGH im Fall Halbritter darauf, dass dem dortigen Kläger "nicht zum Vorwurf gemacht werden könne, eine neue Fahrerlaubnis erworben zu haben, ohne die in Deutschland für den Erwerb einer Fahrerlaubnis nach dem Entzug seiner letzten Fahrerlaubnis aufgestellten Voraussetzungen beachtet zu haben", und dass im Ausstellerstaat geprüft worden sei, "dass er den Mindestanforderungen in Bezug auf die physische und psychische Fahreignung entsprechend den Bestimmungen des Anhangs III dieser Richtlinie [91/439/EWG] genügt" (a.a.O., Rn. 31) sowie unter Berücksichtigung der grundsätzlichen Rechtsprechung des EuGH (vgl. die Nachweise zur ständigen Rechtsprechung des EuGH im Beschl. des VG Münster v. 26.06.2006 -10 L 361/06 - sowie bei OVG Weimar, Beschl. v. 29.06.2006 - 2 EO 240/06 -, zitiert nach www.thovg.thueringen.de) dazu, dass ein Mitgliedstaat berechtigt ist, Maßnahmen zu treffen, die verhindern sollen, dass sich Staatsangehörige unter Missbrauch der durch das Gemeinschaftsrecht geschaffenen Möglichkeiten der Anwendung des nationalen Rechts entziehen, ist in Ausnahmefällen - ohne dass insoweit aus Sicht des Senats nochmals eine Befassung des EuGH erforderlich wäre - eine begrenzte Einschränkung des vorstehend dargelegten Anerkennungsgrundsatzes zulässig.

    Danach geht der Senat nach dem Prüfungsmaßstab des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens davon aus, dass die deutschen Behörden in Fällen eines in diesem Sinne rechtsmissbräuchlichen Erwerbs der Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedstaat ausnahmsweise einen Eignungsnachweis nach deutschem Recht verlangen können, weil dem betreffenden Fahrerlaubnisinhaber die Berufung auf den Anerkennungsgrundsatz verwehrt ist (vgl. OVG Weimar, Beschl. v. 29.06.2006 - 2 EO 240/06 -, zitiert nach www.thovg.thueringen.de; VG Münster, Beschl. v. 26.06.2006 - 10 L 361/06; VG Freiburg, Beschl. v. 01.06.2006 -1 K 752/06 - VG Chemnitz, Beschl. v. 21.06.2006 - 2 K 356/06 -u. v. 05.07.2006 - 2 K 1025/05, jeweils juris).

    Es kann insoweit noch keine missbräuchliche Ausnutzung des Anerkennungsgrundsatzes darstellen, wenn ein Fahrerlaubnisinhaber mit dem Erwerb seiner Fahrerlaubnis lediglich unterschiedlich strenge Regelungen der Mitgliedstaaten in Bezug auf die physische und psychische Fahreignung bei der Wiedererteilung der zuvor entzogenen Fahrerlaubnis nutzt (vgl. OVG Weimar, Beschl. v. 29.06.2006 - 2 EO 240/06 -, zitiert nach www.thovg.thueringen.de; auch OVG Koblenz, Beschl. v. 15.8.2005, - 7 B 11021/05 -, NJW 2005, 3228 - zitiert nach juris -).

  • OVG Thüringen, 27.04.2007 - 2 EO 485/06
    Unter Hinweis auf den Senatsbeschluss vom 29. Juni 2006 - 2 EO 240/06 - verweist er darauf, dass im Fall des Antragstellers Vieles für einen Missbrauch des Gemeinschaftsrechts spreche.

    Hierfür wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf den den Beteiligten bekannten Senatsbeschluss vom 29. Juni 2006 (- 2 EO 240/06 -, Umdruck S. 11 bis 17) verwiesen.

    Im Einzelnen wird auch hierzu auf den Beschluss des Senats vom 29. Juni 2006 (- 2 EO 240/06 -, Umdruck S. 17 bis 30) verwiesen.

