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   FG Sachsen, 06.11.2013 - 2 K 1198/13   

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https://dejure.org/2013,43815
FG Sachsen, 06.11.2013 - 2 K 1198/13 (https://dejure.org/2013,43815)
FG Sachsen, Entscheidung vom 06.11.2013 - 2 K 1198/13 (https://dejure.org/2013,43815)
FG Sachsen, Entscheidung vom 06. November 2013 - 2 K 1198/13 (https://dejure.org/2013,43815)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerrechtlich unternehmerische Tätigkeit bei der Vermietung eines Blockheizkraftwerkes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft bei Erwerb und geplanter, wegen Insolvenz des Lieferanten aber nicht realisierter Verpachtung eines Blockheizkraftwerkes Vorsteuerabzug aus gleistetem Vorschuss

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft bei Erwerb und geplanter, wegen Insolvenz des Lieferanten aber nicht realisierter Verpachtung eines Blockheizkraftwerkes - Vorsteuerabzug aus gleistetem Vorschuss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 399
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • FG Sachsen-Anhalt, 30.04.2013 - 4 K 840/11

    Keine umsatzsteuerrechtliche Unternehmereigenschaft bei bloß auf Gestellung von

    Auszug aus FG Sachsen, 06.11.2013 - 2 K 1198/13
    Soweit der Beklagte sich auf das Urteil des Finanzgerichts Sachsen-Anhalt vom 30. April 2013 ( 4 K 840/11, EFG 2013, 1613) bezieht, ist der Sachverhalt schon insoweit nicht vergleichbar, als dort der Liefergegenstand nicht näher bezeichnet war.

    Die Revision war zuzulassen, da das Finanzgericht Sachsen-Anhalt in seinem Urteil vom 30. April 2013 ( 4 K 840/11, EFG 2013, 1613), das zwar einen nicht ganz vergleichbaren Sachverhalt zu entscheiden hatte, in der Bewertung der Verträge eine andere Auffassung vertreten hat.

  • BFH, 12.12.1996 - V R 23/93

    Zur Unternehmereigenschaft bei der Vermietung eines Wohnmobils

    Auszug aus FG Sachsen, 06.11.2013 - 2 K 1198/13
    Bei richtlinienkonformer Anwendung muss dabei eine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt werden (Art. 4 Abs. 1, Abs. 2 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG - Richtlinie 77/388/EWG -, Urteil des Bundesfinanzhofs vom 12. Dezember 1996, BStBl II 1997, 368 ).

    Eine nur gelegentlich ausgeübte Tätigkeit reicht nicht aus (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 12. Dezember 1996, BStBl II 1997, 368 ).

  • FG Baden-Württemberg, 14.04.2011 - 9 V 3818/10

    Betrieb eines Blockheizkraftwerks als unternehmerische Tätigkeit - Vorsteuerabzug

    Auszug aus FG Sachsen, 06.11.2013 - 2 K 1198/13
    Damit beabsichtigten die Kläger nachhaltig Einnahmen aus der Verpachtung eines Wirtschaftsgutes an einen Unternehmer zu erzielen (Beschluss des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 14. April 2011, 9 V 3818/10, zitiert nach Juris).
  • FG München, 26.01.2012 - 14 K 2222/11

    Vorsteuerabzug aus dem Erwerb einer Photovoltaikanlage

    Auszug aus FG Sachsen, 06.11.2013 - 2 K 1198/13
    In dem dem Urteil des Finanzgerichts München (26. Januar 2012, EFG 2012, 1702) zugrunde liegenden Sachverhalt stand dem Erwerber auch bei Beendigung das Wirtschaftsgut nicht zu, da er verpflichtet war, nach Beendigung des Pachtverhältnisses die Anlage an den Pächter oder einen von diesem zu benennenden Dritten zu einem bereits bestimmten Preis zu verkaufen.
  • EuGH, 12.01.2006 - C-354/03

    GESELLSCHAFTEN, DIE OHNE IHR WISSEN IN EINEN "KARUSSELLBETRUG" VERWICKELT WAREN,

    Auszug aus FG Sachsen, 06.11.2013 - 2 K 1198/13
    Wirtschaftsteilnehmer, die alle Maßnahmen treffen, die vernünftigerweise von ihnen verlangt werden können, um sicherzustellen, dass ihre Umsätze nicht in einen Betrug einbezogen sind, können auf die Rechtmäßigkeit dieser Umsätze vertrauen, ohne Gefahr zu laufen, ihr Recht auf Vorsteuerabzug zu verlieren (Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 12. Januar 2006, Slg 2006, I-483-524).
  • BFH, 18.12.2008 - V R 80/07

