Rechtsprechung
VG Freiburg, 24.11.2004 - 2 K 1825/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Negative vorbeugende Feststellungsklage; zur Angabe des Grundpreises in der Werbung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 24.11.2004 - 2 K 1825/04
- VGH Baden-Württemberg, 25.04.2007 - 6 S 46/05
- BVerwG, 19.07.2007 - 6 C 31.07
- BVerwG, 05.06.2008 - 6 C 31.07
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- VG Freiburg, 24.11.2004 - 2 K 384/04
Vorbeugende negative Feststellungsklage; zur Angabe des Grundpreises als …
Auszug aus VG Freiburg, 24.11.2004 - 2 K 1825/04
2.Die Angabe des Grundpreises als "Von-bis-Preis" in der Werbung ist unter bestimmten Voraussetzungen nicht rechtswidrig (anders als "Ab-Preise"; vgl. hierzu Urteil der Kammer vom selben Tag im Verfahren 2 K 384/04 -).Die Verwendung von Margen-Grundpreisen durch die Klägerin steht mit dieser Zielsetzung der Grundpreisangabe nicht in Widerspruch (anders als bei "Ab-Preisen"; vgl. hierzu das Urteil der Kammer vom selben Tag in der Rechtssache 2 K 384/04).
- KG, 10.12.1999 - 5 W 9479/99
Kilopreise II - Vorsprung durch Rechtsbruch; Endpreis
Auszug aus VG Freiburg, 24.11.2004 - 2 K 1825/04
Deshalb stellt es in diesen Fällen eine mit Sinn und Zweck des § 2 Abs. 1 Satz 1 und 2 PAngV zu vereinbarende teleologische Reduktion der Pflicht dar, auch in der Werbung den Grundpreis eines Produkts anzugeben, wenn in der Werbung nur die Grundpreismarge und damit die Grenze, innerhalb derer sich die einzelnen Grundpreise bewegen, genannt wird (vgl. zur Werbung für ISDN-Tarife: KG Berlin, Beschl.v. 10.12.1999 - 5 W 9479/99 - MMR 2000, 220, Ls. In JURIS-WEB). - OVG Schleswig-Holstein, 25.08.1995 - 3 L 75/94
Zur Konkretisierung eines Rechtsverhältnisses im Sinne von VwGO § 43 Abs 1: …
Auszug aus VG Freiburg, 24.11.2004 - 2 K 1825/04
Abgesehen davon, dass die Klägerin an den Ordnungswidrigkeitenverfahren nicht unmittelbar beteiligt ist, hat sie einen Anspruch darauf, die fachspezifischere Rechtsschutzmöglichkeit in Anspruch zu nehmen und eine Klärung der streitigen Rechtsfrage durch eine verwaltungsgerichtliche Feststellung herbeizuführen (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urt.v. 25.08.1995 - 3 L 75/94 - Gew.Arch. 1996, 386; Hess.VGH, Urt.v. 17.12.1985 - 9 UE 2162/85 - NVwZ 1988, 445).
- VGH Hessen, 17.12.1985 - 9 UE 2162/85
Arzneimittel - Zahnfüllstoffe - Definition
Auszug aus VG Freiburg, 24.11.2004 - 2 K 1825/04
Abgesehen davon, dass die Klägerin an den Ordnungswidrigkeitenverfahren nicht unmittelbar beteiligt ist, hat sie einen Anspruch darauf, die fachspezifischere Rechtsschutzmöglichkeit in Anspruch zu nehmen und eine Klärung der streitigen Rechtsfrage durch eine verwaltungsgerichtliche Feststellung herbeizuführen (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urt.v. 25.08.1995 - 3 L 75/94 - Gew.Arch. 1996, 386; Hess.VGH, Urt.v. 17.12.1985 - 9 UE 2162/85 - NVwZ 1988, 445). - BVerwG, 30.05.1985 - 3 C 53.84
Auszug aus VG Freiburg, 24.11.2004 - 2 K 1825/04
Indem das beklagte Land die (Abtropfgewichts-) Grundpreisangaben der Klägerin zum Gegenstand einer Beanstandung und sogar eines Bußgeldverfahrens gemacht hat, ist das Rechtsverhältnis sowohl in Bezug auf den fraglichen Sachverhalt als auch in Bezug auf die angewandten Normen hinreichend konkretisiert worden (vgl. BVerwG, Urt. v 30.05.1998, 3 C 53.84 - BVerwGE 71, 318). - BGH, 23.05.1991 - I ZR 265/89
Auszug aus VG Freiburg, 24.11.2004 - 2 K 1825/04
Dem entspricht es, dass in der Rechtsprechung unter bestimmten Voraussetzungen auch in Bezug auf den Endpreis so genannte Margenpreise für rechtmäßig gehalten werden (vgl. BGH, Urt. v. 23.05.1991 - I ZR 265/98 - GRUR 1991, 847 "Kilopreise II").
- VGH Baden-Württemberg, 25.04.2007 - 6 S 46/05
Rechtscharakter von Werbeprospekten - Grundpreisangabe in der Werbung
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 24. November 2004 - 2 K 1825/04 - geändert, soweit festgestellt worden ist, dass die Angabe der Klägerin "Grundpreis von ... bis ..." in ihrer Werbung bei Produkten gleichen Endpreises, aber unterschiedlichen Gewichts zulässig ist.das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 24.11.2004 - 2 K 1825/04 - abzuändern und die Klage abzuweisen.
- VG Freiburg, 24.11.2004 - 2 K 384/04
Kaffe; Loser Kaffee; Letztverbraucher; Packung
Die Angabe des Grundpreises als "Ab-Preis" in der Werbung ist rechtswidrig (anders als "Von-bis-Preise"; vgl. hierzu Urteil der Kammer vom selben Tag im Verfahren 2 K 1825/04 -).Die Verwendung von "Ab-Preisen" durch die Klägerin führt dazu, dass diese Zielsetzung der Grundpreisangabe nicht erreicht werden kann (anders als bei "Von-bis-Preisen"; vgl. hierzu das Urteil der Kammer vom selben Tag in der Rechtssache 2 K 1825/04).
- VG Freiburg, 02.04.2008 - 2 K 2080/07
Lebensmittelkennzeichnung; Surimi als Bestandteil einer "Frutti di Mare"-Mischung
KO -, in Juris; VG Freiburg, Urt. v. 24.11.2004 - 2 K 1825/04 - vgl. auch Lässig, NVwZ 1988, 410 (411); Schenke/Roth, WuV 1997, 84 (121f.)).