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FG Saarland, 13.12.2017 - 2 K 1316/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Aufwendungen im Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren zur Ausgestaltung des Umgangsrechts des nicht sorgeberechtigten Vaters mit seinem Sohn ab dem Veranlagungszeitraum 2013 nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen abziehbar
Papierfundstellen
- EFG 2018, 1654
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 04.12.2001 - III R 31/00
Außergewöhnliche Belastung; Prozesskosten für einen Familienrechtsstreit
Auszug aus FG Saarland, 13.12.2017 - 2 K 1316/16
Prozesskosten von Eltern in Zusammenhang mit Streitigkeiten über die Ausgestaltung des Umgangsrechts mit ihren Kindern sind nach Einführung von § 33 Abs. 2 S. 4 EStG mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2013 regelmäßig nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen; das gilt auch für Kosten eines Familienrechtsstreits über die Ausgestaltung eines vom Familiengericht angeordneten Umgangsrechts eines nicht sorgeberechtigten Vaters mit seinem nichtehelichen Kind (Abgrenzung zum BFH, Urteil v. 4.12.2001, III R 31/00 ). - BFH, 18.05.2017 - VI R 9/16
Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen nach Änderung des § 33 EStG …
Auszug aus FG Saarland, 13.12.2017 - 2 K 1316/16
Das Abzugsverbot in § 33 Abs. 2 S. 4 EStG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (Anschluss an BFH, Urteil v. 18.5.2017, VI R 9/16 ).
- BFH, 13.08.2020 - VI R 15/18
Prozesskosten in Zusammenhang mit einem Umgangsrechtsstreit als außergewöhnliche …
Streitigkeiten über das Umgangsrecht berühren grundsätzlich nicht den existenziell wichtigen Bereich (BFH-Urteil in BFHE 198, 94, BStBl II 2002, 382; FG des Saarlandes, Urteil vom 13.12.2017 - 2 K 1316/16, EFG 2018, 1654, Rz 23; Blümich/Heger, § 33 EStG Rz 222 und 224). - BFH, 13.08.2020 - VI R 27/18
Prozesskosten nur bei Gefährdung der materiellen Existenzgrundlage als …
Streitigkeiten über das Umgangsrecht berühren grundsätzlich nicht den existenziell wichtigen Bereich (BFH-Urteil in BFHE 198, 94, BStBl II 2002, 382; FG des Saarlandes, Urteil vom 13.12.2017 - 2 K 1316/16, EFG 2018, 1654, Rz 23; Blümich/K. Heger, § 33 EStG Rz 222 und 224).