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   FG Rheinland-Pfalz, 23.03.2011 - 2 K 2248/10   

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FG Rheinland-Pfalz, 23.03.2011 - 2 K 2248/10 (https://dejure.org/2011,20530)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.03.2011 - 2 K 2248/10 (https://dejure.org/2011,20530)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. März 2011 - 2 K 2248/10 (https://dejure.org/2011,20530)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 64 Abs 2 S 1 EStG 2009, § 62 Abs 1 Nr 1 EStG 2009, § 62 Abs 2 EStG 2009, § 63 Abs 1 Nr 1 EStG 2009, § 32 Abs 1 EStG 2009
    (Zur Kindergeldberechtigung i.S. von §§ 64 Abs. 2 Satz 1 EStG, 3 Abs. 2 Satz 1 BKGG eines im EU-Ausland lebenden Elternteils - Kindergeldberechtigung eines im Inland lebenden, hier eine selbständige Erwerbstätigkeit ausübenden Elternteils eines im EU-Ausland lebenden Kindes ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Der Anspruch auf Familienleistungen in einem Mitgliedstaat wird trotz Verlegung des Wohnsitzes in einen anderen Mitgliedstaat "beibehalten"; Die Auflösung der Anspruchskonkurrenz fällt in die Regelungskompetenz des nationalen Gesetzgebers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeld für im EU-Ausland lebenden Elternteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 1323
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 26.11.2009 - C-363/08

    Slanina - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Familienbeihilfe -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.03.2011 - 2 K 2248/10
    d 2) Der EuGH hat in der Rechtssache "Slanina" zum Fall einer geschiedenen, nicht erwerbstätigen Klägerin, die mit ihrem Kind von Österreich nach Griechenland gezogen war, während der Kindesvater weiterhin in Österreich wohnte und dort eine Beschäftigung ausübte, entschieden, die Klägerin behalte gemäß Art. 73 der VO (EWG) Nr. 1408/71 ihren Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe auch nach dem Wegzug nach Griechenland, obwohl der Kindesvater die Familienbeihilfe in seinem Wohnmitgliedstaat beziehen könnte (vgl. EuGH, Urteil vom 26. November 2009, C-363/08, Slanina, Slg. 2009, I-11111 ähnlich bereits zuvor EuGH, Urteile vom 10. Oktober 1996, C-245/94 und C-312/94, Höver/Zachow, Slg. 1996, I-04895; EuGH, Urteil vom 05. Februar 2002, C-255/99, Humer, Slg. 2002, I-01205).

    Wenn die Gewährung einer Beihilfe dem Ausgleich von Familienlasten diene, sei es ohne Bedeutung, welcher Elternteil sie in Anspruch nehmen wolle (vgl. EuGH, Höver/Zachow, Rn. 37; EuGH, Slanina, Rn. 31).

  • EuGH, 04.05.1999 - C-262/96

    Sürül

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.03.2011 - 2 K 2248/10
    Die VO (EG) Nr. 883/2004 ist zwar sowohl persönlich (Art. 2 Abs. 1) als auch sachlich (vgl. zum deutschen Kindergeld als "Familienleistung" i.S. der VO z.B. EuGH, Urteil vom 04. Mai 1999, C-262/96 "Sürül") anwendbar.
  • EuGH, 10.10.1996 - C-245/94

    Hoever und Zachow / Land Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.03.2011 - 2 K 2248/10
    d 2) Der EuGH hat in der Rechtssache "Slanina" zum Fall einer geschiedenen, nicht erwerbstätigen Klägerin, die mit ihrem Kind von Österreich nach Griechenland gezogen war, während der Kindesvater weiterhin in Österreich wohnte und dort eine Beschäftigung ausübte, entschieden, die Klägerin behalte gemäß Art. 73 der VO (EWG) Nr. 1408/71 ihren Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe auch nach dem Wegzug nach Griechenland, obwohl der Kindesvater die Familienbeihilfe in seinem Wohnmitgliedstaat beziehen könnte (vgl. EuGH, Urteil vom 26. November 2009, C-363/08, Slanina, Slg. 2009, I-11111 ähnlich bereits zuvor EuGH, Urteile vom 10. Oktober 1996, C-245/94 und C-312/94, Höver/Zachow, Slg. 1996, I-04895; EuGH, Urteil vom 05. Februar 2002, C-255/99, Humer, Slg. 2002, I-01205).
  • BFH, 22.12.2008 - III B 156/07

