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   FG Sachsen, 12.03.2014 - 2 K 1127/13   

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https://dejure.org/2014,13243
FG Sachsen, 12.03.2014 - 2 K 1127/13 (https://dejure.org/2014,13243)
FG Sachsen, Entscheidung vom 12.03.2014 - 2 K 1127/13 (https://dejure.org/2014,13243)
FG Sachsen, Entscheidung vom 12. März 2014 - 2 K 1127/13 (https://dejure.org/2014,13243)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Lieferung von Maschinen einer GmbH als steuerfreier Umsatz gemäß § 6a Abs. 1 UStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Innergemeinschaftliche Lieferung im Reihengeschäft Zuordnung der bewegten Lieferung beim ersten Lieferanten Widerlegung der gesetzlichen Vermutung des § 3 Abs. 6 S. 6 UStG Nichtmitteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des im Drittland ansässigen ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Innergemeinschaftliche Lieferung im Reihengeschäft - Zuordnung der bewegten Lieferung beim ersten Lieferanten - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung des § 3 Abs. 6 S. 6 UStG - Nichtmitteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des im Drittland ansässigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 28.05.2013 - XI R 11/09

    Innergemeinschaftliche Lieferung im Reihengeschäft unter Beteiligung eines im

    Auszug aus FG Sachsen, 12.03.2014 - 2 K 1127/13
    Der Bundesfinanzhof hob mit Urteil vom 28. Mai 2013 (Az. XI R 11/09) dieses Urteil auf und verwies die Sache zurück, nachdem zuvor der Europäische Gerichtshof (EuGH) nach Vorlage durch den Bundesfinanzhof über zwei Vorlagenfragen entschieden hatte (Urteil vom 27. September 2012 - C-587/10 - VSTR, UR 2012, 832).

    Die Vermutung kann indes gemäß § 3 Abs. 6 Satz 6 letzter Halbsatz UStG widerlegt werden (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 28. Mai 2013 - XI R 11/09, BFH/NV 2013, 1524).

    Denn insoweit ist der Senat an das Urteil des Bundesfinanzhofes vom 28. Mai 2013 ( XI R 11/09) gebunden, § 126 Abs. 5 FGO .

    Der Bundesfinanzhof versteht dies so, dass § 17c Abs. 1 Satz 1 UStDV , wonach bei innergemeinschaftlichen Lieferungen der Unternehmer im Geltungsbereich dieser Verordnung die Voraussetzungen der Steuerbefreiung "einschließlich Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Abnehmers" buchmäßig nachweisen muss, unionsrechtlich nicht zu beanstanden ist (Urteil vom 28. Mai 2013, a.a.O, in dieser Sache).

  • BFH, 01.02.2007 - V R 41/04

    Nachweis für das Vorliegen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung

    Auszug aus FG Sachsen, 12.03.2014 - 2 K 1127/13
    Die Verschaffung der Verfügungsmacht ist in der Regel mit dem bürgerlich-rechtlichen Eigentumsübergang auf den Leistungsempfänger verbunden (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 1. Februar 2007 - V R 41/04, BFH/NV 2007, 1059 ).

    Jedoch bezieht sich der Begriff der Lieferung nicht auf die Eigentumsübertragung in den durch das anwendbare nationale Recht vorgesehenen Formen, sondern umfasst jede Übertragung eines körperlichen Gegenstands durch eine Partei, die die andere Partei ermächtigt, über diesen Gegenstand faktisch so zu verfügen, als wäre sie sein Eigentümer (EuGH-Urteil vom 21. April 2005 C-25/03 - HE -, UR 2005, 324, m.w.N. und Urteil des Bundesfinanzhofs vom 1. Februar 2007, BFH/NV 2007, 1059 ).

  • BFH, 13.12.1989 - X R 208/87

    Eine außerhalb der Außenprüfung gegebene Auskunft des FA ist nach Treu und

    Auszug aus FG Sachsen, 12.03.2014 - 2 K 1127/13
    Daher kommt es nicht mehr darauf an, ob nach den Grundsätzen von Treu und Glauben eine Finanzbehörde gehindert sein kann, einen nach dem Gesetz entstandenen Steueranspruch geltend zu machen (hierzu Urteil des Bundesfinanzhofes vom 13. Dezember 1989 - X R 208/87, BFHE 159, 114 , BStBl II 1990, 274 ).
  • BFH, 28.01.1999 - V R 4/98

    Strohmann als Unternehmer

    Auszug aus FG Sachsen, 12.03.2014 - 2 K 1127/13
    Der Lieferer kann dem Abnehmer die Verfügungsmacht an dem Gegenstand auch dadurch verschaffen, dass er einen Dritten, der die Verfügungsmacht bislang innehat, mit dem Vollzug dieser Maßnahme beauftragt (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 28. Januar 1999 - V R 4/98, BStBl II 1999, 628 ).
  • EuGH, 06.04.2006 - C-245/04

    EMAG Handel Eder - Vorabentscheidungsersuchen - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie

    Auszug aus FG Sachsen, 12.03.2014 - 2 K 1127/13
    Die beteiligten Unternehmer führten zwei aufeinander folgende Lieferungen aus (EuGH-Urteil vom 6. April 2006 C-245/04 - EMAG Handel Eder OHG -, Slg. 2006, I-3227, UR 2006, 342, BFH/NV Beilage 2006, 294, UR 2006, 342): eine Lieferung zwischen der GmbH und der A und eine Lieferung zwischen der A und der Ltd.
  • EuGH, 27.09.2012 - C-587/10

    VSTR - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Lieferung von Gegenständen - Besteuerung

    Auszug aus FG Sachsen, 12.03.2014 - 2 K 1127/13
    Der Bundesfinanzhof hob mit Urteil vom 28. Mai 2013 (Az. XI R 11/09) dieses Urteil auf und verwies die Sache zurück, nachdem zuvor der Europäische Gerichtshof (EuGH) nach Vorlage durch den Bundesfinanzhof über zwei Vorlagenfragen entschieden hatte (Urteil vom 27. September 2012 - C-587/10 - VSTR, UR 2012, 832).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.01.2014 - 6 K 2294/11

    Abgrenzung zwischen selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung -

    Auszug aus FG Sachsen, 12.03.2014 - 2 K 1127/13
    Dies gilt insbesondere, wenn - wie im Streitfall - der erste Lieferer die Umsatzsteuerfreiheit der Lieferung begehrt, denn er ist regelmäßig nicht in der Lage, diesen Nachweis zu führen bzw. zu wiederlegen, da die anderen Beteiligten in der Lieferkette weder eine Verpflichtung noch ein Interesse an der Weitergabe der jeweiligen Vertrags- und Lieferbedingungen haben werden (so auch Urteil des Finanzgerichts Münster vom 16. Januar 2014 - 5 K 3930/10U, BB 2014, 537).
  • FG Sachsen, 25.02.2009 - 2 K 484/07

    Auslegung des Begriffs "Abnehmer" i.S.d. § 6a Abs. 1 S. 1 Nr. 2

    Auszug aus FG Sachsen, 12.03.2014 - 2 K 1127/13
    Mit Urteil vom 25. Februar 2009 (2 K 484/07) wies das Gericht die Klage ab.
  • EuGH, 21.04.2005 - C-25/03

    HE - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Errichtung eines Wohnhauses durch zwei

    Auszug aus FG Sachsen, 12.03.2014 - 2 K 1127/13
    Jedoch bezieht sich der Begriff der Lieferung nicht auf die Eigentumsübertragung in den durch das anwendbare nationale Recht vorgesehenen Formen, sondern umfasst jede Übertragung eines körperlichen Gegenstands durch eine Partei, die die andere Partei ermächtigt, über diesen Gegenstand faktisch so zu verfügen, als wäre sie sein Eigentümer (EuGH-Urteil vom 21. April 2005 C-25/03 - HE -, UR 2005, 324, m.w.N. und Urteil des Bundesfinanzhofs vom 1. Februar 2007, BFH/NV 2007, 1059 ).
  • EuGH, 16.12.2010 - C-430/09

    Euro Tyre Holding - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 8 Abs. 1 Buchst. a

    Auszug aus FG Sachsen, 12.03.2014 - 2 K 1127/13
    Auch nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteile vom 6. April 2006 - EMAG Handel Eder OHG - a.a.O., vom 16. Dezember 2010 C-430/09 - Euro Tyre Holding -, UR 2011, 176) kann eine Versendung oder Beförderung nur einer der beiden Lieferungen zugeordnet werden, die als einzige nach Art. 28c Teil A a Unterabschnitt 1 der Richtlinie 77/388/EWG befreit ist, wenn zwei aufeinander folgende Lieferungen desselben Gegenstands, die gegen Entgelt zwischen Steuerpflichtigen, die als solche handeln, vorgenommen werden, zu einer einzigen innergemeinschaftlichen Versendung oder Beförderung dieses Gegenstands führen.
  • BFH, 11.08.2011 - V R 3/10

    Innergemeinschaftliche Lieferung: Steuerfreiheit im Reihengeschäft -

  • BFH, 25.02.2015 - XI R 15/14

    Innergemeinschaftliches Reihengeschäft: Zuordnung der Warenbewegung,

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 12. März 2014  2 K 1127/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Die Vorinstanz folgt dem im Grundsatz, hat seiner Entscheidung aber gleichwohl (zutreffend) gemäß § 126 Abs. 5 FGO die --davon abweichende-- rechtliche Beurteilung des BFH in seinem zurückverweisenden Urteil in BFHE 242, 84, BFH/NV 2013, 1524 zugrunde gelegt (vgl. MwStR 2014, 619, juris-Rz 36).

  • FG Hamburg, 05.02.2015 - 3 K 45/14

    Keine Beweisbedürftigkeit der Erkenntnisse aus Google-Earth und -Street-View -

    dd) Eindeutig und leicht nachprüfbar müssen die Voraussetzungen der Steuerbefreiung aus der Buchführung zu ersehen sein (§ 17c Abs. 1 Satz 2 UStDV; vgl. Urteile Sächsisches FG vom 12.03.2014 2 K 1127/13, Mehrwertsteuerrecht -MwStR- 2014, 619, Juris Rz. 23, Rev. XI R 15/14; FG Nürnberg vom 28.05.2013 2 K 417/11, EFG 2014, 1244).
  • FG Hamburg, 05.02.2015 - 3 K 46/14

    Innergemeinschaftliche Lieferung

    dd) Eindeutig und leicht nachprüfbar müssen die Voraussetzungen der Steuerbefreiung aus der Buchführung zu ersehen sein (§ 17c Abs. 1 Satz 2 UStDV; vgl. Urteile Sächsisches FG vom 12.03.2014 2 K 1127/13, Mehrwertsteuerrecht -MwStR- 2014, 619, Juris Rz. 23, Rev. XI R 15/14; FG Nürnberg vom 28.05.2013 2 K 417/11, EFG 2014, 1244).
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