Rechtsprechung
   VG Freiburg, 29.01.2014 - 2 K 1145/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,3480
VG Freiburg, 29.01.2014 - 2 K 1145/13 (https://dejure.org/2014,3480)
VG Freiburg, Entscheidung vom 29.01.2014 - 2 K 1145/13 (https://dejure.org/2014,3480)
VG Freiburg, Entscheidung vom 29. Januar 2014 - 2 K 1145/13 (https://dejure.org/2014,3480)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,3480) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wegfall der Bindung des Endkorrektors an Ergebnisse der Erst- und Zweitkorrektur einer schriftlichen Prüfungsleistung - Prüfung; Prüfungszeugnis; Waldorfschule; Abiturprüfung; Zwei-Prüfer-Prinzip; Endkorrektor

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die korrigierte Bewertung einer Abiturarbeit

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Urteil zur Korrekturpraxis bei Abiturprüfungen - Keine rechtliche Grundlage für Prüfungspraxis

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Urteil zur Korrekturpraxis bei Abiturprüfungen

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Korrekturpraxis bei Abiturprüfungen

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Abitur: Endkorrektor darf nur bei Beurteilungsfehler der Erst-/Zweitkorrektoren eingreifen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Endkorrektor einer Abiturarbeit darf sich nicht über Bewertung des Erst- und Zweitkorrektors hinwegsetzen - Selbstständige Benotung durch Endkorrektor nur bei rechtswidriger Beurteilung von Erst- und Zweitkorrektor zulässig

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.1989 - 9 S 735/89

    Gleichwertigkeitsanerkennung des Studiengangs: "Oberstufenlehrer an

    Auszug aus VG Freiburg, 29.01.2014 - 2 K 1145/13
    Der bekannt gegebenen Durchschnittsnote gemäß Staatsvertrag, die in einem später nach § 7 Abs. 4 WaldorfAbiPV 2002 auszustellenden Zeugnis über die Allgemeine Hochschulreife nachrichtlich ausgewiesen ist, kommt im Hinblick auf das bei der Vergabe von Studienplätzen maßgebliche Merkmal des Grads der Qualifikation ein eigener rechtlicher Regelungscharakter zu (vgl. hierzu - wenn auch mit Blick auf das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife - VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.11.1989 - 9 S 735/89 -, DVBl. 1990, 533).

    Diese Zurechnung beruht darauf, dass die Abiturprüfung an der als - nichtregelschulakzessorische Ersatzschule anerkannten - Waldorfschule von einem Prüfungsausschuss abgenommen wird, der vom Regierungspräsidium ad hoc und nur für die jeweilige Schule gebildet wird (vgl. § 6 Abs. 1 WaldorfAbiPrV 2002 i.V.m. § 18 Abs. 1 der Abiturverordnung Gymnasien der Normalform - NGVO - v. 24.07.2001, GBl. S. 518 mit späteren - hier nicht relevanten - Änderungen) und der deshalb aufgrund seiner fehlenden organisatorischen Selbständigkeit als unselbständiger Teil dieser Behörde handelt (hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 31.01.1989 - 9 S 961/88 -, S 10 f ; Urt. v. 29.09.1989 - 9 S 735/89 -, aaO.; Urt. v. 27.03.1990 - 9 S 2059/89 -, NVwZ-RR 1990, 479 und Urt. v. 17.07.1990 - 9 S 707/89 -, VBlBW 1991, 148; zur fehlenden Relevanz, dass die Entscheidung auf Vornoten anderer Entscheidungsträger beruht vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.11.1993 - 9 S 1537/91 -, juris unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 22.10.1981, Buchholz 421.0 Nr. 155).).

    4) Das Rechtsschutzbedürfnis des Klägers für die Klage gegen das Gesamtergebnis der Abiturprüfung ergibt sich daraus, dass sich dieses Gesamtergebnis um 1/10 verbesserte, wenn die geforderte Festsetzung der Note der schriftlichen Prüfungsarbeit im Fach Deutsch mit 9 Punkten erfolgten würde (hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.09.1989 - 9 S 735/89 -, DVBl 1990, 533, 534).

  • BVerwG, 08.09.2005 - 3 C 50.04

    Subvention; Gewährung eines zinslosen Darlehens; Zweistufentheorie; Rückforderung

    Auszug aus VG Freiburg, 29.01.2014 - 2 K 1145/13
    Soweit sich die Kostenentscheidung auf den durch Rücknahme beendeten Verfahrensteil bezieht, bedarf es aufgrund der Unanfechtbarkeit der Verfahrenseinstellung zumindest in Bezug auf die ausscheidbaren außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1) keiner Regelung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit mehr (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.09.2005 - 3 C 50/04 -, NJW 2006, 536, 538; weitergehend BVerwG Beschl. v. 07.08.1998 - 4 B 75.98 - NVwZ-RR 1999, 407 ; VG Freiburg, Urt. v. 18.06.2008 - 1 K 2155/07 -, juris), und für den übrigen Teil ist ein Interesse der Beteiligten an einer Kostenerstattung bereits vor Eintritt der Rechtskraft des Urteils nicht erkennbar.

