Rechtsprechung
FG Rheinland-Pfalz, 27.10.2010 - 2 K 2298/10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 72 Abs 2 S 3 FGO, § 52a Abs 1 S 3 FGO, § 72 Abs 1 FGO, § 2 Abs 3 SigG
Wirksamkeit einer Klagerücknahme durch Angestellte unter Verwendung einer Signaturkarte - Telemedicus
Klagerücknahme unter Verwendung einer Signaturkarte
- Telemedicus
Klagerücknahme unter Verwendung einer Signaturkarte
- JurPC
Klagerücknahme unter Verwendung einer Signaturkarte
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bindung des Inhabers einer erklärten Klagerücknahme mit Signaturkarte auch bei genehmigter Verwendung durch Dritte
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 72 Abs. 2 Satz 3; FGO 52a
Wirksamkeit einer elektronisch mit qualifizierter Signatur übersendeten Klagerücknahme - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Wirksamkeit einer elektronisch mit qualifizierter Signatur übersendeten Klagerücknahme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2011, 473
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 12.08.2009 - X S 47/08
Unwiderruflichkeit und Unanfechtbarkeit einer Klagerücknahme - Nachträgliche …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.10.2010 - 2 K 2298/10
Diese Rechtsprechung wurde nach Inkrafttreten der FGO fortgesetzt und betont, dass es als Verstoß angesehen werden müsse, in derartigen Fällen einen Steuerpflichtigen an seiner Erklärung festzuhalten (BFH Entscheidung vom 12. August 2009 X S 47/08 (PKH), BFH/NV 2009, 1997). - BFH, 26.10.2006 - V R 40/05
Elektronisch übermittelte Klagerücknahme - Klagerücknahme nicht widerruflich
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.10.2010 - 2 K 2298/10
Mit Zugang seiner Rücknahmeerklärung bei Gericht hat der Prozessbevollmächtigte alles aus seiner Sicht erforderliche getan und den weiteren Prozessverlauf aus der Hand gegeben (BFH Urteil vom 26. Oktober 2006 V R 40/05, Bundessteuerblatt II 2007, 271).