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   FG Sachsen, 02.02.2009 - 2 K 2215/07 (Kg)   

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https://dejure.org/2009,30463
FG Sachsen, 02.02.2009 - 2 K 2215/07 (Kg) (https://dejure.org/2009,30463)
FG Sachsen, Entscheidung vom 02.02.2009 - 2 K 2215/07 (Kg) (https://dejure.org/2009,30463)
FG Sachsen, Entscheidung vom 02. Februar 2009 - 2 K 2215/07 (Kg) (https://dejure.org/2009,30463)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeldrechtliche Berufsausbildung bei Teilnahme an Sprach- und sonstigen Einzelkursen mit einer wöchentlichen Unterrichts- bzw. Kurszeit von jeweils weniger als zehn Stunden während eines einjährigen Au-pair-Aufenthalts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeldrechtliche Berufsausbildung bei Teilnahme an Sprach- und sonstigen Einzelkursen mit einer wöchentlichen Unterrichts- bzw. Kurszeit von jeweils weniger als zehn Stunden während eines einjährigen Au-pair-Aufenthalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 09.06.1999 - VI R 24/99

    Kindergeld/-freibetrag: Auslandssprachaufenthalt als Berufsausbildung

    Auszug aus FG Sachsen, 02.02.2009 - 2 K 2215/07
    Ist beispielsweise der Auslandssprachaufenthalt in einer Ausbildungs-/Studienordnung vorgeschrieben oder empfohlen, so ist er in der Regel anzuerkennen (BFH-Urteil vom 9. Juni 1999 - VI R 24/99, BFH/NV 2000, 27 ).

    Die Rechtsprechung hat zwar erkannt, dass ohne weiteres von Berufsausbildung auszugehen ist, wenn der Sprachaufenthalt mit anerkannten Formen der Berufsausbildung verbunden wird, z. B. dem Besuch einer allgemeinbildenden Schule, eines Colleges oder einer ausländischen Universität (vgl. BFH-Urteil vom 9. Juni.1999 - VI R 24/99, BFH/NV 2000, 27 ); dies setzt jedoch voraus, dass im Rahmen des Auslandsaufenthaltes das übliche Bildungsprogramm der Schule bzw. des Colleges absolviert wird.

  • BFH, 09.06.1999 - VI R 34/98

    Berufsausbildung von Kindern

    Auszug aus FG Sachsen, 02.02.2009 - 2 K 2215/07
    Aus dem Vortrag des Klägers sind Anhaltspunkte dafür zu entnehmen, dass das Kind an dieser Lehrveranstaltung mit dem Ziel der Erlangung eines fachlich anerkannten Abschlusses teilgenommen habe (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 9. Juni 1999 - VI R 34/98, BStBl II 1999, 705 hinsichtlich eines Abschlusses als "associate degree"; vom 14. November 2000 VI R 128/00, BStBl II 2001, 495 hinsichtlich eines Abschlusses als "Master of Laws").

    Des Weiteren muss ein Abschluss im Ausland erreichbar sein (BFH-Urteil vom 9. Juni 1999 - VI R 34/98, BStBl II 1999, 705 ).

  • BFH, 09.06.1999 - VI R 143/98

    Berufsausbildung von Kindern

    Auszug aus FG Sachsen, 02.02.2009 - 2 K 2215/07
    Werden 10 Unterrichtsstunden je Woche nicht erreicht, so kann die Teilnahme an einem Sprachkurs mit einer geringeren Unterrichtsstundenzahl anerkannt werden, wenn er der üblichen Vorbereitung auf einen anerkannten Prüfungsabschluss dient und das Kind den Prüfungsabschluss anstrebt (BFH-Urteil vom 9. Juni 1999 - VI R 143/98, BFH/NV 1999, 1685 ).
  • FG Düsseldorf, 23.01.2007 - 10 K 5107/05

    Verfassungsmäßigkeit; Kindergeld; Aufenthaltsgestattung; Duldung; Abgelehnter

    Auszug aus FG Sachsen, 02.02.2009 - 2 K 2215/07
    Wird gegen diesen Bescheid Einspruch eingelegt, verlängert sich die Geltungsdauer des Ablehnungsbescheides bis zur Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung, weil die Behörde im Einspruchsverfahren die Sach- und Rechtslage noch einmal umfassend überprüft (§ 367 Abs. 2 Satz 1 AO ) und weil der daraufhin angegriffene Bescheid gemäß § 44 Abs. 2 FGO in der Gestalt zum Gegenstand des Verfahrens wird, die er durch die Einspruchsentscheidung gefunden hat (Finanzgericht - FG - Düsseldorf, Urteil vom 23. Januar 2007 - 10 K 5107/05 Kg, EFG 2007, 600 ).
  • FG Düsseldorf, 27.02.1998 - 18 K 6937/97

    Anspruch auf Kindergeld nach Abschluss der gymnasialen Schulausbildung für die

    Auszug aus FG Sachsen, 02.02.2009 - 2 K 2215/07
    Ferner ist ein Psychologiekurs im Ausland grundsätzlich nicht darauf gerichtet, die landessprachlichen Kenntnisse der Teilnehmer systematisch und theoretisch fundiert zu vertiefen, daher sind auch besondere Umstände der genannten Art, die ein unschädliches Unterschreiten des regelmäßig erforderlichen wöchentlichen Sprachunterrichts von 10 Unterrichtsstunden rechtfertigen könnten, im anhängigen Verfahren nicht gegeben (Urteil des FG Düsseldorf, Urteil vom 27. Februar 1998 - 18 K 6937/97 Kg, Juris-Dokument).
  • BFH, 25.07.2001 - VI R 164/98

    § 15 a EStG : Einlageminderung ist kein Beteiligungsgewinn

    Auszug aus FG Sachsen, 02.02.2009 - 2 K 2215/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) beschränkt sich der Regelungsgehalt eines Bescheides, durch den ein Antrag auf die Festsetzung von Kindergeld abgelehnt wird, auf die Regelung des Anspruchs auf Kindergeld für die Vergangenheit und für den Monat, in dem der Bescheid bekannt gegeben wird (BFH-Urteil vom 25. Juli 2001 - VI R 164/98, BStBl II 2002, 88 ).
  • BFH, 14.11.2000 - VI R 128/00

    Kindergeld/-freibetrag: Ermittlung des Jahresgrenzbetrages

    Auszug aus FG Sachsen, 02.02.2009 - 2 K 2215/07
    Aus dem Vortrag des Klägers sind Anhaltspunkte dafür zu entnehmen, dass das Kind an dieser Lehrveranstaltung mit dem Ziel der Erlangung eines fachlich anerkannten Abschlusses teilgenommen habe (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 9. Juni 1999 - VI R 34/98, BStBl II 1999, 705 hinsichtlich eines Abschlusses als "associate degree"; vom 14. November 2000 VI R 128/00, BStBl II 2001, 495 hinsichtlich eines Abschlusses als "Master of Laws").
  • FG Hamburg, 24.07.2001 - I 203/99

    Zur Anerkennung eines Au-Pair-Aufenthalts als Berufsausbildung

    Auszug aus FG Sachsen, 02.02.2009 - 2 K 2215/07
    Da in diesem zweiten Halbjahr zudem der Sprachunterricht entfiel, fällt die Teilnahme an dem Collegekurs quantitativ nicht ins Gewicht (Urteil des FG Hamburg vom 24. Januar 2001 - I 203/99, juris-Dokument).
  • BFH, 25.08.2009 - III R 21/06
    Auszug aus FG Sachsen, 02.02.2009 - 2 K 2215/07
    Ob ein darüberhinausgehendes Begehren gleichwohl zulässig ist, ist Gegenstand eines anhängigen Revisionsverfahrens (Az. III R 21/06) vor dem BFH.
  • BFH, 25.07.2001 - VI R 78/98

    Kindergeld: Bindungswirkung von Ablehnungsentscheidungen

    Auszug aus FG Sachsen, 02.02.2009 - 2 K 2215/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) beschränkt sich der Regelungsgehalt eines Bescheides, durch den ein Antrag auf die Festsetzung von Kindergeld abgelehnt wird, auf die Regelung des Anspruchs auf Kindergeld für die Vergangenheit und für den Monat, in dem der Bescheid bekannt gegeben wird (BFH-Urteil vom 25. Juli 2001 - VI R 164/98, BStBl II 2002, 88 ).
  • BFH, 19.02.2002 - VIII R 83/00

    Ein Geschichtskurs von wöchentlich 2 1/2 Zeitstunden im Rahmen eines

  • FG Köln, 29.09.2010 - 12 K 528/09

    Bindungswirkung eines zuvor ergangenen Ablehnungsbescheides; Ursächlichkeit einer

    Daraus folgt, dass es nach Auffassung zahlreicher Finanzgerichte für Kindergeldmonate, die zeitlich nach Ergehen der Einspruchsentscheidung liegen, an der Durchführung des Vorverfahrens im Sinne des § 44 Abs. 1 FGO fehlt (vgl. u.a. FG Düsseldorf vom 23. Januar 2007 10 K 5107/05 Kg, EFG 2007, 600; Sächsisches FG vom 2. Februar 2009 2 K 2215/07 Kg, Niedersächsisches FG vom 11. September 2009 9 K 259/06, EFG 2010, 225; FG Brandenburg vom 15. Dezember 2009 10 K 10249 B).
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