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   FG Hamburg, 06.02.2014 - 2 K 22/13   

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https://dejure.org/2014,6815
FG Hamburg, 06.02.2014 - 2 K 22/13 (https://dejure.org/2014,6815)
FG Hamburg, Entscheidung vom 06.02.2014 - 2 K 22/13 (https://dejure.org/2014,6815)
FG Hamburg, Entscheidung vom 06. Februar 2014 - 2 K 22/13 (https://dejure.org/2014,6815)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HmbZWStG § 2 Abs. 5c
    Zweitwohnungsteuer: Ausnahmeregelung für Verheiratete

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zweitwohnungsteuer: Ausnahmeregelung für Verheiratete

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zweitwohnungsteuer in Hamburg - Ausnahmeregelung für Verheiratete

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 1054
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00

    Zweitwohnungsteuer II

    Auszug aus FG Hamburg, 06.02.2014 - 2 K 22/13
    Nach der Entstehungsgeschichte der Vorschrift sollte mit der 2006 eingeführten Gesetzesänderung die Zweitwohnungsteuer an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.10.2005 (1 BvR 1232/00, 1 BvR 2627/03, BVerfGE 114, 316) angepasst werden.

    Eine Regelung, welche unter Anknüpfung an diese melderechtlichen Vorgaben generell die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer für Nebenwohnungen vorsieht, verstößt dementsprechend gegen Art. 6 Abs. 1 GG, weil es für Verheiratete ausgeschlossen ist, die Wohnung am Beschäftigungsort trotz deren vorwiegender Nutzung zum Hauptwohnsitz zu bestimmen und damit der Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer zu entgehen, während Personen, die nicht infolge einer ehelichen Bindung von der Verlegung ihres melderechtlichen Hauptwohnsitzes an ihren Beschäftigungsort abgehalten werden, einer steuerlichen Belastung durch Anmeldung ihres Hauptwohnsitzes am Beschäftigungsort entgehen können (BVerfGE 114, 316; BFH-Urteil vom 13.04.2011 II R 67/08, BStBl II 2012, 389).

    Der Aufwand als ein äußerlich erkennbarer Zustand, für den Mittel verwendet werden, ist typischerweise Ausdruck und Indikator der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, ohne dass es darauf ankäme, von wem und mit welchen Mitteln dieser finanziert wird und welchen Zwecken er des Näheren dient (BVerfG Beschlüsse vom 11.10.2005 1BvR 1232/00, 1 BvR 2627/03, BVerfGE 114, 316 m. w. N.; vom 06.12.1983 2 BvR 1275/79, BVerfGE 65, 325).

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus FG Hamburg, 06.02.2014 - 2 K 22/13
    Der Aufwand als ein äußerlich erkennbarer Zustand, für den Mittel verwendet werden, ist typischerweise Ausdruck und Indikator der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, ohne dass es darauf ankäme, von wem und mit welchen Mitteln dieser finanziert wird und welchen Zwecken er des Näheren dient (BVerfG Beschlüsse vom 11.10.2005 1BvR 1232/00, 1 BvR 2627/03, BVerfGE 114, 316 m. w. N.; vom 06.12.1983 2 BvR 1275/79, BVerfGE 65, 325).

    Die unterscheidende Berücksichtigung der Gründe für den Aufenthalt zum Zwecke der Abgrenzung des Kreises der Steuerpflichtigen ist damit im Rahmen der Aufwandsteuer ein sachfremdes Kriterium und hat vor Art. 3 Abs. 1 GG keinen Bestand (BVerfG-Beschluss vom 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79, BVerfGE 65, 325, 357; Nichtannahmebeschlüsse vom 17.02.2010 1 BvR 529/09, HFR 2010, 648 sowie 1 BvR 2664/09, BFH/NV 2010, 1070).

  • BFH, 21.02.2013 - V R 27/11

    Zur Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist bei ressortfremden Grundlagenbescheiden -

    Auszug aus FG Hamburg, 06.02.2014 - 2 K 22/13
    Auch bei einem eindeutigen Gesetzeswortlaut kann eine Gesetzeslücke vorliegen (BFH-Urteile vom 11.02.2010 V R 38/08, BStBl II 2010, 873; vom 21.02.2013 V R 27/11, BStBl II 2013, 529, jeweils m. w. N.).

    Zur Lückenfüllung kommen insbesondere Analogie, teleologische Extension oder Reduktion in Betracht (BFH-Urteile vom 11.02.2010 V R 38/08, BStBl II 2010, 873; vom 21.02.2013 V R 27/11, BStBl II 2013, 529, jeweils m. w. N.).

  • BFH, 11.02.2010 - V R 38/08

    Keine Steuerberechnung nach vereinnahmten Entgelten aufgrund fehlender

    Auszug aus FG Hamburg, 06.02.2014 - 2 K 22/13
    Auch bei einem eindeutigen Gesetzeswortlaut kann eine Gesetzeslücke vorliegen (BFH-Urteile vom 11.02.2010 V R 38/08, BStBl II 2010, 873; vom 21.02.2013 V R 27/11, BStBl II 2013, 529, jeweils m. w. N.).

    Zur Lückenfüllung kommen insbesondere Analogie, teleologische Extension oder Reduktion in Betracht (BFH-Urteile vom 11.02.2010 V R 38/08, BStBl II 2010, 873; vom 21.02.2013 V R 27/11, BStBl II 2013, 529, jeweils m. w. N.).

  • BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 529/09

    Zweitwohnungsteuer in "Kinderzimmerfällen"; Anknüpfung an das Melderecht

    Auszug aus FG Hamburg, 06.02.2014 - 2 K 22/13
    Die unterscheidende Berücksichtigung der Gründe für den Aufenthalt zum Zwecke der Abgrenzung des Kreises der Steuerpflichtigen ist damit im Rahmen der Aufwandsteuer ein sachfremdes Kriterium und hat vor Art. 3 Abs. 1 GG keinen Bestand (BVerfG-Beschluss vom 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79, BVerfGE 65, 325, 357; Nichtannahmebeschlüsse vom 17.02.2010 1 BvR 529/09, HFR 2010, 648 sowie 1 BvR 2664/09, BFH/NV 2010, 1070).
  • BFH, 28.02.2003 - II B 9/02

    NZB: grundsätzliche Bedeutung; Zweitwohnungssteuer

    Auszug aus FG Hamburg, 06.02.2014 - 2 K 22/13
    Diese Voraussetzungen sind verfassungsrechtlich unbedenklich (BFH-Urteil vom 05.03.1997 II R 41/95, BFHE 182, 249, DStRE 1997, 611; BFH-Beschluss vom 28.02.2003 II B 9/02, BFH/NV 2003, 837).
  • VGH Bayern, 21.02.2013 - 4 ZB 12.1040

    Zweitwohnungsteuer; keine überwiegende Nutzung der Nebenwohnung;

    Auszug aus FG Hamburg, 06.02.2014 - 2 K 22/13
    Denn für den Fall, dass die Zweitwohnung einer verheirateten, nicht dauernd getrennt lebenden Person nicht die - aus beruflichen Gründen - vorwiegend genutzte Wohnung (und damit melderechtlich Nebenwohnung) ist, besteht kein hinreichend sachlicher Grund für eine unterschiedliche Behandlung von verheirateten und ledigen Berufstätigen mit der Konsequenz, dass nur ledige Berufstätige, nicht aber Verheiratete Zweitwohnungsteuer zahlen müssten (vgl. Bay. Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 21.02.2013, 4 ZB 12.1040, juris).
  • BFH, 05.03.1997 - II R 41/95

    Hamburgisches Zweitwohnungsteuergesetz - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus FG Hamburg, 06.02.2014 - 2 K 22/13
    Diese Voraussetzungen sind verfassungsrechtlich unbedenklich (BFH-Urteil vom 05.03.1997 II R 41/95, BFHE 182, 249, DStRE 1997, 611; BFH-Beschluss vom 28.02.2003 II B 9/02, BFH/NV 2003, 837).
  • BFH, 13.04.2011 - II R 67/08

    Regelungsinhalt und Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWStG

    Auszug aus FG Hamburg, 06.02.2014 - 2 K 22/13
    Eine Regelung, welche unter Anknüpfung an diese melderechtlichen Vorgaben generell die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer für Nebenwohnungen vorsieht, verstößt dementsprechend gegen Art. 6 Abs. 1 GG, weil es für Verheiratete ausgeschlossen ist, die Wohnung am Beschäftigungsort trotz deren vorwiegender Nutzung zum Hauptwohnsitz zu bestimmen und damit der Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer zu entgehen, während Personen, die nicht infolge einer ehelichen Bindung von der Verlegung ihres melderechtlichen Hauptwohnsitzes an ihren Beschäftigungsort abgehalten werden, einer steuerlichen Belastung durch Anmeldung ihres Hauptwohnsitzes am Beschäftigungsort entgehen können (BVerfGE 114, 316; BFH-Urteil vom 13.04.2011 II R 67/08, BStBl II 2012, 389).
  • BFH, 05.03.1997 - II R 28/95

    Zweitwohnungsteuer Hamburg

    Auszug aus FG Hamburg, 06.02.2014 - 2 K 22/13
    Da der Konsumzweck für den Begriff der Aufwandsteuer unerheblich ist, sind auch solche Zweitwohnungen in die Steuerpflicht einbezogen, die aus Gründen des Berufs oder der Ausbildung bewohnt werden (vgl. BFH-Urteil vom 05.03.1997 II R 28/95, BStBl II 1997, 469, 471 zum HmbZWStG a. F.).
  • BFH, 30.09.2015 - II R 13/14

    Keine Hamburger Zweitwohnungsteuer für eine aus beruflichen Gründen gehaltene

    Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 6. Februar 2014  2 K 22/13 und der Bescheid über Zweitwohnungsteuer für 2011 und 2012 vom 20. September 2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 27. Dezember 2012 aufgehoben.

    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2014, 1054 veröffentlicht.

  • VerfGH Bayern, 12.01.2015 - 30-VI-13

    Einschränkende Auslegung des Ausnahmetatbestands einer Zweitwohnungsteuersatzung

    Auch die Anwendung des Gleichheitssatzes spricht für die Annahme einer Regelungslücke im Sinn der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. FG Hamburg vom 6.2.2014 EFG 2014, 1054 ff.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.07.2014 - 1 L 122/11

    Ausnahme von der Zweitwohnungssteuerpflicht für die berufliche Wohnung eines

    Zum anderen tritt die melderechtliche "Zwangslage" dann nicht ein, wenn der Steuerpflichtige aus anderen Gründen die Zweitwohnung ohnehin nicht als Hauptwohnung melden könnte (FG Hamburg, Urteil vom 6. Februar 2014 - 2 K 22/13 -, juris).
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