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VG Sigmaringen, 04.02.2003 - 2 K 236/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Prozesskostenhilfe: Rückforderung von Sozialhilfe und Prozesskostenvorschuss gegen Ehegatten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsstreit um die Rückforderung von Sozialhilfe als "persönliche Angelegenheit" i.S.v. § 1360a Abs. 4 BGB; Prozesskostenvorschuss des Ehegatten bei Rechtsstreitigkeiten über persönliche Angelegenheiten; Versagung der Gewährung von Prozesskostenhilfe bei vorrangigem Anspruch ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 04.02.2003 - 2 K 236/02
- VGH Baden-Württemberg, 14.07.2003 - 7 S 536/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 1653
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Hamburg, 04.10.1990 - Bs V 182/90
Prozeßkostenvorschuß; Ausbildungsförderung; Erfolgsaussichten; Rückforderung von …
Auszug aus VG Sigmaringen, 04.02.2003 - 2 K 236/02
Die Abwehr eines solchen Rückforderungsanspruchs - gleichgültig, ob er im Wege der Leistungsklage aus einem Darlehen oder durch Verwaltungsakt geltend gemacht wird - hat jedoch keine persönliche Natur, weil die Beziehung zum persönlichen Lebensbereich der Klägerin nicht eng genug ist, sondern es nur um die Abwehr eines Zahlungsanspruchs geht (ähnlich für die Rückforderung von Ausbildungsförderung OVG Hamburg, Beschl. v. 04.10.1990, FamRZ 1991, 960).
- VGH Baden-Württemberg, 14.07.2003 - 7 S 536/03
Aufhebende Beschwerdeentscheidung und Entscheidung durch VG; Vervollständigung …
Auf die Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 04. Februar 2003 - 2 K 236/02 - aufgehoben. - LSG Rheinland-Pfalz, 09.06.2011 - L 1 SO 19/11
Keine Prozesskostenhilfe bei Anspruch auf Prozesskostenvorschuss
Ein Rechtsstreit, der die Rückforderung von Sozialhilfeleistungen betrifft, stellt demgegenüber keine persönliche Angelegenheit dar (Verwaltungsgericht (VG) Sigmaringen, Beschluss vom 04.02.2004 - 2 K 236/02 -, Juris). - OVG Sachsen, 09.05.2016 - 4 B 92/16
Prozesskostenvorschuss; persönliche Angelegenheit; Eingliederungshilfe; …
Entgegen der Auffassung des Antragstellers ist diese Situation nicht mit der Rückforderung von gewährter Sozialhilfe vergleichbar, bei der es um die Abwehr eines Zahlungsanspruchs geht und möglicherweise kein vorrangiger Anspruch auf Prozesskostenvorschuss besteht (vgl. VG Sigmaringen, Beschl. v. 4. Februar 2004 - 2 K 236/02 -, juris Rn. 4). - OVG Sachsen, 25.04.2016 - 4 B 290/15
Prozesskostenhilfe; Prozesskostenvorschuss; Eingliederungshilfe; …
Entgegen der Auffassung des Antragstellers ist diese Situation nicht mit der Rückforderung von gewährter Sozialhilfe vergleichbar, bei der es um die Abwehr eines Zahlungsanspruchs geht und möglicherweise kein vorrangiger Anspruch auf Prozesskostenvorschuss besteht (vgl. VG Sigmaringen, Beschl. v. 4. Februar 2004 - 2 K 236/02 -, juris Rn. 4). - LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2017 - L 13 AS 4/16 Im Bereich der Sozialhilfe ist bei Klagen, die sich auf die Gewährung höherer Leistungen richten, eine persönliche Angelegenheit anerkannt worden (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 9. Juni 2011 - L 1 SO 19/11; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 25. April 2005 - 12 C 05.64), nicht dagegen für Rechtsstreitigkeiten, die eine Rückforderung von Sozialhilfeleistungen betreffen (vgl. Verwaltungsgericht [VG] Sigmaringen, Beschluss vom 4. Februar 2004 - 2 K 236/02).