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   FG Niedersachsen, 14.12.2007 - 2 K 224/07   

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https://dejure.org/2007,10859
FG Niedersachsen, 14.12.2007 - 2 K 224/07 (https://dejure.org/2007,10859)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.12.2007 - 2 K 224/07 (https://dejure.org/2007,10859)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. Dezember 2007 - 2 K 224/07 (https://dejure.org/2007,10859)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Rückstellungen wegen drohender Rückforderung von Honorar

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 249 Abs. 1 S. 1 HGB; § 5 Abs. 1 S. 1 EStG
    Maßgeblichkeit der in der Steuerbilanz ausgewiesenen ungewissen Verbindlichkeiten für die Handelsbilanz; Voraussetzung für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten; Zulässigkeit von Rückstellungen wegen drohender Rückforderung von einem Honorar; Zum ...

  • Betriebs-Berater

    Eingeschränkte Rückstellung für drohende Rückforderung von (Arzt-) Honoraren

  • Judicialis

    HGB § 249 Abs. 1 S. 1; ; EStG § 5 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 249 Abs. 1 Satz 1
    Rückstellungen wegen drohender Honorarrückforderung - Rückstellung; Verbindlichkeiten; Latente Rückforderungssituation

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rückstellungen wegen drohender Honorarrückforderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rückstellung wegen drohender Honorarrückforderungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Maßgeblichkeit der in der Steuerbilanz ausgewiesenen ungewissen Verbindlichkeiten für die Handelsbilanz; Voraussetzung für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten; Zulässigkeit von Rückstellungen wegen drohender Rückforderung von einem Honorar; Zum ...

Papierfundstellen

  • BB 2008, 2008
  • EFG 2008, 1105
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 19.10.2005 - XI R 64/04

    Verbindlichkeitsrückstellung: Wahrscheinlichkeit des Bestehens der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.12.2007 - 2 K 224/07
    Voraussetzung für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH eine betrieblich veranlasste und in der Vergangenheit wirtschaftlich verursachte, aber dem Grunde und/oder der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeit gegenüber einem Dritten, sofern wahrscheinlich ist, dass die Verbindlichkeit besteht oder entstehen wird und der Steuerpflichtige in Anspruch genommen wird (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 19.10.2005, XI R 64/04 BStBl. II 2006, 371;vom 25. März 2004, IV R 35/02, BFHE 206, 25.

    Der Steuerpflichtige darf im Hinblick auf seine Inanspruchnahme nicht die pessimistischste Alternative wählen; auch für die Inanspruchnahme müssen mehr Gründe dafür als dagegen sprechen (vgl. z.B. BFH, Beschluss vom 6. Mai 2003, VIII B 163/02, BFH/NV 2003, 1313; BFH v. 19.10.2005, XI R 64/04, BStBl. II 2006, 371) Berger/M. Ring, a.a.O., § 249 HGB Anm. 42f.; Schmidt/Weber-Grellet, a.a.O., § 5 Rz. 376, m.w.N.).

  • BFH, 30.01.2002 - I R 68/00

    Rückstellungen - Auflösung nicht vor rechtskräftiger Klageabweisung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.12.2007 - 2 K 224/07
    Anders wäre der Fall u.U. zu beurteilen, wenn die KZVN den Kläger persönlich in Anspruch genommen hätte (dazu vgl. BFH-Urteil vom 30. Januar 2002, I R 68/00, BFHE 197, 530, BStBl II 2002, 688) oder wenn aufgrund anderer Umstände überwiegend wahrscheinlich war, dass die KZVN einer generelle Rückforderung vornehmen würde.

    Der zu beurteilende Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung ist daher auf die am Bilanzstichtag --objektiv-- bestehenden Verhältnisse zu beziehen (BFH-Urteil in BFHE 197, 530 , BStBl II 2002, 688).

  • BSG, 08.02.2006 - B 6 KA 25/05 R

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Verwendung des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.12.2007 - 2 K 224/07
    Die Nichtanwendung des sogenannten floatenden Punktwertes als Verteilungsmaßstab sei, nachdem das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen noch im Urteil vom 27.10.2004 einen solchen Verteilungsmaßstab für sachgerecht gehalten habe, erst durch Urteil des Bundessozialgerichts vom 08.02.2005 (B 6 KA 25/05 R) geklärt worden.
  • BFH, 19.11.2003 - I R 77/01

    Rückstellung und Teilwertabschreibung bei Schadstoffbelastung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.12.2007 - 2 K 224/07
    Eine Verbindlichkeit, auch eine ungewisse Verbindlichkeit, muss bereits eine wirtschaftliche Belastung darstellen (vgl. BFH-Urteile vom 6. April 2000, IV R 31/99, BFHE 192, 64, BStBl II 2001, 536, undvom 19. November 2003, I R 77/01, BFHE 204, 135).
  • BFH, 13.05.1998 - VIII R 58/96

    Keine Rückstellung für künftige Abgabepflichten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.12.2007 - 2 K 224/07
    Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteile vom 1. August 1984, I R 88/80, BFHE 142, 226, BStBl II 1985, 44, undvom 13. Mai 1998, VIII R 58/96, BFH/NV 1999, 27; vgl. auch Berger/M. Ring in Beck'scher Bilanzkommentar, 5. Aufl., § 249 HGB Anm. 33) besteht eine ausreichende Wahrscheinlichkeit, wenn nach den am Bilanzstichtag objektiv gegebenen und bis zur Aufstellung der Bilanz subjektiv erkennbaren Verhältnissen mehr Gründe für als gegen das Bestehen der Verbindlichkeit sprechen.
  • BFH, 01.08.1984 - I R 88/80

    Rückstellungsbildung: Zur Frage, wann die Inanspruchnahme aus einer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.12.2007 - 2 K 224/07
    Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteile vom 1. August 1984, I R 88/80, BFHE 142, 226, BStBl II 1985, 44, undvom 13. Mai 1998, VIII R 58/96, BFH/NV 1999, 27; vgl. auch Berger/M. Ring in Beck'scher Bilanzkommentar, 5. Aufl., § 249 HGB Anm. 33) besteht eine ausreichende Wahrscheinlichkeit, wenn nach den am Bilanzstichtag objektiv gegebenen und bis zur Aufstellung der Bilanz subjektiv erkennbaren Verhältnissen mehr Gründe für als gegen das Bestehen der Verbindlichkeit sprechen.
  • BFH, 06.04.2000 - IV R 31/99

    Gesamte Einnahmen aus dem Verkauf des Kokains

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.12.2007 - 2 K 224/07
    Eine Verbindlichkeit, auch eine ungewisse Verbindlichkeit, muss bereits eine wirtschaftliche Belastung darstellen (vgl. BFH-Urteile vom 6. April 2000, IV R 31/99, BFHE 192, 64, BStBl II 2001, 536, undvom 19. November 2003, I R 77/01, BFHE 204, 135).
  • BFH, 25.03.2004 - IV R 35/02

    Rückstellung für Wiederaufbereitung von Bauschutt

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.12.2007 - 2 K 224/07
    Voraussetzung für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH eine betrieblich veranlasste und in der Vergangenheit wirtschaftlich verursachte, aber dem Grunde und/oder der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeit gegenüber einem Dritten, sofern wahrscheinlich ist, dass die Verbindlichkeit besteht oder entstehen wird und der Steuerpflichtige in Anspruch genommen wird (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 19.10.2005, XI R 64/04 BStBl. II 2006, 371;vom 25. März 2004, IV R 35/02, BFHE 206, 25.
  • BFH, 06.05.2003 - VIII B 163/02

    Gewährleistungsverpflichtung, Pauschalrückstellungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.12.2007 - 2 K 224/07
    Der Steuerpflichtige darf im Hinblick auf seine Inanspruchnahme nicht die pessimistischste Alternative wählen; auch für die Inanspruchnahme müssen mehr Gründe dafür als dagegen sprechen (vgl. z.B. BFH, Beschluss vom 6. Mai 2003, VIII B 163/02, BFH/NV 2003, 1313; BFH v. 19.10.2005, XI R 64/04, BStBl. II 2006, 371) Berger/M. Ring, a.a.O., § 249 HGB Anm. 42f.; Schmidt/Weber-Grellet, a.a.O., § 5 Rz. 376, m.w.N.).
  • BFH, 28.03.2000 - VIII R 77/96

    Rückstellung bei Wandlung des Kaufvertrags

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.12.2007 - 2 K 224/07
    c) Darüber hinaus muss die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme objektiv zum Bilanzstichtag gegeben sein (BFH-Urteil vom 28. März 2000, VIII R 77/96, BFHE 191, 339, BStBl II 2002, 227; Schmidt/Weber-Grellet, a.a.O., § 5 Rz. 376, 377).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.10.2004 - L 3 KA 62/04

    Honorarberechnung für einen Zahnarzt; Umfang der vertragszahnärztlichen

  • FG Bremen, 08.02.2012 - 1 K 32/10

    Rückstellung eines Arztes wegen Regressforderungen der Krankenkassen

    Es müssen mehr Gründe für eine Inanspruchnahme als dagegen sprechen (vgl. BFH-Urteil vom 19. Oktober 2005 XI R 64/04, BFHE 211, 475 , BStBl II 2006, 371 ; FG Niedersachsen, Urteil vom 14. Dezember 2007 2 K 224/07, EFG 2008, 1105 ).

    Vielmehr ist es erforderlich, dass hinreichend konkrete Anzeichen dafür vorliegen, dass die zuständige Kassenärztliche Vereinigung ihn konkret in Anspruch nehmen will (vgl. FG Niedersachsen, Urteil vom 14. Dezember 2007 2 K 224/07, EFG 2008, 1105 ).

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