    Außerdem dürfte Art. 11 Abs. 4 Richtlinie 2006/126/EG jedenfalls nach seinem Wortlaut, ohne dass dies hier vertieft werden müsste, ein größerer Anwendungsbereich zukommen als die vom Senat im Beschluss vom 29. Juni 2006 (- 2 EO 240/06 -, Umdruck S. 17 bis 30) umschriebene Missbrauchsproblematik, die auf extreme Ausnahmefälle begrenzt ist und etwa auch subjektive Elemente voraussetzt.

    Ebenso wie in dem vergleichbaren Sachverhalt, der dem Senatsbeschluss vom 29. Juni 2006 - 2 EO 240/06 - zugrunde lag, bestehen im Fall des Antragstellers Anzeichen dafür, dass er sich zum Erwerb der Fahrerlaubnis gezielt an die hierfür zuständigen Behörden der Tschechischen Republik gewandt hat, um damit die in seinem Fall geltenden Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung zu umgehen.

    Die spezifische Zielsetzung des Vorabentscheidungsverfahrens ist gewahrt, wenn die Verpflichtung dem Gerichtshof Vorabentscheidungsfragen vorzulegen, im Rahmen des Hauptsacheverfahrens zum Zuge kommt und dann die Möglichkeit besteht, dem Gerichtshof die aufgeworfenen Fragen des Gemeinschaftsrechts vorzulegen (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Juni 2006 - 2 EO 240/06 -, Umdruck S. 27 bis 30, m. w. N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2006 - 16 B 989/06

    EU-Führerscheintourismus hilft nicht bei Entzug der Fahrerlaubnis

    OVG, Beschluss vom 29.6.2006 - 2 EO 240/06 - Hess. VGH, Beschluss vom 9.8.2006 - 2 TG 1400/06 -, a.a.O.; Nds. OVG, Beschluss vom 15.8.2006 - 12 ME 123/06 -, a.a.O.; OVG M.-V., Beschluss vom 29.8.2006 - 1 M 46/06 - anderer Ansicht VG Augsburg, Beschluss vom 29.5.2006 - Au 3 S 06.600 -, a.a.O.; VG Neustadt, Beschlüsse vom 30.5.2006 - 3 L 745/06.NW - und vom 1.6.2006 - 3 L 685/06.NW -, jeweils a.a.O.; OVG Schl.-H., Beschluss vom 20.6.2006 - 4 MB 44/06 -, a.a.O., führt die vorzunehmende Interessenabwägung zu einem eindeutigen Überwiegen der vom Antragsgegner ins Feld geführten öffentlichen Belange, die dem überragenden Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs Rechnung tragen und somit dem Schutz höchstrangiger Rechtsgüter dienen.
  • OVG Saarland, 30.01.2007 - 1 R 39/06

    Straßenverkehrsrecht: Aberkennung des Rechts zum Gebrauch einer EU-Fahrerlaubnis

    Damit hat der Gerichtshof ungeachtet der Frage, ob diese Entscheidung insbesondere auch auf die Missbrauchsfälle des sog. Führerscheintourismus übertragbar ist (vgl. hierzu z. B. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.09.2006 - 16 B 989/06-; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.07.2006 - 10 S 1337/06-; OVG Thüringen, Beschluss vom 29.06.2006 -2 EO 240/06-; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29.08.2006 - 1 M 46/06-, jeweils zitiert nach Juris; siehe auch die Vorlagebeschlüsse des VG Chemnitz vom 17.07.2008 -2 K 1380/05-, DAR 2006, 637 , sowie des VG Sigmaringen vom 27.06.2006 -4 K 1058/05-, DAR 2006, 640 ), jedenfalls für den "normal" gelagerten, d.h. nicht von Rechtsmissbrauch gekennzeichneten Fall das in Art. 8 Abs. 4 Unterabsatz 1 Richtlinie 91/439 normierte Ablehnungsrecht dann für unzulässig erachtet, wenn die ausländische Fahrerlaubnis nach dem Entzug der Fahrerlaubnis und nach Ablauf der verhängten Sperrfrist in einem anderen Mitgliedstaat erworben wurde.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.08.2006 - 1 M 59/06

    Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis

    Die der Antragsgegnerin im Falle eines früheren Alkoholmissbrauchs durch Fahrerlaubnisinhaber offenkundig vorschwebende "flächendeckende" - erneute - Eignungsprüfung würde in eine Umkehrung des europarechtlichen Anerkennungsmechanismus münden (vgl. OVG Koblenz, Beschl. v. 15.8.2005, - 7 B 11021/05 -, NJW 2005, 322S - zitiert nach juris; OVG Weimar, Beschl. v. 29.06.2006 - 2 EO 240/06 -, S. 15, zitiert nach www.thovg.thueringen.de).

