Weitere Entscheidung unten: VG Darmstadt, 24.08.2009

Rechtsprechung
   FG Thüringen, 18.02.2010 - 2 K 215/09   

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https://dejure.org/2010,12495
FG Thüringen, 18.02.2010 - 2 K 215/09 (https://dejure.org/2010,12495)
FG Thüringen, Entscheidung vom 18.02.2010 - 2 K 215/09 (https://dejure.org/2010,12495)
FG Thüringen, Entscheidung vom 18. Februar 2010 - 2 K 215/09 (https://dejure.org/2010,12495)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlöschen eines Anspruchs auf Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens durch Aufrechnung mit einer Forderung auf Rückzahlung der Investitionszulage; Für die Auszahlung eines Erstattungsbetrags notwendiger Ausschüttungsbeschluss als aufschiebende Bedingung für das ...

  • Justiz Thüringen

    § 37 Abs 5 S 2 KStG 2002, § 27 Abs 2 KStG 2002, § 28 Abs 1 S 3 KStG 2002, § 38 Abs 1 KStG 2002, § 96 Abs 1 Nr 1 InvZulG
    Aufrechnung mit während des Insolvenzverfahrens festgesetztem Körperschaftsteuerguthaben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Aufrechnung mit einem Körperschaftsteuerguthaben nach Insolvenzeröffnung in 2006; Insolvenzrechtliche Begründung des Anspruchs auf Auszahlung eines Teils des Körperschaftsteuerguthabens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zulässigkeit der Aufrechnung mit einem Körperschaftsteuerguthaben nach Insolvenzeröffnung in 2006 - Insolvenzrechtliche Begründung des Anspruchs auf Auszahlung eines Teils des Körperschaftsteuerguthabens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 750
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 17.04.2007 - VII R 27/06

    Aufrechnung gegen den Anspruch auf Erstattung von Grunderwerbsteuer nach

    Auszug aus FG Thüringen, 18.02.2010 - 2 K 215/09
    Auf die steuerrechtliche Entstehung i.S.d. § 38 AO kommt es nicht an (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH -, Urteile vom 5.10.2004 VII R 69/03, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2005, 195; vom 16.01.2007 VII R 7/06, BStBl II 2007, 745; vom 17.04.2007 VII R 27/06, BFH/NV 2007, 1391).

    Es handelt sich um eine Situation, die vergleichbar ist mit den vom BFH entschiedenen Fällen, in denen vor Insolvenz- bzw. Konkurseröffnung geleistete, überhöhte Vorauszahlungen bereits vor Insolvenz- bzw. Konkurseröffnung einen aufschiebend bedingten Erstattungsanspruch begründen, gegen den die Finanzbehörde im Insolvenzverfahren aufrechnen kann, obwohl das die Erstattung auslösende Ereignis selbst erst nach Eröffnung des Verfahrens, nämlich mit Ablauf des Veranlagungszeitraums eintritt (vgl. zur KSt BFH-Urteil vom 12.01.1984 VII R 155/82, juris; zur Grunderwerbsteuer Urteil vom 17.04.2007 VII R 27/06, BStBl II 2009, 589).

  • BFH, 16.01.2007 - VII R 7/06

    Aufrechnung gegen Vorsteuervergütungsanspruch im Insolvenzverfahren

    Auszug aus FG Thüringen, 18.02.2010 - 2 K 215/09
    Auf die steuerrechtliche Entstehung i.S.d. § 38 AO kommt es nicht an (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH -, Urteile vom 5.10.2004 VII R 69/03, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2005, 195; vom 16.01.2007 VII R 7/06, BStBl II 2007, 745; vom 17.04.2007 VII R 27/06, BFH/NV 2007, 1391).
  • BFH, 05.10.2004 - VII R 69/03

