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   OVG Thüringen, 04.12.2015 - 2 EO 94/15   

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OVG Thüringen, 04.12.2015 - 2 EO 94/15 (https://dejure.org/2015,42757)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 04.12.2015 - 2 EO 94/15 (https://dejure.org/2015,42757)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 04. Dezember 2015 - 2 EO 94/15 (https://dejure.org/2015,42757)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßnahmen der Planstellenbewirtschaftung i.R.d. Ermessens des Dienstherrn und Willkürverbots; Verteilung von Beförderungsplanstellen auf sog. Beförderungskreise; Vorwegnahme der eigentlichen Auswahlentscheidung; Ernennung eines Bewerbers zum Polizeihauptmeister mit ...

  • Justiz Thüringen

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Bildung sog. Beförderungskreise als Maßnahme der Stellenbewirtschaftung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 123 Abs. 1 S. 1; GG Art. 33 Abs. 2
    Vorläufiger Rechtsschutz; Konkurrentenstreit; Planstellenbewirtschaftung; Organisationsentscheidung; Beförderungsplanstellen; Beförderungskreise; Auswahlentscheidung

  • rechtsportal.de

    GG Art. 33 Abs. 2 ; VwGO § 132 Abs. 1 S. 1
    Maßnahmen der Planstellenbewirtschaftung i.R.d. Ermessens des Dienstherrn und Willkürverbots; Verteilung von Beförderungsplanstellen auf sog. Beförderungskreise; Vorwegnahme der eigentlichen Auswahlentscheidung; Ernennung eines Bewerbers zum Polizeihauptmeister mit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (22)

  • VGH Bayern, 17.05.2013 - 6 CE 13.591

    Bundesbeamtenrecht; Beförderungskonkurrenz; Deutsche Telekom (Beförderungsrunde

    Auszug aus OVG Thüringen, 04.12.2015 - 2 EO 94/15
    Die durch die sachgerechte Ausübung des Organisationsrechts geschaffene Situation verfügbarer Beförderungsstellen ist grundsätzlich hinzunehmen, insbesondere auch der Umstand, dass die Anzahl der Beförderungsplanstellen in aller Regel geringer ist als die Anzahl der Bewerber und dass folglich die Anzahl der zugewiesenen Beförderungsplanstellen einen zumindest mittelbaren Einfluss auf die Chancen der Bewerber hat, bei dem internen Leistungsvergleich im jeweiligen Beförderungskreis zum Zuge zu kommen (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 22. September 2010 - 5 ME 156/10 - juris; Beschluss vom 17. September 2012 - 5 ME 121/12 - DÖD 2012, 279; Bayerischer VGH, Beschluss vom 17. Mai 2013 - 6 CE 13.591 - juris).

    Entgegen ihrer Auffassung (vgl. Schriftsatz vom 3. April 2014 unter Verweis auf die Mitteilung an das Thüringer Innenministerium vom 9. Juli 2013, Bl. 76 ff. der Gerichtsakte) hat sie nicht die in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 5 ME 92/13 - NVwZ-RR 2013, 928; Bayerischer VGH, Beschluss vom 17. Mai 2013 - 6 CE 13.591 - juris) zu Recht unbeanstandet gelassene Vorgehensweise gewählt, zunächst die Prozentanteile der Polizeivollzugsbeamten der jeweiligen Besoldungsgruppen an der Gesamtanzahl der Polizeivollzugsbeamten zu ermitteln, im Anschluss daran die zur Verfügung stehenden Beförderungsplanstellen den ermittelten Prozentsätzen entsprechend auf die einzelnen Besoldungsgruppen zu verteilen und in der Folge die je Besoldungsgruppe vorhandenen Planstellen auf die verschiedenen Organisationseinheiten der Polizei in etwa in Abhängigkeit von deren Personalstärke in der jeweiligen Besoldungsgruppe aufzuteilen.

    Der Einwand des Antragsgegners, dass die von ihm gewählte Vorgehensweise in einem vergleichbaren Fall vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in der Entscheidung vom 17. Mai 2013 - 6 CE 13.591 - (juris) gebilligt worden sei, geht fehl.

