Rechtsprechung
VG Stuttgart, 18.06.2012 - 2 K 1627/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Bauaufsichtliche Zulassung eines ohne Baugenehmigung errichteten Gebäudes; Mitentscheidungsrecht der Gemeinde nach BauGB § 36 Abs 1; Umfang der Bindung der Landesregierung an einen Beschluss des Petitionsausschusses des Landtags; Reichweite der Rechtskraft eines Urteils
- Justiz Baden-Württemberg
Bauaufsichtliche Zulassung eines ohne Baugenehmigung errichteten Gebäudes; Mitentscheidungsrecht der Gemeinde nach BauGB § 36 Abs 1; Umfang der Bindung der Landesregierung an einen Beschluss des Petitionsausschusses des Landtags; Reichweite der Rechtskraft eines Urteils
- Landesrecht Baden-Württemberg
§ 36 Abs 1 BauGB, § 212a BauGB, § 121 Nr 1 VwGO, Art 28 Abs 2 GG, Art 71 Abs 1 Verf BW, Art 71 Abs 2 Verf BW, § 67 Abs 6 LTGO BW 1989
Bauaufsichtliche Zulassung eines ohne Baugenehmigung errichteten Gebäudes; Mitentscheidungsrecht der Gemeinde nach BauGB § 36 Abs 1; Umfang der Bindung der Landesregierung an einen Beschluss des Petitionsausschusses des Landtags; Reichweite der Rechtskraft eines Urteils
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bauplanungsrecht - Baurechtliche Duldung; Bauaufsichtliche Genehmigung; Beteiligungsrecht der Gemeinde; Umfang der Bindungswirkung eines rechtskräftigen Urteils
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bauaufsichtliche Zulassung: Planungshoheit verletzt!
- Jurion(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsfolgen eines die baurechtswidrige Fertigstellung eines Rohbaus erlaubenden Verwaltungsakts im Hinblick auf eine bauaufsichtliche Zulassung i.S.d. § 212a BauGB; Voraussetzungen für einen Anspruch der Gemeinde des betroffenen Baugrundstücks auf mitentscheidende Beteiligung gem. § 36 Abs. 1 BauGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- VG Stuttgart (Pressemitteilung)
Land Baden-Württemberg gibt im Rechtsstreit gegen die Gemeinde Ohmden nach
- VG Stuttgart (Pressemitteilung)
Land verletzt kommunale Planungshoheit und die Bindungswirkung gerichtlicher Urteile
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Fertigstellung eines Schwarzbaus
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Eingriff in die Planungshoheit der Gemeinde bedarf rechtlicher Grundlage - Petion nicht ausreichend
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2012, 753
- BauR 2012, 1688
Wird zitiert von ...
- VGH Bayern, 28.12.2016 - 15 CS 16.1774
Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine sofort vollziehbare Nutzungsuntersagung für …
In dieser Entscheidung wird hervorgehoben, dass einer Nutzungsuntersagung ggf. eine sog. "aktive Duldung" entgegengehalten werden kann, die sich von einer bloß "faktischen Duldung", bei der die Behörde einen illegalen Zustand über einen längeren Zeitpunkt lediglich tatsächlich hinnimmt, dadurch unterscheidet, dass eine - grundsätzlich schriftliche - Erklärung der Bauaufsichtsbehörde vorliegt, der mit hinreichender Deutlichkeit zu entnehmen ist, ob, in welchem Umfang und gegebenenfalls über welchen Zeitraum die Duldung eines illegalen Zustands erfolgen soll (…OVG NW a. a. O. juris Rn. 52 f. m. w. N.; vgl. auch VG Stuttgart vom 18. Juni 2012 - 2 K 1627/12 - juris).