Weitere Entscheidung unten: VG Gera, 14.06.2012

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   FG Rheinland-Pfalz, 17.01.2012 - 2 K 1726/10   

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https://dejure.org/2012,47489
FG Rheinland-Pfalz, 17.01.2012 - 2 K 1726/10 (https://dejure.org/2012,47489)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.01.2012 - 2 K 1726/10 (https://dejure.org/2012,47489)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. Januar 2012 - 2 K 1726/10 (https://dejure.org/2012,47489)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zimmer einer Konzertpianistin mit Instrument zur Erteilung von Unterricht als Arbeitszimmer

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für einen im selbstgenutzten Einfamilienhaus gelegenen Raum einer Konzertpianistin und sowohl in der Schule als auch zu Hause unterrichtenden Musikpädagogin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zum Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit im Arbeitszimmer

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 592
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 13.10.2003 - VI R 27/02

    Häusliches Arbeitszimmer: Betätigungsmittelpunkt bei mehreren Tätigkeiten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.01.2012 - 2 K 1726/10
    Der vorliegende Fall sei damit nicht dem "Konzertpianisten-Urteil" des Finanzgerichtes Schleswig-Holstein vergleichbar, sondern vielmehr dem, der dem Urteil des BFH vom 13. Oktober 2003, VI R 27/02, zu Grunde gelegen habe und zu dem der BFH festgestellt habe, dass das häusliche Arbeitszimmer eines Steuerpflichtigen, der mehreren Erwerbstätigkeiten nachgehe, auch dann den Betätigungsmittelpunkt bilden könne, wenn der qualitative Schwerpunkt einzelner Tätigkeiten nicht darin liege.

    Nach BFH (vgl. das Urteil vom 13. Oktober 2003, VI R 27/02, BStBl. II 2004, 771) ist dabei wie folgt zu unterscheiden:.

  • BFH, 28.06.2006 - IV B 75/05

    Häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.01.2012 - 2 K 1726/10
    Voraussetzung ist dann allerdings, dass die Widmung für diese andersartigen Zwecke nach außen erkennbar und die entsprechende Nutzung intensiv und dauerhaft ist (BFH, Beschluss vom 28. Juni 2006, IV B 75/05, BFH/NV 2006, 2243) und die entsprechenden technischen und ähnlichen Einrichtungen dem Raum das Gepräge geben.

    Mit anderen Worten: Publikums- bzw. Kunden- bzw. Schülerverkehr schließt die Einordnung eines Raumes als Arbeitszimmer nur dann aus, wenn er sich als intensiv und dauerhaft darstellt, so dass dieser Aspekt der Nutzung gegenüber den dort verrichteten gedanklichen Arbeiten in den Vordergrund tritt und prägend ist (BFH, Beschluss vom 28. Juni 2006, IV B 75/05, BFH/NV 2006, 2243).

  • BFH, 20.11.2003 - IV R 3/02

    Notfallpraxis kein häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.01.2012 - 2 K 1726/10
    Unter einem Arbeitszimmer i.S.d. o.g. Vorschrift ist nach inzwischen ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. z.B. bereits des Urteil des BFH vom 20. November 2003, IV R 3/02, BStBl. II 2005, 203, m.w.N.) ein Raum zu verstehen, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre eingebunden ist und vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher oder verwaltungstechnischer Arbeiten dient.
  • BFH, 23.03.2005 - III R 17/03

    Häusliches Arbeitszimmer; Mittelpunkt der Tätigkeit bei Handelsvertreter

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.01.2012 - 2 K 1726/10
    Ihnen kommt lediglich indizielle Bedeutung zu (BFH, Urteil vom 23. März 2005, III R 17/03, BFH/NV 2005, 1537).
  • BFH, 06.07.2005 - XI R 87/03

    Tankstelle ist Mittelpunkt der gesamten betrieblichen Betätigung eines

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.01.2012 - 2 K 1726/10
    Ein häusliches Arbeitszimmer kann danach nur dann Mittelpunkt sein, wenn dort diejenigen Handlungen vorgenommen bzw. Leistungen erbracht werden, die für den konkret ausgeübten Beruf bzw. das konkret ausgeübte Gewerbe wesentlich und prägend sind (BFH, Urteil vom 06. Juli 2005, XI R 87/03, BStBl. II 2006, 18).
  • BFH, 15.06.2007 - XI B 93/06

    Häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.01.2012 - 2 K 1726/10
    Daran fehlt es laut Rechtsprechung des BFH (vgl. den Beschluss vom 15. Juni 2007, XI B 93/06, BFH/NV 2007, 1650, m.w.N.) dann, wenn diese Personen erst einen den Privatbereich betreffenden Teil der Wohnung durchqueren müssen.
  • FG Hessen, 31.03.2005 - 12 K 1745/03

    Arbeitszimmer; Landesposaunenwart; evangelische Kirche; häusliches Arbeitszimmer;

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.01.2012 - 2 K 1726/10
    Gleichwohl bedarf es zunächst der Bestimmung des jeweiligen Betätigungsmittelpunktes der einzelnen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, um sodann auf dieser Grundlage den qualitativen Schwerpunkt der Gesamttätigkeit zu ermitteln (Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 31. März 2005, 12 K 1745/03, abgedruckt in juris).
  • BFH, 09.06.2015 - VIII R 8/13

    Arbeitszimmer für Klavierlehrerin - Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit im

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 17. Januar 2012  2 K 1726/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) hat die darüber hinausgehende Klage mit seinem in den Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 592 veröffentlichten Urteil vom 17. Januar 2012  2 K 1726/10 abgewiesen.

  • FG Baden-Württemberg, 04.03.2015 - 6 K 610/14

    Häusliches Arbeitszimmer als Tätigkeitsmittelpunkt eines Dirigenten und

    Insoweit wird zwar zutreffend darauf hingewiesen, dass die Tätigkeit eines Konzertpianisten - trotz des erheblichen Vorbereitungsaufwands - von seinen Auftritten geprägt wird, weil er sich nur im Konzert selbst als solcher erweist (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Januar 2012 - 2 K 1726/10, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2013, 592, Revision beim BFH anhängig unter dem Az. VIII R 8/13).
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   VG Gera, 14.06.2012 - 2 K 1726/10 Ge   

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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Thüringen

    Keine Grundgebühr für die Trinkwasserversorgung bei ausgebautem Wasserzähler

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wasserzähler ausgebaut: Keine Grundgebühr!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Frankfurt/Oder, 15.09.2008 - 5 K 397/04

    Festsetzung von Grundgebühren für die Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung

    Auszug aus VG Gera, 14.06.2012 - 2 K 1726/10
    Nicht gefolgt werden kann insoweit auch der Rechtsprechung des VG Frankfurt (Oder) (Urteil vom 15. September 2008 - 5 K 397/04 -, zitiert nach juris), wonach "- trotz Ausbau des Zählers - weiterhin ohne Mitwirkung des Verbandes Wasser entnommen werden.
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