    Kein Anspruch auf Kindergeld nach Wegzug in das EU-Ausland - Darlegung der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.03.2011 - 2 K 2248/10
    Mit dem hiernach durch die kindergeldrechtlichen Bestimmungen vorrangig verfolgten Zweck der steuerlichen Entlastung wäre es nicht vereinbar, Personen Kindergeld zu gewähren, die - wie die Kindesmutter im Streitfall - mit ihren Einkünften nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegen (vgl. auch BFH, Beschluss vom 14. November 2008, III B 17/08, BFH/NV 2009, 380; BFH, Beschluss vom 22. Dezember 2008, III B 156/07, BFH/NV 2009, 580, wonach die Anknüpfung der Kindergeldberechtigung an die Voraussetzungen nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 EStG nicht gegen Europarecht verstößt).
  • EuGH, 05.02.2002 - C-255/99

    KINDER GESCHIEDENER ELTERN KÖNNEN VON DEM MITGLIEDSTAAT, IN DEM DER SÄUMIGE

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.03.2011 - 2 K 2248/10
    d 2) Der EuGH hat in der Rechtssache "Slanina" zum Fall einer geschiedenen, nicht erwerbstätigen Klägerin, die mit ihrem Kind von Österreich nach Griechenland gezogen war, während der Kindesvater weiterhin in Österreich wohnte und dort eine Beschäftigung ausübte, entschieden, die Klägerin behalte gemäß Art. 73 der VO (EWG) Nr. 1408/71 ihren Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe auch nach dem Wegzug nach Griechenland, obwohl der Kindesvater die Familienbeihilfe in seinem Wohnmitgliedstaat beziehen könnte (vgl. EuGH, Urteil vom 26. November 2009, C-363/08, Slanina, Slg. 2009, I-11111 ähnlich bereits zuvor EuGH, Urteile vom 10. Oktober 1996, C-245/94 und C-312/94, Höver/Zachow, Slg. 1996, I-04895; EuGH, Urteil vom 05. Februar 2002, C-255/99, Humer, Slg. 2002, I-01205).
  • BFH, 14.11.2008 - III B 17/08

    Kein Kindergeld nach Wegzug in das EU-Ausland

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.03.2011 - 2 K 2248/10
    Mit dem hiernach durch die kindergeldrechtlichen Bestimmungen vorrangig verfolgten Zweck der steuerlichen Entlastung wäre es nicht vereinbar, Personen Kindergeld zu gewähren, die - wie die Kindesmutter im Streitfall - mit ihren Einkünften nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegen (vgl. auch BFH, Beschluss vom 14. November 2008, III B 17/08, BFH/NV 2009, 380; BFH, Beschluss vom 22. Dezember 2008, III B 156/07, BFH/NV 2009, 580, wonach die Anknüpfung der Kindergeldberechtigung an die Voraussetzungen nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 EStG nicht gegen Europarecht verstößt).
  • FG Bremen, 10.11.2011 - 3 K 26/11

    Vorrangige Kindergeldanspruchsberechtigung der im EU-Ausland wohnenden Großmutter

    Die Klägerin ist der Ansicht, dass die von der Beklagten in ihrer Einspruchsentscheidung vertretene Auffassung nicht zutreffe, und beruft sich zur Begründung auf das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 23. März 2011 2 K 2248/10 (EFG 2011, 1323).

    Soweit das FG Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 23. März 2011 2 K 2248/10 (EFG 2011, 1323, juris Rz 33 f.) in einem ähnlich gelagerten Fall die Gewährung von Kindergeld an eine in Polen wohnhafte und ohne die Fiktion in Art. 60 Abs. 1 Satz 2 DVO (EG) 987/2009 nicht den deutschen Rechtsvorschriften unterliegende Person mit der Begründung abgelehnt hat, dies verstoße gegen die den deutschen kindergeldrechtlichen Bestimmungen zugrunde liegende Systematik und den mit ihnen verfolgten Zweck der steuerlichen Freistellung eines Einkommensbetrags in Höhe des Existenzminimums eines Kindes, übersieht das FG Rheinland-Pfalz, dass Art. 67 Satz 1 VO (EG) Nr. 883/2004 und Art. 60 Abs. 1 Satz 2 DVO (EG) 987/2009 den nationalen deutschen Kindergeldregelungen vorgehen und nach Art. 60 Abs. 1 Satz 2 DVO (EG) 987/2009 gerade zu fingieren ist, dass alle beteiligten Personen unter die deutschen Rechtsvorschriften fallen und in Deutschland wohnen.

    Da gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz haben, unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, bewirkt die Fiktion des Wohnens in Deutschland zugleich, dass die Anwendung von § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG auf die Großmutter im Streitfall nicht mit der vom FG Rheinland-Pfalz (Urteil in EFG 2011, 1323, juris Rz 33, 21) angegebenen Begründung abgelehnt werden kann, die Voraussetzungen für eine unbeschränkte Steuerpflicht lägen bei der Großmutter nicht vor.

    Zutreffend geht das FG Rheinland-Pfalz im Urteil in EFG 2011, 1323 (juris Rz 33, 21) allerdings - abweichend von der Auffassung der Beklagten im vorliegenden Verfahren in ihrem Schriftsatz vom 9. September 2011 - davon aus, dass die Anwendung des BKKG in Fällen der vorliegenden Art auf die in Polen lebende Person ausscheidet, weil die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 BKKG mangels Vorliegens des in dieser Vorschrift geregelten besonderen Bezugs zur deutschen Sozialrechtsordnung nicht erfüllt sind.

    Nach Auffassung des erkennenden Gerichts bestehen keine Bedenken dagegen, dass bei Bejahung eines Anspruchs auf deutsches Kindergeld für die in Polen lebende Person in Fällen der vorliegenden Art für ein und dieselbe Person in zwei EU-Mitgliedstaaten - Polen und Deutschland - Ansprüche auf Familienleistungen bestehen können und diese auch von ein und derselben Person geltend gemacht werden können (a.A. wohl FG Rheinland-Pfalz, Urteil in EFG 2011, 1323, juris Rz 28).

    Die Revision war zuzulassen, da die Frage grundsätzliche Bedeutung i.S.v. § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO hat, ob aufgrund des Kindergeldanspruchs nach den deutschen Rechtsvorschriften, der nach Art. 67 VO (EG) Nr. 883/2004 gegeben ist, das deutsche Kindergeld gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG an den im EU-Ausland lebenden (Groß-)Elternteil auszuzahlen ist, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat (vgl. auch FG Rheinland-Pfalz, Urteil in EFG 2011, 1323, juris Rz 38).

    Zudem weicht das vorliegende Urteil in einem tragenden und entscheidungserheblichen abstrakten Rechtssatz von dem Urteil des FG Rheinland-Pfalz in EFG 2011, 1323 (juris Rz 33, 21) ab, so dass auch zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des BFH erforderlich ist (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO ).

    Im Gegensatz zum FG Rheinland-Pfalz (Urteil in EFG 2011, 1323, juris Rz 33, 21) ist das erkennende Gericht der Auffassung, dass aufgrund der Fiktion des Wohnortes aller beteiligten Personen in Deutschland gemäß Art. 60 Abs. 1 Satz 2 DVO (EG) 987/2009 die Anwendung von § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG auf eine Person, die tatsächlich in Polen wohnt, nicht mit der Begründung abgelehnt werden kann, die Voraussetzungen für eine unbeschränkte Steuerpflicht i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG lägen mangels Wohnsitzes in Deutschland nicht vor.

    Die eingelegte Revision gegen das Urteil des FG Rheinland-Pfalz in EFG 2011, 1323, wurde zurückgenommen (BFH-Beschluss vom 26. Juli 2011 II R 28/11, nicht dokumentiert; Mitteilung in juris).

    Zudem weicht die vorliegende Entscheidung von einer Entscheidung eines anderen Gerichts (FG Rheinland-Pfalz, Urteil in EFG 2011, 1323) ab und hat bereits ein anderes Gericht (FG Rheinland-Pfalz, Urteil in EFG 2011, 1323, juris Rz 38) der streitigen Rechtsfrage grundsätzliche Bedeutung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO beigemessen.

  • BFH, 08.05.2014 - III R 17/13

    EuGH-Vorlage zur VO Nr. 883/2004 und zur VO Nr. 987/2009 - Anspruch auf

    Allerdings wird zu Art. 67 der VO Nr. 883/2004 auch die Auffassung vertreten, dass die Regelung nicht die Funktion habe, dem Familienangehörigen einer im Inland (Deutschland) lebenden Person einen eigenen Anspruch auf Kindergeld nach deutschem Recht einzuräumen (Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 23. März 2011  2 K 2248/10, Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 1323).
  • FG München, 27.10.2011 - 5 K 1075/11

    Kindergeldberechtigung eines in Deutschland nichtselbständig tätigen Elternteils

    Anspruchsberechtigt i.S. des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG bzw. § 3 Abs. 2 Satz 1 BKGG können nur solche Personen sein, die selbst die Anspruchsvoraussetzungen gemäß § 62 Abs. 1 EStG bzw. § 1 Nr. 1 bis 4 BKGG erfüllen [vgl. insoweit die aus Sicht des erkennenden Senats zutreffenden Ausführungen des Finanzgerichts (FG) Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 23. März 2011 2 K 2248/10, Entscheidungen der FG - EFG - 2011, 1323, auf die Bezug genommen wird].

    Auch insoweit wird auf die Ausführungen des FG Rheinland-Pfalz in EFG 2011, 1323 verwiesen.

    Die Anwendung der Prioritätsregeln setzt also eine Anspruchskonkurrenz voraus (vgl. Urteil des FG Rheinland-Pfalz in EFG 2011, 1323).

  • FG München, 21.11.2011 - 5 K 2527/10

    Kindergeldberechtigung eines in Deutschland selbständig erwerbstätigen

    16 Anspruchsberechtigt i.S. des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG bzw. § 3 Abs. 2 Satz 1 BKGG können nur solche Personen sein, die selbst die Anspruchsvoraussetzungen gemäß § 62 Abs. 1 EStG bzw. § 1 Nr. 1 bis 4 BKGG erfüllen [vgl. insoweit die aus Sicht des erkennenden Senats zutreffenden Ausführungen des Finanzgerichts (FG) Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 23. März 2011 2 K 2248/10, Entscheidungen der FG - EFG - 2011, 1323, auf die Bezug genommen wird].

    Auch insoweit wird auf die Ausführungen des FG Rheinland-Pfalz in EFG 2011, 1323 verwiesen.

    Die Anwendung der Prioritätsregeln setzt also eine Anspruchskonkurrenz voraus (vgl. Urteil des FG Rheinland-Pfalz in EFG 2011, 1323).

  • FG München, 27.10.2011 - 5 K 3245/10

    Kindergeldberechtigung eines in Polen lebenden Vaters, der sein Kind in seinen

    Anspruchsberechtigt i. S. des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG bzw. § 3 Abs. 2 Satz 1 BKGG können nur solche Personen sein, die selbst die Anspruchsvoraussetzungen gemäß § 62 Abs. 1 EStG bzw. § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BKKG erfüllen (vgl. insoweit die aus Sicht des erkennenden Senats zutreffenden Ausführungen des Finanzgerichts [FG] Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 23. März 2011 2 K 2248/10, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2011, 1323, auf die Bezug genommen wird).

    Auch insoweit wird auf die nach der Meinung des erkennenden Senats zutreffenden Ausführungen des FG Rheinland-Pfalz in EFG 2011, 1323, verwiesen.

    21 Danach müssen also für denselben Zeitraum und für dieselben Familienangehörigen Leistungen nach den Rechtsvorschriften mehrerer Mitgliedstaaten zu gewähren sein, d.h. es muss eine Anspruchskonkurrenz bestehen (vgl. auch Urteil des FG Rheinland-Pfalz in EFG 2011, 1323).

  • FG München, 27.10.2011 - 5 K 2614/10

    Kindergeldanspruch eines im Inland selbständigen tätigen polnischen

    Anspruchsberechtigt i. S. des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG bzw. § 3 Abs. 2 Satz 1 BKGG können nur solche Personen sein, die selbst die Anspruchsvoraussetzungen gemäß § 62 Abs. 1 EStG bzw. § 1 Nr. 1 bis 4 BKKG erfüllen (vgl. insoweit die aus Sicht des erkennenden Senats zutreffenden Ausführungen Finanzgerichts (FG) Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 23. März 2011 2 K 2248/10, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2011, 1323, auf die Bezug genommen wird).

    Auch insoweit wird auf die Ausführungen des FG Rheinland-Pfalz in EFG 2011, 1323 verwiesen.

    Die Anwendung der Prioritätsregeln setzt also eine Anspruchskonkurrenz voraus (vgl. Urteil des FG Rheinland-Pfalz in EFG 2011, 1323).

  • FG Münster, 09.05.2012 - 10 K 3768/10

    Kindergeldanspruch einer nicht erwerbstätigen, verwitweten und neu verheirateten

    Anspruchsberechtigt i.S. d. § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG bzw. § 3 Abs. 2 Satz 1 BKGG können nur solche Personen sein, die selbst die Anspruchsvoraussetzungen des § 62 Abs. 1 EStG oder des § 1 Nr. 1 bis Nr. 4 BKGG erfüllen (vgl. die zutreffenden Ausführungen des FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.03.2011 2 K 2248/10, EFG 2011, 1323 sowie Urteile des FG München vom 27.10.2011 5 K 1075/11, StE 2012, 39 und 5 K 1145/11, Juris-Datenbank).

    c) Ein Kindergeldanspruch der in Polen lebenden Großmutter, der geeignet wäre, den Kindergeldanspruch der Klägerin gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG auszuschließen, lässt sich nach Auffassung des erkennenden Senats auch nicht aus Art. 67 der VO (EG) Nr. 883/2004 i. V. m. der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu der weitgehend wortgleichen Bestimmung des Art. 73 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14.06.1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern (VO (EWG) Nr. 1408/71) herleiten (vgl. die zutreffenden Ausführungen des FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.03.2011 2 K 2248/10, EFG 2011, 1323).

    Die Anwendung der Prioritätsregeln setzt eine Anspruchskonkurrenz voraus (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.03.2011 2 K 2248/10, EFG 2011, 1323 sowie Urteile des FG München vom 27.10.2011 5 K 1075/11, StE 2012, 39 und 5 K 1145/11, Juris-Datenbank; FG Niedersachsen Urteil vom 08.12.2011 16 K 291/11, Juris-Datenbank).

  • FG Münster, 09.05.2012 - 10 K 4079/10

    Kindergeldanspruch eines berufstätigen Vaters in Deutschland für eine bei der

    Anspruchsberechtigt i.S. d. § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG bzw. § 3 Abs. 2 Satz 1 BKGG können nur solche Personen sein, die selbst die Anspruchsvoraussetzungen des § 62 Abs. 1 EStG oder des § 1 Nr. 1 bis Nr. 4 BKGG erfüllen (vgl. die zutreffenden Ausführungen des FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.03.2011 2 K 2248/10, EFG 2011, 1323 sowie Urteile des FG München vom 27.10.2011 5 K 1075/11, StE 2012, 39 und 5 K 1145/11, Juris-Datenbank).

    c) Ein Kindergeldanspruch der in Ungarn lebenden Kindsmutter, der geeignet wäre, den Kindergeldanspruch des Klägers gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG auszuschließen, lässt sich nach Auffassung des erkennenden Senats auch nicht aus Art. 67 der VO (EG) Nr. 883/2004 i. V. m. der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu der weitgehend wortgleichen Bestimmung des Art. 73 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14.06.1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern (VO (EWG) Nr. 1408/71) herleiten (vgl. die zutreffenden Ausführungen des FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.03.2011 2 K 2248/10, EFG 2011, 1323).

    Die Anwendung der Prioritätsregeln setzt eine Anspruchskonkurrenz voraus (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.03.2011 2 K 2248/10, EFG 2011, 1323 sowie Urteile des FG München vom 27.10.2011 5 K 1075/11, StE 2012, 39 und 5 K 1145/11, Juris-Datenbank; FG Niedersachsen Urteil vom 08.12.2011 16 K 291/11, Juris-Datenbank).

  • FG München, 27.10.2011 - 5 K 553/11

    Kindergeldberechtigung eines in Deutschland nichtselbständig tätigen Elternteils

    17 Anspruchsberechtigt i.S. des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG bzw. § 3 Abs. 2 Satz 1 BKGG können nur solche Personen sein, die selbst die Anspruchsvoraussetzungen gemäß § 62 Abs. 1 EStG bzw. § 1 Nr. 1 bis 4 BKGG erfüllen [vgl. insoweit die aus Sicht des erkennenden Senats zutreffenden Ausführungen des Finanzgerichts (FG) Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 23. März 2011 2 K 2248/10, Entscheidungen der FG - EFG - 2011, 1323, auf die Bezug genommen wird].

    Auch insoweit wird auf die Ausführungen des FG Rheinland-Pfalz in EFG 2011, 1323 verwiesen.

    Die Anwendung der Prioritätsregeln setzt also eine Anspruchskonkurrenz voraus (vgl. Urteil des FG Rheinland-Pfalz in EFG 2011, 1323).

  • FG München, 27.10.2011 - 5 K 1145/11

    Wiederholende Verfügung oder Zweitbescheid - Anspruch auf Kindergeld für den in

    27 Anspruchsberechtigt i. S. des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG bzw. § 3 Abs. 2 Satz 1 BKGG können nur solche Personen sein, die selbst die Anspruchsvoraussetzungen gemäß § 62 Abs. 1 EStG bzw. § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BKKG erfüllen (vgl. insoweit die aus Sicht des erkennenden Senats zutreffenden Ausführungen des Finanzgerichts (FG) Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 23. März 2011 2 K 2248/10, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2011, 1323, auf die Bezug genommen wird).

    Auch insoweit wird auf die nach der Meinung des erkennenden Senats zutreffenden Ausführungen des FG Rheinland-Pfalz in EFG 2011, 1323, verwiesen.

    38 Danach müssen also für denselben Zeitraum und für dieselben Familienangehörigen Leistungen nach den Rechtsvorschriften mehrerer Mitgliedstaaten zu gewähren sein, d.h. es muss eine Anspruchskonkurrenz bestehen (vgl. auch Urteil des FG Rheinland-Pfalz in EFG 2011, 1323).

  • BFH, 11.10.2013 - III R 69/11

    Anforderungen an die Revisionsbegründung - Sachrüge - schlüssige Darlegung einer

  • FG Münster, 06.09.2012 - 10 K 4315/11

    Kindergeldanspruch eines in Deutschland wohnenden und arbeitenden Vaters für

  • FG Düsseldorf, 13.03.2013 - 15 K 4316/12

    Kindergeldanspruch eines im Inland wohnhaften, nichtselbständig tätigen deutschen

  • FG Münster, 26.07.2012 - 4 K 3940/11

    Kindergeldberechtigung eines in Deutschland sozialversicherungspflichtig

  • FG Hamburg, 23.04.2012 - 1 K 238/11

    Kindergeldberechtigung eines in Deutschland erwerbstätigen EU-Ausländers für sein

  • FG Saarland, 03.12.2014 - 2 K 1270/12

    Kindergeld für bei den Großeltern in Polen lebende Kinder

  • FG Münster, 19.04.2013 - 12 K 2614/11

    Anspruchsausschluss, wenn das Kind bei einem anderen Berechtigten im EU-Ausland

  • FG Düsseldorf, 08.02.2012 - 7 K 1530/11

    Kindergeldanspruch eines im Inland wohnhaften Vaters - Berechtigung bei

  • FG Münster, 24.07.2012 - 11 K 489/11

    Kindergeldanspruch im Verhältnis Deutschland/Spanien

  • BFH, 04.07.2012 - III B 174/11

    Kindergeldberechtigung in Entführungsfällen - Keine Fiktion einer

  • FG Hamburg, 10.05.2012 - 1 K 19/11

    Einkommensteuer/Kindergeld: Kindergeldberechtigung eines in Deutschland

  • FG Münster, 27.08.2013 - 13 K 2409/11

    Anspruch auf Differenzkindergeld, anderer Elternteil im EU-Ausland

  • FG Münster, 23.08.2013 - 4 K 854/13

    Anspruch auf Differenzkindergeld, anderer Elternteil im EU-Ausland

  • FG Münster, 25.09.2013 - 12 K 51/11

    Anspruch auf Differenzkindergeld eines im Inland ansässigen Gewerbetreibenden für

  • FG Düsseldorf, 28.11.2012 - 15 K 4263/11

    Kindergeldanspruch eines in Deutschland lebenden, als als selbständiger

  • FG Rheinland-Pfalz, 27.06.2012 - 2 K 1224/12

    Kein vorrangiger Kindergeldanspruch des gemeinsam mit dem Kind im EU-Ausland

  • FG Münster, 04.07.2014 - 4 K 2488/11

    Differenzkindergeldberechtigung eines in Deutschland sozialversicherungspflichtig

  • FG Düsseldorf, 13.03.2013 - 15 K 2911/11

    Kindergeldanspruch eines im Inland wohnhaften, nichtselbständig tätigen deutschen

  • FG Münster, 05.03.2013 - 14 K 11/12

    Anspruch auf deutsches Kindergeld trotz Aufnahme des Kindes in den Haushalt der

  • FG Düsseldorf, 25.08.2012 - 10 K 2183/11

    Kindergeldanspruch eines im Inland wohnhaften Arbeitnehmers - Berechtigung bei

  • FG Münster, 01.02.2013 - 4 K 997/12

    Familienbetrachtung i.S. des Art. 60 VO (EG) Nr. 987/2009 im Rahmen des § 64 Abs.

  • FG Münster, 01.02.2013 - 4 K 385/12

    Familienbetrachtung i.S. des Art. 60 VO (EG) Nr. 987/2009 im Rahmen des § 64 Abs.

  • FG Berlin-Brandenburg, 29.03.2012 - 4 K 4012/11

    Prozesskostenhilfe: Hinreichende Erfolgsaussichten einer Klage gegen die

  • FG Düsseldorf, 09.02.2012 - 16 K 1564/11

    Anspruch auf Kindergeld bei Wohnsitz der Eltern in Deutschland und einem Wohnsitz

  • FG Düsseldorf, 08.10.2013 - 10 K 1395/13

    Kindergeldanspruch eines im Inland wohnhaften Arbeitnehmers - Berechtigung bei

  • FG Köln, 30.01.2013 - 15 K 3230/11

    Familienbetrachtung i.S. des Art. 60 VO (EG) Nr. 987/2009 im Rahmen des § 64 Abs.

  • FG Rheinland-Pfalz, 14.12.2011 - 2 K 2085/10

    Kein vorrangiger Kindergeldanspruch des gemeinsam mit dem Kind im EU-Ausland

  • FG Düsseldorf, 28.05.2013 - 16 K 4052/12

    Kindergeldanspruch eines in Deutschland ansässigen Arbeitnehmers - Zugehörigkeit

  • FG Hamburg, 24.10.2012 - 1 K 197/11

    Einkommensteuer/Kindergeld: Kindergeldberechtigung eines Deutschen für sein Kind,

  • FG Münster, 14.08.2013 - 2 K 4354/10

    Kindergeldberechtigung des in Deutschland von Sozialleistungen lebenden Vaters

  • FG Düsseldorf, 13.03.2013 - 15 K 3501/10

    Kindergeldanspruch eines im Inland wohnhaften, selbständig tätigen polnischen

  • FG Berlin-Brandenburg, 16.05.2012 - 12 K 12134/11

    Inländischer Kindergeldanspruch des Vaters von in Portugal bei der Mutter

  • FG Düsseldorf, 13.03.2012 - 15 K 4475/10

    Kindergeldanspruch eines im Inland wohnhaften, selbständig tätigen polnischen

  • FG Düsseldorf, 27.05.2013 - 16 K 4052/12

    Kindergeldanspruch eines in Deutschland ansässigen Arbeitnehmers - Zugehörigkeit

  • FG Düsseldorf, 13.03.2013 - 15 K 181/11

    Kindergeldanspruch eines im Inland wohnhaften, selbständig tätigen polnischen

  • FG Berlin-Brandenburg, 15.08.2012 - 2 K 2143/11

    Konkurrenzregelungen beim Kindergeld Anspruch eines im Inland lebenden Vaters für

  • FG Hamburg, 13.08.2012 - 1 K 268/11

    Kindergeldberechtigung eines in Deutschland erwerbstätigen EU-Ausländers für

  • FG Hamburg, 31.01.2012 - 1 K 204/11

    Kindergeld: Kindergeldanspruch eines im Inland nichtselbstständig tätigen

  • FG Düsseldorf, 29.05.2013 - 15 K 1511/12

    Anspruch eines polnischen Staatsangehörigen auf volles gesetzliches Kindergeld

  • FG Düsseldorf, 24.04.2013 - 15 K 544/12

    Kindergeldanspruch eines im Inland wohnhaften Arbeitnehmers - Anspruchskonkurrenz

  • FG Düsseldorf, 13.03.2013 - 15 K 2990/12

    Kindergeldanspruch eines im Inland wohnhaften, selbständig tätigen polnischen

  • FG Düsseldorf, 13.03.2013 - 15 K 233/12

    Anspruch auf Bewilligung von Kindergeld eines Vaters für ein im Haushalt der

  • FG Sachsen, 23.01.2013 - 2 K 1254/12

    Kindergeldanspruch des Kindesvaters für in Tschechien bei der vom Kläger

  • FG Düsseldorf, 20.03.2014 - 16 K 1453/13

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung

  • FG Düsseldorf, 27.08.2012 - 16 K 3154/10

    Gewährung von hälftigem Kindergeld für einen in Deutschland lebenden und

  • FG Düsseldorf, 20.04.2012 - 7 K 59/12

    Kindergeldanspruch eines im Inland wohnhaften Selbständigen - Verhältnis der

  • FG Saarland, 28.02.2014 - 2 K 1014/13

    Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 nur bei Anspruch auf

  • FG München, 21.10.2013 - 10 K 637/13

    Ablehnung von Prozesskostenhilfe

  • FG Münster, 18.10.2011 - 15 K 2883/08

    Anspruch eines polnischen Staatsangehörigen auf Kindergeld in voller Höhe unter

  • FG Münster, 13.12.2013 - 12 K 502/11

    Qualifikation der österreichischen Familienhilfe und des Kinderabsetzbetrags

  • FG Münster, 30.11.2012 - 4 K 812/12

    Vorrang des spanischen Kindergeldanspruchs der Mutter für die bei ihr lebenden

  • FG Düsseldorf, 25.07.2013 - 16 K 4228/12

    Kindergeldanspruch eines in Deutschland ansässigen und selbständig erwerbstätigen

  • FG Düsseldorf, 10.01.2013 - 16 K 2855/12

    Anspruch auf deutsches Kindergeld bei Aufenthalt der Kinder bei den Großeltern in

  • FG Düsseldorf, 10.01.2013 - 16 K 3495/12

    Anspruch auf deutsches Kindergeld bei Aufenthalt der Kinder bei einem Elternteil

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