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   FG Schleswig-Holstein, 28.01.2015 - 2 K 101/13   

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https://dejure.org/2015,2267
FG Schleswig-Holstein, 28.01.2015 - 2 K 101/13 (https://dejure.org/2015,2267)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28.01.2015 - 2 K 101/13 (https://dejure.org/2015,2267)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28. Januar 2015 - 2 K 101/13 (https://dejure.org/2015,2267)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 21 EStG 2009, § 9 Abs 1 S 3 Nr 7 EStG 2009, § 6 Abs 2 EStG 2009, EStG VZ 2010
    Zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für die Erneuerung einer Einbauküche in einer vermieteten Wohnung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für die Erneuerung einer Einbauküche in einer vermieteten Wohnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für die Erneuerung einer Einbauküche in einer vermieteten Wohnung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für die Erneuerung einer Einbauküche in einer vermieteten Wohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für die Erneuerung einer Einbauküche in einer vermieteten Wohnung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Aufwendungen für neue Einbauküche in vermieteter Wohnung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Aufwendungen für Erneuerung einer Einbauküche in vermieteter Wohnung

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für die Erneuerung von Einbauküchen in vermieteten Objekte

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 717
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 13.03.1990 - IX R 104/85

    Aufwendungen für eine Einbauküche

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.01.2015 - 2 K 101/13
    Aufwendungen für eine Einbauküche gehörten insoweit zu den Herstellungskosten des Gebäudes, als sie auf die Spüle und den Kochherd entfielen (Urteil des BFH vom 30. März 1990, IX R 104/85, BFHE 160, 29, BStBl II 190, 514).

    Eine hierzu abweichende Auffassung vertritt möglicherweise der BFH in seinem Urteil vom 13. März 1990 (IX R 104/85, BFHE 160, 29, BStBl II 1990, 514), aus dem sich ergibt, dass "eine serienmäßig hergestellte Einbauküche regelmäßig nicht als einheitliches Wirtschaftsgut" zu betrachten ist und "die einzelnen Küchenbauteile ... nach einem Ausbau für sich an anderer Stelle verwendbar" sind.

    Ausgenommen von dieser Beurteilung sind nur die der Sanitäreinrichtung des Bades vergleichbare Spüle und der Kochherd, weil ohne diese Ausstattung das Bauwerk als Wohngebäude unfertig wäre (Urteil des BFH vom 30. März 1990, IX R 104/85, BFHE 160, 29, BStBl II 190, 514).

    Die Revision war zuzulassen, da der Senat mit seiner Auffassung möglicherweise von der im Urteil vom 30. März 1990, IX R 104/85, BFHE 160, 29, BStBl II 1990, 514 vertretenen Auffassung des BFH abweicht und die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung somit eine Entscheidung des BFH erfordert, § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO.

  • FG Köln, 16.01.2008 - 14 K 4709/04

    Anforderungen an den Nachweis des Einbaus einer teuren Einbauküche in eine

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.01.2015 - 2 K 101/13
    Darüber hinaus würde auf das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 16. Januar 2008 (14 K 4709/04) hingewiesen.

    Die Einbauküche ist kein einheitliches zusammengesetztes Wirtschaftsgut (a. A. FG Köln, Urteil vom 16. Januar 2008 - 14 K 4709/04 -, DStRE 2009, 131; juris).

  • BFH, 21.07.1998 - III R 110/95

    Geringwertige Wirtschaftsgüter bei Schreibtischkombination

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.01.2015 - 2 K 101/13
    Ob ein Wirtschaftsgut nur zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern und nicht für sich allein nutzbar ist, beurteilt sich nach der konkreten Zweckbestimmung in dem Betrieb des Steuerpflichtigen (Urteil des BFH vom 21. Juli 1998 III R 110/95 , BFHE 186, 572, BStBl II 1998, 789 m. w. N.).

    Davon ist in der Regel auszugehen, wenn einem Gegenstand ohne einen anderen bzw. ohne andere Gegenstände schon aus rein technischen Gründen allein keine Nutzbarkeit zukommt (Urteil des BFH vom 21. Juli 1998 III R 110/95, BFHE 186, 572, BStBl II 1998, 789 m. w. N.).

  • BFH, 26.11.1973 - GrS 5/71

    Keine gesonderte AfA für Heizungs- und Fahrstuhlanlagen usw. bei Gebäuden des

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.01.2015 - 2 K 101/13
    Die einkommensteuerrechtliche Einordnung einer Anlage oder Einrichtung als unselbständiger Gebäudebestandteil richte sich danach, ob sie nach der allgemeinen Verkehrsanschauung in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem Gebäude als solchem stehe (Großer Senat vom 26. November 1973 GrS 5/71, BStBl II 1974, 32).

    Die einkommensteuerrechtliche Einordnung einer Anlage oder Einrichtung als unselbständiger Gebäudebestandteil richtet sich seit dem Beschluss des Großen Senats vom 26. November 1973 GrS 5/71 (BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132) danach, ob sie nach der allgemeinen Verkehrsanschauung in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem Gebäude als solchem steht.

  • BFH, 26.07.1991 - VI R 82/89

    PKW - Anschaffungskosten - Nutzungsdauer - Jahresfahrleistung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.01.2015 - 2 K 101/13
    Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bzw. die Gesamtnutzungsdauer des Wirtschaftsguts ist nach den Gegebenheiten des konkreten Betriebs bzw. nach den tatsächlichen Verhältnissen beim einzelnen Steuerpflichtigen (BFH-Urteil vom 14. Februar 1989 IX R 109/84, BFHE 156, 417, BStBl II 1989, 922) unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls zu schätzen; dabei hat sich die Schätzung in der Regel an den Erfahrungen zu orientieren, die mit Wirtschaftsgütern gleicher oder ähnlicher Art gemacht worden sind (BFH-Urteil vom 26. Juli 1991 VI R 82/89, BFHE 165, 378, BStBl II 1992, 1000).
  • BFH, 14.02.1989 - IX R 109/84

    Nach der Umwidmung eines bisher nicht der Einkünfteerzielung dienenden

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.01.2015 - 2 K 101/13
    Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bzw. die Gesamtnutzungsdauer des Wirtschaftsguts ist nach den Gegebenheiten des konkreten Betriebs bzw. nach den tatsächlichen Verhältnissen beim einzelnen Steuerpflichtigen (BFH-Urteil vom 14. Februar 1989 IX R 109/84, BFHE 156, 417, BStBl II 1989, 922) unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls zu schätzen; dabei hat sich die Schätzung in der Regel an den Erfahrungen zu orientieren, die mit Wirtschaftsgütern gleicher oder ähnlicher Art gemacht worden sind (BFH-Urteil vom 26. Juli 1991 VI R 82/89, BFHE 165, 378, BStBl II 1992, 1000).
  • BFH, 09.12.1999 - III R 74/97

    Wirtschaftliches Eigentum bei Kfz-Leasing

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.01.2015 - 2 K 101/13
    Sie haben zunächst die Vermutung der Richtigkeit für sich, sind aber für die Gerichte nicht bindend (vgl. BFH-Urteil vom 9. Dezember 1999 III R 74/97, BFHE 191, 125, BStBl II 2001, 311).
  • BFH, 03.08.2016 - IX R 14/15

    Zur steuerlichen Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Erneuerung einer

    Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 28. Januar 2015  2 K 101/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • FG Düsseldorf, 03.11.2016 - 11 K 3115/14

    Anteilige Kürzung der Werbungskosten aufgrund einer verbilligten Vermietung an

    Der Senat sieht keine Veranlassung, sich zu der Streitfrage zu äußern, ob eine Einbauküche ein einheitliches Wirtschaftsgut darstellt (vgl. dazu Finanzgericht Schleswig-Holstein Urteil vom 28.1.2015 2 K 101/13, EFG 2015, 717; Finanzgericht Köln Urteil vom 16.1.2008 14 K 4709/04, Deutsches Steuerrecht - Entscheidungsdienst - DStRE - 2009, 131).
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