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   VG Frankfurt/Main, 11.02.2003 - 2 G 588/03   

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https://dejure.org/2003,23002
VG Frankfurt/Main, 11.02.2003 - 2 G 588/03 (https://dejure.org/2003,23002)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11.02.2003 - 2 G 588/03 (https://dejure.org/2003,23002)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11. Februar 2003 - 2 G 588/03 (https://dejure.org/2003,23002)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 4 GG, Art 20a GG, § 4 TierSchG, § 4a TierSchG
    Ausnahmegenehmigung zum Schächten für islamisches Opferfest

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausnahmegenehmigung zum Schächten für islamisches Opferfest

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 Tierschutzgesetz

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 Tierschutzgesetz

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 15.01.2002 - 1 BvR 1783/99

    Schächten

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.02.2003 - 2 G 588/03
    Dass diese Bestimmungen mit dem Grundrecht der in Art. 4 Abs. 1 und 2 GG garantierten Religionsfreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in Art. 2 Abs. 1 GG vereinbar und damit verfassungsgemäß sind, hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 15.01.2002 - 1 BvR 1783/99 -, BVerfGE 104, 337ff - festgestellt.

    An dieser Einschätzung - der sich das Gericht anschließt - hat sich auch nach der Entscheidung des BVerfG vom 15.01.2002 (a.a.O.) nichts geändert.

    Eine "unzumutbare Beschränkung" der Grundrechte der Antragstellerin durch die Einräumung eines einseitigen Vorrangs der Belange des Tierschutzes, wie dies das BVerfG noch in seiner Entscheidung vom 15.01.2002 (a.a.O.) und damit vor der Einführung des Tierschutzes in Art. 20a GG formulierte, ist nicht mehr offensichtlich.

  • BVerwG, 23.11.2000 - 3 C 40.99

    Schächten; betäubungsloses Schlachten; Religionsgemeinschaft; zwingende

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.02.2003 - 2 G 588/03
    Nach der zitierten Entscheidung des BVerfG sei es unter Hinweis auf das Urteil des BVerwG vom 23.11.2000 ( 3 C 40/99 -, BVerwGE 112, 227 ff) für die Annahme einer Religionsgemeinschaft nicht erforderlich, dass die Gemeinschaft im Sinne des Art. 137 Abs. 5 WRV die Voraussetzungen für die Anerkennung als öffentlich-rechtliche Körperschaft erfülle oder gemäß Art. 7 Abs. 3 GG berechtigt sei, an der Erteilung von Religionsunterricht mitzuwirken.

    13 Das BVerwG hatte in seinem oben zitierten Urteil vom 23.11.2000 (a.a.O.) bereits festgestellt, dass die Antragstellerin keine Religionsgemeinschaft im Sinne des § 4 A Abs. 2 TierSchG sei, die ihre Mitglieder zwingenden Vorschriften zur Notwendigkeit des Schächtens unterwerfen könne.

  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.02.2003 - 2 G 588/03
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG dürfen vorbehaltlose Grundrechte, also solche, denen es an einer ausdrücklichen Ermächtigung fehlt, eine Schrankenziehung durch Gesetz vornehmen zu können, nur eingeschränkt werden, wenn dies zum Schutze kollidierender Grundrechte Dritte oder anderer mit Verfassungsrang ausgestatteter Rechtswerte geschieht ( st. Rechtspr. BVerfG, Beschl. vom 27.11.1990-1 BvR 402/87-; BVerfGE 83, 130, 139).
  • VG Darmstadt, 28.12.2006 - 3 G 2549/06

    Vorläufiger Rechtsschutz - Zu den Voraussetzungen für die Erteilung einer

    Hierzu hat das Verwaltungsgericht Frankfurt in seinem Beschluss vom 11.02.2003 - 2 G 588/03 - , juris, ausgeführt, es sehe jedenfalls erhebliche Bedenken, unmittelbar einer Religionsgemeinschaft ein solches Recht einzuräumen, die selbst keine Schächtungen vornehmen könne.
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