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   VG Berlin, 26.06.2019 - 2 K 179.18   

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VG Berlin, 26.06.2019 - 2 K 179.18 (https://dejure.org/2019,20156)
VG Berlin, Entscheidung vom 26.06.2019 - 2 K 179.18 (https://dejure.org/2019,20156)
VG Berlin, Entscheidung vom 26. Juni 2019 - 2 K 179.18 (https://dejure.org/2019,20156)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Anwaltsblatt

    § 1 IFG, § 6 IFG
    BRAK muss beA-Sicherheitsgutachten offenlegen

  • BRAK-Mitteilungen

    Zugang zu nicht endgültiger Fassung eines Abschlussberichts zum beA

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Sicherheitscheck des Anwaltspostfachs: BRAK muss den Original-Prüfbericht von Secunet offenlegen

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 1 IFG, § 6 IFG
    BRAK muss beA-Sicherheitsgutachten offenlegen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Rechtsanwalt erzwingt Offenlegung des 1. Secunet-beA-Gutachtens durch die BRAK

Besprechungen u.ä.

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 1 IFG, § 6 IFG
    BRAK muss beA-Sicherheitsgutachten offenlegen

Papierfundstellen

  • AnwBl 2019, 489
  • AnwBl Online 2019, 609
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 03.11.2011 - 7 C 4.11

    Informationszugang; Bundesministerium; Behörde; Verwaltung; Regierung;

    Auszug aus VG Berlin, 26.06.2019 - 2 K 179.18
    Nach der als Zuständigkeitsbestimmung ausgestalteten Vorschrift des § 7 Abs. 1 Satz 1 IFG entscheidet diejenige Behörde über den Informationszugang, der die Verfügungsberechtigung zusteht (BVerwG, Urteil vom 3. November 2011 - BVerwG 7 C 4.11 - juris Rn. 27).

    Insbesondere angesichts der umfangreichen Abstimmungspraxis unter den Behörden, aufgrund deren diese in großem Umfang als Teil der bei ihnen geführten Akten über Informationen verfügen, die nicht von ihnen erhoben worden sind, sollen die Verfahren auf Informationszugang bei der Behörde konzentriert werden, der die größte Sachnähe zum Verfahren zukommt bzw. die die Verfahrensführung innehat (BVerwG, Urteil vom 3. November 2011 - BVerwG 7 C 4.11 - juris Rn. 28).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2017 - 15 A 690/16

    Einreichung von Fachgutachten i.R.e. vereinfachten Genehmigungsverfahrens als

    Auszug aus VG Berlin, 26.06.2019 - 2 K 179.18
    Zu den geschützten Werken gehören insbesondere Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme (vgl. OVG Münster, Urteil vom 24. November 2017 - 15 A 690/16 - juris Rn. 77 ff. und Urteil der Kammer vom 21. Oktober 2010 - VG 2 K 89.09 - juris Rn. 36 ff.).

    Bei gegen Entgelt erstellten (Sachverständigen-)Gutachten ist dabei in der Regel davon auszugehen, dass die Nutzungsrechte an diesen Gutachten ganz oder teilweise vom Gutachtenersteller auf den Auftraggeber übertragen werden (OVG Münster, Urteil vom 24. November 2017 - 15 A 690/16 - juris Rn. 66 ff. m.w.N.; s. auch Urteil der Kammer vom 21. Juni 2018 - VG 2 K 291.16 - juris Rn. 74; VG Köln, Urteil vom 22. November 2012 - 13 K 5281/11 - juris Rn. 45).

  • VG Berlin, 21.10.2010 - 2 K 89.09

    Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Zugang zu Gutachten -

    Auszug aus VG Berlin, 26.06.2019 - 2 K 179.18
    Zu den geschützten Werken gehören insbesondere Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme (vgl. OVG Münster, Urteil vom 24. November 2017 - 15 A 690/16 - juris Rn. 77 ff. und Urteil der Kammer vom 21. Oktober 2010 - VG 2 K 89.09 - juris Rn. 36 ff.).

    Damit ist davon auszugehen, dass der Behörde das Nutzungsrecht zur behördlichen Aufgabenerfüllung eingeräumt wurde; das erfasst regelmäßig auch das Recht der Behörde zur Informationserteilung nach den einschlägigen Informationszugangsgesetzen (s. auch Urteil der Kammer vom 21. Oktober 2010 - VG 2 K 89.09 - juris Rn. 37 f.).

  • VG Köln, 22.11.2012 - 13 K 5281/11

    Anspruch eines politischen Redakteurs auf Übersendung einer Kopie des durch die

    Auszug aus VG Berlin, 26.06.2019 - 2 K 179.18
    Bei gegen Entgelt erstellten (Sachverständigen-)Gutachten ist dabei in der Regel davon auszugehen, dass die Nutzungsrechte an diesen Gutachten ganz oder teilweise vom Gutachtenersteller auf den Auftraggeber übertragen werden (OVG Münster, Urteil vom 24. November 2017 - 15 A 690/16 - juris Rn. 66 ff. m.w.N.; s. auch Urteil der Kammer vom 21. Juni 2018 - VG 2 K 291.16 - juris Rn. 74; VG Köln, Urteil vom 22. November 2012 - 13 K 5281/11 - juris Rn. 45).
  • BVerwG, 30.03.2017 - 7 C 19.15

    Abschluss des Verfahrens; Aufklärungsrüge; Funktionsfähigkeit und

    Auszug aus VG Berlin, 26.06.2019 - 2 K 179.18
    Darüber hinaus ist ein objektiv schutzwürdiges Interesse an der Vertraulichkeit erforderlich (BVerwG, Urteil vom 30. März 2017 - BVerwG 7 C 19.15 - juris Rn. 24).
  • BVerwG, 27.05.2013 - 7 B 43.12

    Bundesarchiv; Nutzungsrecht; Archivgut; Anbietungspflicht; Übergabepflicht;

    Auszug aus VG Berlin, 26.06.2019 - 2 K 179.18
    Informationen sind vorhanden, wenn sie bei der Behörde tatsächlich vorliegen (BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2013 - BVerwG 7 B 43.12 - juris Rn. 11).
  • VG Berlin, 12.05.2014 - 2 K 176.13
    Auszug aus VG Berlin, 26.06.2019 - 2 K 179.18
    Entwürfe sind danach vorläufige Gedankenverkörperungen, die nach der Vorstellung des Verfassers noch weiterer Bearbeitung bedürfen und noch nicht als endgültige Entscheidung verstanden werden können, weil noch keine endgültige Festlegung des Behördenwillens stattgefunden hat (VG Berlin, Urteil vom 12. Mai 2014 - VG 2 K 176.13 - S. 4).
  • VG Berlin, 21.06.2018 - 2 K 291.16

    Anspruch eines Journalisten auf Zugang zu den Informationen über den sogenannten

    Auszug aus VG Berlin, 26.06.2019 - 2 K 179.18
    Bei gegen Entgelt erstellten (Sachverständigen-)Gutachten ist dabei in der Regel davon auszugehen, dass die Nutzungsrechte an diesen Gutachten ganz oder teilweise vom Gutachtenersteller auf den Auftraggeber übertragen werden (OVG Münster, Urteil vom 24. November 2017 - 15 A 690/16 - juris Rn. 66 ff. m.w.N.; s. auch Urteil der Kammer vom 21. Juni 2018 - VG 2 K 291.16 - juris Rn. 74; VG Köln, Urteil vom 22. November 2012 - 13 K 5281/11 - juris Rn. 45).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2017 - 12 N 72.16

    Begriff der Behörde; Behördeneigenschaft der Bundesrechtsanwaltskammer;

    Auszug aus VG Berlin, 26.06.2019 - 2 K 179.18
    Die Bundesrechtsanwaltskammer ist eine Behörde des Bundes i.S.d § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG und damit auskunftspflichtig (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Mai 2017 - OVG 12 N 72.16 - juris Rn. 3).
  • VG Berlin, 26.08.2020 - 2 K 163.18

    Zugang zu Twitter-Direktnachrichten des Bundesinnenministeriums?

    Zweck der Ausnahme für Entwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen, ist es danach, den Behördenbediensteten einen Freiraum zum Denken und zum Konzipieren von Entscheidungen einzuräumen (VG Berlin, Urteil vom 26. Juni 2019 - VG 2 K 179.18 - juris Rn. 19 m.w.N.).
  • VG Berlin, 09.08.2021 - 2 K 281.19

    Zugang zu der Studie Kindeswohl und Umgangsrecht

    Denn die durch sie vermittelten Informationen sind in der Regel Teil des Sachverhalts, nicht aber Teil des durch § 4 IFG geschützten behördlichen Prozesses der Willensbildung (Urteil der Kammer vom 26. Juni 2019 - VG 2 K 179.18 - juris Rn. 25; Schoch, IFG, 2. Auflage 2016, § 4 Rn. 41).
  • VG Berlin, 10.05.2021 - 2 K 220.19

    Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz

    Entwürfe sind vorläufige Gedankenverkörperung, die nach der Vorstellung des Verfassers noch weiterer Bearbeitung bedürfen und noch nicht als endgültige Entscheidung verstanden werden können, weil noch keine endgültige Festlegung des Behördenwillens stattgefunden hat, wobei eine objektive Betrachtungsweise maßgeblich ist (vgl. Urteile der Kammer vom 26. Juni 2019 - VG 2 K 179.18 - juris Rn. 19 und vom 26. August 2020 - VG 2 K 163.18 - juris Rn. 19).
  • VG Berlin, 13.08.2020 - 2 K 52.18

    Informationsbegehren über ein Gutachten einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

    Bei gegen Entgelt und im Auftrag einer informationspflichtigen Stelle erstellten (Sachverständigen-)Gutachten ist aber in der Regel davon auszugehen, dass die Nutzungsrechte an diesen Gutachten ganz oder teilweise vom Gutachtenersteller auf den Auftraggeber übertragen werden (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. November 2017 - 15 A 690/16 - juris Rn. 68 f.; Urteile der Kammer vom 21. Oktober 2010 - VG 2 K 89.09 - juris Rn. 37 f., vom 21. Juni 2018 - VG 2 K 291.16 - juris Rn. 74 und vom 26. Juni 2019 - VG 2 K 179.18 - juris Rn. 28).
  • VG Berlin, 28.04.2020 - 2 K 85.18

    Zugang zu Informationen über die Softwareentwicklungsverträge im Zusammenhang mit

    Die prognostische Einschätzung nachteiliger Auswirkungen im Falle des Bekanntwerdens der Informationen muss nachvollziehbar und plausibel von der informationspflichtigen Behörde dargelegt werden (VG Berlin, Urteil der Kammer vom 26. Juni 2019 - VG 2 K 179.18 - juris Rn. 30).
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