    Aufrechnung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Auszug aus FG Thüringen, 18.02.2010 - 2 K 215/09
    Auf die steuerrechtliche Entstehung i.S.d. § 38 AO kommt es nicht an (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH -, Urteile vom 5.10.2004 VII R 69/03, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2005, 195; vom 16.01.2007 VII R 7/06, BStBl II 2007, 745; vom 17.04.2007 VII R 27/06, BFH/NV 2007, 1391).
  • BFH, 12.01.1984 - VII R 155/82
    Auszug aus FG Thüringen, 18.02.2010 - 2 K 215/09
    Es handelt sich um eine Situation, die vergleichbar ist mit den vom BFH entschiedenen Fällen, in denen vor Insolvenz- bzw. Konkurseröffnung geleistete, überhöhte Vorauszahlungen bereits vor Insolvenz- bzw. Konkurseröffnung einen aufschiebend bedingten Erstattungsanspruch begründen, gegen den die Finanzbehörde im Insolvenzverfahren aufrechnen kann, obwohl das die Erstattung auslösende Ereignis selbst erst nach Eröffnung des Verfahrens, nämlich mit Ablauf des Veranlagungszeitraums eintritt (vgl. zur KSt BFH-Urteil vom 12.01.1984 VII R 155/82, juris; zur Grunderwerbsteuer Urteil vom 17.04.2007 VII R 27/06, BStBl II 2009, 589).
  • BFH, 23.02.2011 - I R 20/10

    Keine Aufrechnung gegen ein Körperschaftsteuerguthaben im Insolvenzverfahren -

    Die Klage gegen den auf den Antrag des Klägers hin erteilten Abrechnungsbescheid vom 13. November 2008 (§ 218 Abs. 2 der Abgabenordnung --AO--) blieb erfolglos (Thüringer Finanzgericht --FG--, Urteil vom 18. Februar 2010  2 K 215/09, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2010, 750).
  • FG Niedersachsen, 20.05.2010 - 6 K 408/09

    Aufrechnungsmöglichkeit der Finanzverwaltung mit Körperschaftsteuerguthaben nach

    Denn das Körperschaftsteuerguthaben entstand allein durch die Verwirklichung der körperschaftsteuerlichen Tatbestände bis zum Ablauf des grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Anrechnungsverfahrens als systembedingtes Körperschaftsteuerminderungspotenzial aus der gegenüber ausgeschütteten Gewinnen höheren Besteuerung der Gewinnthesaurierungen (so auch Urteil des Thüringer FG vom 18. Februar 2010 2 K 215/09, EFG 2010, 750, nicht rechtskräftig, Rev. eingelegt, Az. des BFH: I R 20/10).

    Die Durchführung der Ausschüttung stellte damit den Eintritt einer Bedingung i. S. des § 95 Abs. 1 InsO dar, der dem Finanzamt die Möglichkeit zur Aufrechnung mit bereits bestehenden und fälligen Steuerforderungen bietet (so auch Urteil des Thüringer FG vom 18. Februar 2010 2 K 215/09, a.a.O.).

  • FG Düsseldorf, 28.03.2014 - 6 K 4087/11

    Teilwertabschreibung auf verzinsliche eigenkapitalersetzende Darlehensforderungen

    Sowohl der BFH als auch einzelne Finanzgerichte und die überwiegende Auffassung in der Literatur bezweifelten, dass § 1 AStG mit der Niederlassungsfreiheit vereinbar sei (BFH-Urteil vom 29.11.2000 I R 85/99, BStBl II 2002, 720; FG Düsseldorf Urteil vom 19.2.2008 17 K 894/05 E, EFG 2008, 1006; FG Münster Urteil vom 22.2.2008 9 K 509/07 K, F, EFG 2008, 923; FG München vom 17.7.2009 2 K 2798/06, EFG 2010, 750; Wassermeyer, IStR 2001, 113; Schön IStR 2004, 289; Schaumburg, DB 2005, 1129; Rödder, DStR 2004, 1632).
  • FG Thüringen, 09.04.2014 - 3 K 478/12

    Berechnung des Körperschaftsteuererhöhungsbetrages nach § 38 Abs. 5 KStG ohne

    Das Klageverfahren 3 K 876/09 ruhte zunächst wegen der BFH-Verfahren I R 20/10 (Vorinstanz FG Thüringen 2 K 215/09) und I R 107/10 (Vorinstanz FG Hamburg 6 K 290/09).

    Hierzu bestätigte der BFH am 23.02.2011 (I R 20/10 entgegen FG Thüringen 2 K 215/09), dass der Anspruch auf den KSt-Auszahlungsbetrag durch die Fiktion des § 37 Abs. 5 KStG erst mit Ablauf des 31.12.2006 begründet wird.

