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   FG Sachsen-Anhalt, 09.09.1999 - 2 K 120/99   

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https://dejure.org/1999,8088
FG Sachsen-Anhalt, 09.09.1999 - 2 K 120/99 (https://dejure.org/1999,8088)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09.09.1999 - 2 K 120/99 (https://dejure.org/1999,8088)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09. September 1999 - 2 K 120/99 (https://dejure.org/1999,8088)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen zur Änderung einer bestandskräftigen Einkommenssteuerveranlagung zu Gunsten des Steuerpflichtigen; Änderung aufgrund neuer Tatsachen bei Unkenntnis eines steuerlichen Laien über Bedeutung eines Merkmals einer steuerlichen Bestimmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1
    Änderung aufgrund neuer Tatsache bei Unkenntnis eines steuerlichen Laien über die Behandlung einer entgeltlichen Wohnrechtsbestellung nicht durch grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Änderung aufgrund neuer Tatsache bei Unkenntnis eines steuerlichen Laien über die Behandlung einer entgeltlichen Wohnrechtsbestellung nicht durch grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 27.06.1978 - VIII R 54/74

    Nießbrauch - Dingliches Wohnungsrecht - Nutzungswert - Einkünften aus Vermietung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 09.09.1999 - 2 K 120/99
    Dies hat der Bundesfinanzhof bereits mit Urteil vom 27. Juni 1978, VIII R 54/74, BStBl. II 1979, 332 klargestellt.

    Lediglich in Verbindung mit einem steuerrechtlichen Kommentar bzw. der Kenntnis der BFH-Rechtsprechung (u. a. Urteil vom 27. Juni 1978, BStBl. II 1979, 332) sieht man sich - von einer professionellen Ausbildung abgesehen - in der Lage, zu beurteilen, das § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG auch die entgeltliche Überlassung eines Wohnrechtes als Einkunftstatbestand aus Vermietung und Verpachtung umfasst.

  • BFH, 21.07.1989 - III R 303/84

    1. Änderung wegen neuer Tatsachen bei nachträglicher Stellung eines nicht

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 09.09.1999 - 2 K 120/99
    Jedenfalls kann hierin nicht der Vorwurf grober Fahrlässigkeit begründet liegen (vgl. BFH-Urteil vom 10. August 1988, IX R 219/84, BStBl II 1989, 131 ; BFH-Urteil vom 21. Juli 1989, III R 303/84, BStBl II 1989, 960 ).
  • BFH, 10.08.1988 - IX R 219/84

    Zum groben Verschulden bei rechtsirrtümlich verspätet geltend gemachten vorab

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 09.09.1999 - 2 K 120/99
    Jedenfalls kann hierin nicht der Vorwurf grober Fahrlässigkeit begründet liegen (vgl. BFH-Urteil vom 10. August 1988, IX R 219/84, BStBl II 1989, 131 ; BFH-Urteil vom 21. Juli 1989, III R 303/84, BStBl II 1989, 960 ).
  • FG Düsseldorf, 04.03.1993 - 14 K 1457/91
    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 09.09.1999 - 2 K 120/99
    Das materielle Steuerrecht ist zu kompliziert, als dass einem Steuerpflichtigen der Vorwurf des groben Verschuldens gemacht werden könnte, wenn ihm die steuerrechtliche Bedeutung eines im Erklärungsvordruck nicht erläuterten Merkmals erst später bewusst wird und er es darum versäumt, die entsprechenden Tatsachen vorzutragen (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 04. März 1993, 14 K 1457/91 E, EFG 1993, 663).
  • OLG Hamm, 28.06.2000 - 2 Ss OWi 604/99

    Arbeitnehmerentsendegesetz, Anwendbarkeit, Umfang der Feststellungen bei Verstoß

    (2) Voraussetzung für die Festsetzung einer Geldbuße gegen eine juristische Person ist nach § 30 Abs. 1 OWiG weiter, dass das vertretungsberechtigte Organ vorwerfbar, also schuldhaft, gehandelt hat; eine nur rechtswidrige Tatbestandverwirklichung genügt nicht (vgl. Göhler, a.a.O., § 30 Rn. 15 m.w.N.; OLG Koblenz wistra 2000, 199).
  • OLG Hamm, 05.07.2000 - 2 Ss OWi 462/00

    Arbeitnehmerentsendegesetz, Geldbuße gegen juristische Person, Anforderungen an

    Eine nur rechtswidrige Tatbestandsverwirklichung genügt hingegen nicht (vgl. Göhler, a.a.O., § 30 Rn. 15 m.w.N.; OLG Koblenz wistra 2000, 199).
  • FG Münster, 15.12.2011 - 11 K 4034/09

    Zahlung für eine haushaltsnahe Dienstleistung in einem anderen VZ keine neue

    Das kann insbesondere der Fall sein, wenn unklare bzw. missverständlich formulierte Fragen in Erklärungsvordrucken nicht beantwortet werden, etwa wenn ein Formular lediglich die gesetzliche Überschrift eines Paragrafen des Einkommensteuergesetzes wiederholt ohne weitere Erläuterungen zu geben (vgl. Finanzgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09.09.1999 2 K 120/99 wistra 2000, 199) oder wenn das bloße Nichtverstehen einer Frage des Erklärungsformulars für den Fehler ursächlich war und die Anordnung der Fragen auf dem Erklärungsvordruck ein falsches Verständnis begünstigt (Finanzgericht Niedersachen Urteil vom 21.01.2003 13 K 389/99, EFG 2003, 749).
  • FG Münster, 14.08.2008 - 2 K 3152/05

    Grobes Verschulden bei gekürztem Vorwegabzug

    Das kann insbesondere der Fall sein, wenn unklare bzw. missverständlich formulierte Fragen in Erklärungsvordrucken nicht beantwortet werden, etwa wenn ein Formular lediglich die gesetzliche Überschrift eines Paragrafen des EStG wiederholt und sich damit begnügt, ohne weitere Erläuterungen zu geben (vgl. FG Sachsen-Anhalt v. 09.09.1999, 2 K 120/99, wistra 2000, 199) oder wenn das bloße Nichtverstehen einer Frage des Erklärungsformulars für den Fehler ursächlich war und die Anordnung der Fragen auf dem Erklärungsvordruck ein falsches Verständnis begünstigt (FG Niedersachsen v. 21.01.2003, 13 K 389/99, EFG 2003, 749).
  • FG München, 10.03.2015 - 7 K 48/13

    Ursächlichkeit der Behinderung für das Außerstande sein des Kindes, sich selbst

    Angesichts der Kompliziertheit des Steuerrechts ist ein großzügiger Maßstab anzulegen (BFH-Urteil vom 10. August 1988 IX R 219/84, BStBl II 1989, 131; FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 9. September 1999 2 K 120/99, wistra 2000, 199).
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