    Eine Streitwerterhöhung kommt nicht in Betracht, wenn im Hinblick auf die Besetzung jener Stellen ein im Wesentlichen einheitliches Verfahren geführt wird und der Antragsteller letztlich nur die Beförderung in eines der vom Antragsgegner zu besetzenden gleichwertigen Ämter anstrebt (vgl. Beschluss des Senats vom 5. Juli 2011 - 2 VO 415/11 - vgl. ebenso Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 2. Mai 2013 - 6 CE 13.499 - und vom 17. Mai 2013 - 6 CE 13.591 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 5 ME 92/13 - jeweils juris; s. a. BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5/12 - BVerwGE 145, 112).

  • OVG Niedersachsen, 16.05.2013 - 5 ME 92/13

    Bemessen des Streitwertes in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes um

    Auszug aus OVG Thüringen, 04.12.2015 - 2 EO 94/15
    Anderes gilt nur dann, wenn die Zuweisung der Stellen willkürlich oder rechtsmissbräuchlich erfolgt ist oder mit ihr die eigentliche Auswahlentscheidung schon vorweggenommen wird und dadurch der Bewerbungsverfahrensanspruch des Einzelnen unzulässig verkürzt wird, weil ihm die Möglichkeit der Einbeziehung in eine leistungsgerechte Auswahl in sachwidriger Weise genommen wird (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. März 2013 - 1 B 133/13 - ZBR 2013, 266; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 5 ME 92/13 - NVwZ-RR 2013, 928; Bayerischer VGH, a. a. O.; weitergehend OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. August 2009 - 1 M 54/09 - ZBR 2010, 136).

    Entgegen ihrer Auffassung (vgl. Schriftsatz vom 3. April 2014 unter Verweis auf die Mitteilung an das Thüringer Innenministerium vom 9. Juli 2013, Bl. 76 ff. der Gerichtsakte) hat sie nicht die in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 5 ME 92/13 - NVwZ-RR 2013, 928; Bayerischer VGH, Beschluss vom 17. Mai 2013 - 6 CE 13.591 - juris) zu Recht unbeanstandet gelassene Vorgehensweise gewählt, zunächst die Prozentanteile der Polizeivollzugsbeamten der jeweiligen Besoldungsgruppen an der Gesamtanzahl der Polizeivollzugsbeamten zu ermitteln, im Anschluss daran die zur Verfügung stehenden Beförderungsplanstellen den ermittelten Prozentsätzen entsprechend auf die einzelnen Besoldungsgruppen zu verteilen und in der Folge die je Besoldungsgruppe vorhandenen Planstellen auf die verschiedenen Organisationseinheiten der Polizei in etwa in Abhängigkeit von deren Personalstärke in der jeweiligen Besoldungsgruppe aufzuteilen.

    Eine Streitwerterhöhung kommt nicht in Betracht, wenn im Hinblick auf die Besetzung jener Stellen ein im Wesentlichen einheitliches Verfahren geführt wird und der Antragsteller letztlich nur die Beförderung in eines der vom Antragsgegner zu besetzenden gleichwertigen Ämter anstrebt (vgl. Beschluss des Senats vom 5. Juli 2011 - 2 VO 415/11 - vgl. ebenso Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 2. Mai 2013 - 6 CE 13.499 - und vom 17. Mai 2013 - 6 CE 13.591 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 5 ME 92/13 - jeweils juris; s. a. BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5/12 - BVerwGE 145, 112).

  • VGH Bayern, 02.05.2013 - 6 CE 13.499

    Bundesbeamtenrecht; Konkurrentenstreit; Beförderungsplanstelle; Deutsche Telekom

    Auszug aus OVG Thüringen, 04.12.2015 - 2 EO 94/15
    Die vorgelagerte und an objektiven Kriterien orientierte Zuteilung der Beförderungsplanstellen war dadurch nicht "infiziert" (vgl. Bayerischer VGH, a. a. O., Rn. 15; Beschluss vom 2. Mai 2013 - 6 CE 13.499 - juris).

