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   FG Köln, 22.02.2012 - 2 K 2447/10   

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FG Köln, 22.02.2012 - 2 K 2447/10 (https://dejure.org/2012,22078)
FG Köln, Entscheidung vom 22.02.2012 - 2 K 2447/10 (https://dejure.org/2012,22078)
FG Köln, Entscheidung vom 22. Februar 2012 - 2 K 2447/10 (https://dejure.org/2012,22078)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Vorsteuervergütung gem. § 18 Abs. 9 UStG i.V.m. §§ 59 f. UStDV

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer - Voraussetzungen der Vorsteuervergütung gem. § 18 Abs. 9 UStG i.V.m. §§ 59 f. UStDV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 2327
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 14.04.2011 - V R 14/10

    Vorsteuervergütung im Regelbesteuerungsverfahren oder Vergütungsverfahren -

    Auszug aus FG Köln, 22.02.2012 - 2 K 2447/10
    Zwar ist auch der Leistungsempfänger gemäß § 18 Abs. 3 Satz 1 UStG i.V.m. § 16 Abs. 1 Satz 3 UStG sowie gemäß § 18 Abs. 4a UStG verpflichtet, eine entsprechende Umsatzsteuererklärung bzw. Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben (so auch BFH-Urteil vom 14. April 2011 V R 14/10, BFHE 233, 360, BStBl II 2011, 834).

    cc) Soweit aus der Entscheidung des BFH (Urteil vom 14. April 2011 V R 14/10, BFHE 233, 360, BStBl II 2011, 834) zu folgern wäre, dass die Anwendung des Vorsteuervergütungsverfahrens ausgeschlossen ist, wenn der Unternehmer entgegen § 59 Nr. 2 UStDV nicht nur Umsätze erbracht hat, für die seine Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schulden, sondern er darüber hinaus selbst Leistungen bezogen hat, für die er Steuerschuldner nach § 13b Abs. 2 UStG ist, folgt dem der Senat nicht.

    dd) Soweit die Voraussetzungen des Vorsteuervergütungsverfahrens gemäß § 18 Abs. 9 UStG gegeben sind, ist dieses auch zwingend anzuwenden, denn der Unternehmer hat kein Wahlrecht, Vorsteuerbeträge im Vergütungsverfahren oder im Rahmen der Jahreserklärung nach § 18 Abs. 3 UStG geltend zu machen (BFH-Urteil vom 14. April 2011 V R 14/10, BFHE 233, 360, BStBl II 2011, 834).

    Die Revision wird im Hinblick auf das Urteil des BFH vom 14. April 2011 V R 14/10, BFHE 233, 360, BStBl II 2011, 834 zugelassen, da eine klarstellende höchstrichterliche Rechtsprechung zur Frage, ob die Steuerschuldnerschaft gemäß § 13b UStG zum Ausschluss der Antragsberechtigung im besonderen Vorsteuervergütungsverfahren gemäß § 18 Abs. 9 UStG führt, angebracht erscheint.

  • BFH, 18.01.2007 - V R 22/05

    Bescheinigung für Vorsteuervergütungsverfahren - Bindung des BFH an

    Auszug aus FG Köln, 22.02.2012 - 2 K 2447/10
    Die Bescheinigung muss gemäß Art. 9 Abs. 2 der Achten Richtlinie dem in Anhang B zur Achten Richtlinie aufgeführten Muster entsprechen sowie den Vergütungszeitraum abdecken und die Aussage enthalten, dass der Antragsteller Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts ist (vgl. BFH-Urteil vom 18. Januar 2007 V R 22/05, BFHE 217, 24, BStBl II 2007, 426 m.w.N.).
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