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VG Saarlouis, 29.08.2017 - 2 K 1045/15 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (2)
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs auf eine Verwendungszulage nach § 46 des Bundesbesoldungsgesetzes in der in saarländisches Landesrecht übergeleiteten, vom 1.4.2008 bis 28.6.2012 geltenden Fassung und der Methode zur Berechnung der Zulage; ferner zum Anspruch auf ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Saarland, 12.06.2018 - 1 A 567/17
Zum Anspruch eines Beamten auf Verwendungs- und Ausgleichszulage bei …
d) Soweit im Übrigen das Verwaltungsgericht Bremen(…Urteil vom 16.1.2018 - 6 K 250/15 -, juris, Rn. 49) in der Frage des Verjährungsbeginns für Zulagenansprüche einer Parallelentscheidung des Verwaltungsgerichts des Saarlandes(Urteil vom 29.8.2017 - 2 K 1045/15 - juris, Rn. 66) zum vorliegend angegriffenen Urteil ausdrücklich entgegen getreten ist und das von diesem zitierte Sächsische Oberverwaltungsgericht diesbezüglich eine abweichende Würdigung vertritt(…Beschluss vom 22.2.2017 - 2 A 495/15 -, juris, Rn. 9;… ebenso Beschluss vom 20.2.2018 - 2 A 535/16 -, juris, Rn. 20 f.; unklar VG München…, Urteil vom 25.9.2012 - M 5 K 11.6195 -, juris, Rn. 18), überzeugt dies aus den vorgenannten Gründen nicht. - VG Bremen, 16.01.2018 - 6 K 250/15 Das Gericht folgt insoweit nicht der vom Verwaltungsgericht des Saarlandes vertretenen Auffassung, wonach für Beamte erst ab der höchstrichterlichen Klärung der Rechtslage im Jahr 2014 die Klageerhebung zumutbar gewesen sei und die Verjährungsfrist erst ab diesem Zeitpunkt begonnen habe (VG des Saarlandes, Urt. v. 29.08.2017 - 2 K 1045/15 -, Rn. 66, juris).
Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat in seiner Entscheidung unter anderem ausgeführt, hinsichtlich des Tatbestandsmerkmals "vorübergehend vertretungsweise" habe das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2008 in zwei Nichtzulassungsbeschlüssen festgestellt, dass Beamte, denen ein höherwertiger Einsatz auf Dauer zugewiesen werde, nicht vorübergehend vertretungsweise in diesem Amt eingesetzt würden und sie deshalb von einer Verwendungszulage ausgeschlossen seien (VG des Saarlandes, Urt. v. 29.08.2017 - 2 K 1045/15 -, Rn. 72, juris unter Verweis auf BVerwG, Beschl. v. 24.09.2008 - 2 B 117.07 u. v. 23.10.2008 - 2 B 114.07).
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