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   FG Düsseldorf, 23.05.2018 - 2 K 1274/17 E   

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FG Düsseldorf, 23.05.2018 - 2 K 1274/17 E (https://dejure.org/2018,17839)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.05.2018 - 2 K 1274/17 E (https://dejure.org/2018,17839)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Mai 2018 - 2 K 1274/17 E (https://dejure.org/2018,17839)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Änderung des Steuerbescheids bei grobem Verschulden des Steuerberaters

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Steuerpflichtiger muss sich grobes Verschulden seines Steuerberaters zurechnen lassen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Änderung des Steuerbescheids bei grobem Verschulden des Steuerberaters

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Keine Änderung des Steuerbescheides bei Versäumnis des Steuerberaters

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Keine Änderung des Steuerbescheides bei Versäumnis des Steuerberaters

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Grobes Verschulden des Steuerberaters führt nicht zur Änderung des Steuerbescheids - Steuerpflichtiger muss sich grobes Verschulden des Steuerberaters zurechnen lassen

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Auflösungsverlust bei GmbH-Insolvenz: Anspruch auf Änderung des bestandskräftigen Steuerbescheids des Realisierungsjahres wegen neuer Tatsachen

Papierfundstellen

  • EFG 2018, 1247
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 02.10.1984 - VIII R 20/84

    Ermittlung und Zeitpunkt der Erfassung eines Auflösungsverlustes nach § 17 Abs. 4

    Auszug aus FG Düsseldorf, 23.05.2018 - 2 K 1274/17
    Ein Auflösungsverlust nach § 17 Abs. 4 EStG ist in entsprechender Anwendung von § 17 Abs. 2 EStG zu ermitteln (BFH-Urteil vom 02.10.1984 VIII R 20/84, BStBl II 1985, 428).

    Die Gewinnermittlung nach § 17 Abs. 2 EStG ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH nicht nach dem Zuflussprinzip des § 11 EStG, sondern nach einer Stichtagsbewertung auf den Zeitpunkt der Entstehung des Gewinnes oder Verlustes vorzunehmen (z.B. Urteil vom 02.10.1984 VIII R 20/84, BStBl II 1985, 428).

    Maßgebender Zeitpunkt der Gewinn- oder Verlustrealisierung ist derjenige, zu dem bei einer Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich gemäß § 4 Abs. 1, § 5 EStG nach handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung der Gewinn oder Verlust realisiert wäre (BFH-Urteil vom 02.10.1984 VIII R 20/84, BStBl II 1985, 428).

    Maßgebender Zeitpunkt der Verlustrealisierung ist derjenige, zu dem bei einer Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich gemäß § 4 Abs. 1, § 5 EStG nach handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung der Verlust realisiert wäre (BFH-Urteil vom 02.10.1984 VIII R 20/84, BStBl II 1985, 428).

  • BFH, 10.02.2015 - IX R 18/14

    Zum Begriff der groben Fahrlässigkeit i. S. von § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO

    Auszug aus FG Düsseldorf, 23.05.2018 - 2 K 1274/17
    Demgegenüber stellen Fehler und Nachlässigkeiten, die üblicherweise vorkommen und mit denen immer gerechnet werden muss, keine grobe Fahrlässigkeit dar; insbesondere bei unbewussten - mechanischen - Fehlern, die selbst bei sorgfältiger Arbeit nicht zu vermeiden sind, kann grobe Fahrlässigkeit - nicht stets, aber im Einzelfall - ausgeschlossen sein (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10.02.2015 IX R 18/14, Bundessteuerblatt Teil II - BStBl II - 2017, 7).

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, der der Senat folgt, hat der Steuerpflichtige auch ein Verschulden seines steuerlichen Beraters, dessen er sich zur Ausarbeitung der Steuererklärung bedient, bei der Anfertigung der Steuererklärung zu vertreten; dabei werden an einen solchen Berater erhöhte Sorgfaltsanforderungen hinsichtlich der von diesem zu erwartenden Kenntnis und sachgemäßen Anwendung der steuerrechtlichen Vorschriften gestellt (vgl. BFH, Urteile vom 03.12.2009 VI R 58/07, BStBl II 2010, 531; vom 09.11.2011 X R 53/09, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2012, 545; vom 09.05.2012 I R 73/10, BStBl II 2013 566; vom 10.02.2015 IX R 18/14, BStBl II 2017, 7; vom 26.10.2016 X R 1/14, BFH/NV 2017, 257; BFH, Urteil vom 14.09.2017 IV R 28/14, BFH/NV 2018, 1).

