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   VG Aachen, 20.12.2007 - 2 K 245/05   

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VG Aachen, 20.12.2007 - 2 K 245/05 (https://dejure.org/2007,21240)
VG Aachen, Entscheidung vom 20.12.2007 - 2 K 245/05 (https://dejure.org/2007,21240)
VG Aachen, Entscheidung vom 20. Dezember 2007 - 2 K 245/05 (https://dejure.org/2007,21240)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen Ersatzanspruch für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz; Erlöschen des Anspruchs auf Unterhaltsvorschussleistungen bei Wiederverheiratung; Begriff des Getrenntlebens von Ehepartnern nach § 1567 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2002 - 16 A 376/01

    Bestimmung des Begriffs des Getrenntlebens; Rückgriff auf die subjektiven

    Auszug aus VG Aachen, 20.12.2007 - 2 K 245/05
    Zur Begründung wiederholt und vertieft er im Wesentlichen die Ausführungen der ergangenen Bescheide und setzt sich ergänzend mit der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 5. Februar 2002 (Az.: 16 A 376/01) auseinander.

    Dem steht auch nicht die abweichende Entscheidung des Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) vom 5. Februar 2002, vgl. Az.: 16 A 376/01, NJW 2002 S. 3564, entgegen, wonach bei der Bestimmung des Begriffes "Getrenntlebens" nicht unbesehen auf die Legaldefinition des § 1567 Abs. 1 BGB mit ihren subjektiven Begriffskomponenten zurückgegriffen werden könne, sondern vielmehr auf die faktische Situation des Kindes abzustellen sei und neben den Fällen einer im Sinne einer vis absoluta schlechterdings unumgänglichen Trennung, etwa bei einer Anstaltsunterbringung, auch solche Trennungsfälle einzubeziehen seien, in denen die Möglichkeit des Zusammenlebens, obwohl theoretisch nicht ausgeschlossen, doch mit erheblichen Erschwernissen verbunden ist und dem einvernehmlich gefassten Lebensplan der Ehepartner in grundlegender Weise widerspricht (dort: Einreisesverbot des Ehemannes), vgl. so auch im Ergebnis: Hessischer VGH, Urteil vom 14. Oktober 2003 - 10 ZU 1167/01 -, NDV-RD 2003, 134 sowie Niedersächsisches OVG, Urteil vom 10. März 1999 - 4 L 5154/98 -, NVwZ-RR 1999 S. 764.

  • OVG Niedersachsen, 11.11.2003 - 12 LA 400/03

    Rückzahlung eines Unterhaltsvorschusses von getrenntlebendem Elternteil

    Auszug aus VG Aachen, 20.12.2007 - 2 K 245/05
    Dem haben sich auch verschiedene Obergerichte jedenfalls für die Zeit ab dem 1. Januar 2000 angeschlossen, vgl. etwa VGH Mannheim, Urteil vom 2. Januar 2006 - 7 S 468/03 - und vom 27. Juni 2005 - 7 S 1032/02 -, jeweils juris; Bayerischer VGH, Urteile vom 25. April 2002 - 12 B 01.2987 -, juris, und vom 26. Mai 2003 - 12 B 03.43 -, FEVS 55, 171; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11. November 2003 - 12 LA 400/03 -, juris; Helmbrecht, Unterhaltsvorschussgesetz, 5. Auflg.

    Bereits die Nichtbeachtung dieser Hinweise bzw. von einschlägigen Merkblättern rechtfertigt regelmäßig einen Fahrlässigkeitsvorwurf, vgl. etwa zur fahrlässigen Verletzung der Mitteilungspflicht: OVG Bautzen, Urteil vom 17. November 2005 - 5 B 553/04 -, juris; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11 November 2003 - 12 LA 400/03 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 21. September 1993 - 8 A 1490/89 -, FamRZ 1994 S. 855 und zur fahrlässigen Unkenntnis des Nichtbestehens des Anspruches nach einer Heirat: Beschluss vom 22. April 1987 - 8 B 556/87 -, NJW 1988 S. 508; Helmbrecht, Unterhaltsvorschussgesetz, 5. Auflg.

