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   FG Berlin-Brandenburg, 05.09.2018 - 2 K 2084/16   

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https://dejure.org/2018,42543
FG Berlin-Brandenburg, 05.09.2018 - 2 K 2084/16 (https://dejure.org/2018,42543)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.09.2018 - 2 K 2084/16 (https://dejure.org/2018,42543)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. September 2018 - 2 K 2084/16 (https://dejure.org/2018,42543)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Zwingende Rückabwicklung eines Vorsteuerabzugs aus einer Gutschrift, der der Leistende wirksam widerspricht - Widerspruch auch bei zutreffender Gutschrift wirksam - Veranlassung des Widerspruchs gegen die Gutschrift durch die Finanzbehörden kann unerheblich sein

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 19.05.1993 - V R 110/88

    Der Widerspruch gegen den gesonderten Steuerausweis in einer Gutschrift wirkt

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 05.09.2018 - 2 K 2084/16
    Auch eine Frist für die Ausübung des Widerspruchsrechts sieht das UStG nicht vor (2,8. BFH-Urteil vom 19, Mai 1993 V R 110/88, BStBI ll 1993, 779).

    -23- -23- Der Widerspruch gegen die in den Gutschriften enthaltenen Steuerausweise wirkt auch für den Vorsteuerabzug der Klägerin erst in dem Besteuerungszeitraum, in dem er erklärt wurde und der Klägerin zuging, also zutretfend im Streitjahr 2Q12 (vgl, BFH-Urteil vom 19. Mai 1993 V R 110/88, BStBI ll 1993, 779).

  • BFH, 19.03.2014 - XI B 144/13

    NV: Nichtberücksichtigung eines Beweisangebots zur Richtigkeit der

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 05.09.2018 - 2 K 2084/16
    19. März 2014 Xl B 144113, BFH/NV 2014, 1064).
  • BFH, 25.02.1993 - V R 78/88

    - Eine Rechnung kann auch ohne Rückgabe der ursprünglichen Rechnung berichtigt

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 05.09.2018 - 2 K 2084/16
    Die wiedergegebene Auffassung des BFH, die der erkennende Senat teilt, steht im Einklang mit den BFH-Urteilen vom 25. Februar 1993 V R 78/88 (BStBl ll 1993, 777), vom 11. Oktober 2007 V R 27105 (BStBl iBStBt.
  • FG Nürnberg, 27.10.2020 - 2 K 483/18

    Umsatzsteuer 2010 - abweichende Festsetzung der Umsatzsteuer aus

    Denn dann hätte die Finanzverwaltung zu entscheiden, welche der zivilrechtlich begründeten Auffassungen der Vertragsparteien die zutreffende ist (so auch Hundt-Eßwein in Offerhaus/Söhn/Lange, UStG, § 14 Rn. 54 Stand 7/2019; Widmann in Schwarz/Radeisen/Widmann, UStG, § 14 Rn. 54a; Kraeusel, UR 2013, 605; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.09.2018 2 K 2084/16, Rn. 65).
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