Rechtsprechung
VG Freiburg, 17.02.2010 - 2 K 229/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausschluss eines Schülers vom Unterricht wegen des Filmens von gewaltätigen Übergriffen von Schülern auf andere Schüler mit seinem Handy; Öffentliches Interesse zur zeitnahen Vollziehung von Ordnungsmaßnahmen aus pädagogischen Gründen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Ausschluss vom Unterricht - Filmen gewalttätiger Übergriffe
Kurzfassungen/Presse (7)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 823 Abs. 1, 1004 BGB
Schüler darf wegen Veröffentlichung eines Gewaltvideos auf YouTube zwei Wochen vom Unterricht ausgeschlossen werden - Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das Handy auf dem Schulhof - 2 Wochen Zwangsferien
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Unterrichtsausschluss: Schüler filmte Prügelei mit Handy
- VG Freiburg (Pressemitteilung)
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Schulverbot wegen Gewalt-Video auf YouTube rechtmäßig
- kanzlei.biz (Pressemitteilung)
Schüler wegen Misshandlungsvideo auf YouTube vom Schulunterricht ausgeschlossen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Handgreiflichkeiten zwischen Mitschülern mit dem Handy gefilmt - Zweiwöchiger Unterrichtsausschluss rechtmäßig - Fehlverhalten darf zum Schutz des Schulfriedens nicht sanktionslos bleiben
Besprechungen u.ä.
- ferner-alsdorf.de (Kurzanmerkung)
Gewaltvideo erstellt und verteilt: Zweiwöchiger Unterrichtsausschluss rechtmäßig
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- VG Berlin, 02.12.2005 - 3 A 930.05
Unterrichtsausschluss wegen Happy Slapping
Auszug aus VG Freiburg, 17.02.2010 - 2 K 229/10
Damit gibt der Antragsteller nicht nur zu erkennen, dass er sich selbst der auf Gewaltlosigkeit und verantwortungsbewusstes, soziales Handeln ausgerichteten Unterrichts- und Erziehungsarbeit gegenüber nicht aufgeschlossen erweist, sondern dass er auch deren Verwirklichung in Bezug auf seine Mitschüler erschwert (vgl. auch VG Berlin, Beschluss vom 02.12.2005 - 3 A 930.05 -, [...] ). - VGH Baden-Württemberg, 10.06.1992 - 9 S 1303/92
Kumulation von Erziehungsmaßnahmen und Ordnungsmaßnahmen; Berücksichtigung von …
Auszug aus VG Freiburg, 17.02.2010 - 2 K 229/10
Denn eine fehlerhafte oder unterbliebene Anhörung bei Erlass des angefochtenen Bescheids wäre jedenfalls mit hoher Wahrscheinlichkeit durch die Anhörung des Antragstellers im Rahmen des Widerspruchsverfahrens gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 LVwVfG geheilt (vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 02.03.2004 - 2 K 334/04 - mit Hinweis auf VGH Bad.-Württ, Beschluss vom 10.06.1992 - 9 S 1303/92 -, [...]). - VGH Baden-Württemberg, 23.06.2009 - 9 S 938/09
Ausschluss eines Schülers aus dem Unterricht wegen Beleidigung
Auszug aus VG Freiburg, 17.02.2010 - 2 K 229/10
Die Festsetzung des Streitwerts beruht auf §§ 53 Abs. 2 Nr. 2, 52 Abs. 2, 63 Abs. 2 GKG , wobei für Verfahren der Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Unterrichtsausschluss nur die Hälfte des Auffangwertes festzusetzen ist (st. Rspr., vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 23.06.2009 - 9 S 938/09 - m.w.N.).