    Privater Stromerzeuger als Unternehmer: BFH gewährt Vorsteuerabzug aus der

    Auszug aus FG Sachsen, 06.11.2013 - 2 K 1198/13
    Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Unternehmer, d.h. die Kläger, nachhaltig Einnahmen aus der Stromlieferung erzielen will (Urteile des Bundesfinanzhofs vom 18. Dezember 2008, BStBl II 2011, 292 zum Betrieb eines Heizkraftwerks und vom 11. April 2008, BStBl II 2009, 741 zum Betrieb einer Photovoltaikanlage).
  • FG Baden-Württemberg, 30.11.2011 - 14 V 3816/10

    Vorsteuerabzug bei Zahlung vor Ausführung des Umsatzes (Lieferung eines

    Auszug aus FG Sachsen, 06.11.2013 - 2 K 1198/13
    Den Beschlüssen des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 6. Juli 2011 (12 V 3835/11, zitiert nach juris, hier bestanden Zweifel, ob Leistender laut Kaufvertrag und Rechnung identisch waren) und 30. November 2011 ( 14 V 3816/10, zitiert nach juris, hier hatte der Antragsteller den Kaufvertrag nach Rechnungslegung geschlossen) lag zugrunde, dass es dort am Abschluss eines Kaufvertrages fehlte, der hier laut der streitgegenständlichen Rechnung mit einem Angebot der Kläger und mit der Annahmeerklärung der AG zustande gekommen ist.
  • BFH, 11.04.2008 - V R 10/07

    Vorsteuerabzug beim Erwerb einer Photovoltaikanlage?

    Auszug aus FG Sachsen, 06.11.2013 - 2 K 1198/13
    Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Unternehmer, d.h. die Kläger, nachhaltig Einnahmen aus der Stromlieferung erzielen will (Urteile des Bundesfinanzhofs vom 18. Dezember 2008, BStBl II 2011, 292 zum Betrieb eines Heizkraftwerks und vom 11. April 2008, BStBl II 2009, 741 zum Betrieb einer Photovoltaikanlage).
  • BFH, 12.11.2008 - XI R 46/07

    Rücknahme verkaufter Umzugskartons gegen Entgelt - Keine Berichtigung der

    Auszug aus FG Sachsen, 06.11.2013 - 2 K 1198/13
    Durch die Verpachtung verfügen sie über die Substanz und den Ertrag des Blockheizkraftwerks (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 12. November 2008, BStBl II 2009, 558).
  • FG Baden-Württemberg, 25.01.2012 - 1 V 2592/11

    Vorsteuerabzug aus Anzahlungsrechnungen bei vermuteten Schneeballsystemen -

    Auszug aus FG Sachsen, 06.11.2013 - 2 K 1198/13
    Im Beschluss vom 25. Januar 2012 hat das Finanzgericht Baden-Württemberg ( 1 V 2592/11, EFG 2012, 760) Aussetzung der Vollziehung des entsprechenden Umsatzsteuervorauszahlungsbescheides gewährt, da der dortige Senat nicht ausschließen konnte, dass eine unternehmerische Tätigkeit vorliegen könnte.
  • EuGH, 06.09.2012 - C-324/11

    Tóth - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 9 - Begriff

  • EuGH, 06.12.2012 - C-285/11

    Bonik - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Recht auf Vorsteuerabzug -

  • BGH, 14.01.2015 - 1 StR 93/14

    Subventionsbetrug (Begriff der Subventionserheblichkeit: Anschaffungszeitpunkt

    Dies kann sich aus der Aufmachung der Rechnung (z.B. durch Bezeichnung als Anzahlungs- oder Vorausrechnung) oder aus ihrem Inhalt (z.B. durch Hinweis auf den erst in der Zukunft liegenden Zeitpunkt der Leistung) ergeben (vgl. Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 6. November 2013 - 2 K 1198/13; Finanzgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. April 2011 - 9 V 3818/10; Birkenfeld in Birkenfeld/Wäger, Das große Umsatzsteuerhandbuch, § 164 Rn. 71, 114, 132; Wagner in Sölch/Ringleb, § 14 Rn. 392 ("sollte"); so auch Abschnitt 14.5.
  • BFH, 29.01.2015 - V R 51/13

    Vorsteuerabzug aus Anzahlung für nicht geliefertes Blockkraftheizwerk

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 6. November 2013  2 K 1198/13 aufgehoben.

    Mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2014, 399 veröffentlichten Urteil gab das Finanzgericht (FG) der Klage statt.