  • VG Karlsruhe, 09.10.1998 - 8 K 1047/98

    Rückforderung von gewährten Unterhaltsvorschussleistungen wegen Verzug ins

    Auszug aus VG Aachen, 20.12.2007 - 2 K 245/05
    Zum anderen handelt es sich auch nicht um einen Anspruch im Rahmen einer Rückabwicklung eines Leistungsverhältnisses, sondern um einen Ersatzanspruch, vgl. etwa Helmbrecht, Unterhaltsvorschussgesetz, 5. Auflage 2004, § 5 Rz. 3; Hauck/Noftz, SGB X, Stand Juni 2006 , § 50 Rz. 6 ff,; VG Karlsruhe, Urteil vom 9. Oktober 1998 - 8 K 1047/98 -, juris web.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.1987 - 8 B 556/87

    Unterhalt; Rückzahlung; Eheschließung; Heirat; Unterhaltszahlung

    Auszug aus VG Aachen, 20.12.2007 - 2 K 245/05
    Bereits die Nichtbeachtung dieser Hinweise bzw. von einschlägigen Merkblättern rechtfertigt regelmäßig einen Fahrlässigkeitsvorwurf, vgl. etwa zur fahrlässigen Verletzung der Mitteilungspflicht: OVG Bautzen, Urteil vom 17. November 2005 - 5 B 553/04 -, juris; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11 November 2003 - 12 LA 400/03 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 21. September 1993 - 8 A 1490/89 -, FamRZ 1994 S. 855 und zur fahrlässigen Unkenntnis des Nichtbestehens des Anspruches nach einer Heirat: Beschluss vom 22. April 1987 - 8 B 556/87 -, NJW 1988 S. 508; Helmbrecht, Unterhaltsvorschussgesetz, 5. Auflg.
  • BVerwG, 15.12.1983 - 5 C 65.82

    Leistungsrecht - Bundessozialhilfegesetz - Vorschrift - Rücknahme - Rückwirkung -

    Auszug aus VG Aachen, 20.12.2007 - 2 K 245/05
    Zum anderen ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung die Geltendmachung etwaiger in der Vergangenheit zu Unrecht nicht erbrachter Hilfeleistungen zum Lebensunterhalt wegen des sich aus § 5 des zum damaligen Zeitpunkt geltenden BSHG ergebenen Strukturprinzips "keine Hilfe für die Vergangenheit" ausgeschlossen, vgl. dazu etwa BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1983 - 5 C 65/82 -, BVerwGE 68 S. 285-290 und juris web, wonach zudem auch die Anwendung des § 44 SGB X auf das Leistungsrecht des Bundessozialhilfegesetzes nicht anwendbar ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2005 - 7 S 1032/02

    Unterhaltsvorschuss - Getrenntleben

    Auszug aus VG Aachen, 20.12.2007 - 2 K 245/05
    Dem haben sich auch verschiedene Obergerichte jedenfalls für die Zeit ab dem 1. Januar 2000 angeschlossen, vgl. etwa VGH Mannheim, Urteil vom 2. Januar 2006 - 7 S 468/03 - und vom 27. Juni 2005 - 7 S 1032/02 -, jeweils juris; Bayerischer VGH, Urteile vom 25. April 2002 - 12 B 01.2987 -, juris, und vom 26. Mai 2003 - 12 B 03.43 -, FEVS 55, 171; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11. November 2003 - 12 LA 400/03 -, juris; Helmbrecht, Unterhaltsvorschussgesetz, 5. Auflg.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.1993 - 8 A 1490/89

    Unterhaltszahlungen; Anrechnung für öffentliche Unterhaltszahlungen;

