Rechtsprechung
FG Sachsen, 14.12.2007 - 2 K 1785/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuches; Anforderungen an die Angabe des Reisezwecks; Überprüfbarkeit der gemachten Angaben bei Berufsgeheimnisträgern; Wahrung des Persönlichkeitsschutzes und des Datenschutzes
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch einer augenärztlichen Gemeinschaftspraxis
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch einer augenärztlichen Gemeinschaftspraxis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- FG München, 05.04.2001 - 15 K 4247/00
Private Nutzung des vom Arbeitgeber gestellten Firmen-Kfz; Anforderung an ein …
Auszug aus FG Sachsen, 14.12.2007 - 2 K 1785/07
Nach der Rechtsprechung (vgl. anschaulich FG München, EFG 2005, 350 ) sind grundsätzlich folgende Aufzeichnungen erforderlich: Datum und Kilometerstand zu Beginn und Ende jeder einzelnen betrieblich/beruflich veranlassten Fahrt, Reiseziel und bei Umwegen auch die Reiseroute, Reisezweck und aufgesuchte Geschäftspartner.Selbst wenn diese Fahrten für sich gesehen Kurzstrecken gewesen sein sollten, stellt ihre fehlende Aufzeichnung einen Mangel der Fahrtenbücher dar, weil nicht nachgeprüft werden kann, welchen Anteil an den Gesamtkosten diese Fahrten insgesamt hatten (vgl. FG München, EFG 2005, 350 ).
- FG Münster, 28.08.1997 - 13 K 6054/96
Auszug aus FG Sachsen, 14.12.2007 - 2 K 1785/07
Demgemäß kann sich der Steuerpflichtige im Besteuerungsverfahren nicht hinter den Datenschutz oder Persönlichkeitsrechte Dritter zurückziehen (vgl. FG Saarland, EFG 1997, 1435).
- FG Niedersachsen, 12.04.2011 - 12 K 122/10
Erfassung eines privaten Nutzungsanteils für betriebliche Pkw nach § 6 Abs. 1 Nr. …
Je allgemeiner die Angaben zu dem aufgesuchten Geschäftspartner bzw. zu dem Reisezweck im Fahrtenbuch selbst gehalten sind und je weniger sich hieraus eine eindeutige Zuordnung zu einem betrieblichen Anlass herleiten lässt, desto höher sind die Anforderungen an die Ausführlichkeit der Angaben zu stellen, welche in den dann neben dem Fahrtenbuch zu führenden Aufzeichnungen oder Belegsammlungen zu machen sind (Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 14.12.2007, Az. 2 K 1785/07). - OVG Sachsen, 31.03.2010 - 3 B 3/10
Fahrtenbuchauflage, Recht auf individuelle Selbstbestimmung, …
Vor der unzulässigen Weitergabe der Daten wird der Betroffene im Übrigen hinreichend durch die die Behörde treffenden allgemeinen datenschutzrechtlichen Verpflichtungen geschützt (vgl. zur entsprechenden Problematik im Steuerrecht SächsFG, Urt. v. 14.12.2007 - 2 K 1785/07 -, zitiert nach juris). - FG München, 15.12.2014 - 7 K 2748/13
Investitionsabzug nach § 7g EStG
Demgemäß kann sich der Steuerpflichtige im Besteuerungsverfahren nicht hinter den Datenschutz oder Persönlichkeitsrechte Dritter zurückziehen (vgl. Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 14. Dezember 2007 2 K 1785/07, juris-web.). - FG Hessen, 03.12.2013 - 3 K 1184/11
Anwendung der 1%-Methode bei einem Steuerberater
Darüber hinaus haben verschiedene Finanzgerichte klar und eindeutig die Auffassung vertreten, ein Steuerpflichtiger habe in dem jeweiligen Fahrtenbuch trotz des Bestehens einer berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht nähere Angaben zu machen zu den Personen, die während der betrieblichen bzw. beruflichen Fahrten aufgesucht worden seien (vgl. Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 17.01.2007 8 K 74/06, EFG 2007, 669, für einen Wirtschaftsprüfer; Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 14.12.2007 2 K 1785/07, Juris, für Augenärzte; Finanzgericht München Urteil vom 20.07.2007 13 K 1877/04, Juris, für eine Ärztin; Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.11.2005 5 K 2497/01, Juris, für den Direktor einer Kreissparkasse; im Ergebnis ähnlich zur Umsatzsteuer: Finanzgericht München, Urteil vom 03.12.2009 14 K 527/09, Juris, für einen Steuerberater).