  • FG Baden-Württemberg, 19.09.2014 - 9 K 2914/12

    Umsatzsteuerrechtliche Unternehmereigenschaft bei Absicht des Erwerbs und der

    Ein Teil der Finanzgerichte gewährte den Vorsteuerabzug im Hinblick darauf, dass die Rechnung - wie im Streitfall - formell ordnungsgemäß, der Gegenstand der Lieferung hinreichend genau bezeichnet war und der jeweilige Kläger nicht erkennen konnte, dass er in einen Betrug einbezogen worden war (Urteile des Sächsischen Finanzgerichts vom 29. April 2013 2 K 247/13, juris und vom 6. November 2013 2 K 1198/13, EFG 2014, 399).
  • SG Kassel, 05.02.2014 - S 12 KR 189/13

    Wertung des Einkommens als Arbeitseinkommen i.R.d. Beitragserhebung in der

    24 Mit dem BFH ist eine Photovoltaikanlage insoweit nichts anderes als ein Herstellungsbetrieb, in dem Strom erzeugt wird und der - wie hier - durch den Verkauf des Stromes der nachhaltigen Erzielung von Einnahmen aus der Stromerzeugung dient, wobei das hiermit verbundene Unternehmerrisiko als solches dann auch und allein der Kläger trägt (vgl. hierzu auch Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 6.November 2013, 2 K 1198/13).
  • FG Sachsen, 17.06.2015 - 2 K 325/15

    Verpachtung eines Blockheizkraftwerkes als unternehmerische Tätigkeit bzgl.

    Mit Urteil vom 6. November 2013 (Az.: 2 K 1198/13) gab der Senat der Klage statt.
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Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Oder, 03.03.2020 - 2 K 1198/13.A   

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https://dejure.org/2020,8548
VG Frankfurt/Oder, 03.03.2020 - 2 K 1198/13.A (https://dejure.org/2020,8548)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 03.03.2020 - 2 K 1198/13.A (https://dejure.org/2020,8548)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 03. März 2020 - 2 K 1198/13.A (https://dejure.org/2020,8548)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (18)

  • VGH Bayern, 27.03.2018 - 20 B 17.31663

    Kein Anspruch auf die Zuerkennung des subsidiären Schutzstatus für einen

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 03.03.2020 - 2 K 1198/13
    Ob in diesem Zusammenhang in der somalischen Hauptstadt Mogadischu oder in Kismayo weiterhin ein innerstaatlicher bewaffneter Konflikt besteht, kann dahinstehen, da die Kläger als Zivilpersonen aufgrund der gegenwärtigen Konfliktlage jedenfalls keiner ernsthaften, individuellen Bedrohung infolge willkürlicher Gewalt ausgesetzt sind (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 23. März 2017 - 20 B 15.30110 -, juris Rn. 24; Bayerischer VGH, Urteil vom 22. März 2018 - 20 B 17.31709 -, juris Rn. 21; Bayerischer VGH, Urteil vom 27. März 2018 - 20 B 17.31663 -, juris Rn. 26).

    Für eine ernsthafte individuelle Bedrohung im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsylG genügt es nicht, wenn der innerstaatliche bewaffnete Konflikt zu permanenten Gefährdungen der Bevölkerung und zu schweren Menschenrechtsverletzungen führt (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Februar 2014 - 10 C 6.13 -, juris Rn. 24; OVG Niedersachsen, Urteil vom 5. Dezember 2017 - 4 LB 50/16 - juris Rn. 38; Bayerischer VGH, Urteil vom 27. März 2018 - 20 B 17.31663 -, juris Rn. 26).

    Gleichwohl kann sich eine von einem bewaffneten Konflikt ausgehende allgemeine Gefahr individuell verdichten und damit die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsylG erfüllen (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2008 - 10 C 43.07 -, juris Rn. 34; OVG Niedersachsen, Urteil vom 5. Dezember 2017 - 4 LB 50/16 - juris Rn. 38; Bayerischer VGH, Urteil vom 27. März 2018 - 20 B 17.31663 -, juris Rn. 26).

    Liegen hingegen gefahrerhöhende persönliche Umstände vor, genügt auch ein geringeres Niveau willkürlicher Gewalt (BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 4.09 -, juris Rn. 33; OVG Niedersachsen, Urteil vom 5. Dezember 2017 - 4 LB 50/16 -, juris Rn. 38; Bayerischer VGH, Urteil vom 27. März 2018 - 20 B 17.31663 -, juris Rn. 27).

    Erforderlich ist vielmehr eine jedenfalls annäherungsweise quantitative Ermittlung der Gesamtzahl der in dem betreffenden Gebiet lebenden Zivilpersonen einerseits und der Akte willkürlicher Gewalt andererseits, die von den Konfliktparteien gegen Leib oder Leben von Zivilpersonen in diesem Gebiet verübt werden, sowie eine wertende Gesamtbetrachtung mit Blick auf die Anzahl der Anschläge, der Opfer und die Schwere der Schädigungen (Todesfälle und Verletzungen) bei der Zivilbevölkerung (BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 4.09 -, juris Rn. 33; Bayerischer VGH, Urteil vom 27. März 2018 - 20 B 17.31663 -, juris Rn. 27).

    Hinsichtlich der anzustellenden Gefahrenprognose ist bei einem nicht landesweit herrschenden Konflikt auf den tatsächlichen Zielort des Antragstellers bei einer Rückkehr abzustellen, wobei als Zielort der Abschiebung in der Regel die Herkunftsregion anzusehen ist, in die der Betreffende typischerweise zurückkehren wird (BVerwG, Urteil vom 14. Juli 2009 - 10 C 9.08 -, juris Rn. 17; OVG Niedersachsen, Urteil vom 5. Dezember 2017 - 4 LB 50/16 -, juris Rn. 39; Bayerischer VGH, Urteil vom 27. März 2018 - 20 B 17.31663 -, juris Rn. 28).

    Das Bundesverwaltungsgericht sieht ein Risiko von 1:800, in dem betreffenden Gebiet verletzt oder getötet zu werden, als so weit von der Schwelle der beachtlichen Wahrscheinlichkeit entfernt an, dass auch eine wertende Gesamtbetrachtung am Nichtvorliegen der Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsylG nichts zu ändern vermag (BVerwG, Urteil vom 17. November 2011 - 10 C 13.10 -, juris Rn. 22 f.; Bayerischer VGH, Urteil vom 27. März 2018 - 20 B 17.31663 -, juris Rn. 27).

    Eine exakte Bewertung der Situation in Somalia und insbesondere in Mogadischu ist kaum möglich, da verlässliche Angaben über die Einwohnerzahl einerseits und Opferzahlen im Hinblick auf das Tötungs- und Verletzungsrisiko nahezu nicht möglich sind (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 27. März 2018 - 20 B 17.31663 -, juris Rn. 34).

    Eine Berechnung des Verletzungsrisikos ist mangels entsprechender Erkenntnisse nicht möglich (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 27. März 2018 - 20 B 17.31663 -, juris Rn. 35).

    Die Situation in Mogadischu ist nach allem auch unter Berücksichtigung der in der neueren Presseberichterstattung genannten Opferzahlen nicht derart unsicher, dass jede Person aufgrund ihrer bloßen Anwesenheit einer erheblichen Gefahr für Leib bzw. Leben ausgesetzt ist (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 27. März 2018 - 20 B 17.31663 -, juris Rn. 36).

    Zwar mögen Rückkehrer aus dem westlichen Ausland seitens der Al-Shabaab potenziell als Spione betrachtet werden (Bayerischer VGH, Urteil vom 27. März 2018 - 20 B 17.31663 juris Rn. 31; BFA, a.a.O. S. 143).

    Vielmehr ist dieser Clan auch in Mogadischu präsent, so dass die Gefahr, Opfer des Konfliktes zu werden, nicht durch die Zugehörigkeit zum genannten Clan steigt (vgl. bzgl. Minderheitenclan: Bayersicher VGH, Urteil vom 27. März 2018 - 20 B 17.31663 -, juris Rn. 32).

  • OVG Niedersachsen, 05.12.2017 - 4 LB 50/16

    Awramale; Cawramale; Jubbada Hoose; Kismayo; Somalia; subsidiärer Schutz

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 03.03.2020 - 2 K 1198/13
    Denn die der Vorschrift zugrundeliegende Wiederholungsvermutung beruht auf der Vorstellung, dass eine Verfolgungs- oder Schadenswiederholung - bei gleichbleibender Ausgangssituation - aus tatsächlichen Gründen naheliegt (BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 4.09 -, BVerwGE 136, 360 Rn. 31; Urteil vom 17. November 2011 - 10 C 13.10 -, NVwZ 2012, 454 Rn. 21; OVG Niedersachsen, Urteil vom 5. Dezember 2017 - 4 LB 50/16 -, juris Rn. 32; Bayerischer VGH, Urteil vom 26. April 2018 - 20 B 17.30947 -, juris Rn. 18).

    Zwar ist die Gefahr, bei einer Rückkehr nach Somalia wegen schlechter humanitärer Bedingungen zu Schaden zu kommen, nicht alleine auf generelle Armut oder fehlende staatliche Mittel zurückzuführen, sondern sie geht überwiegend auf direkte oder indirekte Aktionen der am Konflikt in Somalia beteiligten Akteure zurück (OVG Niedersachsen, Urteil vom 5. Dezember 2017 - 4 LB 50/16 -, juris Rn. 70; BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 10 C 15.12 -, juris Rn. 25); dies reicht aber für die Zuerkennung des subsidiären Schutzes nach § 4 AsylG nicht aus.