    Denn der Begriff des Verschuldens i.S. von § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO ist bei elektronisch gefertigten Steuererklärungen - abgesehen von streitgegenständlich unbeachtlichen Besonderheiten der elektronischen Steuererklärung - in gleicher Weise auszulegen wie bei schriftlich gefertigten Erklärungen (vgl. BFH, Urteil vom 10.02.2015 IX R 18/14, BStBl II 2017, 7).

  • BFH, 03.12.2009 - VI R 58/07

    Keine Angaben zu außergewöhnlichen Belastungen; grobes Verschulden des

    Auszug aus FG Düsseldorf, 23.05.2018 - 2 K 1274/17
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, der der Senat folgt, hat der Steuerpflichtige auch ein Verschulden seines steuerlichen Beraters, dessen er sich zur Ausarbeitung der Steuererklärung bedient, bei der Anfertigung der Steuererklärung zu vertreten; dabei werden an einen solchen Berater erhöhte Sorgfaltsanforderungen hinsichtlich der von diesem zu erwartenden Kenntnis und sachgemäßen Anwendung der steuerrechtlichen Vorschriften gestellt (vgl. BFH, Urteile vom 03.12.2009 VI R 58/07, BStBl II 2010, 531; vom 09.11.2011 X R 53/09, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2012, 545; vom 09.05.2012 I R 73/10, BStBl II 2013 566; vom 10.02.2015 IX R 18/14, BStBl II 2017, 7; vom 26.10.2016 X R 1/14, BFH/NV 2017, 257; BFH, Urteil vom 14.09.2017 IV R 28/14, BFH/NV 2018, 1).

    Er hat seinen Mandanten, von dessen Belehrungsbedürftigkeit er grundsätzlich auszugehen hat, umfassend zu beraten (BFH, Urteil vom 03.12.2009 VI R 58/07 , BStBl II 2010, 531).

  • FG Berlin-Brandenburg, 03.03.2010 - 5 K 1460/06

    Grobes Verschulden eines Steuerberaters durch unterlassen eines Aktenvermerks

    Auszug aus FG Düsseldorf, 23.05.2018 - 2 K 1274/17
    Dies hätte beispielsweise durch einen entsprechenden Vermerk in der Akte des Klägers erfolgen können (vgl. zur Pflicht zur Anfertigung von Vermerken FG Berlin-Brandenburg Urteil vom 03.03.2010, 5 K 1460/06 B, EFG 2010, 1568).
  • BFH, 09.11.2011 - X R 53/09

    Änderung eines Steuerbescheids gem. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO

    Auszug aus FG Düsseldorf, 23.05.2018 - 2 K 1274/17
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, der der Senat folgt, hat der Steuerpflichtige auch ein Verschulden seines steuerlichen Beraters, dessen er sich zur Ausarbeitung der Steuererklärung bedient, bei der Anfertigung der Steuererklärung zu vertreten; dabei werden an einen solchen Berater erhöhte Sorgfaltsanforderungen hinsichtlich der von diesem zu erwartenden Kenntnis und sachgemäßen Anwendung der steuerrechtlichen Vorschriften gestellt (vgl. BFH, Urteile vom 03.12.2009 VI R 58/07, BStBl II 2010, 531; vom 09.11.2011 X R 53/09, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2012, 545; vom 09.05.2012 I R 73/10, BStBl II 2013 566; vom 10.02.2015 IX R 18/14, BStBl II 2017, 7; vom 26.10.2016 X R 1/14, BFH/NV 2017, 257; BFH, Urteil vom 14.09.2017 IV R 28/14, BFH/NV 2018, 1).
  • BFH, 14.09.2017 - IV R 28/14

    Umfang eines Vorläufigkeitsvermerks - Berücksichtigung gegenläufiger

    Auszug aus FG Düsseldorf, 23.05.2018 - 2 K 1274/17
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, der der Senat folgt, hat der Steuerpflichtige auch ein Verschulden seines steuerlichen Beraters, dessen er sich zur Ausarbeitung der Steuererklärung bedient, bei der Anfertigung der Steuererklärung zu vertreten; dabei werden an einen solchen Berater erhöhte Sorgfaltsanforderungen hinsichtlich der von diesem zu erwartenden Kenntnis und sachgemäßen Anwendung der steuerrechtlichen Vorschriften gestellt (vgl. BFH, Urteile vom 03.12.2009 VI R 58/07, BStBl II 2010, 531; vom 09.11.2011 X R 53/09, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2012, 545; vom 09.05.2012 I R 73/10, BStBl II 2013 566; vom 10.02.2015 IX R 18/14, BStBl II 2017, 7; vom 26.10.2016 X R 1/14, BFH/NV 2017, 257; BFH, Urteil vom 14.09.2017 IV R 28/14, BFH/NV 2018, 1).
  • FG Münster, 15.02.2018 - 8 K 1923/15