  • FG Niedersachsen, 20.05.2010 - 6 K 434/09

    Aufrechnung von Insolvenzforderungen mit Körperschaftsteuerguthaben; Recht eines

    Denn das Körperschaftsteuerguthaben entstand allein durch die Verwirklichung der körperschaftsteuerlichen Tatbestände bis zum Ablauf des grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Anrechnungsverfahrens als systembedingtes Köperschaftsteuerminderungspotenzial durch Gewinnthesaurierungen (so auch Urteil des Thüringer FG vom 18. Februar 2010 2 K 215/09, EFG 2010, 750, nicht rechtskräftig, Rev. eingelegt, Az. des BFH: I R 20/10).

    Die Durchführung der Ausschüttung stellte damit den Eintritt einer Bedingung i.S.d. § 95 Abs. 1 InsO dar, der dem Finanzamt die Möglichkeit zur Aufrechnung mit bereits bestehenden und fälligen Steuerforderungen bot (so auch Urteil des Thüringer FG vom 18. Februar 2010 2 K 215/09, a.a.O.).

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Rechtsprechung
   VG Darmstadt, 24.08.2009 - 2 K 215/09.DA   

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https://dejure.org/2009,12612
VG Darmstadt, 24.08.2009 - 2 K 215/09.DA (https://dejure.org/2009,12612)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 24.08.2009 - 2 K 215/09.DA (https://dejure.org/2009,12612)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 24. August 2009 - 2 K 215/09.DA (https://dejure.org/2009,12612)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Pizzeria im Allgemeinen Wohngebiet

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Nachbarn wollen Pizzeria im Allgemeinen Wohngebiet verhindern

  • rechtsindex.de (Pressemitteilung)

    Nachbarn wollen Pizzeria im Allgemeinen Wohngebiet verhindern

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Flächendeckende Versorgung mit Pizza und Pasta

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Pizzeria im Allgemeinen Wohngebiet zulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Pizzeria im Allgemeinen Wohngebiet zulässig - Nachbarschaft muss betriebsübliche Emissionen hinnehmen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Düsseldorf, 06.11.2008 - 9 K 2466/07

    Biergarten für 200 Gäste ist mit Wohnruhe unvereinbar

    Auszug aus VG Darmstadt, 24.08.2009 - 2 K 215/09
    Ein verbrauchernaher Einzugsbereich liegt nicht vor, wenn die Gaststätte auf Besucher ausgerichtet ist, die realistischerweise zum Besuch ein Kraftfahrzeug benutzen, oder wenn die Gaststätte eine Kapazität aufweist, die nicht erwarten lässt, dass sie durch die Bewohner des "Gebiets" in einem ins Gewicht fallenden Umfang ausgelastet wird (VG Düsseldorf, Urt. v. 06.11.2008 - 9 K 2466/07 -, juris, Abs. Nr. 57, nach BVerwG, Beschluss vom 3. September 1998 - 4 B 85.98 -, BRS 60 Nr. 67, und Urteil vom 29. Oktober 1998).

    Die Bezugnahme der Kläger auf die seinerzeit in der Presse dargestellte Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ist nicht weiter-, sondern bei nähere Kenntnis des Urteils vom 18. November 2008 ( 9 K 2466/07, juris) eher irreführend.

  • BVerwG, 03.09.1998 - 4 B 85.98

    Allgemeines Wohngebiet; Zulässigkeit einer Gaststätte; Versorgung des Gebiets.

    Auszug aus VG Darmstadt, 24.08.2009 - 2 K 215/09
    Ein verbrauchernaher Einzugsbereich liegt nicht vor, wenn die Gaststätte auf Besucher ausgerichtet ist, die realistischerweise zum Besuch ein Kraftfahrzeug benutzen, oder wenn die Gaststätte eine Kapazität aufweist, die nicht erwarten lässt, dass sie durch die Bewohner des "Gebiets" in einem ins Gewicht fallenden Umfang ausgelastet wird (VG Düsseldorf, Urt. v. 06.11.2008 - 9 K 2466/07 -, juris, Abs. Nr. 57, nach BVerwG, Beschluss vom 3. September 1998 - 4 B 85.98 -, BRS 60 Nr. 67, und Urteil vom 29. Oktober 1998).
  • BVerwG, 12.08.1999 - 4 CN 4.98

    Bebauungsplan; Sportplatzerweiterung; Sportanlage; Sportlärm;

    Auszug aus VG Darmstadt, 24.08.2009 - 2 K 215/09
    Ein allgemeines Wohngebiet (WA) wird daher nicht allein dadurch funktionslos und damit ungültig, wenn auf den Grundstücken tatsächlich (zunächst) nur Nutzungen verwirklicht werden, die im reinen Wohngebiet zulässig sind (BVerwG; Urt. v. 12.08.1999 - 4 CN 4/98 -, juris).
  • BVerwG, 18.08.1995 - 4 B 183.95

    Ist ein Beherbergungsbetrieb im allgemeinen Wohngebiet zulässig?