    Für eine ernsthafte individuelle Bedrohung im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsylG genügt es nicht, wenn der innerstaatliche bewaffnete Konflikt zu permanenten Gefährdungen der Bevölkerung und zu schweren Menschenrechtsverletzungen führt (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Februar 2014 - 10 C 6.13 -, juris Rn. 24; OVG Niedersachsen, Urteil vom 5. Dezember 2017 - 4 LB 50/16 - juris Rn. 38; Bayerischer VGH, Urteil vom 27. März 2018 - 20 B 17.31663 -, juris Rn. 26).

    Gleichwohl kann sich eine von einem bewaffneten Konflikt ausgehende allgemeine Gefahr individuell verdichten und damit die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsylG erfüllen (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2008 - 10 C 43.07 -, juris Rn. 34; OVG Niedersachsen, Urteil vom 5. Dezember 2017 - 4 LB 50/16 - juris Rn. 38; Bayerischer VGH, Urteil vom 27. März 2018 - 20 B 17.31663 -, juris Rn. 26).

    Liegen hingegen gefahrerhöhende persönliche Umstände vor, genügt auch ein geringeres Niveau willkürlicher Gewalt (BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 4.09 -, juris Rn. 33; OVG Niedersachsen, Urteil vom 5. Dezember 2017 - 4 LB 50/16 -, juris Rn. 38; Bayerischer VGH, Urteil vom 27. März 2018 - 20 B 17.31663 -, juris Rn. 27).

    Daneben können aber auch Umstände ausschlaggebend sein, aufgrund derer der jeweilige Antragsteller als Zivilperson zusätzlich der Gefahr gezielter Gewaltakte - etwa wegen seiner religiösen oder ethnischen Zugehörigkeit - ausgesetzt ist (BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 4.09 -, juris Rn. 33; OVG Niedersachsen, Urteil vom 5. Dezember 2017 - 4 LB 50/16 -, juris Rn. 38).

    Hinsichtlich der anzustellenden Gefahrenprognose ist bei einem nicht landesweit herrschenden Konflikt auf den tatsächlichen Zielort des Antragstellers bei einer Rückkehr abzustellen, wobei als Zielort der Abschiebung in der Regel die Herkunftsregion anzusehen ist, in die der Betreffende typischerweise zurückkehren wird (BVerwG, Urteil vom 14. Juli 2009 - 10 C 9.08 -, juris Rn. 17; OVG Niedersachsen, Urteil vom 5. Dezember 2017 - 4 LB 50/16 -, juris Rn. 39; Bayerischer VGH, Urteil vom 27. März 2018 - 20 B 17.31663 -, juris Rn. 28).

    Zu berücksichtigen ist dabei zusätzlich, dass die Auskünfte sich nicht auf getötete Zivilpersonen beschränken, sondern insgesamt getötete Personen - mithin auch Soldaten und Milizionäre - erfassen (vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 5. Dezember 2017 - 4 LB 50/16 -, juris Rn. 45), sodass die Zahl der Zivilopfer niedriger sein dürfte.

    Sofern im Falle einer Rückkehr überhaupt eine Kontrolle durch die Al-Shabaab stattfände, wären allenfalls das Verhalten der Kläger sowie ihre familiären Verbindungen entscheidend dafür, ob sie einem Risiko ausgesetzt wären (vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 5. Dezember 2017 - 4 LB 50/16 -, juris Rn. 51; BFA eda.).

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 4.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 03.03.2020 - 2 K 1198/13
    Denn die der Vorschrift zugrundeliegende Wiederholungsvermutung beruht auf der Vorstellung, dass eine Verfolgungs- oder Schadenswiederholung - bei gleichbleibender Ausgangssituation - aus tatsächlichen Gründen naheliegt (BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 4.09 -, BVerwGE 136, 360 Rn. 31; Urteil vom 17. November 2011 - 10 C 13.10 -, NVwZ 2012, 454 Rn. 21; OVG Niedersachsen, Urteil vom 5. Dezember 2017 - 4 LB 50/16 -, juris Rn. 32; Bayerischer VGH, Urteil vom 26. April 2018 - 20 B 17.30947 -, juris Rn. 18).

    Liegen hingegen gefahrerhöhende persönliche Umstände vor, genügt auch ein geringeres Niveau willkürlicher Gewalt (BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 4.09 -, juris Rn. 33; OVG Niedersachsen, Urteil vom 5. Dezember 2017 - 4 LB 50/16 -, juris Rn. 38; Bayerischer VGH, Urteil vom 27. März 2018 - 20 B 17.31663 -, juris Rn. 27).

    Daneben können aber auch Umstände ausschlaggebend sein, aufgrund derer der jeweilige Antragsteller als Zivilperson zusätzlich der Gefahr gezielter Gewaltakte - etwa wegen seiner religiösen oder ethnischen Zugehörigkeit - ausgesetzt ist (BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 4.09 -, juris Rn. 33; OVG Niedersachsen, Urteil vom 5. Dezember 2017 - 4 LB 50/16 -, juris Rn. 38).

    Erforderlich ist vielmehr eine jedenfalls annäherungsweise quantitative Ermittlung der Gesamtzahl der in dem betreffenden Gebiet lebenden Zivilpersonen einerseits und der Akte willkürlicher Gewalt andererseits, die von den Konfliktparteien gegen Leib oder Leben von Zivilpersonen in diesem Gebiet verübt werden, sowie eine wertende Gesamtbetrachtung mit Blick auf die Anzahl der Anschläge, der Opfer und die Schwere der Schädigungen (Todesfälle und Verletzungen) bei der Zivilbevölkerung (BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 4.09 -, juris Rn. 33; Bayerischer VGH, Urteil vom 27. März 2018 - 20 B 17.31663 -, juris Rn. 27).

  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 03.03.2020 - 2 K 1198/13
    Zwar ist die Gefahr, bei einer Rückkehr nach Somalia wegen schlechter humanitärer Bedingungen zu Schaden zu kommen, nicht alleine auf generelle Armut oder fehlende staatliche Mittel zurückzuführen, sondern sie geht überwiegend auf direkte oder indirekte Aktionen der am Konflikt in Somalia beteiligten Akteure zurück (OVG Niedersachsen, Urteil vom 5. Dezember 2017 - 4 LB 50/16 -, juris Rn. 70; BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 10 C 15.12 -, juris Rn. 25); dies reicht aber für die Zuerkennung des subsidiären Schutzes nach § 4 AsylG nicht aus.

    Schlechte humanitäre Verhältnisse im Herkunftsland können in ganz außergewöhnlichen Fällen Art. 3 EMRK verletzen, wenn die humanitären Gründe gegen eine Abschiebung "zwingend" sind (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 10 C 15.12 - juris).

    Insoweit sind die Verhältnisse im ganzen Land in den Blick zu nehmen und zunächst die Verhältnisse am Zielort der Abschiebung zu prüfen (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 10 C 15.12 - juris).

  • BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 13.10

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beschränkung der Revision; Beweismaß;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 03.03.2020 - 2 K 1198/13
    Denn die der Vorschrift zugrundeliegende Wiederholungsvermutung beruht auf der Vorstellung, dass eine Verfolgungs- oder Schadenswiederholung - bei gleichbleibender Ausgangssituation - aus tatsächlichen Gründen naheliegt (BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 4.09 -, BVerwGE 136, 360 Rn. 31; Urteil vom 17. November 2011 - 10 C 13.10 -, NVwZ 2012, 454 Rn. 21; OVG Niedersachsen, Urteil vom 5. Dezember 2017 - 4 LB 50/16 -, juris Rn. 32; Bayerischer VGH, Urteil vom 26. April 2018 - 20 B 17.30947 -, juris Rn. 18).

    Das Bundesverwaltungsgericht sieht ein Risiko von 1:800, in dem betreffenden Gebiet verletzt oder getötet zu werden, als so weit von der Schwelle der beachtlichen Wahrscheinlichkeit entfernt an, dass auch eine wertende Gesamtbetrachtung am Nichtvorliegen der Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsylG nichts zu ändern vermag (BVerwG, Urteil vom 17. November 2011 - 10 C 13.10 -, juris Rn. 22 f.; Bayerischer VGH, Urteil vom 27. März 2018 - 20 B 17.31663 -, juris Rn. 27).

  • VG Trier, 25.09.2014 - 2 K 234/14
    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 03.03.2020 - 2 K 1198/13
    Am 1. März 2012 wurde der Kläger des Verfahrens VG 2 K 234/14.A als Kind des hiesigen Klägers zu 1. und der Frau D... geboren.

    Unter diesem Blickwinkel erwarten die hiesigen Kläger in Mogadischu unmenschliche, weil extrem schlechte humanitäre Verhältnisse, weil zur Kernfamilie neben Frau D... inzwischen der Kläger des Verfahrens VG 2 K 234/14.A und die weiteren beiden 2013 bzw. 2019 in Deutschland geborenen Kinder gehören, so dass unter lebensnahen Umständen davon auszugehen wäre, dass der Kläger zu 1. als alleiniger Ernährer für ein Auskommen dieser Familie zu sorgen hätte.

