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   FG Schleswig-Holstein, 30.09.2009 - 2 K 1/09   

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https://dejure.org/2009,10781
FG Schleswig-Holstein, 30.09.2009 - 2 K 1/09 (https://dejure.org/2009,10781)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30.09.2009 - 2 K 1/09 (https://dejure.org/2009,10781)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30. September 2009 - 2 K 1/09 (https://dejure.org/2009,10781)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Rücknahme einer Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein bei entgeltlichen Erwerb einer Mitgliederkartei einer Beratungsstelle eines anderen Lohnsteuervereins; Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der Rücknahme der Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein für die ...

  • Judicialis

    StBerG § 4; ; StBerG § 14 Abs. 1; ; StBerG § 19 Abs. 1; ; StBerG § 20 Abs. 1; ; StBerG § 26 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StBerG § 13 Abs. 1; StBerG § 20 Abs. 1
    Rücknahme der Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rücknahme der Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Lohnsteuerhilfeverein mit gekaufter "Kunden-"Kartei

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Rücknahme der Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 173
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 09.09.1997 - VII R 108/96

    Beitragserhebung durch Lohnsteuerhilfeverein

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 30.09.2009 - 2 K 1/09
    Sie seien nach dieser verbindlichen und durch rechtsstaatliche Gegebenheiten nicht außer Kraft zu setzenden Konzeption des Gesetzes nicht dazu bestimmt, ihren Gründern oder den geschäftsführenden Personen eine Grundlage zur Ausübung der Lohnsteuerberatung im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes zu ermöglichen (BFH-Urteil vom 9. September 1997, BStBl II 1997, 778).

    Die aufsichtsrechtliche Rechtsprechung des BFH geht insoweit davon aus, dass ein Lohnsteuerhilfeverein nach dem Prinzip der Kostendeckung zu arbeiten hat, d.h., dass er lediglich Beiträge zur Abdeckung der mit der Tätigkeit des Vereins zwangsläufig verbundenen Kosten erheben darf (BGH-Urteil vom 15. Juni 1989 I ZR 158/87, Betriebsberater -BB- 1989, 2067; BFH-Urteil vom 9. September 1997 VII R 108/96, BStBl II 1997, 778).

    Der Lohnsteuerhilfeverein ist nach dieser verbindlichen und durch rechtstatsächliche Gegebenheiten nicht außer Kraft zu setzenden Konzeption des Gesetzes folglich nicht dazu bestimmt, seinen Gründern oder den geschäftsführenden Personen eine Grundlage zur Ausübung der Steuerberatung im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs zu ermöglichen (BFH-Urteile vom 23. März 1999 VII R 19/98, BStBl II 1999, 370 und vom 9. September 1997, a.a.O.; Gehre/Koslowski, a.a.O., § 14 Rn. 10).

    Des Weiteren handelt es sich auch bei § 20 Abs. 2 StBerG um eine gebundene Entscheidung, die bei Vorliegen der Voraussetzungen zu einem Widerruf der Anerkennung führt (FG München, Urteil vom 6. Februar 2002, a.a.O.; BFH-Urteil vom 9. September 1997, a.a.O.).

  • BFH, 16.12.1998 - I R 36/98

    Gewinnerzielungsabsicht bei einem Lohnsteuerhilfeverein

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 30.09.2009 - 2 K 1/09
    Ein permanentes Streben nach Gewinn, insbesondere für die Organe, ist ihm wesensfremd (BFH-Urteil vom 16. Dezember 1998 I R 36/98, BStBl II 1999, 366).

    Keine Deckung nur der Selbstkosten wird aber angestrebt, wenn auch Eigenkapital z.B. für Erweiterungsinvestitionen oder zur Tilgung von Schulden erwirtschaftet werden soll (BFH-Urteile vom 16. Dezember 1998 I R 36/98, BStBl II 1999, 366 m.w.N. und vom 18. Mai 1995 IV R 31/94, BStBl II 1995, 718).

  • BFH, 02.02.1982 - VII R 62/81

    Lohnsteuerhilfeverein - Verbotene wirtschaftliche Tätigkeit - Kreditvermittlung -

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 30.09.2009 - 2 K 1/09
    Einem Missbrauch der Satzungsfreiheit, durch den der Lohnsteuerhilfeverein zur Schaffung wirtschaftlicher Pfründe für Einzelpersonen benutzt wird, wollte der Gesetzgeber insbesondere durch Einführung einer Gründungskontrolle und einer Aufsicht der Finanzverwaltung über die Vorstände und die die Lohnsteuerberatung ausübenden Personen sowie durch die insbesondere in den §§ 14, 22 und 26 StBerG enthaltenen Bestimmungen begegnen (vgl. BTDrucks 7/2852 S. 30; BFH-Entscheidungen vom 2. Februar 1982 VII R 62/81, BStBl II 1982, 360 und vom 30. Oktober 1984 VII S 10/84, BFH/NV 1986, 701).

    Der BFH hat in der vom Gesetzgeber gegebenen Begründung beispielsweise den Sinn und Zweck des § 26 Abs. 2 StBerG darin gesehen, schon im Ansatz der Gefahr vorzubeugen, dass die Unerfahrenheit der rechtsuchenden Mitglieder des Vereins ausgenutzt wird und die Selbsthilfeeinrichtung sich praktisch in ein gewerbliches Unternehmen verwandelt, das nicht mehr auf die Interessen seiner Mitglieder abstellt; zudem sollen Interessenkollisionen vermieden werden (BFH-Urteile vom 20. Januar 1987 VII R 118/84, BStBl. II 1987, 395 und vom 2. Februar 1982 VII R 62/81, BFHE 135, 136, BStBl II 1982, 360).

  • BFH, 18.05.1995 - IV R 31/94

    Keine Einbeziehung der notwendigen Aufwendungen für von GbR geführter Tanzschule

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 30.09.2009 - 2 K 1/09
    Keine Deckung nur der Selbstkosten wird aber angestrebt, wenn auch Eigenkapital z.B. für Erweiterungsinvestitionen oder zur Tilgung von Schulden erwirtschaftet werden soll (BFH-Urteile vom 16. Dezember 1998 I R 36/98, BStBl II 1999, 366 m.w.N. und vom 18. Mai 1995 IV R 31/94, BStBl II 1995, 718).
  • BGH, 21.03.1996 - IX ZR 240/95

    Unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen; Vereinbarung eines Entgelts für die

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 30.09.2009 - 2 K 1/09
    Verstöße gegen die Vorschrift würden nach § 134 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu einer Nichtigkeit der zu Grunde liegenden Vereinbarung führen (BGHZ 132, 229, 239), wenn nicht anzunehmen sei, dass der Auftrag auch ohne die Vereinbarung einer Erfolgsbeteiligung, Erfolgsvergütung oder Provisionsvereinbarung geschlossen worden wäre.
  • BFH, 14.11.2007 - IX R 62/06

    Keine Beratung durch Lohnsteuerhilfevereine bei selbständigen Einkünften in

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 30.09.2009 - 2 K 1/09
    Des Weiteren fällt das Betreiben eines Lohnsteuerhilfevereins als Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern nicht unter den Schutzbereich der Berufsfreiheit gemäß Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. wohl BFH-Urteil vom 14. November 2007 IX R 62/06, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -HFR- 2008, 674).
  • FG München, 06.02.2002 - 4 K 2635/01

    Widerruf der Bestellung eines Lohnsteuerhilfevereins bei Fehlen einer

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 30.09.2009 - 2 K 1/09
    Es handelt sich nicht um eine Ermessensentscheidung der Aufsichtsbehörde (vgl. Kuhls/Meurers/Maxl/Schäfer/Goez/ Willerscheid, Steuerberatungsgesetz, Praktikerkommentar, 2. Auflage, § 20 Rn. 4; Gehre/Koslowski, Steuerberatungsgesetz, 6. Auflage, § 20 Rn. 1; FG München, Urteil vom 6. Februar 2002 4 K 2635/01, [...]).
  • BFH, 20.01.1987 - VII R 118/84

    Lohnsteuerhilfeverein - Widerruf der Anerkennung - Datenverarbeitungsunternehmen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 30.09.2009 - 2 K 1/09
    Der BFH hat in der vom Gesetzgeber gegebenen Begründung beispielsweise den Sinn und Zweck des § 26 Abs. 2 StBerG darin gesehen, schon im Ansatz der Gefahr vorzubeugen, dass die Unerfahrenheit der rechtsuchenden Mitglieder des Vereins ausgenutzt wird und die Selbsthilfeeinrichtung sich praktisch in ein gewerbliches Unternehmen verwandelt, das nicht mehr auf die Interessen seiner Mitglieder abstellt; zudem sollen Interessenkollisionen vermieden werden (BFH-Urteile vom 20. Januar 1987 VII R 118/84, BStBl. II 1987, 395 und vom 2. Februar 1982 VII R 62/81, BFHE 135, 136, BStBl II 1982, 360).
  • FG Brandenburg, 15.11.2000 - 2 K 2247/99

    Widerruf der Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein wegen nicht ordnungsgemäßer

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 30.09.2009 - 2 K 1/09
    Der Widerruf einer Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein komme nämlich nach der Rechtsprechung nur dann in Betracht, wenn sich - vor allem im Hinblick auf das Verhalten in der Vergangenheit - im Rahmen einer Gesamtwürdigung die Erwartung abzeichne, dass der Verein auch zukünftig die Geschäfte nicht ordnungsgemäß führen werde (Finanzgericht Brandenburg, Urteil vom 15. November 2000, 2 K 2247/99).
  • BFH, 30.10.1984 - VII S 10/84

    Zulässigkeit eines Antrages auf Aussetzung der Vollziehung der Verfügung über

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 30.09.2009 - 2 K 1/09
    Einem Missbrauch der Satzungsfreiheit, durch den der Lohnsteuerhilfeverein zur Schaffung wirtschaftlicher Pfründe für Einzelpersonen benutzt wird, wollte der Gesetzgeber insbesondere durch Einführung einer Gründungskontrolle und einer Aufsicht der Finanzverwaltung über die Vorstände und die die Lohnsteuerberatung ausübenden Personen sowie durch die insbesondere in den §§ 14, 22 und 26 StBerG enthaltenen Bestimmungen begegnen (vgl. BTDrucks 7/2852 S. 30; BFH-Entscheidungen vom 2. Februar 1982 VII R 62/81, BStBl II 1982, 360 und vom 30. Oktober 1984 VII S 10/84, BFH/NV 1986, 701).
  • BFH, 23.03.1999 - VII R 19/98

    Satzung eines Lohnsteuerhilfevereins

  • BGH, 15.06.1989 - I ZR 158/87

    "Lohnsteuerhilfeverein III"; Zulässigkeit beratungsabhängiger Mitgliedsbeiträge

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