Rechtsprechung
   VG Freiburg, 08.03.1995 - 2 K 1125/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5401
VG Freiburg, 08.03.1995 - 2 K 1125/94 (https://dejure.org/1995,5401)
VG Freiburg, Entscheidung vom 08.03.1995 - 2 K 1125/94 (https://dejure.org/1995,5401)
VG Freiburg, Entscheidung vom 08. März 1995 - 2 K 1125/94 (https://dejure.org/1995,5401)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,5401) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung eines Schülers an der Teilnahme am Ethik-Unterricht; Anforderungen an die Befreiung vom Ethik-Unterricht; Ziele des Erziehungsauftrages des Staates; Erziehungs-und Bildungsauftrag der Schule

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterrichtsbefreiung (religiöse Gründe) - Befreiung vom Ethikunterricht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1996, 507
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 17.06.1998 - 6 C 11.97

    Ethikunterricht zulässig

    Das Verwaltungsgericht wies die Klage mit Urteil vom 8. März 1995 ab (NVwZ 1996, 507 ff.).
  • VG Hannover, 20.08.1997 - 6 A 8016/94

    Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht "Werte und Normen"; Gebot der

    Urt. vom 08.03.1995 - 2 K 1125/94 -, NVwZ 1996, 507 [VG Freiburg 08.03.1995 - 2 K 1125/94] ; vgl. ferner BayVGH, Beschl. v. 06.07.1995 - 7 CE 95.1686 -, BayVBl 1996, 405; BayObLG, Beschl. v. 26.10.1995 - 3 ObOWi 98/95 -, BayVBl. 1996, 412; Czermak, NVwZ 1996, 450 ).

    Demgegenüber sieht z.B. Fischer (Trennung von Staat und Kirche, 3. Aufl. Frankfurt/Main 1984) den Religionsunterricht als Verstoß gegen das Trennungsprinzip (S. 291) und Ausnahme (S. 494; ebenso v. Drygalski, Die Einwirkung der Kirchen auf den Religionsunterricht an öffentlichen Schulen, Göttingen 1967 S. 98 ff; Czermak, NVwZ 1996, 450 [VG Freiburg 08.03.1995 - 2 K 1125/94] ).

    Man kann bereits mit Renck (BayVBl. 1992, 519 ) und Czermak (NVwZ 1996, 450 [VG Freiburg 08.03.1995 - 2 K 1125/94] ) die Meinung vertreten, daß die Wahrnehmung des Grundrechts aus Art. 7 Abs. 2 GG keinen Schranken unterliegt.

    Renck (BayVBl. 1992, 519 ) formuliert das pointiert so: "Religionsunterrichtsverweigerer brauchen keinen Ersatzdienst in Ethik zu leisten" (zustimmend Czermak, NVwZ 1996, 450 [VG Freiburg 08.03.1995 - 2 K 1125/94] ; ähnlich bereits Fischer, Trennung von Staat und Kirche, S. 304).

  • BVerfG, 17.02.1999 - 1 BvL 26/97

    Entscheidungen zum Schulfach "Ethik"

    (2) Darüber hinaus hat sich das Verwaltungsgericht auch nicht ausreichend mit der in der Rechtsprechung zum baden-württembergischen Schulrecht vertretenen Auffassung befaßt, daß Schüler, die den Ethikunterricht besuchen müssen, nicht gegenüber Teilnehmern am Religionsunterricht benachteiligt würden, weil beide Fächer als sogenannte Komplementärfächer gleichwertig seien (vgl. VG Freiburg, NVwZ 1996, S. 507 ; s. auch BVerwG, VerwRspr 25 (1974), S. 415 ; VGH Baden-Württemberg, DVBl 1997, S. 1186 , sowie jetzt BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1998 - BVerwG 6 C 11.97 -).

    Dazu hätte im Hinblick auf die Darstellung der Gemeinsamkeiten von Religions- und Ethikunterricht in Rechtsprechung und Literatur (vgl. VG Freiburg, NVwZ 1996, S. 507 ; Würtenberger, Politische Studien 1994, Nr. 335, S. 25 f.) und außerdem deshalb Anlaß bestanden, weil nach den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts der Religionsunterricht heute auch als ein auf Wissensvermittlung gerichtetes, an den höheren Schulen sogar wissenschaftliches Fach angesehen wird, das in die Lehre eines Bekenntnisses einführt, vergleichenden Hinweisen offenbleibt und zugleich Gelegenheit bietet, mit den Schülern grundsätzliche Lebensfragen zu erörtern (vgl. BVerfGE 74, 244 ).

  • BVerfG, 18.02.1999 - 1 BvR 1840/98

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Verpflichtung zum Besuch des

    Das Rechtsschutzbegehren des Beschwerdeführers ist vor dem Verwaltungsgericht und dem Verwaltungsgerichtshof ohne Erfolg geblieben (vgl. VG Freiburg, NVwZ 1996, S. 507; VGH Baden-Württemberg, DVBl 1997, S. 1186).
  • VG Freiburg, 21.09.2011 - 2 K 638/10

    Einführung des Schulfachs Ethik an der Grundschule

    Ihm steht auch die Befugnis zur Schaffung neuer Unterrichtsfächer und damit neuer Bildungsinhalte zu (vgl. insgesamt BVerwG, Urteil vom 17.06.1998 - 6 C 11/97 -, Juris m.w.N.; vgl. auch VG F., Urteil vom 08.03.1995 - 2 K 1125/94 -, NVwZ 1996, 507, 208 zur Frage, ob sich aus diesem Erziehungsauftrag eine Erziehungspflicht ergeben kann).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.1997 - 9 S 1126/95
    Die Kläger beantragen, das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 08.03.1995 2 K 1125/94 zu ändern und festzustellen, daß der Kläger zu 1. nicht verpflichtet ist, den Ethikunterricht am X-X-Gymnasium X zu besuchen, hilfsweise:.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.07.1997 - 9 S 1126/95

    Schulfach Ethik für Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 08. März 1995 - 2 K 1125/94 - zu ändern und festzustellen, daß der Kläger zu 1. nicht verpflichtet ist, den Ethikunterricht am x-x-Gymnasium x zu besuchen,.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht