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   VG Gera, 23.01.1996 - 2 K 10/95 GE   

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https://dejure.org/1996,7352
VG Gera, 23.01.1996 - 2 K 10/95 GE (https://dejure.org/1996,7352)
VG Gera, Entscheidung vom 23.01.1996 - 2 K 10/95 GE (https://dejure.org/1996,7352)
VG Gera, Entscheidung vom 23. Januar 1996 - 2 K 10/95 GE (https://dejure.org/1996,7352)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    GG Art 3 Abs 1; GG Art 19 Abs 4 Sa... tz 1; GG Art 20 Abs 3; GG Art 28 Abs 1 Satz 2; GG Art 38 Abs 1 Satz 1; ThürKWG § 31 Abs 1; ThürKWG § 31 Abs 2 Satz 3; ThürKWG § 31 Abs 2 Satz 5; ThürKWG § 32 Abs 2; ThürKWG § 33; ThürKWG § 37 Abs 2; ThürVwVfG § 25 Satz 2; VwGO § 43 Abs 1; VwGO § 58 Abs 2; BGB § 242
    Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlrecht; Anfechtung einer Kreistagswahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anfechtung einer Kreistagswahl; Überprüfung von Wahlniederschriften; Abweichen Wahlniederschriften und Schnellmeldungen; Ordnungsgemäße Feststellung von Wahlergebnissen

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 13.09.1968 - VII B 78.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Gera, 23.01.1996 - 2 K 10/95
    Sie ist aber gesetzlich nicht zwingend geboten (BVerwG, Beschl. v. 13.09.1968 BVerwG 7 B 78.68 , in Buchholz 160 Nr. 6, S. 3 [5]).

    In Wahlanfechtungsverfahren werden nicht subjektive Rechte, sondern Mängel des Wahlverfahrens geltend gemacht (BVerwG, Beschluß vom 13.09.1968 VII B 78.68 , in Buchholz 160 Nr. 6, S. 3 [4]).

    Gegenstand der Wahlanfechtung ist die Wahl als solche (BVerwG, Beschluß vom 13.09.1968 BVerwG VII B 78.68 , in Buchholz 160 Nr. 6 S. 3 [4]; st. Rspr.).

  • BVerfG, 24.08.1993 - 2 BvR 1858/92

    Beanstandungen einer Kommunalwahl - Einsicht in Wahlunterlagen - Streitwert bei

    Auszug aus VG Gera, 23.01.1996 - 2 K 10/95
    Das Bundesverfassungsgericht hat eine zweiwöchige Wahlanfechtungsfrist am Beispiel von § 46 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes als mit dem Grundrecht auf Wahlrechtsgleichheit vereinbar beurteilt (vgl. BVerfG [3. Kammer des Zweiten Senats), Beschluß vom 24.08.1993 2 BvR 1858/92, in NVwZ-RR 1994, 105 [106]).

    Zur Begründung stellt es auf das öffentliche Interesse, möglichst rasch Gewißheit über die rechtsgültige Zusammensetzung der gewählten Volksvertretung zu erhalten, ab (BVerfG, Beschluß vom 24.08.1993, a.a.O., S. 106).

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat eine solche zeitliche Beschränkung des Wahlanfechtungsverfahrens im Hinblick auf dessen Zielsetzung nach rascher Klärung der Wirksamkeit einer Wahl als zulässig angesehen (BVerfG [3. Kammer des Zweiten Senats], Beschluß vom 24.08.1993 2 BvR 1858/92 , in NVwZ-RR 1994, 105 [106]).

  • BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvC 1/74

    Wahlprüfung

    Auszug aus VG Gera, 23.01.1996 - 2 K 10/95
    Dabei soll das Gebot, den Wahleinspruch innerhalb der Einspruchsfrist substantiiert zu begründen, sicherstellen, daß die sich auf der Grundlage der Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses ergebende Zusammensetzung des Parlaments nicht vorschnell in Frage gestellt wird und dadurch Zweifel an seiner Rechtmäßigkeit geweckt werden (BVerfG, Beschluß des Zweiten Senats vom 12.12.1991 2 BvR 562/91 , in BVerfGE 85, 148 [159]; BVerfG, Beschluß des Zweiten Senats vom 03.06.1975 2 BvC 1/74 , in BVerfGE 40, 11 [30 32]).

    Soweit durch die zweiwöchige, auch an Wochenenden und Feiertagen ablaufende, Anfechtungsfrist (§§ 31 Abs. 1, 37 Abs. 2 ThürKWG) anfechtungsberechtigte Bürger im Einzelfall tatsächlichen Problemen begegnen, sich fristgerecht einen hinreichend umfassenden Einblick in die als fehlerhaft empfundenen Wahlvorgänge zu verschaffen, steht einerseits ausgleichend das amtliche Wahlprüfungsverfahren (§ 32 ThürKWG) zur Verfügung (vgl. zum in ähnlicher Weise sich ergänzenden Einspruchsrecht von Wahlberechtigten sowie Landes, Bundeswahlleiter und Bundestagspräsident, BVerfG, Beschluß des Zweiten Senats vom 03.06.1975 2 BvC 1/74 , in BVerfGE 40, 11 [32]).

    Denn nach §§ 31, 32 ThürKWG findet eine Prüfung des Wahlergebnisses weder zwingend stets nach jeder Kommunalwahl statt, noch erfolgt sie stets in Gestalt einer Durchprüfung der gesamten Wahl (vgl. für die Bundestagswahl, BVerfG, Beschluß vom 03.06.1975, a.a.O., S. 30).

  • BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67

    Verwirkung der Befugnis zur Anrufung der Gerichte

    Auszug aus VG Gera, 23.01.1996 - 2 K 10/95
    Es ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, daß auch die Ausübung prozessualer Rechte auch im Verwaltungsprozeß den Geboten von Treu und Glauben unterliegt, und daß deshalb die Befugnis zur Anrufung der Gerichte unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen sein kann (vgl. BVerfG, Beschluß des Zweiten Senats vom 26.01.1972 2 BvR 255/67 , in BVerfGE 32, 305 [309]; BVerwG, Urteil vom 25.01.1974 BVerwG IV C 2.72 , in BVerwGE 44, 294 [298 f.]; Kopp, VwGO, § 74 Rdnr. 18 f.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozeßordnung, 51. Auflage, München 1993, Einl. III Rdnr. 64; zur Verwirkung des formellen Widerspruchsrechts vgl. Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluß vom 28.07.1993 1 EO 1.93 , in LKV 1994, 110 [112]).

    Bei der Verwirkung prozessualer Befugnisse im öffentlichen Recht ist auch zu berücksichtigen, daß nicht nur ein schutzwürdiges Vertrauen der Gegenpartei auf das Untätigbleiben des Berechtigten, sondern auch ein öffentliches Interesse an der Erhaltung des Rechtsfriedens es rechtfertigen können, die Anrufung eines Gerichts nach langer Zeit als unzulässig anzusehen (BVerfG, a. a. O., BVerfGE 32, 305, [309]).

  • BVerwG, 12.01.1989 - 7 B 202.88

    Kommunalwahl - d'Hondtsches Höchstzahlverfahren - Vorschlagsliste - Absolute

    Auszug aus VG Gera, 23.01.1996 - 2 K 10/95
    Dies gilt selbst dann, wenn die einschlägige Bestimmung eine Präklusion nicht ausdrücklich vorschreibt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 12.01.1989 7 B 202.88 in DVBl. 1989, S. 928 f. [929]).

    Das gilt auch dann, wenn die Wahlanfechtungsgründe innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Bekanntmachung des Wahlergebnisses schriftlich vorgetragen werden müssen und eine Präklusion nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist (BVerwG, Beschluß vom 04.12.1981 BVerwG 7 B 132.81 , in Buchholz 160 Nr. 25 S. 4 [5]); BVerwG, Beschluß vom 12.01.1989 7 B 202.88 , in Buchholz 160 Nr. 32, S. 6 ff. = DVBl. 1989, 928 [929]).

  • BVerfG, 12.12.1991 - 2 BvR 562/91

    Wahlprüfungsumfang

    Auszug aus VG Gera, 23.01.1996 - 2 K 10/95
    Um dieses zu erreichen, bedarf es einer schnellen Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde über die Gültigkeit einer Kommunalwahl (BVerfG, Beschluß des Zweiten Senats vom 12.12.1991 2 BvR 562/91 , in BVerfGE 85, 148 [159]); BVerwG, Beschluß vom 07.11.1975 BVerwG VII B 134.75 , in Buchholz 160 Nr. 16, S. 3 [4]).

    Dabei soll das Gebot, den Wahleinspruch innerhalb der Einspruchsfrist substantiiert zu begründen, sicherstellen, daß die sich auf der Grundlage der Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses ergebende Zusammensetzung des Parlaments nicht vorschnell in Frage gestellt wird und dadurch Zweifel an seiner Rechtmäßigkeit geweckt werden (BVerfG, Beschluß des Zweiten Senats vom 12.12.1991 2 BvR 562/91 , in BVerfGE 85, 148 [159]; BVerfG, Beschluß des Zweiten Senats vom 03.06.1975 2 BvC 1/74 , in BVerfGE 40, 11 [30 32]).

  • BVerwG, 04.12.1981 - 7 B 132.81

    Ungültigkeit von Landratswahlen und Kreistagswahlen - Antrag auf Bewilligung von

    Auszug aus VG Gera, 23.01.1996 - 2 K 10/95
    Das gilt auch dann, wenn die Wahlanfechtungsgründe innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Bekanntmachung des Wahlergebnisses schriftlich vorgetragen werden müssen und eine Präklusion nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist (BVerwG, Beschluß vom 04.12.1981 BVerwG 7 B 132.81 , in Buchholz 160 Nr. 25 S. 4 [5]); BVerwG, Beschluß vom 12.01.1989 7 B 202.88 , in Buchholz 160 Nr. 32, S. 6 ff. = DVBl. 1989, 928 [929]).
  • OVG Thüringen, 28.07.1993 - 1 EO 1/93

    Bauherr; Aufschiebende Wirkung; Widerspruch; Anfechtungsklage;

    Auszug aus VG Gera, 23.01.1996 - 2 K 10/95
    Es ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, daß auch die Ausübung prozessualer Rechte auch im Verwaltungsprozeß den Geboten von Treu und Glauben unterliegt, und daß deshalb die Befugnis zur Anrufung der Gerichte unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen sein kann (vgl. BVerfG, Beschluß des Zweiten Senats vom 26.01.1972 2 BvR 255/67 , in BVerfGE 32, 305 [309]; BVerwG, Urteil vom 25.01.1974 BVerwG IV C 2.72 , in BVerwGE 44, 294 [298 f.]; Kopp, VwGO, § 74 Rdnr. 18 f.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozeßordnung, 51. Auflage, München 1993, Einl. III Rdnr. 64; zur Verwirkung des formellen Widerspruchsrechts vgl. Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluß vom 28.07.1993 1 EO 1.93 , in LKV 1994, 110 [112]).
  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei

    Auszug aus VG Gera, 23.01.1996 - 2 K 10/95
    Es ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, daß auch die Ausübung prozessualer Rechte auch im Verwaltungsprozeß den Geboten von Treu und Glauben unterliegt, und daß deshalb die Befugnis zur Anrufung der Gerichte unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen sein kann (vgl. BVerfG, Beschluß des Zweiten Senats vom 26.01.1972 2 BvR 255/67 , in BVerfGE 32, 305 [309]; BVerwG, Urteil vom 25.01.1974 BVerwG IV C 2.72 , in BVerwGE 44, 294 [298 f.]; Kopp, VwGO, § 74 Rdnr. 18 f.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozeßordnung, 51. Auflage, München 1993, Einl. III Rdnr. 64; zur Verwirkung des formellen Widerspruchsrechts vgl. Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluß vom 28.07.1993 1 EO 1.93 , in LKV 1994, 110 [112]).
  • BVerfG, 11.10.1972 - 2 BvR 912/71

    Wahlgleichheit

    Auszug aus VG Gera, 23.01.1996 - 2 K 10/95
    Die Verletzung subjektiver Rechte kann nur der Anlaß für ein Wahlanfechtungsverfahren sein, bildet jedoch nicht dessen Gegenstand (vgl. BVerfG, Beschluß des Zweiten Senats vom 11.10.1972 2 BvR 912/71 , in BVerfGE 34, 81 [96 f.]).
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvR 425/58

    Ende der Jahresfrist bei der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Regelung der

  • VGH Hessen, 20.03.1979 - II OE 110/78
  • BVerwG, 07.11.1975 - 7 B 134.75

    Wahlanfechtung

  • BVerwG, 15.12.1972 - VII B 74.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ungültigkeitserklärung einer

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.01.1991 - 7 A 12059/90

    Gemeinderatswahl ; Wahlausschuß ; Kommunalaufsichtsbehörde; Zurückweisung eines

  • VG Dessau, 13.07.1995 - 1 A 87/94
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.10.1988 - 2 B 26/88
  • BVerfG, 22.05.1963 - 2 BvC 3/62

    Wahlkreise

  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2001 - 14 S 1238/00

    Anfechtung einer Wahl zur Handwerkskammervollversammlung -

    Auch das OVG Thüringen hat die Präklusionswirkung einer Wahlanfechtungsbestimmung des thüringischen Kommunalwahlrechts angenommen, obwohl diese für einen Wahleinspruch lediglich das Erfordernis der Einhaltung einer bestimmten Anfechtungsfrist und einer innerhalb dieser Frist dafür schriftlich vorzutragenden Begründung des Wahleinspruchs statuierte (Thür.OVG, Beschl. v. 20.06.2996 - 2 KO 229/96 -, Thür.VwBl 1997, 110 = DVBl. 1997, 1293; ebenso in der Vorinstanz: VG Gera, Urt. v. 23.01.1996 - 2 K 10/95.Ge -, Thür.VwRspr.1997, 61).

    Wegen der genannten Besonderheiten des Wahlanfechtungsverfahrens und insbesondere im Hinblick auf den Beschleunigungsgedanken steht dem Verständnis von § 101 Abs. 3 HwO als Präklusionsvorschrift auch das Fehlen einer Belehrung über die dem Gesetzeswortlaut selbst nicht ohne weiteres zu entnehmende Präklusion verspäteter Rügen von Wahlfehlern nicht entgegen (so z.B. zum ThürKomWG VG Gera, Urt. v. 23.01.1996 - 2 K 10/95.Ge -, Thür. VG-Rspr. 1997, 61).

  • VerfGH Thüringen, 11.03.1999 - VerfGH 30/97

    Individualverfassungsbeschwerde; Kreistagswahl; Wahlanfechtung; Kommunalwahl;

    wegen: Urteil des Verwaltungsgerichts Gera vom 23. Januar 1996 (Az: 2 K 10/95 GE) und Berufungsurteil des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 30. September 1997 (Az: 2 KO 261/96).

    Die Beschwerdeführer wenden sich mit ihren Verfassungsbeschwerden gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gera vom 23. Januar 1996 (Az: 2 K 10/95 GE) und gegen das Berufungsurteil des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 30. September 1997 (Az: 2 KO 261/96).

  • VG Karlsruhe, 11.04.2002 - 9 K 778/01

    Anfechtung einer Wahl zur Vollversammlung der IHK

    Wegen der genannten Besonderheiten des Wahlanfechtungsverfahrens und insbesondere im Hinblick auf den Beschleunigungsgedanken steht dem Verständnis von § 16 Wahlordnung als Präklusionsvorschrift auch das Fehlen einer Belehrung über die dem Gesetzeswortlaut selbst nicht ohne Weiteres zu entnehmende Präklusion verspäteter Rügen von Wahlfehlern nicht entgegen (VGH Bad.-Württ., Urt.v. 08.05.2001, a.a.O.; VG Gera, Urt.v. 23.01.1996, 2 K 10/95).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2017 - 15 A 2175/16

    Kommunalwahlrecht; Einspruchsfrist; Gesetzliche Ausschlussfrist

    1996, 133; VG Trier, Urteil vom 20. Januar 2015 - 1 K 1591/14.TR -, juris Rn. 154; VG Gera, Urteil vom 23. Januar 1996 - 2 K 10/95.Ge -, juris Rn. 38 ff.
  • VG Gera, 19.09.2001 - 2 K 1113/99

    Voraussetzungen einer Wahlanfechtung im Rahmen einer Kommunalwahl; Gültigkeit

    Aus der gleichen Intention heraus, hat die Rechtsprechung § 31 Abs. 1 ThürKWG dahingehend ausgelegt, dass nicht nur die Anfechtung innerhalb der Zwei-Wochen-Frist erklärt, sondern dass innerhalb dieser Frist auch alle Anfechtungsgründe substantiiert durch Angaben von Tatsachen dargelegt werden müssen und der Kläger mit Einwendungen, soweit sie erst nach Ablauf der Anfechtungsfrist vorgebracht werden, präkludiert ist (VG Gera, Urteil vom 23. Januar 1996 - 2 K 10/95.Ge -, ThürVGRspr 1997, 61; OVG Weimar, a.a.O).
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