    Anspruch auf Änderung des Bescheids über die gesonderte und einheitliche

    Auszug aus FG Düsseldorf, 23.05.2018 - 2 K 1274/17
    Weiterhin muss ein Steuerberater, der einem Mitarbeiter Aufgaben überträgt, persönlich oder durch entsprechende Eintragungen in der Handakte über alle relevanten Grundlagen des Falls aufklären bzw. instruieren (vgl. FG Münster, Urteil vom 15.02.2018, 8 K 1923/15 F, EFG 2018, 801).
  • BFH, 09.05.2012 - I R 73/10

    Änderung widerstreitender Steuerfestsetzungen: Berücksichtigung ausländischer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 23.05.2018 - 2 K 1274/17
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, der der Senat folgt, hat der Steuerpflichtige auch ein Verschulden seines steuerlichen Beraters, dessen er sich zur Ausarbeitung der Steuererklärung bedient, bei der Anfertigung der Steuererklärung zu vertreten; dabei werden an einen solchen Berater erhöhte Sorgfaltsanforderungen hinsichtlich der von diesem zu erwartenden Kenntnis und sachgemäßen Anwendung der steuerrechtlichen Vorschriften gestellt (vgl. BFH, Urteile vom 03.12.2009 VI R 58/07, BStBl II 2010, 531; vom 09.11.2011 X R 53/09, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2012, 545; vom 09.05.2012 I R 73/10, BStBl II 2013 566; vom 10.02.2015 IX R 18/14, BStBl II 2017, 7; vom 26.10.2016 X R 1/14, BFH/NV 2017, 257; BFH, Urteil vom 14.09.2017 IV R 28/14, BFH/NV 2018, 1).
  • BFH, 01.07.2014 - IX R 47/13

    Realisierungszeitpunkt eines Auflösungsverlusts bei insolvenzfreier Liquidation

    Auszug aus FG Düsseldorf, 23.05.2018 - 2 K 1274/17
    Ein Auflösungsverlust kann bereits in dem Jahr erfasst werden, in dem mit einer wesentlichen Änderung des bereits feststehenden Verlusts nicht mehr zu rechnen ist (vgl. BFH-Urteil vom 01.07.2014 IX R 47/13, BStBl II 2014, 786, m.w.N.).
  • BFH, 26.10.2016 - X R 1/14

    Keine Berichtigungsmöglichkeit bei fehlerhafter Eintragung von Beiträgen an

    Auszug aus FG Düsseldorf, 23.05.2018 - 2 K 1274/17
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, der der Senat folgt, hat der Steuerpflichtige auch ein Verschulden seines steuerlichen Beraters, dessen er sich zur Ausarbeitung der Steuererklärung bedient, bei der Anfertigung der Steuererklärung zu vertreten; dabei werden an einen solchen Berater erhöhte Sorgfaltsanforderungen hinsichtlich der von diesem zu erwartenden Kenntnis und sachgemäßen Anwendung der steuerrechtlichen Vorschriften gestellt (vgl. BFH, Urteile vom 03.12.2009 VI R 58/07, BStBl II 2010, 531; vom 09.11.2011 X R 53/09, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2012, 545; vom 09.05.2012 I R 73/10, BStBl II 2013 566; vom 10.02.2015 IX R 18/14, BStBl II 2017, 7; vom 26.10.2016 X R 1/14, BFH/NV 2017, 257; BFH, Urteil vom 14.09.2017 IV R 28/14, BFH/NV 2018, 1).
  • BFH, 26.08.1987 - I R 144/86

    Grobes Verschulden - Sorgfaltspflichten - Nachträglich bekanntwerdende Tatsachen

  • BFH, 25.11.1983 - VI R 8/82

    Unterlassen eines Einspruchs kann ein dem Steuerberater zuzurechnendes grobes

  • FG Bremen, 10.12.2003 - 2 K 148/03

    Grobes Verschulden bei nachträglichem Bekanntwerden eines Auflösungsverlustes

  • FG Hamburg, 22.03.2019 - 3 K 33/18

    Grobes Verschulden eines Steuerberaters bei unterlassener Geltendmachung eines

    Hat der steuerliche Berater Kenntnis von der Entstehung eines Auflösungsverlustes i. S. d. § 17 Abs. 4 EStG, ist er gehalten, bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung den Status des Insolvenzverfahrens durch gezielte Nachfrage beim Mandanten zu ermitteln (Urteile FG Düsseldorf vom 23. Mai 2018 2 K 1274/17 E; Juris; FG Bremen vom 10. Dezember 2003, 2 K 148/03 (1), EFG 2004, 508).
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