    Im Übrigen (hierzu BVerwG, Urt. v. 08.09.2005 aaO., m.w.N.) gilt folgende.

  • BVerwG, 09.08.1996 - 6 C 3.95

    Prüfungsrecht - Abiturprüfung, Zulässigkeit und Eignung von Prüfungsfragen,

    Auszug aus VG Freiburg, 29.01.2014 - 2 K 1145/13
    Sofern es aufgrund der nur eingeschränkten Überprüfbarkeit einer Prüfungsentscheidung auch im Rahmen der Abiturprüfung eines eigenständigen verwaltungsinternen Kontrollverfahrens bedarf, in welchem die Prüfer substantiierte Einwendungen des Prüflings gegen ihre Bewertung zu überdenken haben (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 09.08.1996 - 6 C 3/95 -, NVwZ-RR 1998, 176 ), kann dieses Überdenkensverfahren auch ohne Durchführung eines Widerspruchsverfahrens während eines gerichtlichen Verfahrens durchgeführt werden, wobei letzteres gegebenenfalls ausgesetzt wird (BVerwG, Urt. v. 24.02.1993 - 6 C 35/92 -, BVerwGE 92, 132, 138 ff).

    Dies aber stünde zu Art. 19 Abs. 4 GG im Widerspruch, der immer dann, wenn im Prüfungsverfahren einzelfallbezogene Regelungen getroffen werden, durch die in Rechte eines Prüflings wie etwa in das Recht auf Einhaltung der Chancengleichheit eingegriffen werden kann, von dem Grundsatz der vollen tatsächlichen wirksamen Kontrolle ausgeht (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.08.1996 - 6 C 3/95 -, DVBl 1996, 1381, 1384; Niehues/Fischer, aaO., Rn. 889).

  • VG Freiburg, 29.01.2014 - 2 K 1132/13

    Abiturprüfung an einem staatlich anerkannten privaten Gymnasium

    Auszug aus VG Freiburg, 29.01.2014 - 2 K 1145/13
    Der Kammer liegen neben der Verfahrensakte und der einschlägigen Akte des Regierungspräsidiums Freiburg zum Widerspruch des Klägers die Gerichtsakte und die Widerspruchsakte des Regierungspräsidiums xxx zu dem Verfahren 2 K 1132/13 vor, welches gemeinsam mit dem Verfahren des Klägers verhandelt wurde.

    Entsprechend sieht auch die Regelung des § 21 Abs. 5 Satz 3 NGVO , auf die in Satz 4 der Norm Bezug genommen wird, den Wegfall der Bindungswirkung der Ergebnisse der Erst- und Zweitkorrektur für die Notenbildung durch den Drittprüfer ebenfalls nur für den - atypischen - Fall der Rechtswidrigkeit der Vorbewertung vor (vgl. insofern das Urteil der Kammer vom 29.01.2014 - 2 K 1132/13 -).

  • BVerwG, 11.11.1987 - 9 B 379.87

    Wiedereinsetzung - Berufungsfrist - Revision - Unanfechtbare Vorentscheidung -

    Auszug aus VG Freiburg, 29.01.2014 - 2 K 1145/13
    Gleiches gilt für die Entscheidung der Kammer, dem Kläger die Wiedereinsetzung in die Klagefrist zu gewähren (vgl. § 60 Abs. 5 VwGO ; BVerwG, Beschl. v. 11.11.1987 - 9 B 379.87 -, NJW 1988, 1863 ).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Freiburg, 29.01.2014 - 2 K 1145/13
    Ein solcher Fehler kann sich zugunsten wie zulasten des Prüflings daraus ergeben, dass eine vertretbare, mit gewichtigen Argumenten folgerichtig begründete Lösung als falsch bewertet wurde, der Prüfer die objektivierbaren Grenzen des Bewertungsspielraums nicht eingehalten hat, weil er bei seiner Wertung von falschen Tatsachen ausgegangen ist oder er ihr sachfremde Erwägungen zugrunde gelegt hat oder aber der Prüfer objektiv festgelegte Bewertungsmaßstäbe (wie etwa eine vorgegebene Punkteverteilung zu einzelnen Aufgaben) nicht beachtet hat (zu diesen Maßstäben vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.04.1991 - 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83 -, BVerfGE 84, 34 ).
  • BVerwG, 03.12.1979 - 7 B 196.79

    Anfechtung eines Zeugnisses über die Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft für

    Auszug aus VG Freiburg, 29.01.2014 - 2 K 1145/13
    Diese mögliche Veränderung der Deutschnote von "ausreichend" auf "befriedigend" sowie die Verbesserung seiner Durchschnittsnote in der Abiturprüfung von 1, 7 auf 1, 6 gewährleisten, dass der Kläger, der bereits einen Studienplatz in dem von ihm begehrten Studienfach der Architektur belegt, mit seiner Klage den für das Rechtsschutzbedürfnis notwendigen "vernünftigen Zweck" (BVerwG, Beschl. v. 03.12.1979 - 7 B 196/79 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 123) verfolgt.
  • BVerwG, 15.12.1987 - 7 B 216.87

    Justizausbildung - Schriftliche Prüfung - Notenbildung - Durchschnittspunktzahl -

    Auszug aus VG Freiburg, 29.01.2014 - 2 K 1145/13
    Denn die Norm des § 21 Abs. 5 Satz 4 NGVO , die über die "entsprechende Anwendung von Satz 3" ergänzt werden soll, geht im Grundsatz von dem in § 21 Abs. 5 Satz 1 NGVO als prüfungsrechtlichen Normalfall festgelegten Zwei-Prüfer-Prinzip aus und ist hinsichtlich der endgültigen Festlegung der Endnote von der Vorstellung bestimmt, dass die Bewertungen der Arbeit durch den Erst- und den Zweitprüfer die Qualität derselben umso zutreffender ausdrücken, je geringer die Bewertungsdifferenzen zwischen ihnen sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.12.1987 - BVerwG 7 B 216.87 -, NVwZ 1988, 437).
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

    Auszug aus VG Freiburg, 29.01.2014 - 2 K 1145/13
    Sofern es aufgrund der nur eingeschränkten Überprüfbarkeit einer Prüfungsentscheidung auch im Rahmen der Abiturprüfung eines eigenständigen verwaltungsinternen Kontrollverfahrens bedarf, in welchem die Prüfer substantiierte Einwendungen des Prüflings gegen ihre Bewertung zu überdenken haben (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 09.08.1996 - 6 C 3/95 -, NVwZ-RR 1998, 176 ), kann dieses Überdenkensverfahren auch ohne Durchführung eines Widerspruchsverfahrens während eines gerichtlichen Verfahrens durchgeführt werden, wobei letzteres gegebenenfalls ausgesetzt wird (BVerwG, Urt. v. 24.02.1993 - 6 C 35/92 -, BVerwGE 92, 132, 138 ff).
  • BVerwG, 07.08.1998 - 4 B 75.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unanfechtbarkeit der Verfahrenseinstellung bei

    Auszug aus VG Freiburg, 29.01.2014 - 2 K 1145/13
    Soweit sich die Kostenentscheidung auf den durch Rücknahme beendeten Verfahrensteil bezieht, bedarf es aufgrund der Unanfechtbarkeit der Verfahrenseinstellung zumindest in Bezug auf die ausscheidbaren außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1) keiner Regelung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit mehr (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.09.2005 - 3 C 50/04 -, NJW 2006, 536, 538; weitergehend BVerwG Beschl. v. 07.08.1998 - 4 B 75.98 - NVwZ-RR 1999, 407 ; VG Freiburg, Urt. v. 18.06.2008 - 1 K 2155/07 -, juris), und für den übrigen Teil ist ein Interesse der Beteiligten an einer Kostenerstattung bereits vor Eintritt der Rechtskraft des Urteils nicht erkennbar.
  • VG Freiburg, 19.06.2008 - 1 K 2155/07

    Konkludente Zustimmung des Beklagten zur Erledigungserklärung des Klägers -

  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.1989 - 9 S 961/88

    Bewertung einer schriftlichen Arbeit im Rahmen der Abiturprüfung

  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.1990 - 9 S 1387/89

    Abitur: Protokoll der mündlichen Prüfung; Unterricht im Prüfungsstoff

  • VGH Baden-Württemberg, 27.03.1990 - 9 S 2059/89

    Kein Anspruch auf Neubescheidung über das Ergebnis der Erstprüfung bei

  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.1990 - 9 S 707/89

    Zur Notenbildung - Notenrundung - fehlende Kausalität verfahrensfehlerhafter

  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.1993 - 9 S 1537/91
  • VG Freiburg, 29.01.2014 - 2 K 1132/13

    Abiturprüfung an der Waldorfschule; Passivlegitimation; Ausschluss des

    Der Kammer liegen neben der Verfahrensakte und der einschlägigen Akte des Regierungspräsidiums Freiburg zum Widerspruch der Klägerin die Gerichtsakte und die Widerspruchsakte des Regierungspräsidiums Freiburg zu dem Verfahren 2 K 1145/13 vor, welches gemeinsam mit dem Verfahren der Klägerin verhandelt wurde.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht