Rechtsprechung
FG Köln, 09.11.2016 - 2 K 1912/15 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Vorsteuervergütung: Wirksamer Antrag auch bei unvollständiger elektronischer Vorlage der Rechnung, soweit die maßgebenden Angaben enthalten sind
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Umsatzsteuer - Vorsteuervergütung im besonderen Verfahren gem. § 18 Abs. 9 UStG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Vorsteuervergütungsverfahren
- Vorsteuervergütungsverfahren für im Ausland ansässige Unternehmer
- Im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer
Verfahrensgang
- FG Köln, 09.11.2016 - 2 K 1912/15
- BFH, 22.05.2018 - XI R 22/17
Papierfundstellen
- EFG 2017, 1697
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 16.01.2014 - V R 28/13
Anforderungen an die Leistungsbeschreibung in der Rechnung für Zwecke des …
Auszug aus FG Köln, 09.11.2016 - 2 K 1912/15
Auf die Entscheidung des BFH vom 16.1.2014, V R 28/13 werde hingewiesen.Die in Bezug genommenen Geschäftsunterlagen müssen der Rechnung nicht beigefügt sein (vgl. BFH, Urteil vom 16. Januar 2014, V R 28/13 -, BFHE 244, 126, BStBl II 2014, 867).
- FG Köln, 14.09.2016 - 2 K 195/14
Anspruch einer in Österreich ansässigen Kapitalgesellschaft auf Vergütung von …
Auszug aus FG Köln, 09.11.2016 - 2 K 1912/15
Andererseits genügen Ausführungen zu konkreten geforderten Angaben, selbst wenn diese noch klärungsbedürftig, unvollständig oder unrichtig, aber ergänzungsfähig sind (vgl. FG Köln Urteil vom 14.9.2016, 2 K 195/14, zur Veröffentlichung vorgesehen; NZB anhängig, Az. BFH XI B 88/16). - EuGH, 15.09.2016 - C-518/14
Senatex - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …
Auszug aus FG Köln, 09.11.2016 - 2 K 1912/15
Der Senat lässt diesbezüglich ausdrücklich offen, ob die Vergütungspflicht im vorliegenden Kontext sich auch aus der jüngeren Rechtsprechung des EuGH ergibt, welcher formale Anforderungen im Umsatzsteuerrecht am Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer misst und darauf hinweist, dass formale Fehler eines Antragstellers grundsätzlich nicht zur Versagung eines materiell bestehenden umsatzsteuerlichen Erstattungsanspruchs führen dürften, soweit nichts dafür spreche, dass Steuerhinterziehungen oder missbräuchliche Gestaltungen vorlägen (vgl. EuGH in den Sachen Senatex vom 15.9.2016, C-518/14, DStR 2016, 2211 sowie Anm. Hennigfeld DB 2016, 2326 und Plöckl vom 20.10.2016, C-24/15, DB 2016, 2525 sowie Anm. Hennigfeld DB 2016, 2631). - EuGH, 20.10.2016 - C-24/15
Plöckl - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Sechste …
Auszug aus FG Köln, 09.11.2016 - 2 K 1912/15
Der Senat lässt diesbezüglich ausdrücklich offen, ob die Vergütungspflicht im vorliegenden Kontext sich auch aus der jüngeren Rechtsprechung des EuGH ergibt, welcher formale Anforderungen im Umsatzsteuerrecht am Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer misst und darauf hinweist, dass formale Fehler eines Antragstellers grundsätzlich nicht zur Versagung eines materiell bestehenden umsatzsteuerlichen Erstattungsanspruchs führen dürften, soweit nichts dafür spreche, dass Steuerhinterziehungen oder missbräuchliche Gestaltungen vorlägen (vgl. EuGH in den Sachen Senatex vom 15.9.2016, C-518/14, DStR 2016, 2211 sowie Anm. Hennigfeld DB 2016, 2326 und Plöckl vom 20.10.2016, C-24/15, DB 2016, 2525 sowie Anm. Hennigfeld DB 2016, 2631).
- BFH, 30.08.2017 - XI R 24/16
Vergütungsverfahren; vorzulegende Belege --Rechtslage vom 1. Januar 2010 bis 29. …
Dadurch sollen nach der Verordnungsbegründung (BRDrucks 412/17, S. 26) im Hinblick auf die anders lautende Rechtsprechung des FG Köln (Urteil vom 9. November 2016 2 K 1912/15, juris, Az. des BFH: XI R 22/17) die "bei Umsetzung der finanzgerichtlichen Rechtsprechung sonst entstehenden Schwierigkeiten bei der Bearbeitung der Anträge auf Vorsteuervergütung" vermieden werden. - FG Köln, 15.02.2018 - 2 K 1386/17
Vergütung von Vorsteuerbeträgen an im Ausland ansässige Unternehmer bei …
Insoweit reicht es aus, dass die in einer Rechnung in Bezug genommenen Unterlagen bei den Beteiligten des Geschäftes vorhanden sind (vgl. hierzu FG Köln, Urteil vom 9. November 2016 - 2 K 1912/15, EFG 2017, 1697).Die sonstigen Unterlagen sind im Zusammenhang mit der elektronischen Antragstellung nicht innerhalb der Antragsfrist, sondern ggf. nur auf besondere Anforderung des Beklagten hin vorzulegen (vgl. FG Köln, Urteil vom 9. November 2016 - 2 K 1912/15, EFG 2017, 1697).
Diese Unvollständigkeit führt aber nicht dazu, dass der Antrag auf Vergütung der jeweiligen in den Rechnungen ausgewiesenen Vorsteuern unwirksam wäre (vgl. FG Köln, Urteil vom 9. November 2016 - 2 K 1912/15, EFG 2017, 1697).
- BFH, 22.05.2018 - XI R 22/17
Organisationsverschulden bei Überwachung der Revisionsbegründungsfrist
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 9. November 2016 2 K 1912/15 wird als unzulässig verworfen.Der von der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin) erhobenen Klage wurde mit Urteil des Finanzgerichts (FG), das in den Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2017, 1697 veröffentlicht wurde, stattgegeben.