Rechtsprechung
   VG Kassel, 24.06.2004 - 2 G 1389/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,15971
VG Kassel, 24.06.2004 - 2 G 1389/04 (https://dejure.org/2004,15971)
VG Kassel, Entscheidung vom 24.06.2004 - 2 G 1389/04 (https://dejure.org/2004,15971)
VG Kassel, Entscheidung vom 24. Juni 2004 - 2 G 1389/04 (https://dejure.org/2004,15971)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,15971) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Anl 4 Nr 9.2.1 FeV, Anl 4 Nr 9.2.2 FeV, § 3 Abs 1 StVG, § 11 FeV, § 14 FeV
    Fahrerlaubnisentziehung; Cannabis; regelmäßige Einnahme; Nachweis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • blutalkohol PDF, S. 289

    Begriff des "regelmäßigen" Konsums von Cannabis i. S. v. Nr. 9.2.1 der Anlage 4 zur FeV und Entziehung der Fahrerlaubnis bei bloßen Fahreignungszweifeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Begriff des regelmäßigen Konsums

  • verkehrslexikon.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Die Rechtsprechung in den verschiedenen Bundesländern zum Komplex Cannabis-Konsum und Fahrerlaubnis

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Ein polizeilich festgestellter Drogenkonsum rechtfertigt nicht immer die sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Ein polizeilich festgestellter Drogenkonsum rechtfertigt nicht immer die sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Ein polizeilich festgestellter Drogenkonsum rechtfertigt nicht immer die sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Ein polizeilich festgestellter Drogenkonsum rechtfertigt nicht immer die sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Hessen, 29.06.1995 - 4 TG 703/95

    Beseitigung eines genehmigungsfreien materiell-rechtlich nicht zulässigen

    Auszug aus VG Kassel, 24.06.2004 - 2 G 1389/04
    In allen anderen Fällen entscheidet bei summarischer Beurteilung des Sachverhalts eine reine Abwägung der beteiligten öffentlichen und privaten Interessen, die für oder gegen die Dringlichkeit der Vollziehung sprechen, über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (ständige Rechtsprechung der Kammer und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, vgl. z. B. Hess.VGH, Beschluss vom 29.06.1995 - 4 TG 703/95 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.05.2003 - 10 S 1907/02

    Fahreignung und regelmäßiger Konsum von Drogen, hier: Cannabis.

    Auszug aus VG Kassel, 24.06.2004 - 2 G 1389/04
    Die Auswertung der hierzu vorliegenden verkehrswissenschaftlichen Gutachten ergibt, dass der Cannabiskonsum nur dann diese Folgen hat, wenn er täglich oder nahezu täglich erfolgt (VGH München, Beschluss vom 03.09.2002 - 11 CS 02/1082 - OVG Münster, DAR 2003, 187, 188; vgl. auch Senatsbeschluss DAR 2003, 481 = VBl.BW 2003, 397; vom 16.06.2003 - 10 S 430/03 -).
  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VG Kassel, 24.06.2004 - 2 G 1389/04
    weist in seinem vom Bundesverfassungsgericht im Verfahren 1 BvR 2062/96 eingeholten Gutachten zwar darauf hin, dass weder mit experimentellen noch mit Hilfe anderer Studien ein exakter "Grenzwert", d. h. ein bestimmtes Konsummuster, definiert werden kann, ab dem die ausreichende Leistungsfähigkeit, das Erkennen der Verminderung der Leistungsfähigkeit und die Trennung von Konsum und Fahren sicher nicht mehr gewährleistet sein werden (Gutachten Seite 8 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2003 - 19 B 1249/02

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis, erheblicher Cannabiskonsum

    Auszug aus VG Kassel, 24.06.2004 - 2 G 1389/04
    Die Auswertung der hierzu vorliegenden verkehrswissenschaftlichen Gutachten ergibt, dass der Cannabiskonsum nur dann diese Folgen hat, wenn er täglich oder nahezu täglich erfolgt (VGH München, Beschluss vom 03.09.2002 - 11 CS 02/1082 - OVG Münster, DAR 2003, 187, 188; vgl. auch Senatsbeschluss DAR 2003, 481 = VBl.BW 2003, 397; vom 16.06.2003 - 10 S 430/03 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.2003 - 10 S 2048/03

    Regelmäßiger Cannabiskonsum - Gelegenheitskonsum

    Auszug aus VG Kassel, 24.06.2004 - 2 G 1389/04
    Insofern hat der VGH Mannheim in seinem Beschluss vom 26.11.2003 - 10 S 2048/03 - (DAR 2004, 170) ausgeführt:.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2003 - 10 S 430/03

    Cannabiskonsum - regelmäßiger Konsum - Gutachtenbeibringung - Weigerung

    Auszug aus VG Kassel, 24.06.2004 - 2 G 1389/04
    Die Auswertung der hierzu vorliegenden verkehrswissenschaftlichen Gutachten ergibt, dass der Cannabiskonsum nur dann diese Folgen hat, wenn er täglich oder nahezu täglich erfolgt (VGH München, Beschluss vom 03.09.2002 - 11 CS 02/1082 - OVG Münster, DAR 2003, 187, 188; vgl. auch Senatsbeschluss DAR 2003, 481 = VBl.BW 2003, 397; vom 16.06.2003 - 10 S 430/03 -).
  • OVG Saarland, 01.06.2006 - 1 W 26/06

    Gelegentlicher Cannabiskonsum und Kraftfahreignung; sofortige Entziehung der

    Bezogen auf die Antragstellerin kann es dahinstehen, ob tatsächlich, wie von dem Antragsgegner mit guten Gründen angenommen, die tatbestandlichen Voraussetzungen der Ziff. 9.2.1 der Anlage 4 FeV - "regelmäßige Einnahme von Cannabis" - erwiesen sind vgl. Krause in Ferner (Hrsg), Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl. 2006, S. 843, m. w. N.: "Hinsichtlich des Drogenkonsums versteht die Rechtsprechung unter "regelmäßig" jedoch etwas anderes, nämlich: Täglich oder nahezu täglich; Täglich oder gewohnheitsmäßig; Nahezu arbeitstäglich; Fast täglich."; VGH Hessen, Beschluss vom 24.6.2004 - 2 G 1389/04 -, Blutalkohol Nr. 43, 2006, S. 253; OVG des Saarlandes Beschluss vom 30.9.2002 - 9 W 25/02 -, Blutalkohol Nr. 40, 2003, 166: Dauernder oder gewohnheitsmäßiger beziehungsweise regelmäßiger Konsum ist ab einer THC-COOH-Konzentration im Bereich von 75 ng/ml bzw. 0,075 mg/l anzunehmen; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7.1.2003 - 19 B 1249/02 -, DAR 2003, 187; zu neueren Erkenntnissen zu diesem Blutwert: Krause in Ferner (Hrsg), Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl. 2006, S. 844 ff, m. w. N.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht