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   OVG Thüringen, 10.01.2012 - 2 EO 293/11   

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OVG Thüringen, 10.01.2012 - 2 EO 293/11 (https://dejure.org/2012,24520)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 10.01.2012 - 2 EO 293/11 (https://dejure.org/2012,24520)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 10. Januar 2012 - 2 EO 293/11 (https://dejure.org/2012,24520)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    GG Art 33 Abs 2
    Recht der Landesbeamten; Konkurrentenstreitigkeit, erfolgreiches Eilverfahren auf vorläufige Untersagung der Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens; konstitutives Anforderungsprofil; Konkurrentenstreitigkeit; höherwertiger Dienstposten; konstitutives ...

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit PDF

    Konkurrentenstreitigkeit, erfolgreiches Eilverfahren auf vorläufige Untersagung der Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens; konstitutives Anforderungsprofil

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überschreiten des organisatorischen Ermessens eines Dienstherrn bei Festlegungen des Anforderungsprofils für einen Beförderungsdienstposten

  • Justiz Thüringen

    Konkurrentenstreitigkeit - vorläufige Untersagung der Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2; ThürGGO § 4 Abs. 2
    Überschreiten des organisatorischen Ermessens eines Dienstherrn bei Festlegungen des Anforderungsprofils für einen Beförderungsdienstposten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.01.2012 - 2 EO 293/11
    Ein Anordnungsgrund besteht in diesen Fällen aber dann, wenn die Besetzung des Dienstpostens auf Dauer angelegt ist und diese mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen unmittelbar und ohne weitere Auswahlentscheidung zur Beförderung des ausgewählten Dienstposteninhabers führt (stRspr des Senats, vgl. etwa Beschluss vom 30. Januar 2008 - 2 EO 236/07 - Juris; BVerwG, Urteil vom 16. August 2001 - 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58 und Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 - Juris).

    Bei diesen Merkmalen handelt es sich zwar - wie das Verwaltungsgericht zutreffend angenommen hat - um konstitutive Merkmale, d. h. solche, die, wenn sie nicht vorliegen, die Einbeziehung in das eigentliche Auswahlverfahren ausschließen (vgl. hierzu etwa Beschluss des Senats vom 30. Januar 2008 - 2 EO 236/07 - Juris; BVerwG, Urteil vom 16. August 2001 - 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58).

    Die Einengung des Kreises der nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergleichenden Bewerber um ein öffentliches Amt durch die Festlegung eines Anforderungsprofils kann wegen der damit verbundenen teilweisen Vorwegnahme der Auswahlentscheidung jedenfalls nur aufgrund sachlicher, dem Grundsatz der Bestenauslese entsprechender Erwägungen erfolgen; die Einhaltung dieser der Organisationsgewalt des Dienstherrn gezogenen Schranken unterliegt der gerichtlichen Kontrolle (vgl. etwa BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschlüsse vom 8. November 2007 - 2 BvR 1846/07 u. a. - NVwZ 2008, 69 und vom 26. November 2010 - 2 BvR 2435/10 - NVwZ 2011, 746 m. w. N.; BVerwG, Urteil vom 16. August 2001 - 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58; Beschluss des Senats vom 30. Januar 2008 - 2 EO 236/07 - Sächsisches OVG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 2 B 254/08 - jeweils Juris).

  • OVG Thüringen, 30.01.2008 - 2 EO 236/07

    Recht der Landesbeamten; Konkurrentenstreitverfahren um einen nach B 6 BBesG

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.01.2012 - 2 EO 293/11
    Ein Anordnungsgrund besteht in diesen Fällen aber dann, wenn die Besetzung des Dienstpostens auf Dauer angelegt ist und diese mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen unmittelbar und ohne weitere Auswahlentscheidung zur Beförderung des ausgewählten Dienstposteninhabers führt (stRspr des Senats, vgl. etwa Beschluss vom 30. Januar 2008 - 2 EO 236/07 - Juris; BVerwG, Urteil vom 16. August 2001 - 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58 und Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 - Juris).

    Bei diesen Merkmalen handelt es sich zwar - wie das Verwaltungsgericht zutreffend angenommen hat - um konstitutive Merkmale, d. h. solche, die, wenn sie nicht vorliegen, die Einbeziehung in das eigentliche Auswahlverfahren ausschließen (vgl. hierzu etwa Beschluss des Senats vom 30. Januar 2008 - 2 EO 236/07 - Juris; BVerwG, Urteil vom 16. August 2001 - 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58).

    Die Einengung des Kreises der nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergleichenden Bewerber um ein öffentliches Amt durch die Festlegung eines Anforderungsprofils kann wegen der damit verbundenen teilweisen Vorwegnahme der Auswahlentscheidung jedenfalls nur aufgrund sachlicher, dem Grundsatz der Bestenauslese entsprechender Erwägungen erfolgen; die Einhaltung dieser der Organisationsgewalt des Dienstherrn gezogenen Schranken unterliegt der gerichtlichen Kontrolle (vgl. etwa BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschlüsse vom 8. November 2007 - 2 BvR 1846/07 u. a. - NVwZ 2008, 69 und vom 26. November 2010 - 2 BvR 2435/10 - NVwZ 2011, 746 m. w. N.; BVerwG, Urteil vom 16. August 2001 - 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58; Beschluss des Senats vom 30. Januar 2008 - 2 EO 236/07 - Sächsisches OVG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 2 B 254/08 - jeweils Juris).

  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.01.2012 - 2 EO 293/11
    Ein Anordnungsgrund besteht in diesen Fällen aber dann, wenn die Besetzung des Dienstpostens auf Dauer angelegt ist und diese mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen unmittelbar und ohne weitere Auswahlentscheidung zur Beförderung des ausgewählten Dienstposteninhabers führt (stRspr des Senats, vgl. etwa Beschluss vom 30. Januar 2008 - 2 EO 236/07 - Juris; BVerwG, Urteil vom 16. August 2001 - 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58 und Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 - Juris).

    Wird dabei eine Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs festgestellt, muss die Ernennung des ausgewählten Bewerbers bereits dann durch einstweilige Anordnung untersagt werden, wenn die Auswahl des Antragstellers bei rechtsfehlerfreier Auswahl jedenfalls möglich erscheint (stRspr; vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - BVerwGE 138, 102 und Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 16.12.2008 - 2 B 254/08

    Einstweilige Anordnung; Dienstpostenbesetzung; Personalentwicklungskonzept;

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.01.2012 - 2 EO 293/11
    Die Einengung des Kreises der nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergleichenden Bewerber um ein öffentliches Amt durch die Festlegung eines Anforderungsprofils kann wegen der damit verbundenen teilweisen Vorwegnahme der Auswahlentscheidung jedenfalls nur aufgrund sachlicher, dem Grundsatz der Bestenauslese entsprechender Erwägungen erfolgen; die Einhaltung dieser der Organisationsgewalt des Dienstherrn gezogenen Schranken unterliegt der gerichtlichen Kontrolle (vgl. etwa BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschlüsse vom 8. November 2007 - 2 BvR 1846/07 u. a. - NVwZ 2008, 69 und vom 26. November 2010 - 2 BvR 2435/10 - NVwZ 2011, 746 m. w. N.; BVerwG, Urteil vom 16. August 2001 - 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58; Beschluss des Senats vom 30. Januar 2008 - 2 EO 236/07 - Sächsisches OVG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 2 B 254/08 - jeweils Juris).

    Fehler im Anforderungsprofil führen grundsätzlich auch zur Fehlerhaftigkeit des Auswahlverfahrens, weil die Auswahlerwägungen dann auf sachfremden, nicht am Leistungsgrundsatz orientierten Gesichtspunkten beruhen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 8. Oktober 2007 - 2 BvR 1846/07 u. a. - NVwZ 2008, 69; Sächsisches OVG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 2 B 254/08 - Juris).

  • BVerfG, 08.10.2007 - 2 BvR 1846/07

    Zu den Anforderungen aufgrund Art 33 Abs 2 GG an die Festlegung des

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.01.2012 - 2 EO 293/11
    Die Einengung des Kreises der nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergleichenden Bewerber um ein öffentliches Amt durch die Festlegung eines Anforderungsprofils kann wegen der damit verbundenen teilweisen Vorwegnahme der Auswahlentscheidung jedenfalls nur aufgrund sachlicher, dem Grundsatz der Bestenauslese entsprechender Erwägungen erfolgen; die Einhaltung dieser der Organisationsgewalt des Dienstherrn gezogenen Schranken unterliegt der gerichtlichen Kontrolle (vgl. etwa BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschlüsse vom 8. November 2007 - 2 BvR 1846/07 u. a. - NVwZ 2008, 69 und vom 26. November 2010 - 2 BvR 2435/10 - NVwZ 2011, 746 m. w. N.; BVerwG, Urteil vom 16. August 2001 - 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58; Beschluss des Senats vom 30. Januar 2008 - 2 EO 236/07 - Sächsisches OVG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 2 B 254/08 - jeweils Juris).

    Fehler im Anforderungsprofil führen grundsätzlich auch zur Fehlerhaftigkeit des Auswahlverfahrens, weil die Auswahlerwägungen dann auf sachfremden, nicht am Leistungsgrundsatz orientierten Gesichtspunkten beruhen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 8. Oktober 2007 - 2 BvR 1846/07 u. a. - NVwZ 2008, 69; Sächsisches OVG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 2 B 254/08 - Juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2003 - 1 B 2230/02

    Rechtmäßigkeit der Einleitung eines neuen Auswahlverfahrens mit verändertem

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.01.2012 - 2 EO 293/11
    Grundsätzlich Anlass zur Nachprüfung, ob das Anforderungsprofil auf einen bestimmten Beamten in der Weise zugeschnitten worden ist, dass solche Mitbewerber in unzulässiger, sachwidriger Weise von vornherein ausgeschlossen werden, besteht insbesondere dann, wenn die zu besetzende Stelle hausintern ausgeschrieben wird, deshalb der Bewerberkreis dem Dienstherrn bekannt ist und das Anforderungsprofil einen starken Detaillierungsgrad aufweist (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 20. September 1994 - 1 TG 1261/94 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 15. Januar 2003 - 1 B 2230/02 -, vom 20. Oktober 2003 - 1 B 1037/03 -, vom 16. Dezember 2003 - 1 B 2117/03 - und vom 17. Oktober 2006 - 1 B 1430/06 - Sächsisches OVG, Beschluss vom 15. August 2008 - 2 B 93/11 - jeweils Juris).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.01.2012 - 2 EO 293/11
    Die Ermittlung des - gemessen an den Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung - am besten geeigneten Bewerbers hat stets in Bezug auf das konkret angestrebte Amt zu erfolgen (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2003 - 1 B 2117/03

    Einstweilige Anordnung zur Sicherung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs;

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.01.2012 - 2 EO 293/11
    Grundsätzlich Anlass zur Nachprüfung, ob das Anforderungsprofil auf einen bestimmten Beamten in der Weise zugeschnitten worden ist, dass solche Mitbewerber in unzulässiger, sachwidriger Weise von vornherein ausgeschlossen werden, besteht insbesondere dann, wenn die zu besetzende Stelle hausintern ausgeschrieben wird, deshalb der Bewerberkreis dem Dienstherrn bekannt ist und das Anforderungsprofil einen starken Detaillierungsgrad aufweist (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 20. September 1994 - 1 TG 1261/94 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 15. Januar 2003 - 1 B 2230/02 -, vom 20. Oktober 2003 - 1 B 1037/03 -, vom 16. Dezember 2003 - 1 B 2117/03 - und vom 17. Oktober 2006 - 1 B 1430/06 - Sächsisches OVG, Beschluss vom 15. August 2008 - 2 B 93/11 - jeweils Juris).
  • OVG Thüringen, 16.12.2008 - 2 EO 239/08

    Recht der Landesbeamten; Konkurrentenstreitverfahren:

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.01.2012 - 2 EO 293/11
    Dabei geht der Senat davon aus, dass, selbst wenn die Antragstellerin in der Hauptsache obsiegen würde, ihr aufgrund der fehlerhaft ergangenen Auswahlentscheidung eine mögliche tatsächliche Bewährung des Beigeladenen auf dem Dienstposten nicht entgegengehalten werden könnte (vgl. Beschluss des Senats vom 16. Dezember 2008 - 2 EO 239/08 - Juris).
  • OVG Sachsen, 15.08.2011 - 2 B 93/11

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Besetzung eines richterlichen

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.01.2012 - 2 EO 293/11
    Grundsätzlich Anlass zur Nachprüfung, ob das Anforderungsprofil auf einen bestimmten Beamten in der Weise zugeschnitten worden ist, dass solche Mitbewerber in unzulässiger, sachwidriger Weise von vornherein ausgeschlossen werden, besteht insbesondere dann, wenn die zu besetzende Stelle hausintern ausgeschrieben wird, deshalb der Bewerberkreis dem Dienstherrn bekannt ist und das Anforderungsprofil einen starken Detaillierungsgrad aufweist (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 20. September 1994 - 1 TG 1261/94 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 15. Januar 2003 - 1 B 2230/02 -, vom 20. Oktober 2003 - 1 B 1037/03 -, vom 16. Dezember 2003 - 1 B 2117/03 - und vom 17. Oktober 2006 - 1 B 1430/06 - Sächsisches OVG, Beschluss vom 15. August 2008 - 2 B 93/11 - jeweils Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2006 - 1 B 1430/06
  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.2003 - 1 B 1037/03
  • VGH Hessen, 20.09.1994 - 1 TG 1261/94

    Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie

  • BVerfG, 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10

    Zu den Maßgaben des Art 33 Abs 2 GG hinsichtlich der Fassung des

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Dies gilt insbesondere, weil die Vorgabe zu einer weitreichenden und nicht am Kernbereich der Dienstaufgaben orientierten Verengung des Bewerberkreises führen kann (vgl. hierzu auch OVG Weimar, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 2 EO 293/11 - ThürVBl 2013, 79 ).
  • OVG Thüringen, 19.05.2014 - 2 EO 313/13

    Konkurrentenstreit bei gebündelten Dienstposten

    Anders liegt es, wenn Gegenstand der streitigen Personalentscheidung die Übertragung eines Beförderungsdienstpostens ist, d. h. sich die Besetzung des Dienstpostens als eine vorweggenommene Beförderungsentscheidung darstellt und sie mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen (Erprobung nach § 10 ThürLbVO) unmittelbar und ohne weitere Auswahlentscheidung zur Beförderung des ausgewählten Dienstposteninhabers führt (stRspr des Senats, vgl. etwa Beschluss vom 30. Januar 2008 - 2 EO 236/07 - und vom 10. Januar 2012 - 2 EO 293/11 - jeweils Juris m. w. N.).
  • VG Gera, 29.03.2019 - 1 E 2240/18

    Beschränkung einer Stellenausschreibung des Dienstherrn auf einen bestimmten

    Ein Anordnungsgrund besteht in diesen Fällen aber dann, wenn die Besetzung der Dienstposten auf Dauer angelegt ist und diese mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen unmittelbar und ohne weitere Auswahlentscheidung zur Beförderung der ausgewählten Dienstposteninhaber führt (Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 30. November 2017 - 2 EO 880/16 -, juris Rn. 5, und Beschluss vom 10. Januar 2012 - 2 EO 293/11 -, juris Rn. 38).

    Dieser Umstand begründet in Fällen der Übertragung eines Beförderungsdienstpostens an einen Mitbewerber für den Unterlegenen einen Anordnungsgrund und führt dazu, dass das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes auch in diesen Fällen grundsätzlich die Funktion des Hauptsacheverfahrens übernimmt (Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 30. November 2017 - 2 EO880/16 -, juris Rn. 5, und Beschluss vom 10. Januar 2012 - 2 EO 293/11 -, juris Rn. 39).

  • OVG Thüringen, 14.11.2013 - 2 EO 838/12

    Konkurrentenstreit wegen Beförderung eines Richters

    Das gilt selbst dann, wenn im Auswahlverfahren letztlich ein Bewerber erfolgreich ist, den der Dienstherr bereits zu Beginn des Stellenbesetzungsverfahrens im Blick hatte, weil er über ein Persönlichkeits- und Befähigungsprofil verfügt, welches - nach der hierfür grundsätzlich maßgeblichen Einschätzung des Dienstherrn - eine optimale Aufgabenerfüllung auf dem betreffenden Dienstposten erwarten lässt (vgl. dazu näher Beschluss des Senats vom 10. Januar 2012 - 2 EO 293/11 - Juris, Rn. 43).
  • OVG Thüringen, 20.07.2012 - 2 EO 361/12

    Dienstpostenkonkurrenz zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten

    Die Antragstellerin verfügt über das Anforderungskriterium "mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung mit Bezug zu umweltpolitischen Querschnittsaufgaben und bei der Koordinierung von umweltpolitischen/umweltstrategischen Meinungsbildungsprozessen", das als konstitutiv anzusehen ist (vgl. hierzu Beschlüsse des Senats vom 10. Januar 2012 - 2 EO 293/11 - und vom 25. Juni 2012 - 2 EO 1322/10 -).
  • VGH Bayern, 10.09.2013 - 3 CE 13.1592

    Beamtenrecht Stellenbesetzung Schulleitung für mehrere kommunale berufliche

    Es kann auch keine Rede davon sein, dass die Festlegung des Anforderungsprofils sachlich nicht gerechtfertigt wäre, weil die Ausschreibung (nachträglich) genau auf den Beigeladenen "zugeschnitten" gewesen wäre (vgl. ThürOVG v. 10.1.2012 - 2 EO 293/11 - juris).
  • OVG Thüringen, 07.02.2014 - 2 EO 212/13

