Rechtsprechung
FG Köln, 11.05.2016 - 2 K 2123/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Veranlagung der Vergütung von Vorsteuer; Vergütungsantrag auf elektronischem Weg; Ordnungsgemäße Einreichung der Rechnung in elektronischer Form
- Betriebs-Berater
Vorsteuervergütung bei elektronischer Übermittlung einer Rechnungskopie
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Veranlagung der Vergütung von Vorsteuer; Vergütungsantrag auf elektronischem Weg; Ordnungsgemäße Einreichung der Rechnung in elektronischer Form
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Umsatzsteuer - Vorsteuervergütungsverfahren; Frage des Vorliegens einer gültigen Rechnung in Form einer Kopie
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Rechnungskopien ausreichend für Vorsteuerabzug
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Vorsteuervergütung bei elektronischer Übermittlung einer Rechnungskopie
Verfahrensgang
- FG Köln, 11.05.2016 - 2 K 2123/13
- BFH, 30.08.2017 - XI R 25/16
Papierfundstellen
- BB 2016, 3030
- EFG 2017, 79
Wird zitiert von ... (3)
- FG Köln, 16.06.2020 - 2 K 2298/17
Eingescannte Rechnungskopien ausreichend
Vor diesem Hintergrund wurde zu § 61 Abs. 2 Satz 3 UStDV a.F. angesichts des Wortlauts dieser Norm ("Rechnungen (...) in Kopie") mehrfach entschieden, dass es ausreicht, wenn im Rahmen des elektronischen Vorsteuervergütungsverfahrens eine Kopie der Rechnung eingescannt und innerhalb der Antragsfrist elektronisch übermittelt wird; es muss nicht notwendigerweise das Original der Rechnung eingescannt übermittelt werden (vgl. FG Köln, Urteil vom 11. Mai 2016, 2 K 2123/13, EFG 2017, 79).Es ist insoweit auch nicht von Bedeutung, ob die Rechnungskopie durch den Antragsteller vom Originaldokument selbst erstellt wird oder ob der Rechnungsaussteller bereits zwei inhaltlich identische Dokumente erstellt und eines davon als Kopie ausweist (vgl. dazu bereits FG Köln, Urteil vom 11. Mai 2016, 2 K 2123/13, EFG 2017, 79).
d) Im Übrigen ist die Einreichung eines Scans des Originals einer Rechnung auch nicht erforderlich, um Missbräuche durch mehrfache Geltendmachung von Vorsteuerbeträgen zu vermeiden (ausführlich dazu BFH-Urteil vom 30. August 2017 - XI R 24/16, BStBl. II 2018, 151; FG Köln, Urteil vom 11. Mai 2016, 2 K 2123/13, EFG 2017, 79).
- BFH, 30.08.2017 - XI R 25/16
Anforderungen an die Beifügung der Rechnung "in Kopie" im Sinne von § 61 Abs. 2 …
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 11. Mai 2016 2 K 2123/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2017, 79 veröffentlicht.
- LG Aachen, 09.01.2018 - 41 O 44/17
Zurückbehaltungsrecht; Rechnung; Mehrwertsteuerausweis
Bei solchen fernübermittelten Unterlagen macht es aber im Vorsteuervergütungsverfahren keinen Unterschied, ob ein vom Rechnungsaussteller selbst erstelltes Dokument, das als Kopie des Originaldokumentes ausgewiesen ist, oder eine vom Antragsteller selbst erstellte Kopie des Originaldokumentes elektronisch übermittelt wird, da weder die Neufassung des § 61 Abs. 2 Satz 3 UStDV noch die vorherige Fassung die Auffassung zulassen, dass nicht eine Rechnungskopie, sondern nur das Original der Rechnung unmittelbarer Ausgangspunkt der elektronischen Übersendung sein darf (so: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom 11.05.2016, Aktenzeichen 2 K 2123/13, Juris; bestätigt durch BFH, Urteil vom 30.8.2017, XIR 25/16).