Rechtsprechung
   FG Rheinland-Pfalz, 27.10.2010 - 2 K 2298/10   

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https://dejure.org/2010,19833
FG Rheinland-Pfalz, 27.10.2010 - 2 K 2298/10 (https://dejure.org/2010,19833)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.10.2010 - 2 K 2298/10 (https://dejure.org/2010,19833)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. Oktober 2010 - 2 K 2298/10 (https://dejure.org/2010,19833)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 72 Abs 2 S 3 FGO, § 52a Abs 1 S 3 FGO, § 72 Abs 1 FGO, § 2 Abs 3 SigG
    Wirksamkeit einer Klagerücknahme durch Angestellte unter Verwendung einer Signaturkarte

  • Telemedicus

    Klagerücknahme unter Verwendung einer Signaturkarte

  • Telemedicus

    Klagerücknahme unter Verwendung einer Signaturkarte

  • JurPC

    Klagerücknahme unter Verwendung einer Signaturkarte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindung des Inhabers einer erklärten Klagerücknahme mit Signaturkarte auch bei genehmigter Verwendung durch Dritte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 72 Abs. 2 Satz 3; FGO 52a
    Wirksamkeit einer elektronisch mit qualifizierter Signatur übersendeten Klagerücknahme

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Wirksamkeit einer elektronisch mit qualifizierter Signatur übersendeten Klagerücknahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 473
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 12.08.2009 - X S 47/08

    Unwiderruflichkeit und Unanfechtbarkeit einer Klagerücknahme - Nachträgliche

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.10.2010 - 2 K 2298/10
    Diese Rechtsprechung wurde nach Inkrafttreten der FGO fortgesetzt und betont, dass es als Verstoß angesehen werden müsse, in derartigen Fällen einen Steuerpflichtigen an seiner Erklärung festzuhalten (BFH Entscheidung vom 12. August 2009 X S 47/08 (PKH), BFH/NV 2009, 1997).
  • BFH, 26.10.2006 - V R 40/05

    Elektronisch übermittelte Klagerücknahme - Klagerücknahme nicht widerruflich

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.10.2010 - 2 K 2298/10
    Mit Zugang seiner Rücknahmeerklärung bei Gericht hat der Prozessbevollmächtigte alles aus seiner Sicht erforderliche getan und den weiteren Prozessverlauf aus der Hand gegeben (BFH Urteil vom 26. Oktober 2006 V R 40/05, Bundessteuerblatt II 2007, 271).
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