  • BVerwG, 13.02.2014 - 10 C 6.13

    Abnahme von Fingerabdrücken; Änderung des Asylverfahrensgesetzes;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 03.03.2020 - 2 K 1198/13
    Dabei ist der angegriffene Bundesamtsbescheid an den heute geltenden Vorschriften zu messen, wobei die Entscheidung in Ziffer 2 des Bescheides den Flüchtlingsschutz i.S.v. § 3 Abs. 1 AsylG betrifft und die Entscheidung in Ziffer 3 sowohl den heutigen subsidiären Schutzanspruch (§ 4 Abs. 1 AsylG) als auch die nationalen Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5, 7 Satz 1 AufenthG (n.F.) (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Februar 2014 - 10 C 6.13 - juris).

    Für eine ernsthafte individuelle Bedrohung im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsylG genügt es nicht, wenn der innerstaatliche bewaffnete Konflikt zu permanenten Gefährdungen der Bevölkerung und zu schweren Menschenrechtsverletzungen führt (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Februar 2014 - 10 C 6.13 -, juris Rn. 24; OVG Niedersachsen, Urteil vom 5. Dezember 2017 - 4 LB 50/16 - juris Rn. 38; Bayerischer VGH, Urteil vom 27. März 2018 - 20 B 17.31663 -, juris Rn. 26).

  • VGH Bayern, 23.03.2017 - 20 B 15.30110

    Kein Anspruch auf Zuerkennung subsidiären Schutzes und nationalen

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 03.03.2020 - 2 K 1198/13
    Nach den vorliegenden Erkenntnismitteln steht Kismayo unter Kontrolle der Regierung und von AMISOM (BFA, Länderinformationsblatt, Stand 17. September 2019, S. 21 f.) und ist der Rückzug der formalen Präsenz der Al-Shabaab aus Mogadischu dauerhaft, sodass es in der Stadt nunmehr kein Risiko mehr gibt, von der Al-Shabaab zwangsrekrutiert zu werden (BFA eda. S. 29; Bayerischer VGH, Urteil vom 23. März 2017 - 20 B 15.30110 -, juris Rn. 29; EGMR, Urteil vom 10. September 2015 - Nr. 4601/14 [R.H./Schweden] -, NVwZ 2016, 1785 [1788]).

    Ob in diesem Zusammenhang in der somalischen Hauptstadt Mogadischu oder in Kismayo weiterhin ein innerstaatlicher bewaffneter Konflikt besteht, kann dahinstehen, da die Kläger als Zivilpersonen aufgrund der gegenwärtigen Konfliktlage jedenfalls keiner ernsthaften, individuellen Bedrohung infolge willkürlicher Gewalt ausgesetzt sind (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 23. März 2017 - 20 B 15.30110 -, juris Rn. 24; Bayerischer VGH, Urteil vom 22. März 2018 - 20 B 17.31709 -, juris Rn. 21; Bayerischer VGH, Urteil vom 27. März 2018 - 20 B 17.31663 -, juris Rn. 26).

  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18

    Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 03.03.2020 - 2 K 1198/13
    Die Bestimmung dieses Mindestmaßes an Schwere ist relativ und hängt von allen Umständen des Falls ab, insbesondere von der Dauer der Behandlung, den daraus erwachsenen körperlichen und mentalen Folgen für den Betroffenen und in bestimmten Fällen auch vom Geschlecht, Alter und Gesundheitszustand des Betroffenen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. August 2018 - 1 B 25.18 - juris).
  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 45.18

    Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 03.03.2020 - 2 K 1198/13
    Bei der demnach entscheidenden Gesamtschau muss über die konkrete Betrachtung der Kläger hinaus für die Prognose der bei einer Rückkehr drohenden Gefahren bei realitätsnaher Betrachtung für die Rückkehrsituation im Regelfall davon ausgegangen werden, dass eine im Bundesgebiet in familiärer Gemeinschaft lebende Kernfamilie (Eltern und minderjährige Kinder) im Familienverband in ihr Herkunftsland zurückkehrt (BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2019 - 1 C 45.18 - juris).
  • BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

  • VG Frankfurt/Oder, 22.08.2019 - 2 K 1811/15

    Verfolgung in Somalia; Verweigerung eines Selbstmordattentats und

  • VGH Bayern, 22.03.2018 - 20 B 17.31709

    Kein Anspruch auf Zuerkennung subsidiären Schutzes für somalischen Asylbewerber

  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

  • BVerwG, 13.02.2019 - 1 B 2.19

    Kriterien einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung i.S. des § 60 Abs.

  • VGH Bayern, 26.04.2018 - 20 B 17.30947

    Subsidiärer Schutz für somalischen Staatsangehörigen

  • EGMR, 10.09.2015 - 4601/14

    R.H. v. SWEDEN

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2018 - A 11 S 316/17

    Kein Abschiebungsverbot nach Kabul für alleinstehende gesunde Männer im

  • VG Frankfurt/Oder, 03.12.2020 - 2 K 1688/15

    Somalia: Klage abgewiesen. Kläger ist kein Flüchtling im Sinne der

    Hieran gemessen dürften alleinstehende arbeitsfähige Rückkehrer, auch wenn sie - wie der Kläger - einem Minderheitsclan angehören, in Mogadischu ein Auskommen finden (so auch Urteil der Kammer vom 3. März 2020 - 2 K 1198/13.A -, juris, Rn. 36).

    Dass die gegenwärtigen humanitären Bedingungen in Somalia bewusst von einer der an dem Konflikt beteiligten Parteien bzw. einem Akteur im Sinne des § 3c AsylG hervorgerufen oder gefördert worden wären, lässt sich indes nicht feststellen (vgl. Urteile der Kammer vom 22. August 2019 - 2 K 1811/15.A -, juris, Rn. 36 und vom 3. März 2020 - 2 K 1198/13.A -, juris, Rn. 25).

  • OVG Niedersachsen, 25.02.2021 - 4 LA 212/19

    Streit um die Gewährung subsidiären Schutzes wegen der schlechten humanitären

    Denn die von der Beklagten zur Gewährung des subsidiären Schutzes gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AsylG aufgeworfene Frage, "ob die schlechten humanitären Verhältnisse/Bedingungen in Mogadischu als Zielort einer Rückführung zielgerichtet von einem Akteur im Sinne des § 3c AsylG hervorgerufen werden", wird in der aktuellen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte sowie der Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe konkret für Mogadischu bzw. für ganz Somalia so gut wie einhellig verneint (sämtlich veröffentlicht in juris: Bay. VGH, Urt. v. 12.2.2020 - 23 B 18.30809 - Hess. VGH, Urt. v. 14.10.2019 - 4 A 1575/19.A - u. v. 1.8.2019 - 4 2334/18.A - VG Cottbus, Urt. v. 8.12.2020 - 5 K 2093/15.A - VG Gießen, Urt. v. 29.6.2020 - 8 K 9875/17.GI.A - VG Würzburg, Urt. v. 18.5.2020 - W 9 K 19.31503 - VG Frankfurt (Oder), Urt. v. 3.3.2020 - 2 K 1198/13.A - VG Kassel, Urt. v. 2.10.2019 - 4 K 1122/17.KS.A - VG Halle, Urt. v. 26.4.2019 - 6 A 1/19 - VG Wiesbaden, Urt. v. 14.3.2019 - 7 K 1139/17.WI.A - VG Karlsruhe, Urt. v. 25.2.2019 - A 14 K 102/18 -).
  • VG Gelsenkirchen, 01.04.2022 - 17a K 7706/17

    Somalia Abschiebungsverbot Mogadischu junger Mann Familie

    A -, S. 13 f.; VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 3. März 2020 - 2 K 1198/13.
  • VG Gelsenkirchen, 01.04.2022 - 17a K 7532/17

    Somalia; Abschiebungsverbot; Existenzminimum nicht gesichert;

    A -, S. 13 f.; VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 3. März 2020 - 2 K 1198/13.
  • VG Frankfurt/Oder, 16.11.2020 - 2 K 1700/15
    Hieran gemessen dürften alleinstehende arbeitsfähige Rückkehrer, auch wenn sie - wie der Kläger - einem Minderheitsclan angehören, in Mogadischu ein Auskommen finden (so im Ergebnis auch Urteil der Kammer vom 3. März 2020 - 2 K 1198/13, BeckRS 2020, 6905 Rn. 33, beck-online).
  • VG Dresden, 24.07.2020 - 12 K 5188/17
    Denn einer Zwangsrekrutierung ist die Anwendung bzw. Androhung von Zwang - wobei es unerheblich ist, ob diese durch psychischen Druck, Freiheitsentzug, körperliche Gewalt o. ä. ausgeübt wird - stets zu eigen (vgl. VG Frankfurt/Oder, Urt. v. 3. März 2020 - 2 K 1198/13.A -, juris Rn. 17; dass., Urt. v. 19. Dezember 2019 - 2 K 719/13.A - , juris Rn. 16 f.; VG Sigmaringen, Urt. v. 25. Oktober 2017 - A 1 K 1950/17 - , juris Rn. 22; VG Osnabrück, Urt. v. 11. Oktober 2016 - 5 A 196/16 - , juris, Urteilsabdruck S. 9; VG München, Urt. v. 5. September 2016 - M 11 K 14.30817 - , juris Rn. 20).
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