    Auszug aus VG Aachen, 20.12.2007 - 2 K 245/05
    Bereits die Nichtbeachtung dieser Hinweise bzw. von einschlägigen Merkblättern rechtfertigt regelmäßig einen Fahrlässigkeitsvorwurf, vgl. etwa zur fahrlässigen Verletzung der Mitteilungspflicht: OVG Bautzen, Urteil vom 17. November 2005 - 5 B 553/04 -, juris; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11 November 2003 - 12 LA 400/03 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 21. September 1993 - 8 A 1490/89 -, FamRZ 1994 S. 855 und zur fahrlässigen Unkenntnis des Nichtbestehens des Anspruches nach einer Heirat: Beschluss vom 22. April 1987 - 8 B 556/87 -, NJW 1988 S. 508; Helmbrecht, Unterhaltsvorschussgesetz, 5. Auflg.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2004 - 16 A 2275/03
    Auszug aus VG Aachen, 20.12.2007 - 2 K 245/05
    Aus dem Gesetzeszweck ergibt sich, dass diese Sozialleistung (nur) für die Kinder derjenigen Elternteile erfolgen soll, die Alltag und Erziehung auf sich gestellt, bewältigen müssen, vgl. dazu eingehend: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 7. Dezember 2000 - 5 C 42/99 -, DVBl 2001, 1697 und zuletzt: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 7. September 2004 - 16 A 2275/03 -, NJW-RR 2005 S. 1092 und juris, m.w.Nw. zur Rechtsprechung des OVG NRW und anderer Oberverwaltungsgerichte.
  • OVG Niedersachsen, 10.03.1999 - 4 L 5154/98

    Unterhaltsvorschuss für ein Kind, das bei einem verheirateten Elternteil lebt,

    Auszug aus VG Aachen, 20.12.2007 - 2 K 245/05
    Dem steht auch nicht die abweichende Entscheidung des Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) vom 5. Februar 2002, vgl. Az.: 16 A 376/01, NJW 2002 S. 3564, entgegen, wonach bei der Bestimmung des Begriffes "Getrenntlebens" nicht unbesehen auf die Legaldefinition des § 1567 Abs. 1 BGB mit ihren subjektiven Begriffskomponenten zurückgegriffen werden könne, sondern vielmehr auf die faktische Situation des Kindes abzustellen sei und neben den Fällen einer im Sinne einer vis absoluta schlechterdings unumgänglichen Trennung, etwa bei einer Anstaltsunterbringung, auch solche Trennungsfälle einzubeziehen seien, in denen die Möglichkeit des Zusammenlebens, obwohl theoretisch nicht ausgeschlossen, doch mit erheblichen Erschwernissen verbunden ist und dem einvernehmlich gefassten Lebensplan der Ehepartner in grundlegender Weise widerspricht (dort: Einreisesverbot des Ehemannes), vgl. so auch im Ergebnis: Hessischer VGH, Urteil vom 14. Oktober 2003 - 10 ZU 1167/01 -, NDV-RD 2003, 134 sowie Niedersächsisches OVG, Urteil vom 10. März 1999 - 4 L 5154/98 -, NVwZ-RR 1999 S. 764.
  • VGH Bayern, 26.05.2003 - 12 B 03.43

    Gewährung und Rückzahlung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz;

    Auszug aus VG Aachen, 20.12.2007 - 2 K 245/05
    Dem haben sich auch verschiedene Obergerichte jedenfalls für die Zeit ab dem 1. Januar 2000 angeschlossen, vgl. etwa VGH Mannheim, Urteil vom 2. Januar 2006 - 7 S 468/03 - und vom 27. Juni 2005 - 7 S 1032/02 -, jeweils juris; Bayerischer VGH, Urteile vom 25. April 2002 - 12 B 01.2987 -, juris, und vom 26. Mai 2003 - 12 B 03.43 -, FEVS 55, 171; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11. November 2003 - 12 LA 400/03 -, juris; Helmbrecht, Unterhaltsvorschussgesetz, 5. Auflg.
  • OVG Sachsen, 17.11.2005 - 5 B 553/04

    Rückzahlung von Unterhaltsvorschuss bei Wiederverheiratung

  • BVerwG, 07.12.2000 - 5 C 42.99

    eheähnliche Gemeinschaft, Unterhaltsleistungen nach dem UVG für Kinder in -;

  • VGH Baden-Württemberg, 02.01.2006 - 7 S 468/03

    Aufhebung eines Bewilligungsbescheides nach dem Unterhaltsvorschussgesetz;

  • VGH Bayern, 25.04.2002 - 12 B 01.2987
  • VG Gießen, 26.04.2013 - 7 K 462/13

    Rückzahlung von Unterhaltsvorschussleistungen

    Entsprechende Überlegungen können auch von ihr als aus D. zugezogene, deutsche Staatsangehörige verlangt werden (vgl. zu den Pflichten fremdsprachiger Bezieher von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz VG Aachen, a.a.O., Rz. 27 in juris; 20.12.2007 - 2 K 245/05 - Rz. 26 in juris).

    Dabei schließt ein Mitverschulden von Bediensteten an der unrechtmäßigen Leistung grundsätzlich die Ersatzforderung nach § 5 Abs. 1 UVG nicht aus (VG Aachen, 21.01.2010 - 2 K 1598/08 -, Rz. 18 in juris; 20.12.2007, a.a.O., Rz. 25 in juris, jeweils m.w.N.).

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Rechtsprechung
   VG Sigmaringen, 11.03.2005 - 2 K 245/05   

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https://dejure.org/2005,20190
VG Sigmaringen, 11.03.2005 - 2 K 245/05 (https://dejure.org/2005,20190)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 11.03.2005 - 2 K 245/05 (https://dejure.org/2005,20190)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichem Cannabiskonsum

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach gelegentlichem Cannabis-Konsum

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Sigmaringen, 28.09.2004 - 4 K 1327/04

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabiskonsum

    Auszug aus VG Sigmaringen, 11.03.2005 - 2 K 245/05
    Damit ermöglicht der Wert wohl sowohl die Annahme der Möglichkeit einer akuten Drogenwirkung, so dass das zu fordernde Trennungsvermögen voraussichtlich verneint werden muss (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 10.05.2004 - 10 S 427/04 -, VRS 107, 234 ff.; OVG Niedersachsen, Beschl. v. 11.07.2003 - 12 ME 287/03 - NVwZ-RR 2003, 899 f.; VG Sigmaringen, Urt. v. 28.09.2004 - 4 K 1327/04, juris).

    Aus diesem Grunde spricht sogar einiges dafür, dass eine kürzere Zeitspanne als 24 Stunden zwischen Konsum und aktiver Teilnahme am Straßenverkehr nicht ausreichend ist, um von einem Trennen zwischen Konsum und Verkehrsteilnahme ausgehen zu können (VG Sigmaringen, Urt. v. 28.09.2004 - 4 K 1327/04 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.2004 - 10 S 427/04

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen bewussten Passivrauchens von Cannabis

    Auszug aus VG Sigmaringen, 11.03.2005 - 2 K 245/05
    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21.12.2004 (1 BvR 2652/03 -, NJW 2005, 349ff) gibt keinen Anlass, von der Rechtsprechung, nach welcher ein gelegentlicher Cannabiskonsument, der mit einer THC-Konzentration im Blut von mehr als 1 ng/ml ein Fahrzeug führt, ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist (VGH Baden-Württemberg, Beschl v 10.05.2004 - 10 S 427/04 -, VRS 107, 234ff), abzuweichen.

    Damit ermöglicht der Wert wohl sowohl die Annahme der Möglichkeit einer akuten Drogenwirkung, so dass das zu fordernde Trennungsvermögen voraussichtlich verneint werden muss (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 10.05.2004 - 10 S 427/04 -, VRS 107, 234 ff.; OVG Niedersachsen, Beschl. v. 11.07.2003 - 12 ME 287/03 - NVwZ-RR 2003, 899 f.; VG Sigmaringen, Urt. v. 28.09.2004 - 4 K 1327/04, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.2003 - 10 S 2048/03

    Regelmäßiger Cannabiskonsum - Gelegenheitskonsum

    Auszug aus VG Sigmaringen, 11.03.2005 - 2 K 245/05
    Ein gelegentlicher Konsum von Cannabis liegt vor, wenn der Konsument die Droge mehrmals aber deutlich weniger als täglich zu sich nimmt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 26.11.2003 - 10 S 2048/03 -, DAR 2004, 170 ff).

