Rechtsprechung
   FG Sachsen, 26.02.2016 - 2 K 1851/15 (Kg)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,14229
FG Sachsen, 26.02.2016 - 2 K 1851/15 (Kg) (https://dejure.org/2016,14229)
FG Sachsen, Entscheidung vom 26.02.2016 - 2 K 1851/15 (Kg) (https://dejure.org/2016,14229)
FG Sachsen, Entscheidung vom 26. Februar 2016 - 2 K 1851/15 (Kg) (https://dejure.org/2016,14229)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,14229) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe des Kostenerstattungsanspruches im Einspruchsverfahren im Rahmen eines Familienlastenausgleichs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe des Kostenerstattungsanspruches im Einspruchsverfahren im Rahmen eines Familienlastenausgleichs

  • rechtsportal.de

    EStG § 77 Abs. 1 ; EStG § 77 Abs. 2
    Höhe des Kostenerstattungsanspruches im Einspruchsverfahren im Rahmen eines Familienlastenausgleichs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bei Kostenerstattung für die Tätigkeit eines Rechtsanwalts in einem erfolgreichen Kindergeld-Einspruchsverfahren keine Anrechnung einer hälftigen Geschäftsgebühr für die vorherige Tätigkeit des Anwalts im Kindergeldantragsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • SG Dresden, 08.12.2015 - S 38 AS 6152/14

    Kostenerstattung der notwendigen Auslagen nach einem abgeschlossenen

    Auszug aus FG Sachsen, 26.02.2016 - 2 K 1851/15
    Die Behörde wird sich als erstattungspflichtiger Dritter grundsätzlich nicht auf die Anrechnung nach der Vorbemerkung 2.3 Absatz 4 VV RVG berufen können, weil sie regelmäßig die im vorausgegangenen Verwaltungsverfahren entstandene Geschäftsgebühr nicht zu erstatten hat (so auch Gerold/ Schmidt, RVG -Kommentar, 22. Auflage, 2300 VV- RVG , Rz. 4 und Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 8. Dezember 2015 - S 38 AS 6152/14).
  • SG Gießen, 12.12.2014 - S 29 AS 460/14

    1. Eine nach § 63 Abs. 1 Satz 1 SGB X erstattungspflichtige Behörde hat im Falle

    Auszug aus FG Sachsen, 26.02.2016 - 2 K 1851/15
    Der gegenteiligen Auffassung, dass § 15a RVG in Fällen wie diesem keine Anwendung findet, wird nicht gefolgt (Urteil des Sozialgerichts Gießen vom 12. Dezember 2014 - S 29 AS 460/14).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.11.2016 - L 18 AS 26/16

    Bemessung der Rechtsanwaltsgebühr für das Widerspruchsverfahren bei Befassung des

    Diese Ansicht übersieht jedoch, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren und Auslagen eines Bevollmächtigten stets erstattungsfähig sind (ebenso FG Leipzig, Gerichtsbescheid vom 26. Februar 2016 - 2 K 1851/15 [Kg] -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht