Rechtsprechung
ArbG Kaiserslautern, 28.03.2013 - 2 Ga 5/13 |
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 28.03.2013 - 2 Ga 5/13
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.07.2013 - 10 SaGa 3/13
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.07.2013 - 10 SaGa 3/13
Einstweilige Verfügung - Untersagung von Fotoaufnahmen mit der Handykamera
Die Berufung des Verfügungsklägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 28. März 2013, Az.: 2 Ga 5/13, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Der Verfügungskläger beantragt zweitinstanzlich, unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 28.03.2013, Az.: 2 Ga 5/13, den Verfügungsbeklagten bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu EUR 500.000,--, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall Ordnungshaft bis zu zwei Jahren, einstweilen zu untersagen, selbst oder durch Dritte den Verfügungskläger ohne seine Einwilligung zu filmen, zu fotografieren und/oder ihm heimlich nachzustellen und/oder ihn heimlich zu kontrollieren, den Verfügungsbeklagten aufzugeben, sämtliche vom Verfügungskläger widerrechtlich aufgenommenen Film- und Fotoaufnahmen vom 16.03.2013 an ihn, hilfsweise an einen vom Gericht zu benennenden Sequester, herauszugeben.