    Auszug aus VG Darmstadt, 24.08.2009 - 2 K 215/09
    Ausgangspunkt ist die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 18.08.1995 - 4 B 183.95 -) geklärte Frage,.
  • OVG Saarland, 26.01.2007 - 2 W 27/06

    Vorläufiger Nachbarrechtsschutz gegen Blockheizkraftwerk im allgemeinen

    Auszug aus VG Darmstadt, 24.08.2009 - 2 K 215/09
    Die Kläger sind ferner - mit Blick auf die Rechtsprechung des OVG des Saarlandes vom 26. Januar 2007 - 2 W 27/06 -, juris) der Ansicht, dass für den Fall, dass die Nutzungsänderung nicht generell untersagt werde, angemessene Schutzauflagen als milderes Mittel erforderlich seien.
  • VGH Hessen, 01.08.1991 - 4 TG 1244/91

    Vorläufiger Rechtsschutz des Nachbarn gegen Bauvorhaben

    Auszug aus VG Darmstadt, 24.08.2009 - 2 K 215/09
    a)wenn ein genehmigtes Vorhaben gegen zwingende Vorschriften verstößt und die Voraussetzungen für eine Ausnahme oder Befreiung nicht vorliegen und b) entweder die verletzten Vorschriften nachbarschützend, d.h. dem Schutze des Nachbarn zu dienen bestimmt sind und c) durch das damit rechtswidrige Vorhaben eine tatsächliche Beeinträchtigung des Nachbarn hinsichtlich der durch die Vorschriften geschützten nachbarlichen Belange eintritt oder insbesondere bei nicht dem Nachbarschutz dienenden Vorschriften des Baurechts eine Genehmigung eines Vorhabens bzw. ihre Ausnutzung die vorgegebene Grundstückssituation eines Dritten nachhaltig verändert und dadurch der Nachbar schwer und unerträglich betroffen wird (Hess. VGH, Beschl. v. 09.11.1987 - 4 TG 1913/87 - Beschl. v. 01.08.1991, DVBl. 1992, S. 45, ständige Rechtsprechung).
  • VGH Hessen, 09.11.1987 - 4 TG 1913/87

    Errichtung eines Supermarktes in unmittelbarer Nachbarschaft eines Wohngebietes

    Auszug aus VG Darmstadt, 24.08.2009 - 2 K 215/09
    a)wenn ein genehmigtes Vorhaben gegen zwingende Vorschriften verstößt und die Voraussetzungen für eine Ausnahme oder Befreiung nicht vorliegen und b) entweder die verletzten Vorschriften nachbarschützend, d.h. dem Schutze des Nachbarn zu dienen bestimmt sind und c) durch das damit rechtswidrige Vorhaben eine tatsächliche Beeinträchtigung des Nachbarn hinsichtlich der durch die Vorschriften geschützten nachbarlichen Belange eintritt oder insbesondere bei nicht dem Nachbarschutz dienenden Vorschriften des Baurechts eine Genehmigung eines Vorhabens bzw. ihre Ausnutzung die vorgegebene Grundstückssituation eines Dritten nachhaltig verändert und dadurch der Nachbar schwer und unerträglich betroffen wird (Hess. VGH, Beschl. v. 09.11.1987 - 4 TG 1913/87 - Beschl. v. 01.08.1991, DVBl. 1992, S. 45, ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 17.02.1997 - 4 B 16.97

    Bauplanungsrecht - Funktionslosigkeit einer bauplanerischen Festsetzung,

    Auszug aus VG Darmstadt, 24.08.2009 - 2 K 215/09
    Wenn auch die tatsächliche Nutzung nach den getroffenen Feststellungen überwiegend der in einem reinen Wohngebiet anzutreffenden Nutzung (reine Wohnnutzung) entsprechen mag, so ist das Erreichen des einst durch die Festsetzung als Allgemeines Wohngebiet angestrebten planerischen Zieles nicht ausgeschlossen (dazu Jäde/Dirnberg/Weiß, BauGB/BauNVO, 5. Aufl. 2007, Rdnr. 41 zu § 30 BauGB unter Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 17.02.1997 - 4 B 16.97 -).
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