    Einstweiliger Rechtsschutz bei fehlender rechtzeitiger Bewerbung auf einen

    Der Streitwert für eine Konkurrenz um einen Beförderungsdienstposten ist auf Grundlage des § 63 Abs. 2 i. V. m. §§ 47, 53 Abs. 3 Nr. 1 sowie § 52 Abs. 1, Abs. 5 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 GKG in der bis zum 31. Juli 2013 geltenden Fassung festzusetzen; insoweit nimmt der Senat Bezug auf die Begründung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung (vgl. auch Beschluss des Senats vom 10. Januar 2012 - 2 EO 293/11 - anders bei reiner Dienstpostenkonkurrenz, Beschluss des Senats vom 20. Juli 2012 - 2 EO 361/12).
  • OVG Thüringen, 27.11.2012 - 2 EO 472/12

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen kommissarische Übertragung eines höherwertigen

    Nichts anderes gilt für den Beschluss des Senats vom 10. Januar 2012 im darauf folgenden Beschwerdeverfahren Az. 2 EO 293/11.
  • OVG Thüringen, 30.11.2017 - 2 EO 880/16

    Entfallen des Anordnungsgrund bei Konkurrentenstreit um Beförderungsdienstposten;

    Für den Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der nicht die Vergabe eines statusrechtlichen Amts, sondern lediglich die Besetzung eines Dienstpostens verhindert werden soll, ist ein Anordnungsgrund gemäß § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO zu bejahen, wenn die Auswahl für die Besetzung des Beförderungsdienstpostens die Auswahlentscheidung für eine nachfolgende Vergabe eines Amtes im statusrechtlichen Sinne vorverlagert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 - Juris, Rn. 11 ff.; Beschlüsse des Senats vom 10. Januar 2012 - 2 EO 293/11 - Juris, Rn. 38 f.; vom 12. September 2013 - 2 EO 412/13 - Juris, Rn. 21).
  • OVG Thüringen, 18.04.2018 - 2 EO 152/18

    Untersagung der Besetzung einer Vertretungsprofessur im verwaltungsgerichtlichen

    Für den Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der nicht die Vergabe eines statusrechtlichen Amts, sondern lediglich die Besetzung eines Dienstpostens (Amt im konkret-funktionellen Sinne) verhindert werden soll, ist ein Anordnungsgrund gemäß § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO in beamtenrechtlichen Konkurrentenverfahren zu bejahen, wenn die Auswahl für die Besetzung des Beförderungsdienstpostens die Auswahlentscheidung für eine nachfolgende Vergabe eines Amtes im statusrechtlichen Sinne vorverlagert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 - Juris, Rn. 11 ff.; Beschlüsse des Senats vom 10. Januar 2012 - 2 EO 293/11 - Juris, Rn. 38 f.; vom 12. September 2013 - 2 EO 412/13 - Juris, Rn. 21).
  • OVG Thüringen, 19.03.2014 - 2 EO 252/13

    Vorläufige Untersagung der Besetzung eines Beförderungsdienstpostens einer

  • OVG Thüringen, 17.06.2019 - 3 EO 661/18

    Anforderungsprofil für die Stelle des Ersten Beigeordneten

  • VG München, 25.02.2016 - M 5 E 15.5533

    Kein Rechtsanspruch auf Übertragung der streitgegenständlichen Stelle

  • VG Weimar, 06.06.2012 - 4 E 8/12

    Sachwidrige Voraussetzung im Anforderungsprofil zur Besetzung einer

  • OVG Thüringen, 17.06.2022 - 3 EO 738/21

    Anforderungsprofil für das Amt des/der Vorsitzenden einer Verwaltungsgemeinschaft

  • VG München, 17.05.2016 - M 5 E 16.729

    Stellenstreit beim Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz

  • OVG Thüringen, 24.04.2014 - 2 EO 269/13

    Konkurrentenstreit um die Übertragung eines Dienstpostens

  • VG Meiningen, 13.06.2013 - 1 E 480/12

    Vorgelagerte Festlegung eines Anforderungsprofils bei Vergabe einer Amtszulage

  • VG Meiningen, 28.02.2013 - 1 E 481/12

    Konkurrentenstreit zwischen dem bisherigen Stelleninhaber und dessen Vertreter um

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