    Hierfür genügt, dass die Antragstellerin mit der festgestellten Blut-THC-Konzentration von 5, 9 ng/ml unter akuter Beeinflussung durch die Droge Cannabis am 23.06.2004 ein Kraftfahrzeug geführt hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 07.03.2003 - 10 S 323/03 - DAR 2004, 170 ff.; BVerfG, Beschluss vom 20.6.2002 - 1 BvR 2062/96 - NJW 2002, 2378 ff.).

  • BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Führens eines

    Auszug aus VG Sigmaringen, 11.03.2005 - 2 K 245/05
    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21.12.2004 (1 BvR 2652/03 -, NJW 2005, 349ff) gibt keinen Anlass, von der Rechtsprechung, nach welcher ein gelegentlicher Cannabiskonsument, der mit einer THC-Konzentration im Blut von mehr als 1 ng/ml ein Fahrzeug führt, ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist (VGH Baden-Württemberg, Beschl v 10.05.2004 - 10 S 427/04 -, VRS 107, 234ff), abzuweichen.

    Die von der Antragstellerin zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21.12.2004 (1 BvR 2652/03 -, NJW 2005, 349 ff.) gibt mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit keinen Anlass, von der oben dargestellten Rechtsprechung abzuweichen oder sie auch nur zu modifizieren.

  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.2003 - 10 S 323/03

    Cannabis - gelegentlicher Konsum und Fahreignung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 11.03.2005 - 2 K 245/05
    Hierfür genügt, dass die Antragstellerin mit der festgestellten Blut-THC-Konzentration von 5, 9 ng/ml unter akuter Beeinflussung durch die Droge Cannabis am 23.06.2004 ein Kraftfahrzeug geführt hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 07.03.2003 - 10 S 323/03 - DAR 2004, 170 ff.; BVerfG, Beschluss vom 20.6.2002 - 1 BvR 2062/96 - NJW 2002, 2378 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.1978 - X 535/77
    Auszug aus VG Sigmaringen, 11.03.2005 - 2 K 245/05
    Es ist daher nicht zu beanstanden, wenn eine Behörde in Orientierung an diesem Grundsatz den Vorrang des öffentlichen Interesses gegenüber den privaten Belangen abstrakt begründet und darauf verzichtet, auf Einzelheiten des konkreten Falles einzugehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 21.02.1978 - X 535/77 -, DÖV 1978, 450 f.).
  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 11.03.2005 - 2 K 245/05
    Hierfür genügt, dass die Antragstellerin mit der festgestellten Blut-THC-Konzentration von 5, 9 ng/ml unter akuter Beeinflussung durch die Droge Cannabis am 23.06.2004 ein Kraftfahrzeug geführt hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 07.03.2003 - 10 S 323/03 - DAR 2004, 170 ff.; BVerfG, Beschluss vom 20.6.2002 - 1 BvR 2062/96 - NJW 2002, 2378 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2003 - 12 ME 287/03

    Blutwert; Cannabis; Cannabiskonsum; Droge; Entziehung; Fahreignung;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 11.03.2005 - 2 K 245/05
    Damit ermöglicht der Wert wohl sowohl die Annahme der Möglichkeit einer akuten Drogenwirkung, so dass das zu fordernde Trennungsvermögen voraussichtlich verneint werden muss (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 10.05.2004 - 10 S 427/04 -, VRS 107, 234 ff.; OVG Niedersachsen, Beschl. v. 11.07.2003 - 12 ME 287/03 - NVwZ-RR 2003, 899 f.; VG Sigmaringen, Urt. v. 28.09.2004 - 4 K 1327/04, juris).
  • VG Weimar, 22.07.2005 - 2 E 869/05

    Recht der Fahrerlaubnisse einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen; Cannabis;

    Das VG Sigmaringen (Beschluss vom 11.03.2005, 2 K 245/05) geht offensichtlich von einer erforderlichen THC Konzentration von mehr als 1, 0 ng/ml aus, führte jedoch in den Gründen des Beschlusses aus, dass die Antragstellerin in ihrem Verfahren jedenfalls auch den von Prof. K zugrunde gelegten THC Spiegel von 2, 0 ng/ml deutlich übersteige.
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