    Der Senat geht nach dem Prüfungsmaßstab des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens zwar davon aus, dass die deutschen Behörden in Fällen eines in diesem Sinne rechtsmissbräuchlichen Erwerbs der Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedstaat ausnahmsweise einen Eignungsnachweis nach deutschem Recht verlangen können, weil dem betreffenden Fahrerlaubnisinhaber die Berufung auf den Anerkennungsgrundsatz verwehrt ist (vgl. OVG Weimar, Beschl. v. 29.06.2006 - 2 EO 240/06 -, zitiert nach www.thovg.thueringen.de; VG Münster, Beschl. v. 26.06.2006 - 10 L 361/06; VG Freiburg, Beschl. v. 01.06.2006 -1 K 752/06 - VG Chemnitz, Beschl. v. 21.06.2006 - 2 K 356/06 - u. v. 05.07.2006 - 2 K 1025/05, jeweils Juris).

    Es kann insoweit noch keine missbräuchliche Ausnutzung des Anerkennungsgrundsatzes darstel len, wenn ein Fahrerlaubnisinhaber mit dem Erwerb seiner Fahrerlaubnis lediglich unterschiedlich strenge Regelungen der Mitgliedsstaaten in Bezug auf die physische und psychische Fahreignung bei der Wiedererteilung der zuvor entzogenen Fahrerlaubnis nutzt (vgl. OVG Weimar, Beschl. v. 29.06.2006 - 2 EO 240/06 -, zitiert nach www.thovg.thueringen.de; auch OVG Koblenz, Beschl. v. 15.8.2005, - 7 B 11021/05 -, NJW 2005, 3228 - zitiert nach juris -).

  • VGH Bayern, 22.02.2007 - 11 CS 06.1644

    Entziehung der Fahrerlaubnis - "Führerscheintourismus"

    Soweit mehrere Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe davon ausgehen, es sei zumindest noch nicht geklärt, ob die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs der Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, auch dann entgegensteht, wenn eine solche Fahrerlaubnis missbräuchlich erlangt wurde (vgl. z.B. ThürOVG vom 29.6.2006 Az. 2 EO 240/06, zit. nach Juris; VGH BW vom 21.7.2006 NZV 2006, 557 ; HessVGH vom 3.8.2006 NZV 2006, 668 ; OVG MV vom 29.8.2006 Az. 1 M 46/06, zit. nach Juris; OVG NW vom 13.9.2006 Blutalkohol Bd. 43 [2006], 507; OVG Berlin-Brandenburg vom 27.11.2006 ZfS 2007, 114), sprechen gewichtige Gründe dafür, dass an dieser Auffassung, sollte sie in der Vergangenheit sachlich berechtigt gewesen sein, jedenfalls seit dem 19. Januar 2007 nicht mehr festgehalten werden kann.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.06.2007 - 10 B 10291/07

    Tschechische Fahrerlaubnis in Deutschland unwirksam

    Diesbezüglich bedarf es auch nicht etwa gemäß Art. 234 Abs. 3 EG-Vertrag einer neuerlichen Vorlage an den EuGH (vgl. dazu VGH Mannheim, Beschluss vom 29. Juni 2006, BA 2006, S. 432, OVG Weimar, Beschluss vom 28. Juni 2006, DAR 2006, S. 583, OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29. August 2006, BA 2006, S. 501, OVG Brandenburg, Beschluss vom 8. September 2006, BA 2007, S. 193 sowie OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. September 2006, BA 2006, S. 507; a.A.: OVG Hamburg, Beschluss vom 22. November 2006, NJW 2007, S. 1160).
  • VG Gera, 22.02.2007 - 3 E 613/06

    EU-Fahrerlaubnis - Rechtsmissbrauch

    Dies gilt insbesondere auch dann, wenn nach einem vorausgegangenem alkoholbedingten Entzug der Fahrerlaubnis ein die Fahreignung bestätigendes medizinisch-psychologisches Gutachten der inländischen (deutschen)Fahrerlaubnisbehörde nicht vorgelegt wurde (ThürOVG, Beschluss vom 29. Juni 2006 - 2 EO 240/06 - ThürVBl. 2006, 249; vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29. August 2006 - 1 M 46/06 - zitiert nach juris, m.w.N.).

    In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist anerkannt, dass die missbräuchliche Berufung auf das Gemeinschaftsrecht nicht gestattet ist, und dass die nationalen Gerichte das missbräuchliche Verhalten des Betroffenen zu seinen Lasten berücksichtigen können, um ihm gegebenenfalls die Berufung auf die geltend gemachte, für ihn allgemein gültige Bestimmung des Gemeinschaftsrechts zu verwehren (ThürOVG, Beschluss vom 29. Juni 2006, a.a.O., Seite 251 m.w.N.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29. August 2006, a.a.O.; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Juli 2006 - 10 S 1337/06 - NJW 2007, 99 [100] m.w.N.; im Ergebnis ebenso HessVGH, Beschluss vom 3. August 2006 - 2 TG 673/06 - NJW 2007, 102 [103]).

    Eine entsprechende Vorlage an den Europäischen Gerichtshof kann aber erst - nach vollständiger Klärung des Sachverhalts - in einem etwaigen Hauptsacheverfahren erfolgen (ThürOVG, Beschluss vom 29. Juni 2006 - 2 EO 240/06 - a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Juli 2006 - 10 S 1337/06 - a.a.O.; HessVGH, Beschluss vom 3. August 2006 - 2 TG 673/06 - a.a.O.).

  • VGH Hessen, 30.04.2009 - 6 A 2226/08

    Gegenvorstellung zur Festsetzung des Streitwerts

    Der Bayerische VGH trifft zwar die Aussage, eine Gegenvorstellung sei neben der Anhörungsrüge nach § 152a VwGO nicht mehr statthaft, weil sich diese Regelung als abschließend erweise (Beschluss vom 19.01.2006 - 4 CE 05.690 -, BayVBl. 2007, 221; Beschluss vom 03.03.2009 - 12 CE 09.317 -, juris), führt jedoch relativierend aus, dass selbst dann, wenn eine Gegenvorstellung, die keinen Verstoß des rechtlichen Gehörs rügt, als zulässig angesehen würde, eine Abänderungsbefugnis unanfechtbarer Beschlüsse auf Ausnahmefälle begrenzt bleiben müsse, in denen "anders nicht zu beseitigendes grobes prozessuales Unrecht" im Weg der fachgerichtlichen Selbstkontrolle beseitigt werden solle (Beschluss vom 19.03.2009 - 12 C 08.3413 -, juris).
  • VGH Bayern, 24.01.2008 - 11 ZB 07.524

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Anforderungen an die Begründung eines solchen

    Andere Oberverwaltungsgerichte sehen diese Fragen zwar noch nicht als definitiv geklärt an, gehen aber davon aus, dass auch unter dem Blickwinkel des Gemeinschaftsrechts gewichtige Gründe dafür sprechen, die öffentliche Verwaltung sei in Fällen missbräuchlichen Erwerbs einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis entweder zu deren Nichtanerkennung im Inland (so VGH BW vom 21.7.2006 VRS 111 [2006], 314; ebenso wohl ThürOVG vom 29.6.2006 VRS 111 [2006], 288, sowie ThürOVG vom 27.4.2007 DAR 2007, 538) oder aber - ggf. im Anschluss an eine nach Maßgabe des deutschen Rechts durchgeführte Überprüfung der Fahreignung - zum Erlass von "Aberkennungsentscheidungen" berechtigt (so z.B. OVG Berlin-Brandenburg vom 8.9.2006 Blutalkohol 44 [2007], 193; OVG Berlin-Brandenburg vom 27.11.2006 ZfS 2007, 114; HessVGH vom 3.8.2006 VRS 111 [2006], 474; HessVGH vom 19.2.2007 VRS 112 [2007], 377; NdsOVG vom 14.12.2006 ZfS 2007, 235; OVG NW vom 13.9.2006 VRS 111 [2006], 466; OVG NW vom 31.10.2006 Az. 16 B 1363/06, zit. nach Juris; OVG NW vom 23.2.2007 NZV 2007, 266; OVG NW vom 6.3.2007 Az. 16 B 236/07, zit. nach Juris; OVG NW vom 12.7.2007 Az. 16 B 672/07, zit. nach Juris; SächsOVG vom 13.2.2007 DÖV 2007, 562).