    Eine Streitwerterhöhung kommt nicht in Betracht, wenn im Hinblick auf die Besetzung jener Stellen ein im Wesentlichen einheitliches Verfahren geführt wird und der Antragsteller letztlich nur die Beförderung in eines der vom Antragsgegner zu besetzenden gleichwertigen Ämter anstrebt (vgl. Beschluss des Senats vom 5. Juli 2011 - 2 VO 415/11 - vgl. ebenso Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 2. Mai 2013 - 6 CE 13.499 - und vom 17. Mai 2013 - 6 CE 13.591 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 5 ME 92/13 - jeweils juris; s. a. BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5/12 - BVerwGE 145, 112).

  • OVG Thüringen, 13.03.2014 - 2 EO 511/13

    Streitwert im Konkurrentenstreit um eine Beförderungsstelle im Eilverfahren

    Auszug aus OVG Thüringen, 04.12.2015 - 2 EO 94/15
    Dieser Wert ist in Anwendung der Empfehlung in Nr. 10.3 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit Fassung 2013 (NVwZ-Beilage 2/2013, 57) weiter auf einen Betrag in Höhe von 10.099,53 EUR zu halbieren (vgl. Beschluss des Senats vom 13. März 2014 - 2 EO 511/13 - juris).
  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Maßgeblichkeit des Gesamturteils der

    Auszug aus OVG Thüringen, 04.12.2015 - 2 EO 94/15
    Die Ermittlung des - gemessen an den Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung - am besten geeigneten Bewerbers hat dabei stets in Bezug auf das angestrebte Statusamt zu erfolgen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. November 2010 - 2 BvR 2435/10 - NVwZ 2011, 746; vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 - juris; vom 7. März 2013 - 2 BvR 2582/12 - NVwZ 2013, 1603; BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 - BVerwGE 147, 20; Beschluss des Senats vom 19. März 2014 - 2 EO 252/13 - juris).
  • BVerfG, 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10

    Zu den Maßgaben des Art 33 Abs 2 GG hinsichtlich der Fassung des

    Auszug aus OVG Thüringen, 04.12.2015 - 2 EO 94/15
    Die Ermittlung des - gemessen an den Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung - am besten geeigneten Bewerbers hat dabei stets in Bezug auf das angestrebte Statusamt zu erfolgen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. November 2010 - 2 BvR 2435/10 - NVwZ 2011, 746; vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 - juris; vom 7. März 2013 - 2 BvR 2582/12 - NVwZ 2013, 1603; BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 - BVerwGE 147, 20; Beschluss des Senats vom 19. März 2014 - 2 EO 252/13 - juris).
  • BVerwG, 15.12.1992 - 6 P 32.90

    Vereinbarkeit der generell gehandhabten dezentralen Planstellenbewirtschaftung

    Auszug aus OVG Thüringen, 04.12.2015 - 2 EO 94/15
    Erst die im Hinblick auf die v e r f ü g b a r e n Beförderungsstellen vorzunehmende Bewerberauswahl ist an den Auswahlgrundsätzen des Art. 33 Abs. 2 GG zu messen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Dezember 1992 - 6 P 32/90 - ZBR 1993, 151; Urteil vom 26. Oktober 2000 - 2 C 31/99 - ZBR 2001, 140 m. w. N.; vgl. Beschluss des Senats, a. a. O.).
  • BVerwG, 26.10.2000 - 2 C 31.99

    Angestelltenstelle; Umwandlung in Beamtenstelle; Angestellter, Anspruch auf

    Auszug aus OVG Thüringen, 04.12.2015 - 2 EO 94/15
    Erst die im Hinblick auf die v e r f ü g b a r e n Beförderungsstellen vorzunehmende Bewerberauswahl ist an den Auswahlgrundsätzen des Art. 33 Abs. 2 GG zu messen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Dezember 1992 - 6 P 32/90 - ZBR 1993, 151; Urteil vom 26. Oktober 2000 - 2 C 31/99 - ZBR 2001, 140 m. w. N.; vgl. Beschluss des Senats, a. a. O.).
  • OVG Thüringen, 15.04.2014 - 2 EO 641/12

