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   FG Rheinland-Pfalz, 12.11.2002 - 2 K 1545/02   

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https://dejure.org/2002,10723
FG Rheinland-Pfalz, 12.11.2002 - 2 K 1545/02 (https://dejure.org/2002,10723)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.11.2002 - 2 K 1545/02 (https://dejure.org/2002,10723)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. November 2002 - 2 K 1545/02 (https://dejure.org/2002,10723)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbarkeit der Freigrenze bei den Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften im Falle des Verlustrücktrags

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Private Veräußerungsgeschäfte ? Anwendung der Freigrenze wegen Verlustrücktrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Freigrenze für Spekulationsgewinne auch bei Verlustrücktrag anwendbar!

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Freigrenze für Spekulationsgewinne auch bei Verlustrücktrag anwendbar!

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Finanzgericht mit positiver Entscheidung - Freigrenze für Spekulationsgewinne auch bei Verlustrücktrag anwendbar!

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2003, 1144
  • EFG 2003, 463
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 11.01.2005 - IX R 13/03

    Freigrenze bei Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 463 veröffentlicht.
  • FG München, 14.05.2004 - 8 K 1811/02

    Vornahme desVerlustrücktrags vor oder nach Berücksichtigung der Freigrenze bei

    Der Senat trägt dieser in § 23 Abs. 3 Satz 7 EStG 1999 zum Ausdruck gebrachten Abweichung von der Abschnittsbesteuerung Rechnung, die unter Beachtung des weiteren Grundsatzes der Gleichmäßigkeit der Besteuerung nur dann zu einem zutreffenden Ergebnis führt, wenn man die Minderung der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften aufgrund eines Verlustrücktrags oder Verlustvortrags als das Ergebnis einer neuerlichen Einkunftsermittlung versteht (gl. A.: Jansen in Herrmann/Heuer/Raupach, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, § 23 EStG Anm. 321; Walter/Stümper, aaO.; Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.11.2002 2 K 1545/02, EFG 2003, 463 ; ebenso dahin tendierend: Schmidt/Heinicke, EStG , § 23 Rz. 90; Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, § 23 Rz.157a; Blümich/Glenk, Kommentar zu EStG , KStG , GewStG , § 23 EStG Rz. 198).
  • FG München, 13.08.2008 - 1 K 2045/06

    Verlustverrechnung nach § 23 Abs. 3 Satz 9 EStG: Berücksichtigung eines

    Die Instanzrechtsprechung hat sich - allerdings zur Frage der Berücksichtigung der Freigrenze - für die Verrechnung auf der Ebene der Ermittlung der Einkünfte entschieden (Finanzgericht [FG] München, Urteil vom 14. Mai 2004 8 K 1811/02, Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 1529; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. November 2002 2 K 1545/02, DStRE 2003, 791).
  • FG Münster, 14.07.2004 - 7 K 3336/03

    Verrechenbarkeit zurückgetragener Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften

    Dies hat zur Folge, dass im Streitjahr die positiven Einkünfte aus § 22 Nr. 2 EStG i. V. m. § 23 Abs. 3 Satz 9 EStG um den Verlust des Jahres 2000 zu mindern sind (ebenso Urteil FG Rheinland-Pfalz vom 12. November 2002 2 K 1545/02, DStRE 2003, 791, Revision eingelegt Az. BFH IX R 13/03).
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