    Obwohl der Senat ungeachtet der hieran geäußerten Kritik (ThürOVG vom 27.4.2007, ebenda; Dauer, DAR 2007, 539; Geiger DAR 2007, 540/542) vorbehaltlich künftiger, anderslautender Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs an seinem Standpunkt festhält, ist einzuräumen, dass sich die vorstehend skizzierte, gegenläufige Rechtsprechung auf gewichtige Gründe stützen kann, da der Europäische Gerichtshof eine missbräuchliche Berufung auf Gemeinschaftsrecht nicht gestattet, und nationale Gerichte ein solches Verhalten zu Lasten des Betroffenen berücksichtigen dürfen (vgl. z.B. ThürOVG vom 29.6.2006, a.a.O., S. 298).

  • VGH Bayern, 16.01.2008 - 11 ZB 06.3136

    Entziehung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis; keine Nichtigkeit eines solchen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2006 - 16 B 1363/06

    Führerscheintourismus - Beweis: Google

  • OVG Bremen, 16.10.2006 - 1 B 310/06

    EU-Führerschein; Entziehung - EU-Führerschein; Gegenseitige Anerkennung;

  • VGH Bayern, 11.09.2006 - 11 CS 06.2418
  • OLG Jena, 03.04.2009 - 1 Ss 182/08

    Fahren ohne Fahrerlaubnis durch Gebrauchmachen von einer im EU-Ausland erworbenen

  • VG Neustadt, 14.01.2008 - 3 L 1568/07

    Entziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis wegen rechtsmissbräuchlichen Erwerbs

  • VG München, 13.12.2017 - M 6 K 16.4287

    Fehlende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen infolge von Kokainkonsum

  • VG Stuttgart, 11.04.2007 - 10 K 1553/06

    Zur Aberkennung des Rechts, von einer EU-Fahrerlaubnis - hier: Tschechische

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2006 - 16 B 1106/06
  • VG Freiburg, 06.06.2007 - 4 K 1010/07

    Gegenseitige Anerkennung eines EU-Führerscheins, den der alkoholabhängige Inhaber

  • VG Osnabrück, 17.11.2006 - 2 A 194/05

    Aberkennung des Rechts, von einer im Ausland im Wege des sog.

  • VG Saarlouis, 29.10.2008 - 10 K 573/07

    Aberkennung des Rechtes, von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen

  • VGH Bayern, 06.03.2008 - 12 CE 08.332

    Anhörungsrüge

  • VG Saarlouis, 23.06.2008 - 10 L 370/08

    Aberkennung des Gebrauchsrechts einer tschechischen Fahrerlaubnis in Deutschland;

  • VG Bayreuth, 24.10.2006 - B 1 K 06.420

    Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis

  • VGH Bayern, 25.10.2010 - 12 C 10.2018

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrechts

  • VGH Bayern, 25.10.2010 - 12 ZB 10.2020

    UnterhaltsvorschussrechtAnhörungsrüge; Frist versäumt; Gehörverstoß verneint

  • VGH Bayern, 25.10.2010 - 12 ZB 10.2019

    UnterhaltsvorschussrechtAnhörungsrüge; Frist versäumt; Gehörverstoß verneint

  • VGH Bayern, 01.10.2009 - 12 ZB 09.2099

    Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz

  • VG Ansbach, 21.07.2008 - AN 14 K 07.30411

    Gegenvorstellung gegen Kostenentscheidung im Einstellungsbeschluss nach

  • VG Saarlouis, 12.03.2008 - 10 L 54/08

    Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht