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FG Niedersachsen, 18.05.2010 - 2 K 116/09 |
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Auslandstätigkeitserlass nur bei inländischem Arbeitgeber anwendbar - Umfang der Steueranrechnung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Kein Anspruch eines Arbeitnehmers eines ausländischen Arbeitgebers auf Steuerbefreiung nach dem Auslandstätigkeitserlass
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 34c Abs. 1
Als sog. "Embo Fee" benannte Zahlungen sind nicht im Rahmen des § 34c Abs. 1 EStG anrechenbar; Steuerermäßigung; ausländische Einkünfte; Libyen
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Als sog. "Embo Fee" benannte Zahlungen sind nicht im Rahmen des § 34c Abs. 1 EStG anrechenbar
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Embo Fee
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 18.05.2010 - 2 K 116/09
- BFH, 08.12.2010 - I B 98/10
Wird zitiert von ...
- BFH, 08.12.2010 - I B 98/10
Personelle Reichweite des Auslandstätigkeitserlasses
Das FG führte u.a. aus, der Kläger könne sich insbesondere nicht auf den Auslandstätigkeitserlass (Schreiben des Bundesministers der Finanzen vom 31. Oktober 1983, BStBl I 1983, 470) berufen, da er nicht bei einem inländischen Arbeitgeber beschäftigt gewesen sei (Niedersächsisches FG, Urteil vom 18. Mai 2010 2 K 116/09).