    Konkurrentenstreitverfahren; Richteramt; erneute Auswahl

    Auszug aus OVG Thüringen, 04.12.2015 - 2 EO 94/15
    An der Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs fehlt es ausnahmsweise nur dann, wenn der Rechtsschutzsuchende auch bei Vermeidung der Rechtsverstöße in einem neuen Auswahlverfahren von vornherein zweifelsfrei chancenlos wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2004 - 2 VR 3/03 - BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 - Beschlüsse des Senats vom 15. April 2014 - 2 EO 641/12 - und vom 19. Mai 2014 - 2 EO 313/13 - jeweils juris).
  • BVerfG, 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12

    Zur Anwendung des Bestenauslesegrundsatz (Art 33 Abs 2 GG) auch im Falle einer

    Auszug aus OVG Thüringen, 04.12.2015 - 2 EO 94/15
    Die Ermittlung des - gemessen an den Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung - am besten geeigneten Bewerbers hat dabei stets in Bezug auf das angestrebte Statusamt zu erfolgen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. November 2010 - 2 BvR 2435/10 - NVwZ 2011, 746; vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 - juris; vom 7. März 2013 - 2 BvR 2582/12 - NVwZ 2013, 1603; BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 - BVerwGE 147, 20; Beschluss des Senats vom 19. März 2014 - 2 EO 252/13 - juris).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • OVG Thüringen, 19.05.2014 - 2 EO 313/13

    Konkurrentenstreit bei gebündelten Dienstposten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2013 - 1 B 133/13

    Beförderungsrunde für Telekom-Beamte

  • OVG Niedersachsen, 22.09.2010 - 5 ME 156/10

    Einflussnahme eines Beamten auf die Bewirtschaftung von Planstellen seines

  • OVG Thüringen, 09.10.2015 - 2 EO 633/14

    Auswahlentscheidung zwischen Beamten derselben Besoldungsgruppe unterschiedlicher

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

  • OVG Niedersachsen, 17.09.2012 - 5 ME 121/12

    Anspruch eines Beamten gegenüber dem Dienstherrn auf Zuweisung von

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2009 - 1 M 54/09

    Zur Zulässigkeit der ausnahmslos erfolgten Verteilung von Beförderungsstellen auf

  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

  • OVG Thüringen, 16.12.2008 - 2 EO 228/08

    Beförderungen; Konkurrentenstreitverfahren: Zulässigkeit ressortbeschränkter

  • OVG Thüringen, 19.03.2014 - 2 EO 252/13

    Vorläufige Untersagung der Besetzung eines Beförderungsdienstpostens einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2018 - 6 B 355/18

    Beschwerde eines Stadtamtmanns i.R.e. Eilantrags auf Fortführung eines internen

    OVG, Beschluss vom 4. Dezember 2015 - 2 EO 94/15 -, ThürVBl.
  • VG Gera, 25.01.2022 - 1 E 1293/21

    Stellenzuweisung zu einem bestimmten Beförderungskreis; Zulässigkeit eines

    Die gerichtliche Kontrolle ist darauf beschränkt zu prüfen, ob die Zuweisung der Stellen willkürlich bzw. rechtsmissbräuchlich erfolgt ist oder ob mit ihr die eigentliche Auswahlentscheidung schon vorweggenommen wird (Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 5 ME 92/13 -, juris; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 4. Dezember 2015 - 2 EO 94/15 -, juris; Verwaltungsgericht Weimar, Beschluss vom 27. Januar 2014 - 1 E 935/13 We -, juris sowie Beschluss vom 2. April 2014 - 1 E 926/13 Ge -).(Rn.33).

    Selbst die nachfolgende Bestenauslese bei der Beförderung soll in erster Linie dem öffentlichen Interesse an der Aufgabenerfüllung dienen (Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 17. September 2012 - 5 ME 121/12 -, juris; vgl. im Übrigen zur Verteilung der Beförderungsplanstellen auf bestimmte Dienststellen auch Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 4. Dezember 2015 - 2 EO 94/15 -, juris, sowie zur Verteilung auf bestimmte Amtsbezirke Verwaltungsgericht Gera, Beschluss vom 2. Juni 2017 - 1 E 283/17 Ge -).

    Eine gerichtliche Kontrolle ist deshalb darauf beschränkt zu prüfen, ob die Zuweisung der Stellen willkürlich bzw. rechtsmissbräuchlich erfolgt ist oder ob mit ihr die eigentliche Auswahlentscheidung schon vorweggenommen wird (Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 5 ME 92/13 -, juris; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 4. Dezember 2015 - 2 EO 94/15 -, a. a. O.; Verwaltungsgericht Weimar, Beschluss vom 27. Januar 2014 - 1 E 935/13 We -, juris sowie Beschluss vom 2. April 2014 - 1 E 926/13 Ge -).

  • VG Bayreuth, 26.04.2023 - B 5 E 23.190

    Beförderungspraxis der Bundespolizei, Beförderung nach behördeninternen

    Bei einer Organisationsentscheidung ist die gerichtliche Kontrolle auf die Prüfung beschränkt, ob die Zuweisung der Beförderungsplanstellen willkürlich oder rechtsmissbräuchlich erfolgt ist oder ob mit ihr die eigentliche Auswahlentscheidung schon vorweggenommen wird (OVG NW, B.v. 15.3.2013 - 1 B 133.13 - juris Rn. 58 m.w.N.; BayVGH, B.v. 17.5.2013 - 6 CE 13.951 - juris Rn. 13; ThürOVG, B.v. 4.12.2015 - 2 EO 94/15 - juris Rn. 9 m.w.N.).

    Da die Leistungsauswahl nach der Zuweisung der Stellen zu den jeweiligen Organisationseinheiten erfolgt, wird die Stellenzuweisung nicht selbst zu einer Auswahlentscheidung, vielmehr bleibt sie eine Maßnahme der Planstellenbewirtschaftung (vgl. ThürOVG, B.v. 4.12.2015 - 2 EO 94/15 - juris Rn. 9).

  • OVG Saarland, 18.10.2017 - 1 B 578/17

    Polizeivollzugsdienst; Zuweisung von Planstellen getrennt nach prüfungsfrei

    BVerwG, Urteil vom 20.10.2016 - 2 A 2/14 -, juris, Rdnr. 20; OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 4.7.2017, wie vor, Rdnr. 4, vom 17.9.2007, wie vor, Rdnr. 3, 4, vom 14.6.2002, wie vor, Rdnr. 21; Thüringer OVG, Beschluss vom 4.12.2015 - 2 EO 94/15 -, juris, Rdnr. 9; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 26.3 2013, wie vor, Rdnr. 8, und vom 15.3.2013 - 1 B 133/13 -, juris, Rdnr. 56 ff; OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.9.2012 - 5 ME 121/12 -, juris, Rdnr. 13, 15; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 7. Auflage, S. 51, Rdnr. 59.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2017 - 1 B 1139/17

    Zulassung eines Bewerbers zum Auswahlverfahren für die Zulassung zum verkürzten

    vgl. insoweit auch die Senatsbeschlüsse vom 15. März 2013 - 1 B 133/13 -, juris, Rn. 56 ff., und vom 12. Juli 2016 - 1 B 1388/15 -, juris, Rn. 14 f., nach welchen die Verteilung zur Verfügung stehender Beförderungsplanstellen auf die einzelnen Organisationseinheiten eine nicht an Art. 33 Abs. 2 GG zu messende, gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare Organisationsgrundentscheidung darstellt; vgl. ferner Thüringer OVG, Beschluss vom 4. Dezember 2015 - 2 EO 94/15 -, juris, Rn. 8 f.
  • OVG Niedersachsen, 06.02.2017 - 5 ME 172/16

    Auswahlverfahren; Beschränkung; Bewerberkreis; Organisationsermessen; sachlicher

    OVG, Beschluss vom 4.12.2015 - 2 EO 94/15 -, juris Rn. 9).
  • OVG Saarland, 18.10.2017 - 1 B 563/17

    Trennung zwischen prüfungsfrei übergeleiteten und "geprüften"

    BVerwG, Urteil vom 20.10.2016 - 2 A 2/14 -, Juris, Rdnr. 20; OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 4.7.2017, wie vor, Rdnr. 4, vom 17.9.2007, wie vor, Rdnr. 3, 4, vom 14.6.2002, wie vor, Rdnr. 21; Thüringer OVG, Beschluss vom 4.12.2015 - 2 EO 94/15 -, Juris, Rdnr. 9; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 26.3 2013, wie vor, Rdnr. 8, und vom 15.3.2013 - 1 B 133/13 -, Juris, Rdnr. 56 ff; OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.9.2012 - 5 ME 121/12 -, Juris, Rdnr. 13, 15; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 7. Auflage, S. 51, Rdnr. 59.
  • OVG Saarland, 18.10.2017 - 1 B 564/17

    Zulässigkeit der getrennten Zuweisung von Planstellen an die einerseits

    BVerwG, Urteil vom 20.10.2016 - 2 A 2/14 -, Juris, Rdnr. 20; OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 4.7.2017, wie vor, Rdnr. 4, vom 17.9.2007, wie vor, Rdnr. 3, 4, vom 14.6.2002, wie vor, Rdnr. 21; Thüringer OVG, Beschluss vom 4.12.2015 - 2 EO 94/15 -, Juris, Rdnr. 9; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 26.3 2013, wie vor, Rdnr. 8, und vom 15.3.2013 - 1 B 133/13 -, Juris, Rdnr. 56 ff; OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.9.2012 - 5 ME 121/12 -, Juris, Rdnr. 13, 15; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 7. Auflage, S. 51, Rdnr. 59.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2017 - 1 B 1204/17
    OVG NRW, Beschlüsse vom 15. März 2013- 1 B 133/13 -, juris, Rn. 56 ff., und vom 12. Juli 2016 - 1 B 1388/15 -, juris, Rn. 14 f.; vgl. ferner Thüringer OVG, Beschluss vom 4. Dezember 2015- 2 EO 94/15 -, juris, Rn. 8 f.
  • VG Würzburg, 01.12.2022 - W 1 E 22.1689

    Konkurrentenstreit, Telekom, dienstliche Beurteilung, Begründung des

    Darüber hinaus könnte der Eilantrag nur dann Erfolg haben, wenn über das Vorliegen eines Fehlers im Auswahlverfahren hinaus bei einer fehlerfreien Wiederholung des Auswahlverfahrens die Möglichkeit besteht, dass der Antragsteller für eine Beförderung ausgewählt wird (vgl. BayVGH, B.v. 26.10.2021 - 6 CE 21.2080 - juris, Rn. 29 f.; OVG Thüringen, B.v. 4.12.2015 - 2 EO 94/15 - juris, Rn. 14).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2018 - 1 B 541/18

    Besetzung der zugeteilten Beförderungsplanstelle der Besoldungsgruppe B 3 mit

  • VG München, 15.02.2021 - M 5 E 20.5152

    Konstitutives Anforderungsprofil - erfolgloses Konkurrentenstreitverfahren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2020 - 1 B 873/19

    Antrag auf einstweilige Anordnung gerichtet auf die Untersagung der Besetzung

  • VG Greifswald, 30.04.2019 - 6 B 303/19

    Anspruch auf Beachtung des GG Art 33 Abs 2 bei Nichtberücksichtigung einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2018 - 6 A 2115/16
  • VG Kassel, 26.08.2016 - 1 L 568/16

    Zuweisung einer Beförderungsstelle, welche anschließend mit einem Beamten in

  • VG Bayreuth, 25.01.2022 - B 5 E 22.7

    Zulassung zum Auswahlverfahren für Aufstieg vom gehobenen in den höheren Dienst

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